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| Ausgabe 15/2017 vom 13. April 2017 |
 | Hermann-Josef Tenhagen Chefredakteur Finanztip |
Liebe Leserinnen und Leser,Steuer? Ist doch jedes Jahr dasselbe, mögen Sie denken. Diesmal nicht. Denn wenn Sie im vergangenen Jahr viel Geld für Krankheit, Pflege oder Unterhalt ausgeben mussten, können Sie das jetzt viel besser als früher steuerlich geltend machen – nämlich als außergewöhnliche Belastungen.
Wer in der Vergangenheit versucht hat, Krankheitskosten geltend zu machen, ist oft an der hohen Grenze gescheitert, ab der diese Kosten erst steuermindernd sind. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 60.000 Euro Familieneinkommen musste zum Beispiel bislang mehr als 2.400 Euro an Ausgaben haben, um auch nur einen Euro zurückzuerhalten.
Das ist jetzt besser! Nach einem Ende März veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sinkt die Grenze spürbar: in unserem Beispiel auf 1.735 Euro.
Aus diesem Anlass hier noch einmal in Kürze das Wichtigste zum Thema außergewöhnliche Belastungen: |
Allgemeine BelastungenDas Finanzamt unterscheidet zwei Kategorien von außergewöhnlichen Belastungen: allgemeine und besondere. Zu den allgemeinen gehören Krankheits-, Kur-, Pflege-, Beerdigungs- und Wiederbeschaffungskosten nach einem Brand oder Hochwasser. Hier müssen Sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten, um etwas absetzen zu können. Nur die Kosten ab der Schwelle sind absetzbar. Die Schwelle beträgt je nach Familienstand, Kinderzahl und Einkommen zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte.
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Besondere BelastungenEtwas Anderes gilt für die besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Diese sind entweder mit einem Pausch- oder Höchstbetrag nur bis zu der Summe absetzbar, dafür ab dem ersten Euro. Dazu zählen Kosten, wenn Sie selbst unentgeltlich eine nahestehende Person pflegen (Pflege-Pauschbetrag bis 924 Euro), die Ausbildung Ihres volljährigen Kinds unterstützen, das zu Hause ausgezogen ist (bis 924 Euro Ausbildungsfreibetrag), Sie eine bedürftige Person finanziell unterstützen (bis 8.652 Euro 2016) oder wenn Sie eine Behinderung haben.
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Neue Berechnung der zumutbaren BelastungDie zumutbare Belastung ist sozial gestaffelt: Es gibt niedrigere Grenzen für Familien und drei Einkommensstufen mit steigenden Prozentsätzen. Eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen unter 15.340 Euro muss 2 Prozent des Einkommens an Kosten selbst tragen. Bei Einkommen über 51.130 Euro sind es mehr als 4 Prozent. Ein lediger Steuerzahler muss mit diesem Einkommen sogar mehr als 7 Prozent an Kosten haben, um etwas absetzen zu können. Über Jahrzehnte rechneten die Finanzämter dabei so, dass der individuell ermittelte Prozentsatz auf die gesamten Einkünfte bezogen wurde. Diese Praxis hat der BFH für rechtswidrig erklärt (Az. VI R 75/14). Nun soll der Teil des Einkommens bis 15.340 Euro für alle Steuerzahler mit dem niedrigen Satz gerechnet werden, und erst der Einkommensanteil mit den jeweils höheren Sätzen, der diese und die nächste Einkommensgrenze überschreitet. Folglich fällt die zumutbare Belastung generell niedriger aus. In unserem Ratgeber haben wir die neue Berechnungsweise genau beschrieben.Zum Ratgeber
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Einspruch einlegenOb die Finanzämter das Urteil akzeptieren, ist noch ungewiss. Erst wenn die Finanzverwaltung es im Bundessteuerblatt veröffentlicht, ist es für alle Finanzämter bindend. Von der neuen Rechtslage profitieren können Sie aktuell nur, solange der Steuerbescheid noch änderbar ist und wenn Sie selbst aktiv werden. Einspruch einlegen müssen Sie dazu innerhalb eines Monats nach einem Steuerbescheid.Zum Ratgeber
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Pflegeheimkosten für die Eltern absetzenImmer öfter müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern die Heimkosten zahlen. Wenn das Sozialamt die Pflegeheimkosten vorstreckt und dann von den Kindern einfordert, können diese die gesamten bezahlten Aufwendungen bei den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art angeben. Müssen hingegen die Eltern nicht aus Krankheits-, sondern aus Altersgründen ins Heim, dann sind die Kosten bis zum Unterhaltshöchstbetrag (8.652 Euro in 2016) voll abzugsfähig.
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Planbare Kosten zusammenballenWeil niemand weiß, wie die Gesundheit mitspielt, sollten Sie gleich zu Jahresbeginn alle Belege für selbst getragene Krankheitskosten sammeln: zum Beispiel die in der Apotheke bezahlten Rezeptgebühren, die Fahrtkosten und Zuzahlungen zu einer ärztlich verordneten Kur. Dann sind Sie gewappnet, sobald andere Kosten wie für Pflege, für eine Scheidung oder für Reparaturen nach einem Unwetter unerwartet außergewöhnliche Belastungen verursachen.
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Das alles haben wir in unserem Ratgeber einfach und klar beschrieben. Zum Ratgeber |
Diese Tipps können Ihre finanziellen Belastungen mindern, wenn es im Leben einmal nicht so gut läuft. Am schönsten ist es natürlich, wenn Sie gesund bleiben und mit Ihren Lieben gesund und munter ein schönes Osterfest feiern können. |
Herzlichen Gruß
Ihr

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Guerilla-ShoppingNEUE APPS AUF ALTEM IPHONEEs gibt Handynutzer, denen reicht ein altes Smartphone wie das iPhone 4s, das gebraucht für um die 80 Euro zu haben ist. Doch manche Apps lassen sich darauf nicht mehr installieren, weil die Programme eine aktuelle Version des Betriebssystems iOS benötigen. Abhilfe schafft ein Trick, den das Apple-Magazin „Mac&i“ vorgestellt hat: Kaufen Sie die gewünschte App per iTunes am Computer. Verwenden Sie dieselbe Apple-ID wie auf Ihrem iPhone. Anschließend öffnen Sie den App-Store auf dem Telefon und suchen die App. Diese ist jetzt mit einem Wolkensymbol gekennzeichnet. Wenn Sie darauf tippen, wird die letzte für Ihr iPhone taugliche Programm-Version heruntergeladen und installiert. |
STEUERSOFTWARE GRATISDie Steuererklärung geht mit einer Steuersoftware viel leichter von der Hand. Die meisten dieser hilfreichen Programme kosten Geld. Bei „Chip“ gibt es aber eine Gratis-Version der Steuersoftware Taxman. Berufsanfänger, Studenten und Auszubildende mit Einnahmen bis 25.000 Euro können zudem eine kostenlose Variante der Steuersparerklärung nutzen: Steuerhelden. Taxman herunterladen Steuerhelden herunterladen |
| Haben auch Sie Guerilla-Tipps, die Sie teilen möchten? Mailen Sie uns an guerilla@finanztip.de. |
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Die Fluglinie United Airlines sieht sich massiver Kritik ausgesetzt, nachdem sie einen Passagier gewaltsam aus einem überbuchten Flieger geworfen hat (siehe das Bild aus einem Handyvideo). Der Fall ist besonders krass, überbuchte Flüge sind aber keine Seltenheit. In der Regel suchen die Airlines dann nach Freiwilligen, die gegen Entschädigung einen späteren Flug nehmen. Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen, sondern verhandeln Sie eine Entschädigung in bar heraus! Im United-Fall bot die Airline erst 400, dann sogar 800 Dollar. Findet sich niemand, darf die Airline einzelnen Passagieren die Beförderung verweigern. Dann haben Sie die gleichen Ansprüche wie bei einer Flugannullierung. mehr... |
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Die Frankfurter Volksbank und die Volksbank Oberursel verlangen bei bestimmten Kontomodellen außerhalb der Öffnungszeiten am Geldautomaten 35 Cent pro Abhebung. Das berichtet die „Frankfurter Neue Presse“. Die Raiffeisenbank Offenbach/Bieber verlangt im VR-Privatkonto die Gebühr sogar in der Mittagspause: satte 40 Cent. Aber warum sollte eine Bank Kunden während der Öffnungszeiten besserstellen, die Filialen gar nicht nutzen? Ein Argument mehr, sich eine Bank ohne Filialen zu suchen, so wie die DKB* oder die Consorsbank. mehr... |
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Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur, wenn eine unerwartete schwere Krankheit den Urlaub verhindert. Doch darüber, was „unerwartet“ bedeutet, gibt es häufig Streit. Das Amtsgericht München (Az. 159 C 5087/16) hat nun entschieden, dass auch die Verschlechterung einer chronischen Vorerkrankung als unerwartet gelten kann. Wer eine teure oder weit im Voraus gebuchte Reise absichern möchte, dem empfehlen wir die Würzburger* oder alternativ Signal Iduna* für Einzelreisen und ERV* als Jahrespolice. mehr... |
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Für Studenten wird es in Deutschland immer schwieriger, eine bezahlbare Bleibe zu finden – trotz Mietpreisbremse. Nach einer Studie des Kölner Instituts für Wirtschaft (IW) sind die Preise in den letzten Jahren rasant gestiegen. In Berlin muss ein Student durchschnittlich 10 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete zahlen, in München liegt der Preis bei 17 Euro. Aber auch die Vermieter von Studentenwohnungen müssen sich an die Mietpreisbremse halten. Es lohnt sich deshalb für jeden Studenten, die Miete zu überprüfen. Das Portal wenigermiete.de* bietet dazu einen Online-Mietrechner. mehr... |
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Unsere Girokonto-Empfehlung für Barzahler und Disponutzer, die Comdirect*, vereinfacht die Regeln für das kostenlose Geldabheben. Bislang konnten Kunden nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes kostenlos mit der Kreditkarte abheben, innerhalb mussten sie die Girocard nehmen. Ab 24. April ist es nun einfacher: Wo der Euro Währung ist, müssen Kunden die Girocard verwenden, ansonsten die Kreditkarte. Bei einigen Geldautomaten im Ausland kommt, wie bei anderen Girokonten, ein Automatenentgelt hinzu. mehr... |
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Die Mutter eines 13-Jährigen muss eine Telefonrechnung in Höhe von rund 1.300 Euro nicht bezahlen, die ihr Sohn verursacht hatte. Das Kind hatte mehrfach eine 0900er-Nummer angerufen, um Extras für ein Computerspiel zu bekommen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Dienstleister bei einer „nicht autorisierten Nutzung des Telefonanschlusses“ keinen Anspruch auf das Geld hat (Az. III ZR 368/16). Um Scherereien zu vermeiden, empfehlen wir, 0900er-Nummern und Drittanbieter zu sperren. mehr... |
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Im Fokus: SIM-Karten für das Ausland |
 |  | GÜNSTIG IM URLAUB SURFEN UND TELEFONIEREN |
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In der Europäischen Union ist das Thema Roaming durch – Mitte Juni entfallen die Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland. Doch wer einen Trip etwa in die USA oder nach Thailand plant, läuft weiterhin Gefahr, nach der Rückkehr mit einer gepfefferten Mobilfunkrechnung konfrontiert zu werden. Denn außerhalb der Europäischen Union sind die Handykosten nicht reguliert. Unsere Berechnungen zeigen: Mehr als 12.000 Euro würde ein Musterkunde zahlen, der alle Warnungen in den Wind schlägt und seinen deutschen Handytarif einen Monat lang intensiv in den USA nutzt.
Für den Urlaub außerhalb der EU ist es deshalb sinnvoll, vor Ort eine Prepaid-Karte zu kaufen. Die gibt es in Handyläden oder im Supermarkt. Wer sich aber den Kauf im Urlaubsland nicht zutraut oder damit keine Rennerei haben will, kann auf Spezialanbieter zurückgreifen, die SIM-Karten nach Deutschland liefern.
Ausländische SIM-Karte in Deutschland bestellen Spezielle Händler verkaufen hierzulande SIM-Karten, mit denen Sie im außereuropäischen Urlaubsland zu vernünftigen Preisen mit dem Handy telefonieren und surfen können. Bestellung und Tarifinformationen sind auf Deutsch, geliefert wird die SIM-Karte noch vor Abreise nach Hause. Wir haben 13 Anbieter von SIM-Karten fürs Ausland untersucht und die Preise für sechs Länder abgefragt: USA, Australien, Thailand, Südafrika, Schweiz und China. Das Ergebnis unseres Vergleichs: Die günstigste Sim-Karte fürs Ausland hatten je dreimal Holidayphone* undTravsim* im Angebot. In unserer Stichprobe ergänzten sich die beiden Anbieter ideal. |
Welt-SIM-Karte lohnt sich kaum
Was uns im Vergleich aufgefallen ist: Die teuersten Angebote waren immer sogenannte Welt-SIM-Karten.
Das sind Handy-Karten, die nicht auf ein bestimmtes Land zugeschnitten sind, sondern in zahlreichen Nationen gute
Preise bieten sollen. Das schaffen sie aber kaum.
Eine Besonderheit ist die Welt-SIM-Karte der Lufthansa.
Die Prepaid-Karte „Lufthansa Mobile“ war in unserer Stichprobe zwar in keinem Land am billigsten, aber im Vergleich zu den anderen Welt-Sims,
die uns untergekommen sind, noch relativ günstig. Für Kunden, die mehrere Länder bereisen und das Smartphone jeweils nur sporadisch benutzen wollen,
ist die Auslands-SIM-Karte der Lufthansa einen Gedanken wert.
Die Handykarte bereits im Gepäck zu haben, bevor man in den Flieger steigt,
ist eine Sorge weniger. Und dass man statt 12.000 Euro nur 30, 40 oder vielleicht 80 Euro für die Handynutzung zahlt, ist ebenfalls sehr beruhigend.
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