 | | | Das Neubau-Dilemma: zu wenig in der Stadt, zu viel auf dem Land. Was tun?
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem neuen Newsletter: prägnanter, aufgeräumter und interaktiver. Künftig können Sie jeden Beitrag teilen und kommentieren. Mehr dazu im Blog – wir freuen uns über Feedback: Was ist gut, was könnte besser werden? Wir starten immer mit dem Thema der Woche. Diese Woche ist es das Wohnungsbau-Dilemma: Noch keine Preisblase in den Großstädten, aber mächtiger Leerstand auf dem Land. So lassen sich die Studien der Wirtschaftsforscher von IW und DIW aus dieser Woche zusammenfassen. Was heißt das für Sie? Für Immobilienbesitzer in Hamburg, Berlin, Frankfurt oder München ist es eine gute Nachricht: Sie müssen nicht fürchten, dass die Preise bald wieder einbrechen. Noch immer ist die Nachfrage in den Metropolen größer als die Bautätigkeit. Wenn Sie auf dem Land kaufen wollen, ist die Lage weniger gut: Jeder zweite Neubau ist hier überflüssig. Oder entsteht zumindest am falschen Ort – etwa im Emsland, im Hunsrück oder der Ostprignitz. Dort müssen Sie damit rechnen, dass Ihr neues Haus an Wert verliert. Sie planen zu bauen? Dann schauen Sie sich am besten die Karte in unserem Blog an. Und auch in der Großstadt sollten Sie nicht jeden Preis zahlen. Denn in Berlin und Hamburg gibt es Anzeichen für „spekulative Übertreibung“, vor allem bei Etagenwohnungen im Neubau. Das trifft vor allem Käufer, die vermieten wollen: Kaufpreise steigen derzeit deutlich schneller als Mieten. Im folgenden alles Wichtige aus dieser Woche. Viel Spaß beim Lesen Ihr Finanztip-Team | | |
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 | | Zinspilot: Festgeld mit bis zu 125 Euro BonusEinen Bonus von 25 bis 100 Euro bekommen Sie, wenn Sie beim Anlagevermittler Zinspilot ein Festgeldkonto eröffnen. Zusätzlich zum regulären Willkommensbonus erhalten Finanztip-Leser 25 Euro (bereits ab dem ersten angelegten Euro) – mit dem Empfehlungscode FINANZTIP. Unsere Festgeld-Empfehlung auf Zinspilot: Close Brothers. (Anmerkung der Redaktion: Im verschickten Newsletter stand hier aus Versehen ein falscher Bankname.) | | |
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| | „Focus“-Jahresabo für 20 Euro
Statt für rund 220 Euro gibt es die Zeitschrift „Focus“ beim Anbieter „Zeitschriften & Co.“ derzeit für 19,95 Euro im Jahresabo. Die Anzahl der billigen Abos ist auf 500 begrenzt, das Angebot könnte also schnell vergriffen sein. Achtung: Das Abo verlängert sich automatisch zum regulären Preis. | | |
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| | Samsung Galaxy S8 rechnerisch 240 Euro günstiger
Der Händler Deinhandy bietet das Samsung Galaxy S8 mit 24-Monaten-Vertrag für monatlich knapp 40 Euro an. Enthalten sind eine Flatrate in alle Netze und 6 GB im LTE-Netz von O2. Ein vergleichbarer Tarif ohne Handy ist etwa 25 Euro wert. Sie zahlen mit dem Vertrag von Deinhandy für das Galaxy S8 also effektiv 360 Euro – und damit mindestens 240 Euro weniger als im Handel. Kündigen nicht vergessen. | | |
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 | | | 1. Gut versichert? Solange Sie auf die Details achten! | | |
| | | Ich muss mir keine Sorgen machen – ich bin ja gut versichert. So verspricht es die Fernsehwerbung, so denken auch viele Verbraucher. Im Ernstfall gibt es aber oft Ärger, weil sich die Versicherer Hintertürchen offenlassen, um nicht zahlen zu müssen. So kommt die Hausrat zum Beispiel nicht immer für alle gestohlenen Fahrräder auf und oft auch nicht für Überschwemmungsschäden. Und nicht jede Vollkasko zahlt bei grob fahrlässig verursachten Unfällen mit Ihrem Auto. Achten Sie daher genau auf das Kleingedruckte. Worauf es besonders ankommt, verraten wir Ihnen weiter unten im Newsletter in unserer Rubrik „Punkt für Punkt“. | |
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 | | | 2. Mietpreisbremse löchrig: Rechtsdienstleister helfen Ihnen | | |
| | | Sowohl in München als auch in Hamburg scheiterten nun Mieter vor Gericht. Sie hatten sich wegen zu hoher Mieten auf die Mietpreisbremse berufen. Die Amtsrichter in Hamburg-Altona (Az. 316 C 380/16) und München (Az. 414 C 26570/16) lehnten das jedoch ab. Der Grund sind die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer – nach Ansicht der Richter sind die Gebiete, in denen die Mietbremse gelten soll, nicht ausreichend begründet. Immerhin: Der Mieterverein Hamburg ist zuversichtlich, das Urteil aus Altona kippen zu können. Und in München will die Stadtregierung die Verordnung nun nachbessern. Bis die Rechtslage klarer wird, sollten Sie – zumindest in Hamburg und München – nur mit Rechtsschutzversicherung vor Gericht ziehen. Oder Sie wenden sich an den Rechtsdienstleisterwenigermiete.de: Der übernimmt gegen ein Erfolgshonorar das Prozessrisiko. | | |
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 | | | 3. Eventim: Gebühren für Ausdruck-Tickets zurückfordern | | |
| | | Onlinehändler dürfen keine 2,50 Euro Extragebühren für Konzerttickets verlangen, die Kunden zu Hause selbst ausdrucken müssen. Eine entsprechende Regelung von Eventim hat das Oberlandesgericht Bremen nun für unzulässig erklärt (Az. 5 U 16/16), geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ähnliche Gebühren gibt es auch bei anderen Plattformen für Konzert- oder Kinotickets. Gut möglich also, dass Sie solche unzulässigen Servicegebühren in Zukunft zurückverlangen können. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, eventuell muss hier erst noch der Bundesgerichtshof entscheiden. Trotzdem könnten Sie mit Verweis auf das Urteil Ihre Gebühren bei Eventim zurückfordern. Das Musterschreiben finden Sie im Blog. | |
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 | | | 4. Leserecho: 82 Banken verlangen Geld für SMS-Tan | | |
| | | Bislang ist weitestgehend unbekannt, wie oft Banken Gebühren für SMS-Tan nehmen. Deshalb haben wir unsere Leserinnen und Leser gefragt: 172 von Ihnen haben geantwortet und uns 82 Banken gemeldet. Vielen Dank dafür! Unter den Gebührensammlern sind 26 Volksbanken und 39 Sparkassen sowie 7 Sparda-Banken, aber zum Beispiel auch die Deutsche Bank. Typischerweise verlangen die Banken 9 Cent pro SMS, nur die ersten 2 oder 5 SMS sind meistens kostenlos. Die Sparda-Bank Augsburg nimmt sogar 25 Cent ab der ersten SMS. Es ist schwer, einen Handyvertrag zu finden, wo eine SMS auch nur annähernd so viel kostet. Immerhin gibt es bei den meisten Banken kostenlose Alternativen wie Apps. Trotzdem spricht vieles dafür, dass diese Gebühr rechtswidrig ist. Der Bundesgerichtshof verhandelt aktuell darüber, ein Urteil wird Ende Juli erwartet. | | |
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 | | | 5. Trotz Kritik: Energielabel helfen beim Kauf | | |
| | | Energielabel für Fernseher, Waschmaschinen und Kühlschränke sind nur begrenzt aussagekräftig. Der Grund: Ähnlich wie bei Autoabgasen beruhen die Messwerte nicht auf dem Verhalten im Alltag, sondern auf Prüfstandards fürs Labor. Eine Gruppe von Umweltverbänden hat nun nachgemessen: Fernseher zum Beispiel verbrauchen im Schnitt ein Drittel mehr als auf dem Label angegeben. Trotzdem eignet sich das Label nach wie vor als Anhaltspunkt beim Kauf. Mit kleinen Tricks und Kniffen können Sie den Verbrauch zusätzlich senken. | | |
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 | | | 6. Spartrick der Woche: Roaming-Optionen entrümpeln | | |
| | | Die Auslandsgebühren fürs mobile Telefonieren und Surfen in der EU sind seit dem 15. Juni Geschichte. Damit sind die meisten kostenpflichtigen EU-Pakete im Handyvertrag überflüssig. Doch nicht alle Mobilfunkanbieter sind so fair und beenden diese Zusatz-Optionen von alleine. Das heißt für Sie: Entrümpeln Sie Ihren Handyvertrag. Das geht am besten, wenn Sie im Kundenbereich des Providers unter „Ausland“ einfach die regulierte „Standard-Bepreisung“ auswählen. Die ist entgegen manch irreführender Bezeichnung so gut wie immer kostenlos.
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 | | | Punkt für Punkt: 10 teure Irrtümer über Versicherungen
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| | | Viele Verbraucher überschätzen, welchen Schutz ihre Versicherungen tatsächlich bieten. Hier eine Liste zehn populärer Versicherungsirrtümer. 1.Bei Gewitter entschädigt die HausratLäuft nach einem Sommergewitter Wasser in den Keller und weicht die Möbel auf, ist das ein Fall für die Hausratversicherung, richtig? Die Antwort lautet: Manchmal. Denn Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen sind nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Diese können Sie beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudepolice dazu buchen. In Hochwassergebieten ist der Schutz aber sehr teuer oder überhaupt nicht zu bekommen. 2. Immer ist der gesamte Schaden versichertAuch wenn die Hausratversicherung zuständig ist, zahlt sie nicht immer den kompletten Schaden. Kann der Anbieter Ihnen eine Mitschuld nachweisen, darf er die Leistungen kürzen. Das gilt zum Beispiel, falls der Einbrecher über eine gekippte Terrassentür einsteigt oder Sie eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lassen. Am besten wählen Sie deshalb einen Vertrag mit „ Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit“. 3. Alle Fahrräder sind voll mitversichert
In der Hausratpolice sind Fahrräder mitversichert – allerdings nur, falls sie aus einem abgeschlossenen Raum geklaut werden. Wollen Sie das Rad auch im Hof und auf der Straße geschützt wissen, braucht die Hausratversicherung eine Zusatzklausel. Aber Achtung: Meist gibt es eine Erstattungsgrenze, beispielsweise 5 Prozent der Versicherungssumme. Oft sind alle Fahrräder Ihrer Familie zusammen mehr wert.
4. Räder sind auch gegen Vandalismus gesichert
Über den Hausrat sind nur gestohlene Räder versichert, nicht beschädigte. Für Vandalismus und Beschädigungen nach einem Unfall zahlen spezielle Policen. Wir empfehlen Ihnen für teure Fahrräder und E-Bikes die Vollkasko-Tarife der Ammerländer Versicherung und der Waldenburger/Krist Vollkasko*.
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|  | | | 5. Die Haftpflicht zahlt den NeupreisDie Privathaftpflicht springt ein, wenn man fremdes Eigentum kaputt macht. Allerdings ersetzt sie nur den Zeitwert einer Sache. Das kann ärgerlich werden, denn gerade bei technischen Geräten ist der Wertverfall immens. So reicht das Geld von der Versicherung häufig nicht für einen neuen Laptop oder Fernseher. 6. Kinder sind mitversichertKein Geld von der Haftpflicht gibt es, falls der Verursacher des Schadens laut Gesetz nicht für sein Handeln verantwortlich ist. Das gilt zum Beispiel für Kinder unter 7 Jahren. Wahrscheinlich wollen Sie diese trotzdem versichern, weil es unangenehm ist, bei Schäden zum Beispiel am Auto des Nachbarn nicht zu zahlen. Achten Sie deshalb darauf, dass „deliktunfähige Personen“ mitversichert sind. Unsere Empfehlungen Haftpflichtkasse Darmstadt Einfach Komplett*, Interrisk XXL* und die Bayerische Prestige* tun das. 7. Die Kasko versichert jeden Crash
Wer ein Stoppschild übersieht oder während der Fahrt das Handy in der Hand hält, kann nach einem Unfall Probleme haben, Geld von der Kaskoversicherung zu bekommen. Wählen Sie deshalb einen Anbieter, der darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Meist kostet der Zusatzschutz nicht mal einen Aufschlag. 8. Alle Unfälle mit Tieren sind abgedeckt
Schutz bei einem Zusammenstoß mit Haarwild ist in der Kaskoversicherung Standard. Doch was, wenn plötzlich eine Kuh auf der Straße steht? Hier hilft eine Klausel zu „erweiterten Wildschäden“. Auch dieses Extra ist meist kostenlos. Gute Tarife für die Autoversicherung finden Sie mit zwei Vergleichen. Kombinieren Sie dafür Verivox*, Hannoversche, Check24*, Huk24* oder autoversicherung.de. 9. Die Krankenkasse zahlt im Ausland
Bei aller Vorfreude auf den Sommerurlaub sollten Sie eine Reisekrankenversicherung nicht vergessen. Die gesetzliche Kasse zahlt nämlich bloß einen Teil der Behandlungskosten – und das auch nur in einigen Ländern. Auf den Kosten für einen medizinischen Rücktransport – potenziell Zehntausende Euro – bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung komplett sitzen. 10. Der Reiserücktritt hat Zeit
Den Urlaub wegen Krankheit abzusagen, fällt schwer. Wer aber wartet und hofft, dass sich das Leiden bessert, zahlt oft drauf. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in der Regel nur die Stornokosten, die fällig geworden wären, hätten Sie gleich zu Beginn der Krankheit storniert. Ohnehin lohnt sich die Police nur für teure Reisen. | |
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 | | | mehr kostet die Kilowattstunde Strom heute im Vergleich zum Jahr 2000. | |
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