 | | | Thema der Woche: Autoversicherung wechseln – und die Hälfte sparen
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, haben Sie schon einmal Ihre Autoversicherung gewechselt? Dann wissen Sie ja, dass sich damit viel Geld sparen lässt. Wer noch nie gewechselt hat, kann besonders viel herausholen – und das gilt für jeden dritten Autofahrer. Einer unserer Kollegen hier bei Finanztip zahlt jetzt 360 Euro weniger – und hat damit seine Kosten mehr als halbiert. Das ist ein typischer Wert. Wenn Sie auch so viel sparen wollen, brauchen Sie den richtigen Versicherer. Das liegt auf der Hand. Genauso wichtig aber ist, Ihre Verträge für Haftpflicht und Kaskorichtig zu gestalten. Es bringt viel, wenn Sie Ihre Beiträge jährlich zahlen statt monatlich oder quartalsweise. Besser ist es, wenn nur Sie und Ihr Partner zum Fahrerkreis gehören, nicht jeder beliebige Fahrer. Und geben Sie Ihre Fahrleistung genau an – bloß nicht zu viel, das kostet Geld. Unser Ratgeber erklärt, welche Haken Sie setzen müssen, damit Sie bei der günstigsten Versicherung tatsächlich einen preiswerten Vertrag bekommen. Auch dieses Jahr haben wir für Sie getestet, auf welchen Portalen Sie die günstigsten Versicherungen fürs Auto finden. Ein Portal reicht leider nicht. Check24* und Verivox* sind am besten – nutzen Sie beide. Leider finden Sie auf den Portalen einige Anbieter nicht mehr: Vor allem die sehr günstigen Versicherer Hannoversche Direkt und Huk24* fehlen. Auch diese sollten Sie sich anschauen. Fangen Sie bald an. Bis zum 30. November muss der Wechsel über die Bühne gebracht sein. Viel Spaß beim Lesen Ihr Hermann-Josef Tenhagen und das gesamte Finanztip-Team | | |
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| | | Finanztip ist nominiert für den „Comdirect-Finanzblog-Award“. Das freut uns, weil es eine Möglichkeit ist, Finanztip noch bekannter zu machen. So können wir noch mehr Menschen mit unserer gemeinnützigen Arbeit helfen, bessere Finanzentscheidungen zu treffen und viel Geld zu sparen. Helfen Sie uns, den Preis zu holen, und geben Sie bis zum 4. Oktober Ihre Stimmehier für uns ab. Herzlichen Dank! | |
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 | | Zeitschriften-Abo ein Jahr kostenlos
Finanztip-Leser können sich jetzt unter zwölf Zeitschriften eine aussuchen und diese ein Jahr lang kostenlos lesen! Das Gratis-Jahresabo haben wir mit dem Händler „Zeitschriften & Co.“ abgemacht. Zur Auswahl stehen beispielsweise Computer Bild, Auto Zeitung, TV Movie oder Echo der Frau. Kopieren Sie den angezeigten Gutscheincode bei Ihrer Bestellung in das entsprechende Feld und klicken Sie auf „Angebot aktualisieren“. Das Abonnement kann einmal pro Haushalt bestellt werden und nur, wenn es nicht im vergangenen halben Jahr schon mal bezogen wurde. Sie müssen Ihre Bankverbindung eingeben, denn das Abo verlängert sich nach einem Jahr zum regulären Preis. Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. | | |
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| | Bahncard 25 für nur 25 Euro
Zum 25. Jubiläum der Bahncard verkauft die Bahn ihre Rabattkarte mit 25 Prozent Nachlass den ganzen Oktober deutlich billiger: statt der regulären 62 Euro (zweite Klasse) kostet sie nur noch 25 Euro. Die Bahncard 25 für die erste Klasse kostet dann statt 125 Euro nur 50 Euro. Nach einem Jahr verlängert sich die Karte zum normalen Preis, falls Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf kündigen. | | |
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| | Klamotten im Schlussverkauf
Der Händler SportScheck haut derzeit viele Kleidungsstücke mit Rabatt raus. Manche der Pullover, T-Shirts, Jacken oder Schuhe sind zwei Drittel herabgesetzt. Stöbern lohnt sich! | | |
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 | | | 1. Axa-Urteil: Privatpatienten können höhere Beiträge anfechten
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| | | Dieser Richterspruch kann Ihnen eine Menge Geld sparen: Das Landgericht Potsdam bestätigte am Mittwoch ein Urteil ( Az. 29 C 122/16) gegen die Versicherung Axa. Demnach sind zwei Preiserhöhungen in Tarifen der Kranken- und der Krankentagegeldversicherung ungültig. Der Kläger soll gut 1.100 Euro zurückbekommen. Der Grund: Jede Preiserhöhung muss von einem Treuhänder abgesegnet werden. In diesem Fall prüfte der so viele Tarife der Axa, dass er rund 150.000 Euro im Jahr verdiente – offenbar der Großteil seiner Einnahmen. Damit sei nicht mehr gewährleistet, so die Richter, dass er im Sinne des Kunden prüft. Schon „der böse Schein“ einer Interessenkollision müsse vermieden werden. Die Axa erklärte, gegen das Urteil vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Es geht um viel: Der Anwalt des Klägers, Knut Pilz, vermutet, dass viele Privatversicherte ihre Rechnungen anfechten können. Das gelte vor allem für Kunden der Axa und der DKV, von denen Pilz bereits über 100 Mandanten betreut. Je nach Tarif können bis zu 10.000 Euro Rückzahlung zusammenkommen. Auch bei anderen Anbietern gibt es laut Pilz angreifbare Punkte. Beim Branchenprimus Debeka dagegen rät die Kanzlei derzeit von Klagen ab. Die Kanzlei Pilz Wesser & Partner* gehört zu den Empfehlungen von Finanztip für diese Art Rechtsstreit. Sie bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. | | |
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 | | | 2. Ehe für alle: Ehevertrag kann nützlich sein | | |
| | | Ab dem 1. Oktober dürfen schwule und lesbische Paare heiraten: Die Ehe für alle tritt in Kraft. Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits offiziell verpartnert sind, können ihre eingetragene Lebenspartnerschaft beim Standesamt einfach in eine Ehe umschreiben lassen. Dazu müssen sie lediglich vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Mit der Ehe für alle können gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Das war bisher nur einem der Partner allein möglich, was eine Adoption oft viel schwerer macht. Auch der Vorrang der Familie im Erbrecht steht künftig allen Ehepaaren offen. Im Steuerrecht haben eingetragene Partnerschaften dagegen schon vorher weitgehend dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare genossen.
Verheiratete sollten sich Gedanken über einen Ehevertrag machen. Vor allem dann, wenn die Partner ein sehr unterschiedliches Vermögen besitzen, kann der Vertrag sinnvoll sein.
Damit der Ehevertrag gültig ist, muss er unbedingt von einem Notar beglaubigt werden. Worauf sonst noch zu achten ist, erfahren Sie im Ratgeber. | | |
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 | | | 3. Handy am Steuer: So vermeiden Sie höheres Bußgeld | | |
| | | Die Handynutzung im Straßenverkehr ist mittlerweile Unfallursache Nummer 1 – noch vor dem Fahren unter Alkoholeinfluss. Dieses Vergehen wird künftig härter bestraft: Wer beim Autofahren mit elektronischen Geräten wie Handys, Laptops oder Navis in der Hand erwischt wird, zahlt 100 Euro Bußgeld (bislang 60 Euro). Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Kommt Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzu, steigt die Buße auf 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen künftig 55 statt 25 Euro, wenn sie zum Handy greifen.
Sie können den Ärger leicht vermeiden: Ein Marken-Bluetooth-Headset ist schon ab 15 Euro zu haben. Eine Freisprecheinrichtung für den Zigarettenanzünder ab 30 Euro. Und wer will, dass die Freisprechanlage sich gut ins Auto einfügt, kauft am besten ein neues Autoradio. Die gibt es mit Freisprechfunktion von guten Marken wie Kenwood ab 70 Euro – und Musik vom Handy lässt sich damit auch abspielen. | |
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 | | | 4. Ökostrom vom Vermieter – günstig und direkt aus dem Haus | | |
| | | Der günstigste Strom ist der, den Sie selbst erzeugen. Solarstrom vom eigenen Dach kostet im Schnitt 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde. Bislang konnten sich nur Eigenheimbesitzer fürs geförderte Solardach entscheiden. Mit einem im Sommer beschlossenen Gesetz regt der Staat nun Investitionen von Vermietern an: Knapp 4 Millionen Mietwohnungen sollen mit Solarstrom versorgt werden. In Hamburg kündigte der städtische Energieversorger zusammen mit Lichtblick, Greenpeace Energy und Naturstrom eine Mieterstrom-Kampagne an. Das Ziel: Bis 2020 sollen 5.000 neue Solaranlagen in der Hansestadt entstehen. Der Mieterstrom lohnt sich für beide Seiten: Der Vermieter hat einen kleinen Extraverdienst und der Mieter bekommt günstigen nachhaltig erzeugten Strom. Laut Gesetz muss der 10 Prozent billiger sein als der Strom in der Grundversorgung – mindestens. In den ersten Projekten in Berlin und nahe München werden Mieter sogar nur Verbrauchspreise wie in den günstigsten normalen Ökostromtarifen zahlen. Aber mit dem Unterschied, dass ein Teil des Stroms direkt vom Dach kommt – und nicht aus Norwegen, wie dies bei Ökostrom heute oft der Fall ist. | | |
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 | | | 5. Spartrick: Fake-Bewertungen nicht auf den Leim gehen | | |
| | | Wer online einkauft, kann die Qualität eines Produktes schwerer einschätzen als Ladenkäufer. Zum Glück hinterlassen viele Kunden Rezensionen, in denen sie ihre Erfahrungen mit dem Produkt schildern. Leider sind zahlreiche dieser Bewertungen gekauft und geben nicht unbedingt echte Nutzererfahrungen wieder.
Es gibt ein paar Tricks, wie Sie damit umgehen können: Lesen Sie zuerst die negativen Bewertungen. Erstes Ziel ist ja, einen Reinfall bei unbekannten Produkten zu vermeiden. Und bei kritischen Beiträgen ist es unwahrscheinlicher, dass sie gekauft sind.
Bei positiven Bewertungen achten Sie darauf, dass ein Käufer lediglich ein paar Produkte bespricht. Bewertet er besonders viele und das an wenigen Tagen, deutet dies auf gekaufte Bewertungen hin. Auch zu überschwänglich formulierte Kommentare oder ein und dieselbe Formulierung in mehreren Rezensionen sollten Sie stutzig machen.
Generell gilt: Je mehr Bewertungen Sie zu einem Produkt finden, umso wahrscheinlicher ist, dass das Gros richtigliegt. | |
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 | | | Punkt für Punkt: Steuerbescheid überprüfen! Das Finanzamt kann irren | | |
| | | Nicht nur wir Steuerzahler verheddern uns mal im Steuerrecht: Auch Finanzbeamte können irren. Wenn Ihr Steuerbescheid einen Fehler enthält, sollten Sie widersprechen. Die Erfahrung zeigt: Zwei von drei Einsprüchen sind erfolgreich. Natürlich müssen Sie den Fehler des Finanzamtes erst einmal bemerken. Deshalb ist es gut, wenn Sie eine Steuersoftware verwenden. Die Steuersoftware erstellt in der Regel einen Steuerbescheid, so wie er aussehen sollte. Jedenfalls sofern das Finanzamt alles akzeptiert, was Sie eingetragen haben. Stimmen die Beträge nicht mit dem echten Bescheid überein, sollten Sie aktiv werden. Gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Finden Sie die AbweichungAuch wenn der Unterschied nur klein ist, kann sich dahinter doch ein größeres Problem verbergen. Falls Sie manuell prüfen wollen, dann schauen Sie sich unsere kleine Anleitung an. Einfacher ist es, die Software darauf anzusetzen: Oft bietet sie eine Funktion an, die es erlaubt, Bescheid und Antrag automatisch zu vergleichen – die sogenannte Bescheidprüfung. Das geschieht über die Elster-Schnittstelle. So machen es auch unsere Empfehlungen Wiso Steuer-Sparbuch*, Steuersparerklärung*, Taxman*, Tax*, Quicksteuer* Smartsteuer* und Wiso Steuer-Web*. 2. Amtsirrtum zu Ihren GunstenHat sich das Finanzamt zu Ihren Gunsten geirrt, müssen Sie nichts tun. Vorausgesetzt, der Irrtum beruht nicht auf einem Fehler von Ihnen. Es ist wichtig, dass Sie alles richtig angegeben haben. Dann liegt auch keine Steuerhinterziehung vor. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor vier Jahren geurteilt, als es um einen fehlerhaft festgestellten Verlustvortrag ging ( Az VIII R 50/10). | |
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|  | | | 3. Widersprechen Sie nicht allemFalls Sie nur einen kleinen Fehler gefunden haben, dann sprechen Sie nur diesen an. Legen Sie nicht Einspruch ein gegen den gesamten Bescheid. Stellen Sie stattdessen einen „ Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“. Das geht sogar telefonisch oder per Mail. Falls Sie nämlich alles infrage stellen, kann es passieren, dass das Amt noch etwas anderes findet – und Sie am Ende schlechter dastehen. Im Amtsdeutsch heißt das „ Verböserung“. 4. Halten Sie die Frist einSie haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit. Der Steuerbescheid gilt grundsätzlich drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid als zugestellt – egal, wann er tatsächlich eintrifft. Genau einen Monat später um 24 Uhr muss der Antrag oder Einspruch beim Finanzamt sein. Fällt der Stichtag aufs Wochenende oder einen Feiertag, zählt der folgende Werktag, 24 Uhr. Ein Beispiel: Der Bescheid hat das Datum vom 13. September. Dann muss Ihr Brief bis zum 16. Oktober, 24 Uhr, beim Finanzamt sein. 5. Reagieren Sie schriftlichEin Einspruch muss immer schriftlich sein, also per Brief, E-Mail (sofern Ihr Amt eine Adresse angibt), Fax oder über Elster. 6. Zahlen Sie trotzdem die verlangte SteuerIhr Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie können eine „ Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Das ist aber ein weiterer Schritt. Außerdem müssen Sie möglicherweise fällige Nachzahlungen mit 6 Prozent verzinsen. | |
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 | | | zahlen Autofahrer zu viel, weil sie ihre Beiträge in Raten zahlen. Im Schnitt sieben Prozent spart dagegen, wer einmal im Jahr im Voraus zahlt. | | |
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| | | | | Ratgeber-Empfehlungen der Redaktion | |
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| Tagesgeld | | | Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden) | | 0,4 % p.a. |
| | 1,0 % p.a. | für 6 Monate bis 50.000 € | ING-Diba | 0,75 % p.a. | für 4 Monate bis 50.000 € | die besten regulären Angebote (für alle Kunden) | PSD Bank N.-O. | 0,6 % p.a. | bis 10.000 € | | 0,5 % p.a. |
| Leaseplan Bank | 0,45 % p.a. |
| dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen) | PSD Bank N.-O. | 0,6 % p.a. | bis 10.000 € | | 0,5 % p.a. |
| Leaseplan Bank | 0,45 % p.a. |
| Festgeld | | | bis 12 Monate | Leaseplan Bank | 0,8 % p.a. | | | 0,76 % p.a. | | bis 24 Monate | | 1,06 % p.a. | | | 1,01 % p.a. | | Leaseplan Bank | 0,9 % p.a. | | bis 36 Monate | | 1,11 % p.a. | | | 1,11 % p.a. | | Leaseplan Bank | 1,0 % p.a. | | Girokonto | | | | Comdirect | | Wertpapierdepot | | | Angebote für alle Ordergrößen | | | | Alternativen je nach Orderbetrag | | | | Empfehlungen für spezielle Aktionen | | | | Baufinanzierungs-Vermittler | | | | | | Stromtarif-Wechsel | | | Gastarif-Wechsel | | | Handytarife | | | LTE Tarife | Callya Smartphone Special (Vodafone) | Magenta Mobil (Telekom) | | Allnet-Flat | | Callya Allnet-Flat (Vodafone) | | Fluggastentschädigung | | | Rechtshelfer | | | | refund.me | | | Sofort-Entschädigung | | | | Riester-Fondssparplan | | | DWS Toprente (mit Rabatt) | | Deka Zukunftsplan Classic | Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II) | | | Makler BU-Versicherung | | | | Buforum 24 | | | Blank & Partner | | Berater Tarifwechsel PKV | | | | Verssulting | | Lebensversicherung | | | beleihen | | SWK Bank | | verkaufen | | | | |
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