 | | | Der Bitcoin-Hype: Wie Betrüger Sie in die Falle locken
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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, wie langweilig doch Aktien wirken angesichts von Kryptowährungen wie Bitcoin und deren unglaublichen Renditeversprechen. Immer mehr Firmen rufen per Mail oder über die sozialen Medien zu verheißungsvollen Investitionen auf. Doch diese Woche zeigte deutlich, wie riskant das ist: Eine führende asiatische Krypto-Börse, Coincheck, musste zugeben, dass Hacker ihren Kunden Kryptowährung im Wert von 429 Millionen Euro gestohlen hatten. Am Dienstag stoppte die Börsenaufsicht in den USA ein sogenanntes ICO (Initial Coin Offering) der texanischen Arisebank. Die hatte seit Weihnachten etwa 600 Millionen Dollar eingesammelt, um danach angeblich die neue Kryptowährung „Arisecoin“ auszugeben. Ein glatter Betrug, urteilte die Börsenaufsicht. In Berlin wurde am selben Tag die Crypto.exchange geschlossen, bei der Anleger angeblich Bitcoins einlösen konnten. Sie hatte keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde Bafin, obwohl sie das Gegenteil behauptete. Sogar Facebook reagierte: Am Mittwoch verbannte das soziale Netzwerk einen Großteil der Werbung für digitale Währungen aus seinem Angebot sowie aus dem seiner Tochter Instagram. Wie geschickt die neuen Firmen vorgehen, konnte unsere Redakteurin Sara Zinnecker feststellen, die auf einem sogenannten Investorengipfel Mitte Januar in Berlin als Anlegerin teilnahm. Selbsternannte Experten priesen wortreich ihre Ware an – von spezieller Trading-Software für Kryptowährungen bis hin zu Mietverträgen für Computer, die angeblich Bitcoins schürfen. Anfangsinvestment: bis zu 2.000 Dollar. Vertragsschluss: ausschließlich vor Ort. Vertragspartner: mit Sitz in Singapur. Die Verträge: auf Englisch verfasst. Mitnehmen und darüber schlafen? Nicht erwünscht. Trotzdem unterschrieben viele der Zuhörer noch vor Ort. Lassen Sie sich nicht verführen! Legen Sie Ihr Geld nur in Dingen an, die Sie verstehen. Bleiben Sie bei den langweiligen, aber bewährten AnlageformenTagesgeld, Festgeld und Aktien. Egal, was Ihnen die Anbieter versprechen. Bitcoins haben seit ihrem Höchststand im Dezember übrigens schon wieder weit mehr als die Hälfte an Wert verloren. Viel Spaß beim Lesen Ihr Hermann-Josef Tenhagen und das gesamte Finanztip-Team | | |
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| | Hilfe! Steuer! | | Kommende Woche startet unsere fünfteilige Serie zur Steuererklärung 2017. Wenn Sie glauben, auch Ihre Freunde freuen sich über diese Hilfe, dann leiten Sie den Newsletter bitte weiter! | | | |
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 | | 100-Gigabyte-Mobilfunk-Geschenk von Vodafone
Wer einen Mobilfunkvertrag von Vodafone besitzt oder eine Callya- Prepaidkarte benutzt, zum Beispiel unsere Empfehlung, die Callya Allnet-Flat*, sollte unbedingt die App „Mein Vodafone“ herunterladen.
Damit gibt es derzeit 100 Gigabyte (GB) Datenvolumen geschenkt, sobald man den Aktionsbutton für den „Gigaboost“ klickt. Prepaid-Kunden müssen dazu 15 Euro aufladen – die 100 Gigabyte gibt es dann auch für sie gratis. Leider ist das Datenvolumen
nur vier Wochen gültig, danach verfällt der Rest. Auch Neukunden verspricht Vodafone, noch bis zum 28. Februar an der Aktion teilhaben zu können.
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| | | Mehr Bahnfahrkarten zum Sparpreis Die Bahn wirbt wieder mit mehr Fahrkarten zum Sparpreis ab 19,90 Euro (2. Klasse) und ab 29,90 Euro (1. Klasse
inklusive Reservierung). Mit Bahncard können Sie also schon ab 14,90 Euro durch Deutschland fahren. Vor allem in den Randzeiten, in denen die Auslastung der Züge gering ist. Wir können die Aussage der Bahn nicht überprüfen,
haben aber in Stichproben (Buchung für Fahrten in drei Wochen) viele Angebote gefunden. Früh buchen lohnt sich,
bis zu 180 Tage im Voraus ist das möglich. | | |
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| | | Zwei Monate „Sky Ticket Entertainment“ und „Cinema“ für 10 EuroBis Sonntag verkauft Sky sein „Sky Ticket“ für Serien und Kinofilme für zwei Monate (also bis 31. März) für insgesamt 9,99 Euro. Das Angebot gilt nur für
Neukunden von Sky Ticket (ist also offen für ehemalige reguläre Sky-Kunden). Bei den Serien sind die Highlights „ Babylon Berlin“ und „ Game of Thrones“, aber auch die zweite Staffelhälfte von „The Walking Dead“,
die Ende Februar startet. Nach den zwei Monaten verlängert sich das Schnupperabo automatisch und wird zu einem Abo von „Sky Ticket Entertainment“ (also nur die Serien) zu 10 Euro im Monat, kündbar immer sieben Tage zum Monatsende. Wer also
nicht verlängern will, sollte Mitte März kündigen. | | |
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| | Sechs Ausgaben „Auto, Motor und Sport“ für 4 EuroDie Zeitschrift „Auto, Motor und Sport“ gehört seit Jahrzehnten zu den renommierten Autozeitschriften. Interessenten können das Heft zurzeit wieder als Kurzabo fast gratis
bekommen: sechs Ausgaben im 14-Tages-Rhythmus kosten nur 3,95 Euro Versandpauschale. Praktisch: Das Abo endet nach den zwölf Wochen von selbst. | | |
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 | | | 1. Nach Umzug: Vodafone lässt Kunden drei Monate weiterzahlen
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| | | Wer umzieht, muss unter Umständen bis zu drei Monate weiter für den alten Internetanschluss bezahlen, ohne dafür eine Leistung zu bekommen. Das entschied Mitte Januar das Oberlandesgericht München. Die Verbraucherzentrale hatte gegen Vodafone geklagt – leider ohne Erfolg. Eigentlich sichert das Telekommunikationsgesetz dem Verbraucher zu, dass er seinen Internetvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen darf, falls sein Internetanbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann ( § 46 Abs. 8). Jedoch steht nicht genau im Gesetz, ab wann das Sonderkündigungsrecht gilt. Vodafone nutzt das aus, um Kündigungen erst ab dem Tag des Umzugs anzunehmen. So kann das Unternehmen noch drei Monate nach der Wohnungsübergabe kassieren, obwohl der Kunde den Internetanschluss nicht mehr nutzen kann. Vodafone hält dagegen, dass Kunden andernfalls das Sonderkündigungsrecht missbrauchen könnten. Wer bei einem Umzug schneller aus dem Vertrag herauskommen will, sollte von vornherein einen monatlich kündbaren Vertrag abschließen. Den können Sie dann ganz regulär kündigen. Monatlich kündbare DSL-Verträge bieten zum Beispiel 1&1 und Easybell an. | | |
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 | | | 2. Nicht versäumen: So kriegen Sie Niki-Tickets erstattet
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| | | Wer nach dem 15. August ein Ticket für einen Flug mit Niki gebucht hat, hat einen Flugvertrag mit Air Berlin. Dabei geht es um rund 200.000 Tickets. Obwohl Air Berlin insolvent ist und seinen Gläubigern vermutlich gar nichts auszahlen kann, gilt für diese Flugtickets eine Sonderregel: Die Zahlungen gingen auf ein Treuhandkonto, von dem nun im Prinzip alle ausgefallenen Flüge (die nicht umgebucht wurden) erstattet werden können. Wer davon betroffen ist, kann sich an den Insolvenzverwalter wenden. Er wird aber nicht automatisch informiert! Da es sich nicht um Forderungen aus der Insolvenz selbst handelt, ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, die Kunden anzuschreiben – und tut es wegen der Kosten auch nicht. Und so gehen Sie vor:Schreiben Sie an die Insolvenzverwaltung Flöther & Wissing eine E-Mail ( inso@floether-wissing.de): Geben Sie dabei Buchungsdatum, Buchungsnummer, Ticketnummer und Passagierdaten an. Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass eine Erstattung „sich unter Umständen mehrere Monate hinziehen kann“. Weiter heißt es, „Nachfragen beschleunigen die Angelegenheit nicht“. Die ganze Anleitung finden Sie auf der Website des Insolvenzverwalters unter „ Fragen und Antworten“. Klicken Sie dafür die Frage an: „Werden bereits ausgestellte Tickets erstattet?“ | | |
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 | | | 3. Diesel-Skandal: Showdown vor dem Urteil über Fahrverbote
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| | | Das Umweltbundesamt (UBA) hat gestern neue Zahlen zur Luftverschmutzung in den Städten veröffentlicht. Demnach ging die Schadstoffbelastung 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurück – allerdings nicht genug. In 70 Kommunen mussten die Menschen noch immer deutlich zu viel von dem Abgasgift Stickstoffdioxid einatmen, das im Stadtverkehr zu drei Vierteln von Diesel-Pkws stammt. Am 22. Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob belastete Städte angesichts der hohen Werte in Eigenregie Fahrverbote für Dieselautos verhängen können – oder ob dafür ein Bundesgesetz (blaue Plakette) notwendig ist. Der Bund verschleppt nämlich so eine Regelung. Unterdessen zeigen sich Politiker empört darüber, dass die deutsche Autoindustrie Affen und Menschen im Labor Stickoxid einatmen ließ, um das Märchen vom „sauberen Diesel“ zu untermauern. Das wirkt schizophren, wenn man bedenkt, wie wenig Empörung und Reaktion es auslöste, dass Millionen Stadtbewohner seit Jahren zu viel Stickoxid einatmen müssen. Wer aktuell plant, ein Auto zu kaufen, sollte bis nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts warten. Falls Sie Ihren Diesel sowieso verkaufen wollen, könnte es sich lohnen, den Wagen schnell noch vor dem Urteil loszuschlagen. Denn danach könnte es mit Fahrverboten ganz schnell gehen – und das würde sicher den Verkaufswert weiter drücken. Wo Fahrverbote drohen, haben wir hier zusammengefasst. | | |
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 | | | 4. Betrug mit Western Union: So enthalten Opfer eine Entschädigung
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| | | Mit dem US-amerikanischen Anbieter Western Union lässt sich Geld ganz leicht ins Ausland schicken. Dieser Umstand hat immer wieder auch Betrüger angezogen. Sie brachten ihre Opfer dazu, mit Western Union Geld zu senden – zum Beispiel für eine Ware, die gar nicht existiert. Oder eine Internet-Bekannte wollte das Geld für die Behandlung eines angeblich krebskranken Onkels. Wer einem solchen Betrug mit Western Union als Zahlungsdienst aufgesessen ist, kann nun eine Entschädigung verlangen. Denn mehrere US-Behörden haben den Zahlungsdienstleister verdonnert, insgesamt 586 Million Dollar zu zahlen – weil Western Union nichts gegen die Abzocke unternahm. Falls Sie Ihre Ansprüche aus dem Betrug bereits angemeldet haben, erhalten Sie automatisch Post von der Kanzlei Gilardi & Co, LLC. Füllen Sie das mitgeschickte Formular aus und senden Sie es zurück. Haben Sie Ihren Fall noch nicht gemeldet, können Sie das nur noch bis zum 12. Februar tun. Dazu hat die Anwaltskanzlei ein Online-Formular bereitgestellt. Das Formular können auch deutsche Kunden nutzen, es ist allerdings nur auf Englisch verfügbar. Es kann bis zu ein Jahr dauern, bis das US-Justizministerium Ihren Fall geprüft hat. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! | | |
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 | | | 5. Taxi und Flug: Wo zahlen mit Kreditkarte noch immer extra kostet
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| | | Eigentlich ist seit dem 13. Januar Schluss mit zusätzlichen Gebühren, wenn Sie mit Karte zahlen – einer EU-Richtlinie sei Dank (siehe § 270a BGB). Doch nicht alle Anbieter halten sich daran. Finanztip hat inzwischen eine Reihe von schwarzen Schafen entdeckt. Und auch Sie, liebe Leser, haben uns Gesetzesbrecher gemeldet. Vorsicht gilt vor allem bei Flugbuchungen. Einige Vergleichsportale umgehen die EU-Richtlinie mit einer „Servicegebühr“, die sie bei Zahlung ohne Karte erlassen – anstatt eine Gebühr bei Kartenzahlung draufzuschlagen. Diesen Trick entdeckten wir bei fluege.de, billigflug.de und Opodo – mitunter mehr als 50 Euro pro Buchung. Oft empfiehlt es sich ohnehin, den günstigsten Flug direkt bei der Airline zu buchen. Beim spanischen Billigflieger Volotea haben wir allerdings auch eine Kartenzahlungsgebühr gesehen. Auch im Taxi ist die Gebühr noch nicht Geschichte: In vielen Städten werden pro Fahrt 1 bis 2 Euro draufgerechnet, sobald der Kunde mit Kreditkarte zahlt. Zum Beispiel in Berlin, Essen, Düsseldorf, Leverkusen, Nürnberg und Jena. Für den Verbraucher ist das besonders unübersichtlich, da jede Stadt und Kommune eigenständig Taxi-Tarifordnungen erlässt. Viele haben es versäumt, sie rechtzeitig anzupassen. Wie einfach sich das beheben lässt, zeigt die Kölner Stadtverwaltung: Die verordnete kurzerhand per E-Mail, dass der Kreditkarten-Aufschlag gestrichen ist. Was nun für Paypal-Zahlungen gilt, lesen Sie im Blog. | | |
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 | | | Punkt für Punkt: Dienstfahrrad – So bekommen Sie ein E-Bike vom Chef
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| | | Wer zur Arbeit radelt, ist laut ADAC zufriedener als Arbeitnehmer, die mit dem Auto zum Arbeitsplatz pendeln. Studien zeigen außerdem: Radfahrer fallen seltener krankheitsbedingt aus. Das haben nicht nur Politiker wie Jürgen Trittin (siehe Bild oben) und Kanzleramtschef Peter Altmaier (Bild unten) entdeckt. Auch immer mehr Unternehmen geben ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder. Häufig sogar ein E-Bike, denn damit lassen sich auch Strecken von mehr als 10 Kilometern leicht bewältigen. Würde man es privat kaufen, kostet so ein Elektrorad schnell mal 2.000 Euro und mehr. Als Dienstfahrrad wird es erschwinglich, sobald der Chef etwas dazugibt – und Sie dürfen es auch privat nutzen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie und Ihr Chef das Modell Dienstrad gestalten können. Das ist unsere Empfehlung:
1. Die Vorteile ansprechen Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber darüber, was er davon hat. Fragen Sie, ob er einen gesünderen und motivierteren Mitarbeiter haben will. Die Kosten für das Dienstrad kann Ihr Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen, die Umsatzsteuer zurückholen und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
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|  | | | 2. Die Kosten fair teilen
Einigen Sie sich mit Ihrem Chef über die Aufteilung der Kosten. Wenn er das Rad nicht komplett stellt, sollte er zumindest etwas dazutun. Ansonsten könnte es nach der nächsten Betriebsprüfung Ärger mit der Steuer geben. Wenigstens die Versicherungsprämie fürs Rad sollte Ihr Chef übernehmen. Der Teil, den Sie beisteuern, wird von Ihrem Gehalt abgezogen. Das nennt sich Barlohnumwandlung. Hier eine Modellrechnung dazu. 3. Das Rad auswählenWählen Sie das Fahrrad gemeinsam mit dem Arbeitgeber aus. Es darf auch ein Rennrad oder Mountainbike sein, aber nicht so ausgefallen, dass es ein anderer Mitarbeiter nicht übernehmen kann, falls Sie den Job wechseln. Soll es ein Elektrorad sein, nehmen Sie ein sogenanntes Pedelec, das beim Treten bis Tempo 25 mithilft – schnellere S-Pedelecs gelten rechtlich als Leichtkraftrad. Die sind bei der Steuer etwas teurer. 4. Der richtige Leasingvertrag
Wir empfehlen, das Dienstrad nicht zu kaufen, sondern zu leasen. Üblich sind Verträge über drei Jahre. Das hat mehrere Vorteile: Der Arbeitgeber hat kaum Aufwand, sofern er mit der Abwicklung einen Leasing-Anbieter wie Jobrad oder Eurorad beauftragt. Möglich sind Verträge inklusive Vollkasko-Versicherung, Pannendienst und Wartung. Aber Vorsicht: Leasing-Firmen bieten Ihnen nach drei Jahren das Rad oft für 10 Prozent des Neupreises zum Kauf an. Weil das Rad viel mehr wert ist, verlangt das Finanzamt eine Nachversteuerung. Leasen Sie stattdessen besser ein neues Rad. 5. Den geldwerten Vorteil versteuernFür die Privatnutzung des Fahrrads müssen Sie monatlich 1 Prozent des Neupreises als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Anders als beim Dienstauto kommt kein Zuschlag für die Fahrten zum Arbeitsplatz hinzu. Dennoch dürfen Sie die Entfernungspauschale von der Steuer absetzen. | |
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 | | | ... sollen europäische Verbraucher jährlich sparen können, weil Onlinehändler keine Gebühren mehr nehmen dürfen für die Kartenzahlung. Das schätzt die EU-Kommission.
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| | Ratgeber-Empfehlungen der Leser | |
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| | | | | Ratgeber-Empfehlungen der Redaktion | |
| | | | | | | | | aktuelle Diskussion aus der Community | |
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Tagesgeld
| | | Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden) | | 1,0 % p.a. | für 6 Monate bis 50.000 € | ING-Diba | 0,75 % p.a. | für 4 Monate bis 50.000 € | die besten regulären Angebote (für alle Kunden) | VR Bank N.-O. | 0,6 % p.a. | bis 10.000 € | | 0,45 % p.a. |
| Leaseplan Bank | 0,45 % p.a. |
| dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen) | VR Bank N.-O. | 0,6 % p.a. | bis 10.000 € | | 0,45 % p.a. |
| Leaseplan Bank | 0,45 % p.a. |
| Festgeld | | | bis 12 Monate | Leaseplan Bank | 0,75 % p.a. | | | 0,66 % p.a.
| | bis 24 Monate | | 1,11 % p.a. | | | 1,06 % p.a. | | bis 36 Monate | | 1,21 % p.a. | | | 1,11 % p.a. | | Girokonto | | | DKB* Santander Consumer Bank | Comdirect | | Wertpapierdepot | | | Angebote für alle Ordergrößen | | | | Alternativen je nach Orderbetrag | | | | Empfehlungen für spezielle Aktionen | | | | Baufinanzierungs-Vermittler | | | | | | Stromtarif-Wechsel | | | Gastarif-Wechsel | | | Handytarife | | | LTE Tarife | Callya Smartphone Special (Vodafone) | Magenta Mobil Start M (Telekom) | | Allnet-Flat | | | | Fluggastentschädigung | | | Rechtshelfer | | | | |
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