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| Altersvorsorge leicht gemacht: So sorgen Sie privat am besten vor |
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| | Liebe Leserinnen und Leser, die Große Koalition will das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Immerhin. Aber es ist schon längst nicht mehr hoch genug, um den Lebensstandard
im Alter zu sichern. Die meisten wissen das. Trotzdem hat jeder sechste Arbeitnehmer noch nichts privat fürs Alter zurückgelegt. Und wer was zurückgelegt hat, fragt sich meist: Ist das genug Altersvorsorge?
Zeit
für einen Kassensturz! Wir wissen, wie kompliziert das Thema ist – und haben es deswegen für Sie in drei ganz konkrete, leicht verständliche Schritte zerlegt: Im ersten Schritt klären
wir mit Ihnen die Frage, wie viel Sie sparen wollen. In Schritt zwei sagen wir Ihnen, welche Art von Vorsorge am besten zu Ihrem Leben passt. Drittens schließlich zeigen wir Ihnen ein paar passende Produkte
dazu. Das alles finden Sie kompakt zusammengefasst in unserem neuen Ratgeber Altersvorsorge.
Für Schritt zwei haben unsere Experten mehrere Wegweiser entwickelt, mit denen jeder leicht zum Ziel kommt. Wir unterscheiden, ob Sie selbständig sind oder angestellt,
ob Sie noch viel Zeit haben bis zur Rente oder eher weniger. Hier als Beispiel der Wegweiser für Angestellte, die noch mehr als 15 Jahre bis zur Rente haben: |
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| Als junger Angestellter müssen Sie sich also fragen, ob Sie eine Immobilie kaufen wollen,
wie viel Sie verdienen – und ob Sie auf Rendite setzen oder lieber auf Nummer sicher gehen. Für alle Fälle finden Sie Wegweiser in unserem kompakten Ratgeber.
Abhängig von Ihrer Situation landen Sie dann bei der Baufinanzierung,
bei Riester- oder Rürupverträgen,
bei Betriebsrenten oder einem ETF-Sparplan mit guter Renditechance, aber ohne Förderung. Für jede Variante können wir inzwischen dank der Arbeit unserer Experten gute Produkte empfehlen, mit denen Sie nichts falsch machen.
Viel Spaß beim Lesen! Ihr Hermann-Josef Tenhagen und das gesamte Finanztip-Team |
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| Geben Sie diesen Tipp weiter!
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| | Hilfe! Steuer! | | In unserer sechsteiligen Serie erfahren Sie, wie Sie ganz leicht Ihre Steuer 2017 erledigen. Wenn Sie glauben, auch Ihre Freunde freuen sich über diese Hilfe, dann leiten Sie den Newsletter weiter! | | | |
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 | | Zinspilot-Flexgeld: 25 Euro extra für Finanztip-LeserDer Anlagevermittler Zinspilot zahlt Finanztip-Lesern
einen Bonus von 25 Euro, wenn sie mindestens 5.000 Euro als sogenanntes Flexgeld anlegen. Das Flexgeld legt Zinspilot bei der Stuttgarter Bank Creditplus an. Es wirft 0,56 Prozent Zinsen ab und kann an zwei Terminen im Monat zurückgeholt werden. Damit ist das Flexgeld einem Tagesgeld ähnlicher als einem Festgeld. Die Aktion gilt für Neukunden, der Betrag muss bis zum 2. April angelegt
sein. Den Bonus erhalten Sie dann bis spätestens Mitte Juli ausbezahlt. Geben Sie bei der Registrierung unbedingt den Empfehlungscode FTIP2018 ein. | | |
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| | | Zeitschrift im Abo für ein Jahr kostenlos
Finanztip-Leser können eine von 19 Zeitschriften ein Jahr kostenlos lesen! Anbieter ist presseshop.news, zur Auswahl stehen unter anderem Computer Bild, Euro, Für Sie oder Hörzu.
So geht’s: Zunächst sehen Sie den regulären Preis und klicken auf „Zum Angebot“. Kopieren Sie dann den Gutscheincode JNK4203967QW ins vorgesehene Feld und klicken auf „Angebot aktualisieren“ – dann sinkt
der Preis auf 0 Euro. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie per Klick die Bestellung bestätigen müssen. Das Abo gibt es nur einmal pro Haushalt und nur, wenn Sie
es nicht im vergangenen halben Jahr schon mal bezogen haben. Sie müssen Ihre Bankverbindung eingeben, denn das Abo verlängert sich nach einem Jahr zum regulären Preis. Kündigen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf, wenn Sie das nicht wollen. Eine Mail genügt. | | |
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| | | Günstige Steuer-Software über Mysoftware
Computer-Programme, die bei der Steuererklärung helfen, sind
Gold wert, weil sie diese ungeliebte Aufgabe erleichtern! Wir haben mit dem Händler Mysoftware günstige Preise für vier Programme für PC und Mac vereinbart – dabei handelt es sich
jeweils um vollwertige Download-Versionen (also ohne CD oder Stick). Die Vorjahrsversionen der Programme Wiso Steuer-Sparbuch, Steuersparerklärung und Taxman haben in
unserem Vergleich gut abschnitten und sind Finanztip-Empfehlungen. | | |
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| 1. Stremio und Co.: Wenn Streaming-Apps gefährlich werden
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| | Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentralen warnt vor bestimmten Streaming-Apps wie Stremio, mit denen Sie aktuelle Blockbuster kostenlos anschauen können. Das allein sollte stutzig
machen, denn es ist unüblich, dass brandneue Filme gratis übers Internet abrufbar sind. Zwar wird das reine Betrachten oder gar Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Filmen selten geahndet –
die Verbreitung hingegen schon. Und genau hier liegt das Problem dieser Streaming-Apps: Im Hintergrund verteilen die Programme nämlich die Filme weiter an andere Nutzer – spätestens
dann, wenn Sie einen Film runterladen. Dadurch werden Sie automatisch zum Verbreiter urheberrechtlich geschützten Materials. Und das kann dazu führen, dass eines Tages teure Abmahnungen ins Haus flattern: Uns ist ein Fall bekannt, wo pro heruntergeladenem Film 700 Euro Schadensersatz plus 250 Euro Anwaltsgebühr aufgerufen wurde. Auf der sicheren Seite sind Sie
mit legalen Streaming-Anwendungen wie Maxdome, Netflix, Amazon Prime Video oder Sky Go. Dafür fallen monatliche Gebühren an, die sich in manchen Fällen senken lassen, wenn Sie sich den
Zugang mit Familienmitgliedern oder engen Freunden teilen.
Schauen Sie in die Tarif-Bedingungen, wie viele Geräte gleichzeitig streamen können und welchem Personenkreis die Mitnutzung gestattet ist. | | |
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| 2. Kommunen machen Heizstrom teuer
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| | Wer im falschen Ort wohnt, zahlt zu viel für Heizstrom. Für manche Verbraucher mit Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung lohnt es sich nicht, von ihrem heimischen
Stadtwerk zu einem anderen Stromversorger zu wechseln. Nicht, weil es keine
guten Angebote für Heizstrom gäbe. Sondern weil bestimmte Kommunen hohe Gebühren verlangen. Diese Erfahrung machte gerade ein Leser von uns, der mit Nachtstrom heizt. Beim neuen Stromanbieter
hätte er eigentlich rund 30 Euro weniger im Jahr gezahlt. Nun drohen Mehrkosten von 90 Euro. Der Grund sind hohe Abgaben, die der Netzbetreiber für die Kommune einzieht – dafür, dass Stromleitungen
durch ihr Gebiet laufen. Die sogenannte Konzessionsabgabe soll für Heizstrom maximal bei 0,11 Cent pro Kilowattstunde liegen – überall in Deutschland. Das befand das Bundeskartellamt bereits 2010 und verpflichtete einige große Energieversorger, sich daran zu halten. Der stadteigene Versorger in Bruchsal, wo unser Leser lebt, gehörte nicht dazu und fühlt sich auch nicht an die Regelung
gebunden. Schätzungsweise jeder zehnte Heizstromkunde in Deutschland zahlt überhöhte Gebühren – abhängig allein vom Wohnort. Unser Leser hat die Schlichtungsstelle
Energie angerufen, um die Sache zu klären. Wir bleiben für Sie am Ball. Alle Hintergründe zum Missbrauch beim Heizstrom lesen Sie mehr im Blog. | | |
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| 3. Ganz oder gar nicht: iPhone-Akkutausch mit Hindernissen
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| | Stellen Sie sich eine Autowerkstatt vor, in der man Ihnen sagt: „Die Batterie können wir für 100 Euro austauschen – aber nur, wenn Sie uns auch die verbeulte Motorhaube erneuern lassen: macht zusammen
900 Euro.“ Ihre Werkstatt würde das natürlich nicht tun. Aber Apple macht das.Wie berichtet,
erneuert Apple bis Ende des Jahres vergünstigt schlappe iPhone-Akkus: für nur 29 Euro statt 89 Euro. Das Problem: Hat das eingeschickte iPhone noch einen anderen Schaden,
etwa eine defekte Kopfhörerbuchse oder einen Sprung im Display, tauscht Apple den Akku nur, wenn Sie den anderen Schaden ebenfalls reparieren lassen. Das wird schnell teuer. Leider können Sie
nur wenig dagegen tun. Denkbar wäre es, den Schaden bei einer anderen Werkstatt günstig beheben zu lassen und sich erst danach zum Akkutausch an Apple oder an einen zertifizierten Apple-Händler zu wenden.
Allerdings kann es sein, dass Apple dann den Akkutausch ablehnt, weil in Ihrem iPhone keine Original-Ersatzteile stecken. Unser Tipp: Sie können den Akku auch bei nicht zertifizierten
Anbietern ohne zusätzliche Reparaturen günstig tauschen lassen, bei Media Markt zum Beispiel für ebenfalls 29 Euro. Leider erhalten Sie dann in der Regel keine Original-Batterie. | | |
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| 4. Pfandbons sind mehr als drei Jahre gültig |
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| | Jeder hat so seine Strategie, wie er sich wieder an den Pfandbon erinnert, wenn er an der Supermarkt-Kasse steht: Die einen legen ihn zu Milch und Butter in den Einkaufswagen. Andere stecken ihn halb heraushängend
ins Portemonnaie, damit sie ihn beim Zahlen bloß nicht vergessen. Trotzdem findet man regelmäßig einen alten Pfandbon, wenn man zum Saisonwechsel wieder die alte Jacke hervorkramt. Supermärkte
nehmen alte Bons oft nur ungern an. Häufig wird behauptet, ein Bon sei nur 30 Tage gültig. Das ist Quatsch: Mit dem Pfandbon halten Sie eine Forderung gegen den Supermarkt in der Hand. Die verjährt laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch erst am Ende des dritten Kalenderjahres, nach dem Sie ihn erhalten haben. Der einzige Grund, die Rücknahme zu verweigern, wäre ein unleserlicher Bon. Wenn die Presse bei Supermarktketten
nachhakt, bestätigen sie dies. In der Praxis kann das in der Filiale anders laufen. Wenn Ihr Pfandbon an der Kasse nicht angenommen wird, beschweren Sie sich beim Filialleiter. Funktioniert das nicht,
melden Sie sich bei der Verbraucherzentrale oder dem Handelsunternehmen selbst. Der Druck kann helfen, denn wer will schon wegen ein paar Euro vor Gericht ziehen. | | |
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| 5. Das war noch wichtig: Western Union, O2, Zählerbetrug |
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| | +++ Wer zwischen Januar 2014 und Januar 2017 einem Betrug mit dem Zahlungsdienst Western Union aufgesessen ist, kann noch bis zum 31. Mai eine Entschädigung einfordern.
Ursprünglich sollte das nur bis zum 12. Februar möglich sein, die Frist wurde aber verlängert. +++ +++ Der Handynetzbetreiber Telefónica Deutschland (O2) schaltet bis Ende März
die Techniken „Voice over LTE“ (telefonieren mit LTE) und „Voice over Wifi“ (telefonieren über W-Lan) für alle Kunden im O2-Netz frei. Es profitieren also auch die Kunden von Mobilfunk-Discountern
wie unserer Empfehlung Simply*. Durch die Techniken verbessern sich Netzabdeckung
und Sprachqualität. Es entstehen keine Zusatzkosten. +++ +++ Die Verbraucherzentralen warnen davor, am Telefon oder an der Haustür die Nummern vom Gas- oder Stromzähler preiszugeben.
Windige Vermittler nutzen das, um Ihnen einen neuen Vertrag unterzujubeln. Um dagegen vorzugehen, suchen die Marktwächter der Verbraucherzentralen weitere Kunden,
denen das passiert ist. +++ | | |
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| Steuer-Serie Teil 2: Werbungskosten – absetzen, was Sie zur Arbeit brauchen |
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| | Im zweiten Teil unserer Steuer-Serie geht es um die sogenannten Werbungskosten. Die haben nichts mit Reklame zu tun. Der Gesetzgeber definiert sie als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
der Einnahmen“. Für Arbeitnehmer ist das alles, was sie für den Job selbst gezahlt haben. Hier sind die wichtigsten Tipps, mit denen Sie Werbungskosten geltend machen können: 1. Vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag profitieren
1.000 Euro sind immer drin. Selbst wenn Sie im Jahr 2017 nur eine kurze Zeit angestellt waren, steht Ihnen die komplette
Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zu. Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt
der Arbeitgeber jeweils ein Zwölftel der Pauschale. Waren Sie also zum Beispiel nur drei Monate beschäftigt, hat Ihr Arbeitgeber nur 250 Euro berücksichtigt. Sobald Sie daher in Ihrer Steuererklärung die Anlage N ausfüllen, werden die kompletten 1.000
Euro von Ihrem Steuerbrutto abgezogen. Praktisch: Sie benötigen für die Pauschale keine Belege. 2. Jeder Euro über 1.000 Euro zählt
Sammeln Sie dennoch alle Quittungen.
Denn sobald Sie die 1.000-Euro-Schwelle überschreiten, können Sie Ihr Steuerbrutto weiter reduzieren. Jeder einzelne ausgegebene Euro zählt und kann Steuern sparen. Dann müssen Sie jedoch alle Ausgaben
belegen können, auch den Teil unterhalb der 1.000-Euro-Pauschale. | |
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| DIE FINANZTIP-STEUER-SERIE |
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1. | | 2. | Teil: Werbungskosten – absetzen, was Sie zur Arbeit brauchen (16.2.) | 3. |
Teil: Haushaltsnahe Dienste und Handwerker (23.2.)
| 4. |
Teil: Sonderausgaben wie Kinderbetreuung geltend machen (2.3.)
| 5. |
Teil: Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheit absetzen (9.3.)
| 6. |
Teil: Kapitaleinkünfte richtig angeben und Pauschalbetrag nutzen (16.3.)
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| | 3. Fahrtkosten zur Arbeit
Für Ihre tägliche Pendelstrecke zum Arbeitsplatz dürfen Sie für jeden Entfernungskilometer 30 Cent als Fahrtkosten geltend machen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche wohnt 15 Kilometer vom Büro entfernt. Das Finanzamt akzeptiert als Werbungskosten ohne Nachweis: 230 Tage × 15
Kilometer × 0,30 Euro = 1.035 Euro. Alleine mit den Fahrtkosten überschreitet er den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Normalerweise sind mit der Entfernungspauschale alle Kosten abgegolten, also auch
Reifenwechsel und Wartung. Passiert Ihnen aber auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall, können Sie auch die Reparaturkosten geltend machen. Wichtig für Fernpendler:
Für die Entfernungspauschale gibt es grundsätzlich einen Höchstbetrag von 4.500 Euro. Haben Sie höhere Ausgaben, können Sie diese tatsächlichen, nachweisbaren Kosten absetzen. Falls Sie Auto und öffentliche
Verkehrsmittel kombinieren, dann gilt der Höchstbetrag für die Teilstrecke, die Sie mit dem Zug zurücklegen. 4. Computer und andere Arbeitsmittel
Erledigen Sie häufig berufliche
Arbeiten mit Ihrem privat gekauften Computer? Der berufliche Anteil hierfür kann auf 50 Prozent geschätzt werden, sodass Sie die Hälfte des Kaufpreises über drei Jahre abschreiben können. Nur günstige Arbeitsmittel,
also sogenannte „geringwertige“ bis zu einem Neupreis von 487,90 Euro, können Sie auf einen Schlag absetzen. Für 2018 wurde diese Grenze übrigens auf 952 Euro fast verdoppelt. Weitere typische
Arbeitsmittel sind: Schreibtisch, Bücherregal, Werkzeug, Aktentasche und Berufsbekleidung. Viele Finanzämter akzeptieren
pauschal 110 Euro für Arbeitsmittel. 5. Weitere Werbungskosten Das Spektrum an Werbungskosten ist breit: Dazu gehört zum Beispiel die doppelte Haushaltsführung,
falls Sie wegen des Jobs eine Zweitwohnung haben, das Arbeitszimmer, Bewerbungskosten,
Kontoführung (pauschal bis 16 Euro akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis), 20 Prozent der Telefonkosten (bis 20 Euro pro Monat) oder Umzugskosten,
falls das beruflich nötig war. Ja, sogar Feierkosten können Sie absetzen, falls
Sie zum Beispiel mit Ihrer Abteilung auf die Beförderung anstoßen. Im Ratgeber Werbungskosten haben wir alles für Sie alphabetisch aufgelistet, was sich absetzen lässt: von Arbeitsmitteln bis Zinsen. Übrigens: Auch als Vermieter haben Sie Werbungskosten:
Eben alles, was Sie zahlen, um am Ende Miete einzunehmen. Also Kreditzinsen und Erhaltungsaufwendungen zum Beispiel. Zwar haben auch Selbständige und Gewerbetreibende solche Kosten, die heißen dann aber Betriebsausgaben. | |
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 | | | ... sorgt privat überhaupt nicht fürs Alter vor – unter den Geringverdienern sogar jeder Dritte. | | |
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| | | | | | | ARD-Morgenmagazin am Dienstag, 20.2. mit Dirk Eilinghoff zu kontaktlosem Bezahlen
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| | | aktuelle Diskussion aus der Community | |
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Tagesgeld
| | | Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden) | | 1,0 % p.a. | für 6 Monate bis 50.000 € | ING-Diba | 0,75 % p.a. | für 4 Monate bis 50.000 € | die besten regulären Angebote (für alle Kunden) | VR Bank N.-O. | 0,6 % p.a. | bis 10.000 € | Leaseplan Bank | 0,45 % p.a. |
| | 0,4 % p.a. |
| dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen) | VR Bank N.-O. | 0,6 % p.a. | bis 10.000 € | Leaseplan Bank | 0,45 % p.a. |
| | 0,4 % p.a. |
| Festgeld | | | bis 12 Monate | Leaseplan Bank | 0,75 % p.a. | | | 0,66 % p.a.
| | bis 24 Monate | | 1,11 % p.a. | | | 1,06 % p.a. | | bis 36 Monate | | 1,21 % p.a. | | | 1,11 % p.a. | | Girokonto | | | DKB* Santander Consumer Bank | Comdirect | | Wertpapierdepot | | | Angebote für alle Ordergrößen | | | | Alternativen je nach Orderbetrag | | | | Empfehlungen für spezielle Aktionen | | | | Baufinanzierungs-Vermittler | | | | | | Stromtarif-Wechsel | | | Gastarif-Wechsel | | | Handytarife | | | LTE Tarife | Callya Smartphone Special (Vodafone) | Magenta Mobil Start M (Telekom) | | Allnet-Flat | | | | Fluggastentschädigung | | | Rechtshelfer | | | | flugerstattung.de |
| | Sofort-Entschädigung | | | | Riester-Fondssparplan | | | DWS Toprente (mit Rabatt) | | Deka Zukunftsplan Classic | Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II) | | | Makler BU-Versicherung | | | | Buforum 24 | | | Blank & Partner | | Freche Versicherungsmakler | Zeroprov | | Berater Tarifwechsel PKV | | | |
| | Lebensversicherung | | | beleihen | | SWK Bank | | verkaufen | | | | |
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