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| | Neues Pauschalreise-Recht wirft seine Schatten voraus: die Vor- und Nachteile
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| | | | Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie deutlich mehr Rechte, als wenn Sie Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Ab 1. Juli gilt das neue Pauschalreiserecht: Dann verlieren Sie als Pauschalreisender einen Teil Ihres gewohnten Schutzes. Dafür gelten künftig auch solche Reisen bereits als Pauschalreise, bei denen Sie mehrere Elemente bei einem Anbieter zusammen buchen. Ein großer Vorteil! Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie hilfreich der rechtliche Schutz einer Pauschalreise sein kann: Wer bei Air Berlin gebucht hatte, verlor nach der Insolvenz die Tausend Euro für den Flug oft komplett. Hatten Sie eine Pauschalreise inklusive Flug mit Air Berlin gebucht, gab es kein Problem: Der Veranstalter musste einen Ersatzflug finden und den auch bezahlen. Die Liste der Vorteile von Pauschalreisen ist noch länger: Sie haben einen Ansprechpartner bei Reisemängeln, die Preise dürfen sich nicht beliebig ändern und die Prospekte müssen Sie wahrheitsgemäß informieren. Besonders günstig für Sie als Urlauber: Bei Mängeln muss der Veranstalter nicht nur Abhilfe schaffen, Sie können auch Schadensersatz einklagen für die entgangene Erholung. Spannend: Pauschalreisen kommen künftig auch dann zustande, wenn es der Anbieter eigentlich gar nicht will. Auf den meisten Reiseportalen, aber auch bei Airlines oder der Bahn ist es inzwischen üblich, dass Ihnen zusätzliche Leistungen angeboten werden wie Mietwagen, Hotel oder Versicherungen. Alles, was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise. Selbst dann, wenn Sie weitergeleitet werden und auf der anderen Website erst innerhalb von 24 Stunden buchen. Die Konsequenz: Der Anbieter haftet wie ein Veranstalter für Reisemängel. Übrigens auch Reisebüros, sobald Sie mehrere Teile einer Reise dort buchen. Leider müssen Sie sich das merken. Der Veranstalter hat zwar eine Informationspflicht, aber Sie können nicht davon ausgehen, dass er Ihnen das immer richtig sagt!
Noch ein Vorteil: Künftig haben Sie nach einer Pauschalreise 24 Monate Zeit, um wegen Reisemängeln Geld zurück zu verlangen. Bislang musste das schon nach einem Monat passieren. Wichtig ist aber nach wie vor, dass Sie noch am Urlaubsort die Mängel melden und den Reiseveranstalter zur Nachbesserung auffordern. Das neue Recht hat leider auch ein paar große Nachteile: Vermittelte Verträge über Ferienhäuser und Hotels gelten künftig nicht mehr automatisch als Pauschalreise. Dasselbe gilt für Tagesreisen, die weniger als 500 Euro kosten. Außerdem haben die Veranstalter mehr Möglichkeiten, den Preis nachträglich zu erhöhen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Blog-Beitrag. Viel Spaß beim Lesen Ihr Hermann-Josef Tenhagen und das gesamte Finanztip-Team | | |
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 | | Drivenow: bis zu 90 Freiminuten zur WMWenn Sie schon länger überlegen, einmal den Carsharing-Anbieter Drivenow auszuprobieren, ist jetzt eine gute Gelegenheit: Zur WM hat das Unternehmen die Aufnahmegebühr von 29 Euro auf knapp 5 Euro gesenkt. Außerdem gewährt Drivenow Freiminuten, abhängig davon, wie lange bei der deutschen Nationalelf die Null steht im nächsten WM-Spiel. Nach Verbrauch der Freiminuten zahlen Sie für jede weitere Minute zwischen 33 und 36 Cent. Bleibt die Frage, bei welchem Spiel wohl die Gefahr eines Gegentores am geringsten ist. | | |
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| | Urlaubslektüre: Hunderte Magazine mit am Strand
Selten kommt man so viel zum Lesen wie im Urlaub. Mit dem Anbieter Readly können Sie zahlreiche Magazine auf Ihrem Tablet oder Smartphone lesen. Derzeit bietet Readly Neukunden drei Monate zum Preis von einem. Für knapp 10 Euro erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf „Computer-Bild“, „Spektrum“, „Auto, Motor und Sport“ und „Cosmopolitan“. Aber auch auf das US-Magazin „Newsweek“. Falls Sie den Dienst nach Ablauf des Sonderangebots nicht weiternutzen wollen, können Sie jederzeit online kündigen, und zwar unter „Abonnements und Zahlungen“.
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| | | Serien für Regentage: Sky Entertain drei Monate für 5 Euro
Wenn es im Urlaub mal regnet, haben Sie vielleicht Lust auf eine Serie. Über die Ferien hat Sky wieder ein günstiges Angebot für Neukunden: Für knapp 5 Euro können Sie drei Monate lange Skyticket Entertain nutzen. Das ist das Serienangebot von Sky für Smart-TVs und mobile Geräte. Die Auswahl ist ähnlich groß wie bei Netflix, allerdings mit einem Schwerpunkt auf HBO-Serien. Dank des EU-Geoblocking-Gesetzes können Sie mit Ihrem Skyticket-Account im gesamten EU-Ausland schauen. Wer jetzt bucht, kriegt den Rest vom Juni geschenkt und dann Juli, August und September für 4,99 Euro. Das Angebot verlängert sich danach monatsweise für knapp 10 Euro, es sei denn, Sie kündigen bis 7 Tage vor Monatsende.
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| | | EU verlost 15.000 Interrail-Tickets
Wer am 1. Juli 18 Jahre alt ist, aufgepasst! Die EU verlost sogenannte Travel-Pässe an ihre 18-jährigen Bürger. Damit können Sie mit der Bahn quer durch die EU reisen, auch mit Bus oder Fähre. Die Reise muss zwischen dem 9. Juli und 30. September stattfinden und Sie können damit maximal 30 Tage unterwegs sein. Auch Gruppen können sich bewerben (höchstens fünf Personen). Die Bewerbungsfrist endet am 26. Juni um 12 Uhr.
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 | | | 1. Mercedes: Rückruf für 774.000 Diesel, erstes Urteil gegen Daimler | | |
| | | „Wir haben keinerlei Manipulationen an unseren Fahrzeugen vorgenommen.“ So lautete im September 2015 die klare Botschaft an die Mercedes-Besitzer von Dieter Zetsche, damals wie heute Chef von Daimler. Das war kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals. Am Montag nun wurde Zetscheeinbestellt (im Bild oben) von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Der verkündete ihm und anschließend der Öffentlichkeit, dass das Kraftfahrtbundesamt 774.000 Dieselautos der Marke Mercedeszurückrufen werde, in Deutschland alleine 238.000. Betroffen sind die Modelle GLC 220d und C 220d. Grund ist eine Funktion in der Motorsteuerung, die laut Scheuer die Abgasreinigung zu oft abschaltet. Erstmals gibt es damit nach dem VW-Skandal auch bei einem anderen Autokonzern einen behördlich angeordneten Rückruf, der in die Hunderttausende geht. Gut zu wissen, dass inzwischen auch ein Urteil im Fall Daimler vorliegt, denn Verdachtsmomente gibt es schon länger. Wie die Berliner Kanzlei Werdermann & von Rüden berichtet, konnte sie für ihren Mandanten, den Besitzer eines Mercedes Vito, vor einer Woche einen Etappensieg erringen: Das Landgericht Hagen habe Daimler verurteilt, den Wagen zurückzunehmen – und zwar wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB). Ähnlich haben viele Gerichte im Fall VW geurteilt. Daimler kündigte gegenüber Finanztip Berufung an: „Wir können das Urteil nicht nachvollziehen.“ Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Az. 9 O 76/18). Im Unterschied zum VW-Konzern, der diese Woche ein Bußgeld über 1 Milliarde Euro von der Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptierte, gesteht Daimler bislang keine Schuld ein. Zwar komme der Konzern dem Rückruf „unverzüglich“ nach und ändere die Motorsteuerung. Trotzdem sei die beanstandete Funktion rechtskonform: Sie diene einer „robusten Abgasreinigung“. Derzeit übernehmen Prozessfinanzierer noch nicht wie bei VW die Kosten für Klagen gegen Daimler. Deshalb ist es gut, rechtsschutzversichert zu sein. Viele Versicherer geben inzwischen auch für Klagen gegen Daimler Deckungszusagen. Die Finanztip-Experten arbeiten aktuell an einer Liste empfehlenswerter Anwälte. Mehr dazu in den kommenden Wochen. | | |
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 | | | 2. Fußball-WM am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt? | | |
| | | Das erste WM-Spiel der deutschen Mannschaft ist am Sonntag, wenn die meisten frei haben. Aber was ist mit den anderen Spielen unter der Woche, die schon nachmittags beginnen? Für ein Großereignis wie die Fußball-Weltmeisterschaft sieht das Arbeitsrecht doch bestimmt Ausnahmen vor, oder? Leider nicht. Es gelten die normalen Regeln, das bedeutet: Sie dürfen die WM während der Arbeitszeit nicht auf dem Fernseher oder per Livestream verfolgen. Tun Sie es doch, droht zwar keine fristlose Kündigung, aber eine Abmahnung. Am Radio mitzuhören, kann hingegen erlaubt sein, falls Ihre Tätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird und Sie niemanden stören. Das hängt von Ihrem Arbeitsplatz ab: In einem Großraumbüro kann es da schon mal Ärger geben. Hat Ihr Arbeitgeber das Internet im Büro für die gelegentliche private Nutzung freigegeben, dürfen Sie ab und zu den Spielstand abrufen. Ist das Internet hingegen privat tabu, sollten Sie besser nicht auf den Liveticker schauen. Die harten Worte des Gesetzes und die menschliche Realität decken sich ja nicht immer. Und gerade bei der WM sind viele Chefs nachsichtig. Laut einer Umfrage der Uni Hohenheim haben 57 Prozent nichts gegen WM-Radio, 38 Prozent sind selbst mit einer TV-Übertragung einverstanden. Voraussetzung ist aber immer: Man redet vorher darüber und vereinbart eine Lösung. Vielleicht ist Ihr Chef ein großer Fußball-Fan? Dann schauen Sie doch alle zusammen die Spiele im Betrieb an – und stärken so den Zusammenhalt der Belegschaft. Dadurch spart der Arbeitgeber gleich noch teure Seminare über „Teambuilding“. Welche WM-Tippspiele erlaubt und welche illegal sind, lesen Sie im Blog. | | |
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 | | | 3. Ein Jahr Ende der Roaming-Gebühren: Es gibt immer noch Fußangeln | | |
| | | Vor ziemlich genau einem Jahr hat die EU die Roaming-Gebühren abgeschafft: Seitdem können Sie Ihr Smartphone im Urlaub etwa in Österreich oder Italien ganz genau so nutzen wie zu Hause. Besser noch: Alle Gespräche aus Ihrem EU-Urlaubsland in ein anderes EU-Land werden wie ein Inlandsgespräch innerhalb Deutschlands abgerechnet. Eine günstige Gelegenheit, Freunde und Bekannte in ganz Europa anzurufen. Gespräche von Deutschland in andere EU-Länder sind hingegen noch nicht gedeckelt. Hierfür verlangen einige Mobilfunkanbieter gesalzene Preise, die Telekom nimmt in manchen Tarifen 98 Cent je Minute. Damit soll erst im Mai 2019 Schluss sein: Die EU will die Minutenpreise für diese Gespräche auf rund 23 Cent begrenzen (19 Cent ohne Mehrwertsteuer). Eine SMS ins EU-Ausland soll künftig höchstens 7 Cent kosten. In unserem Ratgeber beschreiben wir, wie Sie bereits jetzt günstig ins Ausland telefonieren können. Außerdem zicken einige Anbieter anfangs beim Roaming: Drillisch und Klarmobil sperren Ihre Sim-Karte im Ausland in den ersten sechs bis acht Wochen nach Vertragsschluss. Fahren Sie vorher in den Urlaub, können Sie die Auslandsnutzung über den Kundendienst vorzeitig freischalten lassen. Bei Drillisch geht das einfach so, Klarmobil verlangt dafür ein Pfand in Höhe von 95 Euro. Keine anfänglichen Roamingsperren gibt es zum Beispiel bei Vodafone, Congstar, O2 und der Telekom. | | |
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 | | | 4. Spartrick: Bahncard ab 10 Euro als Partnerkarte | | |
| | | Schon seit längerer Zeit kann der Partner oder die Partnerin eines Bahncard-Inhabers eine ermäßigte Bahncard bekommen. Partner bedeutet hier: Sie leben zusammen oder sind Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Die Bahn stellt diese Möglichkeit aber nicht besonders heraus. Auf der Überblickseite zur Bahncard zum Beispiel ist keine Partner-Bahncard abgebildet. Auch kann man die Partner-Bahncard nicht nachträglich online hinzubuchen. Dazu müssen Sie ins Reisezentrum gehen. Nur wer eine Bahncard* online neu kauft, kann eine für seinen Partner dazukaufen. Die Laufzeit der Partnerkarte ist an die Hauptkarte gebunden, auch wenn Sie sie nachträglich buchen. Die Partnerkarten gibt es für die Bahncard 25 und Bahncard 50, sowie für die Mybahncard-Variante für junge Leute unter 27. Die Konditionen entsprechen der ermäßigten Bahncard. Damit kostet die Bahncard-25-Partnerkarte 41 Euro in der 2. Klasse (gegenüber sonst 62 Euro) – und die Bahncard-50-Partnerkarte 127 Euro (sonst 255 Euro). Auch Varianten für die 1. Klasse sind erhältlich. Noch besser: Wenn ein Kind unter 18 bei Ihnen lebt, gibt es die Bahncard 25 für den Partner oder das Kind im Reisezentrum sogar zum Schnäppchen-Preis von 10 Euro! | | |
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 | | | 5. Das war noch wichtig: US-Zinsen, Arbeitsbefristung, Heizstrom | | |
| | | +++ US-Notenbankchef Jerome Powell (im Bild) hebt den Leitzins auf eine neue Spanne von 1,75 bis 2 Prozent. Das soll die heiß laufende Wirtschaft in den Staaten etwas abkühlen. Effekt für deutsche Verbraucher: In Dollar gehandelte Güter werden tendenziell teurer. Das kann den USA-Urlaub genauso betreffen wie die Benzinpreise hierzulande. +++ +++ Ein Arbeitsvertrag darf ohne „Sachgrund“ nur einmal befristet werden. Gründe sind zum Beispiel Vertretung, Saisonarbeit oder ein Projekt. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter nach seiner befristeten Tätigkeit länger als drei Jahre woanders gearbeitet hat und anschließend zu seiner alten Firma zurückkehrt. Der Arbeitsvertrag muss dann unbefristet laufen. Eine erneute sachgrundlose Befristung ist nicht möglich, stellte das Bundesverfassungsgericht klar (6. Juni 2018, Az. 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14). +++ +++ Für Heizstrom sollen niedrige Abgaben gelten, befand das Bundeskartellamt in einem Gutachten bereits 2010. Doch bis heute kann ein Versorgerwechsel schwierig sein, weil viele Kommunen höhere Abgaben nehmen – auch im Fall eines Finanztip-Lesers. Er forderte einen Teil der gezahlten Abgaben zurück und schaltete schließlich die Schlichtungsstelle Energie ein. Diese erklärte aber die verlangten Abgaben für rechtens (Az. 89/18). +++ | | |
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 | | | Finanztip-Serie „Verträge optimieren“: Schutz gegen Naturgewalten | | |
| | | Das Wetter ist zurzeit extrem, der April und Mai waren die wärmsten seit 1881. Es gab viel Gewitter und Starkregen – in manchen Regionen kam es zu Schäden durch Überschwemmungen. Ein guter Anlass, über Ihre Versicherung gegen Naturgewalten nachzudenken. Sind Sie gut genug abgesichert? Und stimmt der Preis? Oder brauchen Sie die teure Police am Ende gar nicht?
Gegen besondere Naturgewalten schützt die Elementarschaden-Versicherung. Diese gibt es nur im Paket: Sie ist als Zusatz zu haben, als Ergänzung einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Wenn Sie ein Haus besitzen, ist eine Wohngebäudeversicherung sehr wichtig, vor allem zum Schutz vor Feuerschäden. Während auch Schäden durch Blitze, Hagel und Sturm mitversichert sind, gilt der Schutz nicht für sogenannte Elementarschäden. | |
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| Finanztip-Serie „Verträge optimieren“ | 1. | | 2. | | 3. | |
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| | | 1. Welche Schäden die normale Versicherung nicht abdeckt
Wenn die Erde ins Rutschen kommt, sich absenkt, bei Überschwemmungen, Lawinen und Schneelast hilft nur die Elementarschadenversicherung. Sie zahlt auch bei Erdbeben oder Vulkanausbrüchen. Entscheidend ist, dass die Natur der Auslöser ist: Also bei einem Erdrutsch oder Beben, nicht aber, wenn zum Beispiel eine Kohlegrube einstürzt. 2. Wie groß das Risiko für Naturschäden bei Ihnen ist
Der Versicherungsverband GDV bietet eine interaktive Karte, auf der Sie sehen können, wie groß das Risiko für Elementarschäden bei Ihnen ist. Geben Sie dazu Ihre Adresse ein. Allerdings stehen die Daten für Hochwasser nur für fünf Bundesländer bereit. Hochwasser war in der Vergangenheit das größte Risiko, das die Elementarschadenversicherung abdeckt. Doch bei etwa 90 Prozent der Gebäude ist eine Überschwemmung sehr unwahrscheinlich (Gefahrenklasse 1).
3. Wie groß der Schaden ist, falls was passiert
Weniger als ein Viertel aller Haushalte schützen sich in der Hausratversicherung gegen Elementarschäden. Das ist logisch, denn wer im zweiten Stock wohnt, dem können Überschwemmungen ziemlich egal sein. Solange jedenfalls im Keller nicht besonders wertvolle Sachen lagern. Jenseits vom Starkregen lassen sich die Risiken oft selbst ganz gut abschätzen. Liegt das Haus in einer Mulde? Fließt ein stark kanalisierter Bach in der Nähe? Gab es schon Hochwasser? Wie groß ist das Risiko durch Schneelast auf dem Dach und durch Lawinen? Das Risiko von Erdbeben und Vulkanausbrüchen ist in Deutschland selbst in der Eifel sehr überschaubar. | |
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|  | | | 4. Mal wieder den Preis der Police abklopfen
Wenn Sie Ihr Risiko abwägen, gibt es natürlich keine absolute Sicherheit. Sobald Sie sich aber gegen Elementarschäden absichern, wird die Gebäudeversicherung oder die Hausrat spürbar teurer. Ob mit oder ohne Elementarschaden-Schutz, vergleichen Sie unbedingt! Denn die Preisunterschiede zwischen den Anbietern können einige hundert Prozent betragen. Wir empfehlen dazu das Portal Mr-Money*. Was es sonst noch zu beachten gibt, lesen Sie in unseren Ratgebern zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
5. Den versicherten Wert richtig einschätzen
Wenn Sie Angebote einholen für einen Elementarschaden-Vertrag, müssen Sie sowohl für die Hausrat- als auch für die Gebäudeversicherung den Wert Ihres Besitzes richtig einschätzen. Wenn dabei rauskommt, dass Sie bislang zu wenig versichert haben, vielleicht, weil ein Anbau dazugekommen ist, oder Sie inzwischen ein Faible für Antiquitäten entwickelt haben, dann sollten Sie Ihren Vertrag unbedingt anpassen. Alles, was Sie konkret für die Überprüfung wissen müssen, finden Sie im Ratgeber Elementarschäden. | |
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 | | | ... länger können Sie künftig Ansprüche geltend machen, falls Ihre Pauschalreise mangelhaft war. Bislang ging das nur einen Monat. Mehr dazu im Blog. | |
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| | Ratgeber-Empfehlungen der Redaktion | |
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| | | | | Ratgeber-Empfehlungen der Leser | |
| | | | | | | Dienstag, 19. Juni bei Deutschlandfunk Nova Jeden Freitag gegen 7:20 Uhr: Hermann-Josef Tenhagen bei Radioeins (RBB)
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| | | aktuelle Diskussion aus der Community | |
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| Tagesgeld | | | Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden) | ING-Diba | 0,75 % p.a. | für 4 Monate bis 50.000 € | | 0,6 % p.a. | für 6 Monate bis 25.000 € | die besten regulären Angebote (für alle Kunden) | Cosmosdirekt | 0,5 % p.a. | bis 25.000 € | VR Bank N.-O. | 0,4 % p.a. | bis 10.000 € | Leaseplan Bank | 0,35 % p.a. |
| | 0,35 % p.a. |
| dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen) | Cosmosdirekt | 0,5 % p.a. | bis 25.000 € | VR Bank N.-O. | 0,4 % p.a. | bis 10.000 € | Leaseplan Bank | 0,35 % p.a. |
| | 0,35 % p.a. |
| Festgeld | | | bis 12 Monate | | 0,66 % p.a. | | Leaseplan Bank
| 0,65 % p.a.
| | bis 24 Monate | | 1,11 % p.a. | | | 1,06 % p.a. | | bis 36 Monate | | 1,21 % p.a. | | | 1,11 % p.a. | | Girokonto | | | | Comdirect | | Santander | | | Wertpapierdepot | | | Die günstigsten Depots | | | | Die besten Depots bei Onlinebanken | | | | | Baufinanzierungs-Vermittler | | | | | | Stromtarif-Wechsel | | | Gastarif-Wechsel | | | Handytarife | | | LTE Tarife | | Magenta Mobil Start M (Telekom) | | Allnet-Flat | | | Klarmobil Allnet-Flat 2000 (Telekom-Netz)
| Fluggastentschädigung | | | Rechtshelfer | | | | flugerstattung.de |
| | Sofort-Entschädigung | | | | Riester-Fondssparplan | | | DWS Toprente (mit Rabatt) | | Deka Zukunftsplan Classic | Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II) | | | Makler BU-Versicherung | | | | Buforum 24 | | | Blank & Partner | | Freche Versicherungsmakler | Zeroprov | | Berater Tarifwechsel PKV | | | |
| | Lebensversicherung | | | beleihen | | SWK Bank | | verkaufen | | | | |
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