| | | Entspannt ins neue Jahr: Wie Sie mit nur einem Anruf Geld für sich herausholen
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| | | Thema der Woche: So sparen Sie Geld mit nur einem Anruf oder Mausklick
War das anstrengend! Familienfeier, Weihnachtsbraten und Silvester-Ballerei. Und dann noch der Finanztip-Newsletter zwischen den Jahren, mit dem Sie all Ihre Verträge hätten optimieren können. War Ihnen das alles zu viel? Diese Woche zeigen wir Ihnen, wie Sie mit nur einem Anruf oder Mausklick Geld für sich herausholen. Damit erreichen Sie zwar in der Regel nicht die bestmögliche Lösung, aber wenigstens eine passable – und das ganz entspannt. 1. Besseren Handy- und Festnetz-Tarif ohne Anbieterwechsel Wie lange stecken Sie schon in Ihrem Handytarif oder Festnetz-Vertrag? Womöglich ein paar Jahre. Den Anbieter zu wechseln, bringt am meisten, macht aber Arbeit. Sparen lässt sich auch mit weniger Aufwand! Rufen Sie dazu die Hotline Ihres Mobilfunk- oder Festnetz-Anbieters an. Schauen Sie am besten vorher auf der Website, welche Angebote Neukunden bekommen können: oft mehr Leistung für den gleichen Preis. Verlangen Sie einen der aktuellen Tarife oder den Neukundenbonus. Allerdings beginnt dann die Vertragslaufzeit von meist zwei Jahren neu zu laufen. Prüfen Sie vorsichtshalber in der Auftragsbestätigung, ob alles passt. 2. Bank: Kontomodell wechseln und Gebühren sparen
Wer bei einer klassischen Filialbank ist, zahlt oft noch zu viel für sein Girokonto. Scheu en Sie den Wechsel? Dann fragen Sie bei Ihrer Bank mal nach anderen Kontomodellen. Vielleicht haben Sie ja das „Premium“-Modell – obwohl Sie keinen Luxus brauchen. Oder umgekehrt: Sie haben die „Klassik“-Variante, die jeden Vorgang einzeln und am Ende teuer abrechnet. Mit einem Anruf optimieren Sie Ihr Girokonto; bei manchen Sparkassen geht das sogar per Mausklick mit dem „Konto-Finder“. Manchmal müssen Sie dafür in die Filiale – aber da kommen Sie ja eh vorbei. 3. Strom und Gas: Mit einem Anruf 70 Euro herausholen
Falls Sie in einem der 16 Millionen Haushalte leben, die ihren Strom aus der teuren Grundversorgung beziehen, dann gibt es viel Sparpotenzial, das Sie ganz leicht nutzen können. Dafür müssen Sie nicht zwangsläufig den Stromanbieter wechseln. Rufen Sie einfach bei Ihrem jetzigen Versorger an und sagen Sie, dass Sie aus der Grundversorgung raus und in einen „Sondervertrag“ wollen. Fertig. Das ist immer günstiger! So können Sie schnell mal 60 oder 70 Euro innerhalb von fünf Minuten sparen.4. Steuer-Frist verpasst? Nett bitten statt Strafe zahlen
Okay, den folgenden Tipp können Sie nicht sofort umsetzen, aber in einigen Monaten. Falls Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, es aber nicht rechtzeitig schaffen, geben Sie Ihrem Finanzbeamten Bescheid. Denn sonst kann er Ihnen einen Verspätungszuschlag aufbrummen: bis zu 10 Prozent der Steuer. Eine kurze E-Mail genügt in aller Regel. | | |
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 | | Handelsblatt-Abo für Neukunden bei Zinspilot
Wenn Sie beim Anlagevermittler Zinspilot bis zum 31. März 2019 ein kostenloses Konto eröffnen, bekommen Sie mit dem EmpfehlungscodeHB-FINANZTIP ein Digital-Abo des Handelsblatts für sechs Monate dazu. Das Abo endet nach sechs Monaten automatisch. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens 7.500 Euro auf ein Festgeld-Konto ein, sichern Sie sich einen zusätzlichen Bonus. Wir empfehlen für die Anlage die britische Bank Close Brothers. Je nach Laufzeit gibt es 25 Euro (bis zu 18 Monate), 50 Euro (bis zu 24 Monate) oder 75 Euro (ab 36 Monaten). Der Bonus soll innerhalb von acht Wochen ausgezahlt werden. Wichtig: Zinspilot vermittelt auch Anlagen, die wir nicht empfehlen. Die britische Bank Close Brothers bleibt für uns eine Empfehlung beim Festgeld, auch wenn der britische EU-Austritt näher rückt. Denn der Mutterkonzern der Bank erhält nach wie vor Bestnoten von den Ratingagenturen. Und auch nach dem Brexit steht der britische Einlagensicherungsfonds FSCE für Privatanlagen bis 85.000 Pfund (etwa 95.000 Euro) ein.
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| | | Bis zu 70 Prozent bei Tom Tailor
Das Modeunternehmen Tom Tailor gewährt aktuell bis zu 70 Prozent Rabatt auf Damen- und Herrenkleidung im Online-Shop. Die Auswahl ist bisher noch recht gut und viele Größen sind noch auf Lager. Tom Tailor berechnet für jede Bestellung 1 Euro Versandgebühren; Retouren sind kostenlos. Nur am heutigen Freitag gibt es außerdem zusätzliche 30 Prozent auf bereits reduzierte Artikel mit dem Gutscheincode SALE1819. Alternativ bekommen Sie (ebenfalls nur heute) mit dem Code NYE2019 einen Rabatt von 20 Euro auf Ihren Warenkorb ab einen Bestellwert von 40 Euro. Auch wenn die ganzen Prozente gut klingen, sollten Sie einen Preisvergleich bei anderen Shops nicht weglassen. Und sich natürlich immer fragen: Brauche ich das überhaupt? | | |
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| | | Congstar: Allnet-Flat im Telekom-Netz mit 4 GB LTE für 25 Euro
Preiswerte Allnet-Flats im sehr guten Mobilfunknetz der Deutschen Telekom sind rar. Erst recht solche mit der schnellen Netztechnik LTE, auf die fast niemand mehr verzichten sollte. Wir haben ein gutes Angebot bei der Telekom-Tochter Congstar gefunden. Es ist auch unsere neue Empfehlung im Ratgeber: Die Allnet-Flat 4 GB mit der Zusatzoption „LTE 50“ für 25 Euro im Monat. Ohne die üblichen 24 Monate Vertragsbindung kostet der Tarif eigentlich 2 Euro mehr. Bis zum 7. Januar entfällt der Aufpreis für den flexiblen Vertrag. Der einmalige Anfangspreis beträgt 20 Euro. | | |
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 | | | 1. Ab Januar gibt es mehr Gehalt für (fast) alle | | |
| | | Millionen Arbeitnehmer bekommen ab Januar mehr Geld vom Arbeitgeber überwiesen – und das sogar ohne Lohnerhöhung. Verantwortlich dafür sind vor allem neue Regeln für Lohnsteuer und Krankenkasse. So müssen Sie auf die ersten 9.168 Euro Jahreseinkommen gar keine Steuern mehr zahlen; bisher waren nur 9.000 Euro steuerfrei. Auch jenseits dieser Summe sinken die Steuern ein bisschen. Verdienen Sie zum Beispiel 1.500 Euro brutto und sind in Steuerklasse 1, dann bekommen Sie monatlich knapp 5 Euro mehr. Bei 3.000 Euro brutto sind es gut 7 Euro, bei 5.000 Euro bleiben Ihnen knapp 19 Euro mehr. Die meisten Arbeitnehmer müssen außerdem weniger für die Krankenkasse zahlen. Gesetzlich Versicherte profitieren nämlich davon, dass der Arbeitgeber künftig die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt – macht bei 3.000 Euro brutto und 1 Prozent Zusatzbeitrag beispielsweise 15 Euro im Monat.Insgesamt verzeichnen nach Berechnungen des Steuerberater-Dienstleisters Datev die mittleren bis gehobenen Gehaltsklassen das größte Plus bei ihren Nettobezügen – wie schon im Vorjahr. Ab 6.500 Euro brutto fällt die Ersparnis wieder etwas geringer aus. Die größten Gewinner sind Alleinerziehende und Alleinstehende in der Gehaltsstufe bis 6.500 Euro. Den geringsten Zuwachs verzeichnen Verheiratete mit niedrigem Einkommen (siehe Grafik oben). Wer neben seinem Gehalt auf staatliche Hilfen wie Hartz IV angewiesen ist, der hat von alledem leider überhaupt nichts. Denn die Unterstützung wird um die Beiträge gekürzt, die netto mehr vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. | | |
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 | | | 2. Kein „Treuhänder-Joker“ bei der privaten Krankenversicherung | | |
| | | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hoffnungen vieler privat Krankenversicherten zunichte gemacht, frühere Beitragserhöhungen abwehren zu können – mit einem „Treuhänder-Joker“. Konkret ging es in dem Verfahren kurz vor Weihnachten darum, ob Beitragssteigerungen des Versicherers Axa unwirksam sind. Die Kläger argumentierten, dass der Treuhänder, der die Preiserhöhungen überprüft und genehmigt hatte, nicht wirklich unabhängig sei. Er hatte viele Jahre für die Axa gearbeitet und dabei nicht schlecht verdient. Der BGH stellte nun fest: Dieses sehr übliche Vorgehen kann von Zivilgerich ten nicht beanstandet werden (Az. IV ZR 255/17). Das sei allein Aufgabe der Finanzaufsicht Bafin. Damit widersprechen die obersten Richter der Rechtsauffassung der Vorinstanzen. Doch es bleibt ein Hoffnungsschimmer für viele Betroffene: Denn die Entscheidung bedeutet nicht, dass automatisch alle Beitragserhöhungen wirksam wären. Gerichte müssen Beitragserhöhungen weiterhin anhand der engen gesetzlichen Vorgaben umfassend prüfen. Dazu gehört beispielsweise, ob die Versicherung die Erhöhung ausreichend begründet hat. Es kann sich also weiterhin lohnen, Beitragserhöhungen auf Fehler bei der Berechnung und Begründung überprüfen zu lassen. Wir empfehlen dafür zwei Kanzleien mit viel Erfahrung in diesem Bereich: Pilz Wesser & Partner* und Dr. Johannes Fiala. | | |
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 |  | | | Wer Vermögen aufbauen will, kommt an Aktien und ETFs nicht vorbei. Warum das so ist, erklären wir Ihnen in unserem neuen Video. | | |
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 | | | 3. Heimlich, still und leise: Wie ein Stromanbieter den Preis anhebt | | |
| | | „Grüner Strom zu einem günstigen Preis und freundliche Kundenbetreuung – für immergrün! selbstverständlich.“ So wirbt der Stromanbieter 365 AG, der hinter der Marke „immergrün!“ steht, um neue Kunden. Günstig war sein Tarif aber nur im ersten Jahr, musste ein Leser von Finanztip erfahren. Nachdem er zunächst 23,5 Cent pro Kilowattstunde gezahlt hatte, kletterten seine Kosten im zweiten Vertragsjahr auf unverschämte 38,4 Cent. Eine Chance, der Preiserhöhung zu entgehen, hatte unser Leser nicht. Er erfuhr erst nachträglich davon – aus seiner Abrechnung. Immergrün hatte ihm die Vertragsänderung weder per Brief noch per E-Mail vorab mitgeteilt. Einen Login zum Kundenportal im Internet hatte sich unser Leser nicht eingerichtet. Ein Stromversorger ist gesetzlich verpflichtet, über eine Preiserhöh ung zu informieren, bevor sie greift. Und er muss auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Denn bei jeder Änderung des Stromvertrags haben Sie das Recht, diesen sofort zu kündigen.Hält ein Strom- oder auch Gasanbieter diese Regeln nicht ein, ist die Preiserhöhung unwirksam. Widersprechen Sie dann der Abrechnung und fordern Sie eine Neuberechnung auf Basis der alten Preise. Das hat unser Leser bereits getan. Finanztip hat die Geschäftsführung der 365 AG um Stellungnahme zu dem Fall gebeten. Bis Redaktionsschluss haben wir keine Antwort erhalten. Welche E rfahrungen haben Sie mit Immergrün oder der 365 AG gemacht? Teilen Sie Ihre Erlebnisse in der Community. | | |
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 | | | 4. Spartrick: Aktienfonds im Direkthandel kaufen | | |
| | | Wer ein Wertpapierdepot hat, könnte die von Finanztip empfohlenen Aktienindexfonds (ETFs) natürlich über eine Börse kaufen. Günstiger ist in der Regel aber ein anderer Weg: der Direkthandel. Sie erwerben die ETF-Anteile dann von speziellen Wertpapierhändlern; meist sind das Banken. Kaufen Sie dort am besten zu den Öffnungszeiten der Börse (zwischen 9 und 17 Uhr). Dann bekommen Sie einen guten Preis, der nah am Börsenkurs liegt. Viele Depot-Banken bieten einen oder mehrere Direkthändler als preiswerte Alternative zu den Börsen an. Sehr günstig bekommen Sie ETFs bei den Brokern Onvista Bank* und Flatex*. Onvista verlangt eine Orderprovision von pauschal 5 Euro, hinzu kommt eine Börsengebühr von 1,50 Euro – egal, wo Sie kaufen. Flatex berechnet 5,90 Euro Orderprovision sowie Fremdspesen von mindestens 71 Cent. So können Sie für 6,50 Euro (Onvista) beziehungsweise ab 6,61 Euro (Flatex) beliebig viele ETF-Anteile ordern. | | |
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 | | | 5. Auch wichtig: Wer haftet, wenn jemand ausrutscht; Barclaycard; Airbnb | | |
| | | +++ Manche Regionen Deutschlands sind zum neuen Jahr in Schnee gehüllt. Das sieht schön aus, birgt aber Unfallgefahren. Hausbesitzer sind verpflichtet, Gehwege vom Schnee zu befreien. Eigentümer können diese P flicht auf die Mieter übertragen. Stürzt jemand, weil der Gehweg nicht geräumt war, springt die Haftpflicht ein – Sie sollten unbedingt eine haben! Wenn ein Dienstleister die Wege für Sie räumt, können Sie die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. ++++++ Der Kreditkarten-Anbieter Barclaycard verwaltet seine deutschen Kunden künftig nicht mehr vom britischen Gesellschaftszweig aus, sondern vom irischen. So bleiben die Verträge nach dem Brexit in der EU und für die Karteninhaber gelten weiter die europäischen Regelungen. Die Barclaycard Visa* zählt zu den Finanztip-Empfehlungen, weil Sie damit weltweit kostenlos bezahlen und Geld abheben können. ++++++ Der Online-Vermittler von Unterkünften Airbnb muss der Stadt München womöglich Namen und Adressen von Vermietern mitteilen, die private Wohnungen länger als acht Wochen im Jahr über die Plattform anbieten. Denn das ist in München eine sogenannte Zweckentfremdung und illegal – den Gastgebern droht eine Geldstrafe. Die Herausgabe der Daten hatte das Verwaltungsgericht München im Dezember verlangt (Az. M 9 K 18.4553), Airbnb kann aber noch Berufung einlegen. +++ | | |
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 | | | Neues Jahr, neue Regeln – Was sich 2019 für Sie ändert | | |
| | | Das neue Jahr ist da – bringt es „The same procedure as every year?“ Absolut nicht! Denn 2019 tritt eine Reihe von Gesetzen in Kraft, die Sie als Verbraucher direkt betreffen. Hier die wichtigsten Änderungen: 1. Telefonieren ins EU-Ausland wird 2019 günstiger
Mitte Mai werden Telefonate aus dem eigenen Land in ein anderes EU-Land günstiger. Dank einer neuen Richtlinie dürfen solche Anrufe maximal 19 Cent pro Minute kosten. Bislang fällt dafür mitunter das Zehnfache an. Die Preise für SMS werden auf 6 Cent pro Textnachricht begrenzt. Damit wird eine Lücke weitgehend geschlossen, die nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Jahr 2017 klaffte. Denn reguliert sind bisher nur die Preise, die Sie bezahlen, wenn Sie im EU-Ausland telefonieren – nicht jedoch Gespräche aus dem eigenen Land in ein anderes EU-Land. Außerhalb der Europäischen Union bleibt es teuer.2. Arbeitnehmer können in Teilzeit gehen – und in Vollzeit zurückkehren
Arbeiten Sie seit mindestens sechs Monaten in einer Firma mit mehr als 15 Beschäftigten, dann haben Sie das Recht, in Teilzeit zu gehen . Neu ab diesem Jahr ist: Sie haben auch das Recht, später in Vollzeit zurückzukehren. Diese sogenannte Brückenteilzeit gilt allerdings nur, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 45 Mitarbeiter hat. In kleineren Unternehmen bleibt es bei der alten Regelung. 3. Mehr Kindergeld und Unterhalt
Im Juli 2019 steigt das Kindergeld um monatlich 10 Euro. Dann unterstützt der Staat das erste und zweite Kind mit 204 Euro, das dritte mit 210 Euro und jedes weitere Kind mit 235 Euro. Bereits seit Jahresanfang erhalten minderjährige Kinder mehr Unterhal t. Denn zu Beginn des neuen Jahres wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst, die die Leitlinien vorgibt: Für Kinder bis sechs Jahre steigt der Mindestunterhalt unter Berücksichtigung des Kindergeldes um 6 Euro auf 257 Euro. Je nach Nettoeinkommen des Unterhaltzahlers und Alter des Kindes beträgt der monatliche Unterhalt nach Abzug des halben Kindergeldes maximal 650 Euro. | |
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|  | | | 4. Entlastungen bei der Krankenversicherung
Wie bereits beschrieben, teilen sich mit Beginn des neuen Jahres Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassen-Zusatzbeitrags von durchschnittlich 0,9 Prozent. Die Neuerung gilt auch für Rentner – für sie zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die andere Hälfte des Zusatzbeitrags. Besonders entlastet werden auch kleinere Selbstständige. Bislang tat die Krankenkasse so, als würden sie knapp 2.300 Euro im Monat verdienen, um den Mindestbeitrag z u berechnen. Auch wer wenig verdiente, musste also verhältnismäßig viel für die Krankenkasse zahlen. Nun sinkt die Bemessungsgrundlage auf 1.038 Euro. Wer weniger verdient, zahlt künftig nur noch rund 170 Euro für die Krankenkasse – statt vorher 340 Euro. 5. Verbesserungen bei Rente und Altersvorsorge
Im Juli steigen die Renten im Westen um voraussichtlich 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Rentner würden damit im Schnitt 45 Euro mehr im Monat bekommen. Das Rentenniveau, also das Verhältnis von Renten zu Löhnen, wird bis 2025 bei 48 Prozent fixiert. Außerdem wird die Mütterrente erhöht. Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bekommen nun 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Pro Kind macht das 16 Euro mehr Rente im Monat. Da Erziehungszeiten aufgeteilt werden können, profitieren von der Regelung potenziell Mütter und Väter. Wer 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, kann sich in vielen Fällen über eine höhere Förderung freuen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht für 2019 vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent bei der Entgeltumwandlung zuschießen muss. Fünf weitere Dinge , die sich 2019 ändern, lesen Sie im Blog. | |
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 | | | ... der deutschen Sparer sind mit der eigenen Geldanlage unzufrieden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Bankenverbandes. Wir sind überzeugt: Wer den Empfehlungen von Finanztip folgt, wird zufriedener sein!
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| | Ratgeber-Empfehlungen der Redaktion | |
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| | | | | Ratgeber-Empfehlungen der Leser | |
| | | | | aktuelle Diskussion aus der Community | |
| | | | | | | Dienstag, 8. Januar, Hermann-Josef Tenhagen im ARD Morgenmagazin Freitag, 11. Januar, Hermann-Josef Tenhagen gegen 7:20 Uhr bei Radioeins | |
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| Tagesgeld | | | Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden) | | 1,00 % p.a. | für 4 Monate bis 50.000 € | | 0,36 % p.a. | Zinsbonus auf aktuell 0,3 % | die besten regulären Angebote (für alle Kunden) | Leaseplan Bank | 0,6 % p.a. |
| Cosmosdirekt | 0,4 % p.a. | bis 25.000 € | | 0,3 % p.a. |
| | 0,3 % p.a. | Zinsbonus auf aktuell 0,3 % | VR Bank Niederbayern-Oberpfalz | 0,3 % p.a. | bis 10.000 € | dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen) | Leaseplan Bank
| 0,6 % p.a. |
| Cosmosdirekt | 0,4 % p.a. | bis 25.000 € | | 0,3 % p.a. |
| | 0,3 % p.a. | Zinsbonus auf aktuell 0,3 % | Festgeld | | | bis 12 Monate | | 1,01 % p.a. | | Leaseplan Bank
| 0,65 % p.a.
| | bis 24 Monate | | 1,11 % p.a. | | | 1,00 % p.a. | | bis 36 Monate | | 1,21 % p.a. | | | 1,05 % p.a. | | Girokonto | | | | | | Santander | | | Wertpapierdepot | | | Die günstigsten Depots | | | | Die besten Depots bei Onlinebanken | | | | | Baufinanzierungs-Vermittler | | | | | | Stromtarif-Wechsel |
| | Gastarif-Wechsel |
| | Handytarife | | | LTE Tarife | | | | Allnet-Flat | | | | Fluggastentschädigung | | | Rechtshelfer | | | | |
| | Sofort-Entschädigung | | | | Riester-Fondssparplan | | | DWS Toprente (mit Rabatt) | | Deka Zukunftsplan Classic | Uniprofirente Select (Fonds: Uniglobal II) | | | Makler BU-Versicherung | | | | Buforum 24 | Zeroprov | Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung | Freche Versicherungsmakler | | Lebensversicherung | | | beleihen | | SWK Bank | | verkaufen | | | | | |
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