Von Britta Beate Schön
Jahr für Jahr werden in Deutschland bis zu 400 Milliarden Euro vererbt. Jeder Fünfte erbt mehr als 250.000 Euro. Es geht also um viel Geld – und natürlich um Gefühle, um Gerechtigkeit und Familienbande. Der mögliche Tod des Partners oder dass die Eltern irgendwann sterben werden – das sind Themen, über die man nicht gern redet. Männer tun sich damit vielleicht noch schwerer. Also sollten wir Frauen es rechtzeitig ansprechen. Und gemeinsam mit der Familie faire Regeln finden, mit denen alle gut leben können. Seien Sie sich darüber klar, was passiert, wenn Sie nichts tun: Die gesetzliche Erbfolge kann zu regelrechten Dramen führen.
„Ich habe von meiner Tante was geerbt – davon bekommt mein Mann nichts.“
Das ist richtig, falls Sie keinen Ehevertrag haben, der das anders regelt. Dann leben Sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen. Und wenn Sie erben, gilt das nicht als Zugewinn. Denn in gewisser Weise hat das Erbe Ihnen als Teil Ihrer Herkunftsfamilie schon immer mitgehört. Wer also während der Ehe etwas erbt, kann mit der Erbschaft machen, was er oder sie will.
Und auch wenn Sie sich scheiden lassen, bekommt Ihr Partner nichts von Ihrem Erbe. Zwar wird das, was beide Partner an Vermögen während der Ehe erwirtschaftet haben, durch die Scheidung aufgeteilt. Doch die Erbschaft bleibt beim sogenannten Zugewinnausgleich außen vor. Allerdings: Wenn Sie Ihr Erbe angelegt und vermehrt haben, müssen Sie Ihren Exgatten an der Wertsteigerung beteiligen.
„Meine Eltern halten nichts von meinem Partner. Die wollen mich enterben.“
Das klingt nach Drama und meist ist es das auch: Wir alle wünschen uns, dass sich die wichtigsten Menschen in unserem Leben miteinander verstehen. Wenn Sie trotz elterlicher Drohung geheiratet haben, können Ihre Eltern Sie tatsächlich per Testament enterben.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie komplett leer ausgehen. Sie haben immerhin Anspruch auf Ihren gesetzlichen Pflichtteil. Der ist halb so groß, wie Ihr Anteil wäre, wenn Sie ganz normal nach den gesetzlichen Regeln erben würden.
Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt natürlich davon ab, wie viele andere Erben es gibt. Ein Beispiel: Verstirbt der Vater und hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder, dann würde die Witwe die Hälfte und die beiden Kinder je ein Viertel des Nachlasses erben. Ist ein Kind enterbt, kann es ein Achtel als gesetzlichen Pflichtteil von den anderen Erben verlangen.
„Wir sind verheiratet, wir brauchen kein Testament.“
Im Gesetz finden sich tatsächlich besondere Regeln zum Erbrecht von Ehegatten: Danach erbt der eine Ehegatte, wenn der andere verstirbt. Aber er erbt nicht allein. Haben Sie mit Ihrem Mann kein Testament gemacht, bekommen Sie nur die Hälfte des Vermögens zugesprochen – der Rest geht an die Kinder. Und auch wenn die Ehe kinderlos ist, geht nicht alles an Sie, sondern nur drei Viertel des Nachlasses. Ein Viertel erben die Eltern Ihres verstorbenen Mannes oder dessen Geschwister.
Die gesetzliche Erbfolge führt also zu Erbengemeinschaften mit mehreren Personen. Je mehr Erben beteiligt sind, desto schwieriger kann das werden. Ehepaare können auch ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen – manchmal ist das sinnvoller als die gesetzliche Erbfolge.
Um den Lebensstandard des anderen nach dem eigenen Tod zu sichern und Streit unter den Erben zu verhindern, können Sie als Paar zum Beispiel ein Berliner Testament aufsetzen. Danach erbt der länger lebende Ehegatte zunächst alles. Erst nach dessen Tod erben die Kinder. Kehrseite der Medaille: Bei großen Vermögen kann das steuerliche Nachteile haben.
„Uns gehört gemeinsam ein Haus, da bin ich im Alter abgesichert.”
Eine Immobilie ist grundsätzlich eine gute Absicherung für den hinterbliebenen Partner. Doch wenn Ihr Ehepartner stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, erben nicht Sie allein das Haus. Es gehört Ihnen dann gemeinsam mit den Kindern oder mit seinen Angehörigen. Vielleicht wollen die sich auszahlen lassen. Wenn Sie das Geld nicht haben, müssen Sie das Haus verkaufen.
Eine solche Situation können Sie verhindern, indem Sie ein gemeinschaftliches Testament machen. Unverheiratete sollten auf jeden Fall zum Notar – sonst erben alles die Kinder, und Sie müssen aus dem Haus ausziehen. Beim Notar sollten Sie einen Erbvertrag aufsetzen, um das besser zu regeln.