Wie uns viele Versicherer beim Riestern abkassieren
Wenn Sie eine Rentenversicherung als Riester abschließen, zahlen Sie schon beim Abschluss oft Tausend Euro und mehr – die Vermittlungsprovision. Nur: Sobald Sie Ihre Beiträge erhöhen, zahlen Sie erneut. Das ist schon ärgerlich genug.
Wie sich nun herausstellt, haben viele Versicherer zum Beispiel auch Provision berechnet, wenn Kunden ihre Beiträge senkten, weil die Zulagen stiegen.
Schon im Frühjahr hat das Bundesfinanzministerium diese Praxis für unwirksam erklärt. Doch von sich aus zahlen die Versicherer nichts zurück. Das heißt: Sie als Kunde müssen die zu viel gezahlte Provision selbst einfordern.
Wie viele Versicherte es betrifft
Aufgeflogen ist dieses Vorgehen, als sich ein Betroffener bei der Verbraucherzentrale Hamburg meldete. Diese hat dann alle Versicherer befragt und aufgedeckt, dass viele doppelte Gebühren erhoben haben.
Der Interessenverband der Versicherer GDV erklärte, es sei höchstens einer von 1.000 Verträgen betroffen. Die Verbraucherzentrale schätzt eher, dass einer von 100 Kunden mehrfach Provision gezahlt hat. Vermutlich sind Zehntausende Versicherte betroffen.
Wer betroffen sein könnte
Haben Sie die Beiträge zur Riester-Rente schon einmal angepasst, ohne den Gesamtbetrag zu erhöhen? Zum Beispiel als eine Kinderzulage dazukam oder wegfiel? Dann könnten Sie doppelte Gebühren bezahlt haben.
Viele Versicherer haben einfach auf die neue Zulage wieder eine Provision berechnet – obwohl die Gesamtsumme konstant blieb.
Dasselbe könnte bei Ihnen auch passiert sein, wenn Sie Ihren Beitrag gesenkt haben, als im Januar 2018 die Grundzulage erhöht wurde.
Oder haben Sie zeitweise weniger oder keine Beiträge gezahlt? Und dann wieder auf die alte Summe aufgestockt? Auch dann könnten Sie mehrfach Provision gezahlt haben. Das könnte zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Teilzeitarbeit passiert sein.
Wer nicht betroffen ist
Diese Praxis kam ausschließlich bei Rentenversicherungen vor. Wer als Riester einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, einen Wohn-Riester oder einen Fondssparplan abgeschlossen hat, muss erstmal nichts zurückfordern.
So gehen Sie vor
Fordern Sie in einem Brief Auskunft darüber, ob Sie unwirksame Provisionen gezahlt haben und fordern Sie das Geld zurück. Verwenden Sie dazu am besten den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Versicherungen halten sich bedeckt
Wir haben die 25 größten deutschen Lebensversicherer aufgefordert, uns mitzuteilen, ob und bei wie vielen Kunden sie mehrfach Provisionen erhoben haben. Bisher haben uns nur 17 Versicherer geantwortet: Fünf haben doppelte Provisionen zugegeben, vier haben das verneint, sechs sind unseren Fragen ausgewichen und zwei wollen uns noch antworten. Von den restlichen haben wir noch nicht mal eine Antwort bekommen. Mehr dazu in der kommenden Ausgabe.
Bitte melden Sie sich per Mail bei uns, falls Sie durch Ihre Beschwerde feststellen, dass auch Ihr Versicherer doppelt abkassiert hat. Und sagen Sie uns am besten auch, wer Ihr Versicherer ist.