Weg damit: Verträge sicher kündigen
In der Post liegt die neue Bahncard. Mist! Schon wieder die Kündigung vergessen. Bei einem Mobilfunkanbieter gibt‘s günstig ein tolles Handy. Nur hat sich der alte Vertrag gerade um ein Jahr verlängert.
Neue Verträge abschließen – das machen uns die Anbieter leicht. Ein paar Daten eintippen, ein Klick, fertig. Aber wenn wir erst mal am Haken sind, hoffen die Anbieter, dass wir den Vertrag möglichst vergessen. Und wehe, wir wollen raus aus dem Vertrag! Dann fängt das Suchen an: Nach der Kündigungsfrist, der Anbieter-Adresse, der Kundennummer.
Wir zeigen Ihnen, welche Strategien dagegen helfen – und wie Sie zum Kündigungsprofi werden!
Der wichtigste Tipp zuerst: Verträge, die länger laufen, sollten Sie immer vorsorglich kündigen. Und zwar direkt nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist. Das hat zwei Vorteile: Sie vergessen die Kündigung später nicht und der Anbieter bekommt sie garantiert rechtzeitig. Außerdem haben Sie ein Druckmittel in der Hand für einen besseren Preis, falls Sie doch verlängern. In aller Regel wird der Anbieter versuchen, Sie mit einem guten Angebot zum Bleiben zu bewegen.
Kündigen ist leichter geworden
Bereits seit Oktober 2016 müssen Anbieter eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich akzeptieren. Die Unternehmen können nicht mehr auf einen unterschriebenen Brief bestehen. Das gilt für fast alle Verträge: Bankkonten, Versicherungen, Strom- sowie Handyverträge und viele mehr. Ein paar Punkte sollten Sie dennoch beachten. So muss erkennbar sein, dass die Kündigung tatsächlich von Ihnen kommt: Schicken Sie sie von der E-Mail-Adresse ab, die beim Anbieter hinterlegt ist. Und schreiben Sie am besten eine Kunden- oder Vertragsnummer dazu.
Für ältere Verträge aus der Zeit vor Oktober 2016 gilt die E-Mail-Kündigung nicht unbedingt. Sie müssen im Vertrag nachschauen, welche Bedingungen dafür gelten. Außerdem reicht für Miet- und Arbeitsverträge sowie notariell beurkundete Verträge eine Kündigung per E-Mail weiterhin nicht aus.
Vorbildlich finden wir Anbieter, denen man jederzeit mit einem Klick im Online-Kundenbereich kündigen kann. So geht das zum Beispiel bei Netflix oder Spotify. Andere wie Sky oder die Bahn machen es ihren Kunden unnötig schwer. Wie Sie deren Kündigungs-Hürden überwinden, erklären wir später im Text.
Die richtige Strategie für die E-Mail-Kündigung
Es kann leider vorkommen, dass der Anbieter behauptet, die Kündigung niemals erhalten zu haben. Das Problem: Sie als Kunde müssen dann beweisen, dass die Kündigung angekommen ist. Bei einer Mail haben Sie schlechte Karten. Der Postausgang Ihres E-Mail-Programms wird kaum helfen. Deshalb empfehlen wir folgende Strategie: Kündigen Sie deutlich vor Ablauf der Kündigungsfrist „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und bitten Sie um eine Bestätigung „mit Angabe des Enddatums“ Ihres Vertrags. Diese Bestätigung ist dann Ihr Beweis, dass die Kündigung ankam. Nur Stromverträge mit Bonuszahlung sollten Sie anders kündigen. Warum und wie, steht auf unserer Website.
Unsere E-Mail-Strategie funktioniert allerdings nicht bei Last-minute-Kündigungen kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dafür empfehlen wir ganz klassisch Einschreiben oder Fax.
Welche weiteren Fallen beim Kündigen lauern und wie Sie aus Verträgen von Sky, Bahn, Telekom, Fitness-Studio und Co. herauskommen, lesen Sie in der Fortsetzung auf unserer Website.