Gaspreisbremse & Strompreisbremse Ende der Preisbremsen: Wie Du trotzdem günstig wegkommst
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
Die Strompreisbremse, Gaspreisbremse und die Preisbremse für Wärme sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Durch das Ende der Preisbremsen wird in teuren Verträgen seit 1. Januar wieder der volle Vertragspreis abgerechnet, auch die monatlichen Abschläge können steigen. Ein einfacher Ausweg ist, jetzt in einen günstigen Strom- oder Gasvertrag zu wechseln.
Die Gaspreisbremse hatte den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde verbilligt. Heizt Du per Fernwärme, hatte die Preisbremse schon bei 9,5 Cent angesetzt. Die Strompreisbremse für Haushaltsstrom wiederum griff bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Die vergünstigten Preise galten für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs.
So gehst Du vor
Inhalt
Bis Ende des Jahres 2023 hatten die Gaspreisbremse und Strompreisbremse die hohen Kosten in besonders teuren Gas- und Stromtarifen abgefedert – damit ist 2024 Schluss. Nicht nur Strom- und Gaskunden profitierten von der Preisbremse, sondern auch, wer mit Fernwärme, einer Wärmepumpe oder einem Nachtspeicherofen heizt. Hier erfährst Du, wie die Entlastungen funktionieren. Und Du kannst selbst nachrechnen, ob Dein Anbieter 2023 den korrekten Rabatt über die Jahresabrechnung an Dich weitergegeben hat. Der wichtigste Tipp lautet aber: Such Dir einen günstigeren Vertrag.
Die meisten Strom- und Gastarife für Neukunden sind deutlich günstiger als die Preise, welche die Preisbremsen zusicherten. Wenn Du 2024 Deinen Vertrag wechselst, kannst Du viel Geld sparen und Dich trifft das Ende der Preisbremse nicht.
Prüfe deshalb jetzt nach: Wie viel Cent pro Kilowattstunde (kWh) zahlst Du in Deinem aktuellen Vertrag? Bei Strom sollte es weniger als 40 Cent pro Kilowattstunde sein, bei Gas günstiger als 12 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Du über diesen Preisen liegst, solltest Du möglichst zügig den Tarif wechseln. Besonders verbraucherfreundliche Tarife bei empfehlenswerten Anbietern findest Du mit dem Finanztip Stromrechner und Gasrechner (enthalten Werbelinks).
Bleibt noch die Frage: Wie schnell kommst Du aus Deinem laufenden Vertrag? Prüfe in den Vertragsunterlagen, wie lange Du noch gebunden bist. Hast Du Deinen Vertrag irgendwann ab März 2022 abgeschlossen, beträgt die Kündigungsfrist immer einen Monat, sobald die erste vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Beachte: Ältere Verträge dürfen sich dagegen um bis zu ein weiteres Jahr verlängern.
Erkundige Dich im Zweifel direkt bei Deinem Energieanbieter nach der Kündigungsfrist. Besonders schnell kommst Du übrigens aus der Grundversorgung bei Deinem lokalen Versorger heraus: Hier beträgt die Kündigungsfrist immer zwei Wochen. Alles zum Wechsel in einen günstigeren Tarif erfährst Du in unseren Ratgebern Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln.
Sofern in Deinem Energievertrag der Preis pro Kilowattstunde (kWh) über der Preisbremse lag, musste Dir Dein Strom-, Gas- oder Wärmeanbieter schriftlich Bescheid geben, wie sich diese für Dich auswirkt. Das Infoschreiben zur Strompreisbremse, Gaspreisbremse oder der Preisbremse für Wärme hast Du per Brief, per Mail oder im Kundenportal Deines Anbieters erhalten. In dem Schreiben müsste stehen, für wie viel Kilowattstunden die Preisbremse galt – wie hoch also das sogenannte Entlastungskontingent war, für das der günstigere Preis galt. Und es müsste angegeben sein, wie sich der Rabatt auf Deinen monatlichen Abschlag auswirkt.
Du solltest das Infoschreiben unbedingt prüfen. Rechnet Dein Anbieter mit dem richtigen Jahresverbrauch? Das ist entscheidend, damit Du den vollen Rabatt bekommst. Und wurde die Entlastung korrekt berechnet? In der Jahresabrechnung für 2023 sollte die Schlussabrechnung der Preisbremsen stattfinden – prüfe also auch diese.
Weil das etwas kompliziert ist, haben wir für Dich eine Rechenhilfe ausgearbeitet. Damit kannst Du Deine Preisbremse in wenigen Schritten selbst überprüfen. Du kannst sie hier kostenlos herunterladen.
Wenn Du zu dem Schluss kommst, dass der Rabatt durch die Preisbremse bei Dir zu niedrig ausfällt, weil der prognostizierte Jahresverbrauch zu niedrig angesetzt wurde, dann wende Dich an Deinen Anbieter. Berufe Dich dabei am besten auf Dein Recht der Verbraucherbeschwerde (§ 111a EnWG). Dafür stellen wir Dir hier ein Musterschreiben zur Verfügung.
Zum Musterschreiben "Jahresverbrauchsprognose"
Wenn sich Dein Anbieter weigert, eine falsche Verbrauchsprognose anzupassen, raten wir Dir, hartnäckig zu bleiben und gegebenenfalls einen kostenlosen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie zu stellen. Denn gesetzlich ist vorgesehen, dass eine Korrektur vorgenommen werden kann. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Newsletter-Text.
Es kann vorkommen, dass Du nach Monaten noch kein Infoschreiben zur Preisbremse erhalten hast und die Rabatte, die Dir eigentlich zustehen, gar nicht bei Dir ankommen. Auch in diesem Fall solltest Du eine offizielle Verbraucherbeschwerde bei Deinem Anbieter einreichen. Hier findest Du unser passendes Musterschreiben dafür.
Zum Musterschreiben "Preisbremsen kommen nicht an"
Löst der Anbieter das Problem nicht innerhalb von vier Wochen, kannst Du Dich wiederum an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat ein Papier mit dem Titel „Sicher durch den Winter“ für eine Gaspreisbremse erarbeitet, die Gas- und Fernwärmekunden wegen der stark gestiegenen Preise für Erdgas entlasten sollte. Im Wesentlichen folgte die Bundesregierung den Vorschlägen dieser Kommission. Die Preisbremse für Gas und Wärme war für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden gedacht.
Die Gaspreisbremse galt vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollten die Anbieter die Preisbremse rückwirkend abwickeln und Dir den Rabatt im März 2023 gutschreiben.
Erdgaskunden bekamen für 80 Prozent ihres bisherigen Jahresverbrauchs einen staatlich garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Hast Du mehr als dieses Grundkontingent verbraucht, zahlst Du dafür den vertraglich vereinbarten Gaspreis.
Um das begünstigte Basiskontingent zu ermitteln, wird der Jahresverbrauch, der Deiner monatlichen Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde lag, herangezogen. Hast Du Deinen Jahresverbrauch zwischenzeitlich nicht nach oben oder unten korrigieren lassen, ist das in der Regel der Gesamtverbrauch der letzten jährlichen Abrechnung. Häufig rechnen Versorger von Januar bis Dezember ab – damit würde der Verbrauch des Jahres 2021 als Bemessungsgrundlage dienen. Für 80 Prozent davon gilt die Gaspreisbremse.
Du konntest 2023 umso mehr von der Gaspreisbremse profitieren, je stärker Dein Anbieter den Preis auf mehr als 12 Cent erhöht hat. Der Staat bezahlt dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse. Musstest Du wegen der Preisbremse weniger bezahlen, musste Dein Anbieter den Rabatt automatisch an Dich weitergeben und Deinen monatlichen Abschlag nach unten korrigieren. In der Jahresabrechnung für 2023 muss die Schlussabrechnung der Preisbremse stattfinden – spätestens darin sollten alle Rabatte berücksichtigt sein.
Bist Du Mieter und musstest im Jahr 2022 noch keine höheren Heizkosten bezahlen, zahlt Dir Dein Vermieter einen möglichen Rabatt erst im Jahr 2024 in der Heizkostenabrechnung für 2023 aus. Der jährliche Grundpreis, den Du unabhängig von Deinem Verbrauch jeden Monat zusätzlich an den Gasanbieter zahlst, verändert sich durch die Gaspreisbremse nicht.
Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung.
Gas | Arbeitspreis pro kWh | monatlicher Abschlag |
---|---|---|
2021 (vor Preisanstieg) | 8 Cent | 100 Euro |
2022 (nach Preisanstieg) | 20 Cent | 250 Euro |
2023 (mit Gaspreisbremse) | 12 Cent für 80 % des Vorjahresverbrauchs, 20 Cent für alles darüber | 170 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 15.000 kWh Gas. Annahme: Verbrauch bleibt bei 100 Prozent. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Gaspreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 13. Oktober 2023)
Für jede verbrauchte Kilowattstunde Gas, die über dem günstigeren 80-Prozent-Kontingent liegt, zahlst Du allerdings den mit Deinem Lieferanten vertraglich vereinbarten, höheren Arbeitspreis. Beispiel: Bleibt Dein Verbrauch bei genau 100 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs, zahlst Du für 20 Prozent Deines gesamten Gasverbrauchs den hohen Vertragspreis. Wenn Dein Verbrauch dagegen auf 120 Prozent steigt, Du also mehr Gas verbraucht hättest als im Vorjahr, dann würde in Deiner Jahresrechnung sogar ein Drittel (40 von 120 Prozent) Deines gesamten Gasverbrauchs zum hohen Vertragspreis abgerechnet.
Gas einzusparen zahlt sich also weiterhin für Dich aus. Auch die Bundesregierung ruft zum Sparen auf, damit das Gas in Deutschland nicht knapp wird. Und die Gaspreisbremse macht das Sparen bei den Heizkosten besonders attraktiv.
Denn: Wenn Du es schaffst, Deinen Gasverbrauch auf 80 Prozent zu senken, musst Du für Deinen gesamten Verbrauch lediglich den Preis der Gaspreisbremse bezahlen, also 12 Cent. Da Du die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Gaspreis im Voraus bezahlt hast, bekommst Du die Rückerstattung mit der Jahresrechnung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt.
Noch stärker belohnt das Modell Einsparungen von mehr als 20 Prozent. Verbrauchst Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede von Dir eingesparte Kilowattstunde Gas wird also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet. Die folgende Tabelle zeigt, dass Du dabei viel Geld sparen kannst.
Gas | Rückzahlung in der Jahresabrechnung 2023 | monatlicher Abschlag verringert sich rechnerisch |
---|---|---|
0 % Einsparung | 0 Euro | 170 Euro |
10 % Einsparung | 300 Euro | 170 Euro --> 145 Euro |
20 % Einsparung | 600 Euro | 170 Euro --> 120 Euro |
30 % Einsparung | 900 Euro | 170 Euro --> 95 Euro |
40 % Einsparung | 1200 Euro | 170 Euro --> 70 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 15.000 kWh Gas, Arbeitspreis laut Vertrag 20 Cent/kWh. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Gaspreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 13. Oktober 2023)
Die mögliche Rückerstattung dank Deiner Sparmaßnahmen zeigt Dir auch unser Rechner weiter unten auf der Seite an. Übrigens: Heizt Du mit Fernwärme, funktioniert die Rückerstattung in der Jahresrechnung genauso. In einem anderen Ratgeber erklären wir Dir, wie Du Heizkosten sparst.
Mehr Details zur Preisbremse liest Du weiter unten im FAQ.
Wichtig: Finanztip übernimmt keine Verantwortung für die Angaben, die errechneten Ergebnisse dienen lediglich als Beispielrechnungen. Die Angaben im Rechner unten gelten nur für Gaskunden. Klicke hier, um zu den weiteren Rechnern zu gelangen:
Mithilfe unseres Rechners findest Du schnell heraus, wie sich die Gaspreisbremse auf Deine Gasrechnung auswirkt. Füttere den Rechner mit zwei Zahlen: Wir benötigen Deinen früheren Jahresverbrauch in Kilowattstunden, mit dem Dein Gasanbieter im oder vor dem September 2022 gerechnet hat. Diese sogenannte Jahresverbrauchsprognose kannst Du auch aus dem Infoschreiben zur Preisbremse ablesen, welches Du vom Anbieter bekommen haben solltest. Gib außerdem den Arbeitspreis (in Cent) pro Kilowattstunde an, den Du mit Deinem Gasanbieter vereinbart hattest. Lag Dein Gaspreis im Jahr 2023 oberhalb der Preisbremse von 12 Cent pro Kilowattstunde, galt für Dich die Gaspreisbremse.
Der Rechner geht in der Voreinstellung davon aus, dass Dein Verbrauch im Jahr 2023 gleich geblieben ist, Du also 0 Prozent eingespart hast. Optional kannst Du im dritten Feld auch ein eigenes Sparziel angeben: zum Beispiel 10, 20 oder sogar 30 Prozent. Wenn Du es geschafft hast, diese Menge im Jahr 2023 gegenüber Deinem bisherigen Verbrauch tatsächlich einzusparen, kannst Du Dich auf eine Rückerstattung in der Jahresabrechnung für 2023 freuen. Zumindest, wenn Du Deine monatlichen Abschläge weiterhin so bezahlt hast, als würde Dein Verbrauch so hoch bleiben wie in der Vergangenheit. Welche Rückerstattung Du vom Anbieter erwarten kannst, zeigt Dir unser Rechner in den Ergebnissen.
Wenn Du nach dem Ende der Preisbremsen im Jahr 2024 noch in einem Gasvertrag bist, in dem Du mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde zahlst, solltest Du schnellstmöglich den Anbieter wechseln. Mit dem Finanztip-Gasvergleich kannst Du nach günstigen Tarifen suchen und einen Wechsel einleiten. Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Gastarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Weil Fernwärme oft durch Gaskraftwerke erzeugt wird, gab es 2023 auch für Fernwärmekunden Entlastung. Die Fernwärmepreisbremse setzte bei einem Arbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde an, ebenfalls für ein Basiskontingent von 80 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs. Abgesehen von dem anderen Preis pro Kilowattstunde funktioniert die Preisbremse für Wärmekunden (auch für Nahwärmekunden) daher grundlegend wie die Gaspreisbremse.
Mithilfe unseres Rechners findest Du schnell heraus, wie sich die Preisbremse für Fernwärme auf Deine Rechnung auswirkt. Der Rechner funktioniert wie oben bei der Gaspreisbremse.
Neben der Preisbremse für Erdgas- und Wärmekunden gab es für alle Haushalte eine Strompreisbremse. Ein nicht unwesentlicher Teil des deutschen Strombedarfs wird in Gaskraftwerken erzeugt, in denen das sehr teuer gewordene Erdgas verfeuert wird. Das hat zwischenzeitlich die Strompreise nach oben getrieben. Die Preisbremse für Strom ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr gedacht.
Auch die Strompreisbremse galt vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen die Anbieter die Preisbremse rückwirkend abwickeln und Dir den Rabatt im März 2023 gutschreiben.
Mit der Strompreisbremse bekommst Du 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs für einen Arbeitspreis von 40 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Steuern und Abgaben. Hast Du mehr als dieses Grundkontingent verbraucht, zahlst Du dafür den vertraglich vereinbarten Strompreis.
Das für Dich geltende 80-prozentige Basiskontingent wird bei der Strompreisbremse – anders als bei der Gaspreisbremse – anhand der sogenannten Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Diese Prognose erstellt der Stromnetzbetreiber. Sie basiert „in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch“ (§ 13 StromNZV). Für gewöhnlich wird die Jahresverbrauchsprognose jeweils für ein Kalenderjahr neu festgelegt. Wenn Du während eines Jahres zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Wallbox installierst, müssen diese Geräte beim Netzbetreiber angemeldet werden – daraufhin passt er die Verbrauchsprognose an. Die Strompreisbremse gilt für 80 Prozent der jeweils aktuellen Verbrauchsprognose.
Du konntest umso mehr von der Strompreisbremse profitieren, je stärker Dein Anbieter den Preis bereits über die Marke von 40 Cent erhöht hatte. Der Staat bezahlte dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse. Musstest Du wegen der Preisbremse weniger bezahlen, musste Dein Anbieter den Rabatt automatisch an Dich weitergeben und Deinen monatlichen Abschlag nach unten korrigieren. In der Jahresabrechnung für 2023 muss die Schlussabrechnung der Preisbremse stattfinden – spätestens darin sollten alle Rabatte berücksichtigt sein. Der monatliche Grundpreis Deines Stromvertrags wird durch die Strompreisbremse nicht verändert.
Die folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung.
Strom | Arbeitspreis pro kWh | monatlicher Abschlag |
---|---|---|
2021 (vor Preisanstieg) | 30 Cent | 75 Euro |
2022 (nach Preisanstieg) | 50 Cent | 125 Euro |
2023 (mit Strompreisbremse) | 40 Cent für 80 % des Vorjahresverbrauchs, 50 Cent für alles darüber | 105 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 3.000 kWh Strom. Annahme: Verbrauch bleibt bei 100 Prozent. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Gaspreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 13. Oktober 2023)
Für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom, die über dem günstigeren 80-Prozent-Kontingent liegt, zahlst Du allerdings den mit Deinem Lieferanten vertraglich vereinbarten, höheren Arbeitspreis. Beispiel: Blieb Dein Verbrauch bei genau 100 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs, zahlst Du für 20 Prozent Deines gesamten Stromverbrauchs den hohen Vertragspreis. Wenn Dein Verbrauch dagegen auf 120 Prozent stieg, Du also mehr Strom verbraucht hattest als im Vorjahr, dann würde in Deiner Jahresrechnung sogar ein Drittel (40 von 120 Prozent) Deines gesamten Stromverbrauchs zum hohen Vertragspreis abgerechnet werden.
Wenn Du einen sogenannten Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt) nutzt, konntest Du von der Strompreisbremse noch stärker profitieren. Mit solch einem Stromzähler bezahlst Du je nach Tageszeit unterschiedliche Strompreise: den Hochtarif (HT, auch Tagstrom genannt) und den Niedertarif (NT, auch Nachtstrom oder Schwachlasttarif genannt). Zwischen dem 1. August und 31. Dezember 2023 deckelte die Strompreisbremse den Strompreis auf 28 Cent pro Kilowattstunde für den Zeitraum, in dem der Niedertarif galt. Für den Hochtarif wirkte die reguläre Strompreisbremse mit 40 Cent pro Kilowattstunde.
Ein Beispiel: Der Niedertarif gilt zwischen 22 und 6 Uhr (28 Cent Preisbremse), der Hochtarif zwischen 6 und 22 Uhr (40 Cent Preisbremse). Daraus wird ein zeitlich gewichteter Mittelwert gebildet: In diesem Fall begrenzt die Preisbremse den Strompreis insgesamt auf 36 Cent je Kilowattstunde. Unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich tagsüber oder nachts verbraucht wurde.
Von der 28-Cent-Preisbremse profitierten vor allem Haushalte, die mit einer Nachtstromheizung oder auch einer Wärmepumpe heizen – allerdings nur, wenn auch ein Zweitarifzähler verwendet wurde. Ursprünglich war im Gesetzesentwurf vorgesehen, Strom zum Heizen generell durch die 28 Cent-je-Kilowattstunde-Bremse zu entlasten. Diese Regel wurde aber letztendlich gestrichen.
Dein Stromanbieter darf Dir die zusätzliche Entlastung durch die Sonderregel für Zweitarifzähler auch einmalig ausbezahlen, anstatt den Rabatt monatlich auf Deinen Abschlag anzuwenden. Bis 31. Dezember 2023 solltest Du die Zahlung spätestens erhalten haben.
Strom einsparen lohnt sich weiterhin, weil die Preisbremse immer nur für 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs gilt. Mehr noch: Die Strompreisbremse macht das Sparen von Strom sogar besonders attraktiv.
Denn: Wenn Du es schaffst, Deinen Verbrauch auf 80 Prozent zu senken, musst Du für Deinen gesamten Stromverbrauch lediglich den Preis der Strompreisbremse bezahlen, also 40 Cent. Da Du die 20 Prozent über dem Grundkontingent aber zu einem höheren Strompreis im Voraus bezahlt hast, bekommst Du die Rückerstattung mit der Jahresrechnung auch zu diesem höheren Preis ausbezahlt.
Noch stärker belohnte die Strompreisbremse Einsparungen von mehr als 20 Prozent. Hast Du zum Beispiel nur 70 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs erreicht, bekommst Du in der Jahresabrechnung für 2023 die Einsparung von 30 Prozent vollständig zu dem höheren Vertragspreis zurückerstattet. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom bekommst Du also stets zum höheren Vertragspreis abgerechnet und erstattet. Die folgende Tabelle zeigt, dass Du dabei viel Geld sparen kannst.
Strom | Rückzahlung in der Jahresabrechnung 2023 | monatlicher Abschlag verringert sich rechnerisch |
---|---|---|
0 % Einsparung | 0 Euro | 105 Euro |
10 % Einsparung | 150 Euro | 105 Euro --> 92,50 Euro |
20 % Einsparung | 300 Euro | 105 Euro --> 80 Euro |
30 % Einsparung | 450 Euro | 105 Euro --> 67,50 Euro |
40 % Einsparung | 600 Euro | 105 Euro --> 55 Euro |
Beispiel: Familie mit Jahresverbrauch von 3.000 kWh Strom, Arbeitspreis laut Vertrag 50 Cent/kWh. (Der jährliche Grundpreis des Vertrages bleibt von der Strompreisbremse unberührt, ist für den tatsächlichen monatlichen Abschlag aber zu berücksichtigen.) Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 13. Oktober 2023)
Die mögliche Rückerstattung dank Deiner Sparmaßnahmen zeigt Dir auch unser Rechner weiter unten auf der Seite an. In einem anderen Ratgeber haben wir Tipps zum Strom sparen für Dich zusammengetragen.
Mehr Details zur Strompreisbremse liest Du weiter unten im FAQ.
Mithilfe unseres Rechners findest Du schnell heraus, wie sich die Strompreisbremse auf Deine Stromrechnung auswirkt. Finanztip übernimmt keine Verantwortung für die Angaben, die errechneten Ergebnisse dienen lediglich als Beispielrechnungen.
Füttere den Rechner mit zwei Zahlen: Wir benötigen Deinen früheren Jahresverbrauch in Kilowattstunden, mit dem Dein Stromanbieter vor 2023 gerechnet hat. Diese sogenannte Jahresverbrauchsprognose kannst Du auch aus dem Infoschreiben zur Preisbremse ablesen, welches Du vom Anbieter bekommen haben solltest. Gib außerdem den Arbeitspreis (in Cent) pro Kilowattstunde an, den Du mit Deinem Stromanbieter vereinbart hattest. Lag Dein Strompreis im Jahr 2023 oberhalb der Preisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde, galt für Dich die Strompreisbremse.
Der Rechner geht in der Voreinstellung davon aus, dass Dein Verbrauch im Jahr 2023 gleich geblieben ist, Du also 0 Prozent eingespart hast. Optional kannst Du im dritten Feld auch ein eigenes Sparziel angeben: zum Beispiel 10, 20 oder sogar 30 Prozent. Wenn Du es geschafft hast, diese Menge im Jahr 2023 gegenüber Deinem bisherigen Verbrauch tatsächlich einzusparen, kannst Du Dich auf eine Rückerstattung in der Jahresabrechnung für 2023 freuen. Zumindest, wenn Du Deine monatlichen Abschläge weiterhin so bezahlt hast, als würde Dein Verbrauch so hoch bleiben wie in der Vergangenheit. Welche Rückerstattung Du vom Anbieter erwarten kannst, zeigt Dir unser Rechner in den Ergebnissen.
Sonderfall: Wenn Du einen Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt) hast, setzt die Strompreisbremse zum Teil schon bei 28 Cent pro Kilowattstunde an. Diesen Fall kann unser Rechner nicht abbilden. Weitere Infos hier: Sonderregel: Strompreisbremse für Zweitarifzähler (HT/NT) bei 28 Cent pro Kilowattstunde
Wenn Du nach dem Ende der Preisbremsen im Jahr 2024 noch in einem Stromvertrag bist, in dem Du mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde zahlst, solltest Du schnellstmöglich in einen günstigeren Stromtarif wechseln. 2024 sind die meisten Stromtarife für Neukunden deutlich günstiger, ein Anbieterwechsel lohnt sich deshalb häufig. Mit dem Finanztip-Stromvergleich kannst Du nach günstigen Tarifen suchen und einen Wechsel einleiten. Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Die Entlastung durch die Strompreisbremse und Gaspreisbremse kostet den Staat viel Geld. Insgesamt 200 Milliarden Euro wurden bereitgestellt, um die Energiekrise zu bekämpfen. Ein Teil davon wurde eingesetzt, um für Dich vor hohen Kosten für Strom, Gas und Wärme zu schützen. Tatsächlich bekommst Du den Rabatt aber nicht direkt vom Staat – er beglich stattdessen Deinem Anbieter die Differenz zwischen der Preisbremse (Strom 40 Cent, Gas 12 Cent, Wärme 9,5 Cent) und dem mit Dir im Vertrag vereinbarten Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh).
Damit sich die Anbieter dabei nicht einfach die Taschen füllen konnten, indem sie die Preise stark erhöhten und das Geld vom Staat einstrichen, gab es das sogenannte Missbrauchsverbot, das im Gesetz für die Preisbremsen festgehalten ist. Für Dich bedeutet das: Das Bundeskartellamt überprüft, ob Preiserhöhungen Deines Anbieters und besonders hohe Preise rechtmäßig sind. Verstößt er gegen die Regeln, sind drastische Sanktionen möglich. Denn die Bundesregierung verbietet den Anbietern eine Preiserhöhung, wenn sie ungerechtfertigt hoch ausfällt. Das soll die Staatskasse vor übermäßigen Kosten schützen. Die Preise zu erhöhen, war für Deinen Anbieter aber weiterhin eingeschränkt erlaubt. Grundsätzlich beschränkt sich das Missbrauchsverbot auf die Geltungsdauer der Preisbremsen, also das Jahr 2023.
Eine Erhöhung des Arbeitspreises (in Cent), den Du pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme bezahlen musst, war verboten, solange die Preisbremse galt. Dein Anbieter durfte den Preis allerdings erhöhen, wenn ihm tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung, also beim Einkauf der Energie, entstanden sind. Im Zweifel muss er das vor dem Bundeskartellamt beweisen können.
In der Praxis durften viele Anbieter also dennoch höhere Arbeitspreise verlangen, denn die Preise an den Energiemärkten waren hoch und sehr wechselhaft. Jedoch durfte die Preiserhöhung nicht stärker ausfallen als die Kostensteigerung, die der Anbieter tatsächlich zu tragen hatte. Übrigens: Lokale Grundversorger dürfen ihre Preise ohnehin nur eingeschränkt erhöhen. Entsprechende Regeln gelten für sie nämlich unabhängig vom Preisbremsen-Missbrauchsverbot.
Auch der jährliche Grundpreis, den Du in der Regel monatlich mit Deiner Abschlagszahlung begleichst, durfte sich während der Preisbremsen nur eingeschränkt ändern. Grundsätzlich mussten die Energieanbieter genau den Grundpreis von Dir verlangen, den sie am 30. September 2022 verlangt haben. Doch es gab Ausnahmen (sie galten für Strom-, Gas- und Wärmeverträge):
Eine Änderung des Grundpreises musste bis spätestens 30. November 2022, also noch vor dem 1. Dezember 2022, angekündigt worden sein. Dann blieb die Preisänderung rechtens.
Das galt ebenso für eine Absenkung des Grundpreises: Sie blieb erlaubt, solange der Anbieter mindestens 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro pro Monat (für Wärme: 96 Euro pro Jahr oder 8 Euro pro Monat) als Grundpreis verlangte.
Kleinere Anpassungen des Grundpreises waren darüber hinaus erlaubt, wenn sich an den Netzentgelten (Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes), den Entgelten für den Messstellenbetrieb und die Messung (Gebühr für den Zähler) oder an staatlich veranlassten Preisbestandteilen, die der Anbieter im Grundpreis berücksichtigt, etwas nach dem Stichtag, dem 30. September 2022, veränderte.
Anbieter konnten die Verbote zur Preiserhöhung umgehen, indem sie neue Kunden anwarben und mit ihnen teurere Neuverträge abschlossen. Für die Kunden wurden solche teureren Verträge aber erst attraktiv, wenn die Anbieter einen hohen Bonus für Neukunden versprachen. Besonders hohe Prämien waren bis Mitte 2023 deshalb grundsätzlich verboten. Die Wechselprämie für neue Verträge durfte höchstens 50 Euro betragen. Höchstens 100 Euro waren erlaubt, wenn der Bonus in direktem Zusammenhang mit einer Energieeinsparung oder einer Erhöhung der Energieeffizienz gezahlt wird.
Im Juli 2023 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, diese Regel etwas zu verändern: Sie galt seitdem nur noch für Strom- und Gasverträge, bei denen die Preisbremse auch tatsächlich greift. Liegt der Preis pro Kilowattstunde in Deinem neuen Vertrag dauerhaft unterhalb der Preisbremse, dürfen die Anbieter Dir Wechselprämien von mehr als 50 Euro ausbezahlen.
Je nach vereinbartem Vertragspreis kann es sein, dass Du von den Preisbremsen bei Gas, Wärme und Strom entweder gar nichts spürst oder aber einen hohen Rabatt bekommst. Musst Du deutlich weniger bezahlen, dann muss Dein Anbieter Deinen monatlichen Abschlag sofort nach unten korrigieren. Als Mieter zahlst Du Heizkosten oft an Deinen Vermieter, nicht an den Anbieter. In dem Fall muss der Vermieter Deine monatliche Heizkosten-Zahlung herabsetzen. Wie viel genau Du sparst, kannst Du hier ausrechnen:
Vereinfacht gesagt: Die Strom- und Gaspreisbremse gilt jeweils für 80 Prozent Deines bisherigen Jahresverbrauchs. Doch es gibt einen Unterschied. Für die Gaspreisbremse wird der Jahresverbrauch, der im September 2022 Deiner monatlichen Abschlagszahlung zugrunde lag, herangezogen. Wurde der Jahresverbrauch zwischenzeitlich nicht nach oben oder unten korrigiert, dient damit häufig der Verbrauch des Jahres 2021 als Bemessungsgrundlage. Bei der Strompreisbremse basiert die 80-Prozent-Regel dagegen auf der jeweils aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Der Netzbetreiber aktualisiert Deine Verbrauchsprognose in der Regel nach einem abgelaufenen Abrechnungsjahr, oder wenn Du etwa eine Wallbox für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe neu installierst.
Der Netzbetreiber kennt den Gas- oder Stromverbrauch Deines Vormieters oder vorherigen Besitzers der Wohnung oder des Hauses. Schließt Du bei einem Umzug einen neuen Vertrag ab, wird in der Regel der bisherige Verbrauch in der Wohnung herangezogen – und gilt dann auch für die Preisbremse.
Bist Du kürzlich in einen Neubau gezogen oder wirst bald eine neue Wohnung beziehen, für die es noch keinen Vorjahresverbrauch gibt, soll ein „typischer Jahresverbrauch“ herangezogen werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung erst neu eingebaut wurde. Du oder Dein Vermieter sollten über eine Heizlastberechnung verfügen, die dafür herangezogen wird. Der Netzbetreiber setzt auf dieser Basis einen prognostizierten Jahresverbrauch an, auf dieses Kontingent gilt dann die Preisbremse. Auch bei neuen Stromzählern wird eine solche Verbrauchsprognose erstellt.
Wenn Du Deinen Anbieter wechselst und Dein Preis weiterhin über der Preisbremse liegt, darf der neue Anbieter den Rabatt durch die Strompreisbremse oder Gaspreisbremse erst an Dich auszahlen, sobald Du ihm eine Rechnungskopie Deines vorherigen Anbieters/Vertrags geschickt hast. Damit soll sichergestellt werden, dass Dein neuer Anbieter mit dem richtigen Entlastungsbetrag rechnet. Wie viel Du durch die Preisbremsen voraussichtlich sparst, kannst Du hier ausrechnen:
Wenn Du 2022 oder 2023 eine Wärmepumpe eingebaut hast oder einbauen wirst, wirst Du zwar Gas oder Heizöl beim Heizen einsparen, Dein Stromverbrauch steigt dadurch aber stark. Das gilt auch, wenn Du eine Wallbox/Ladestation für ein E-Auto neu installierst. Da sich die Bundesregierung für den Einbau von Wärmepumpen und den Umstieg auf E-Mobilität ausspricht, profitierst Du in beiden Fällen auch von der Strompreisbremse. Eine neue Wärmepumpe oder eine Wallbox muss beim Einbau an den Netzbetreiber gemeldet werden. Der Netzbetreiber korrigiert daraufhin automatisch Deinen prognostizierten Jahresverbrauch nach oben. Auf diese Verbrauchsprognose gilt dann die Strompreisbremse.
Besserverdienende werden die Rabatte durch die Strom- und Gaspreisbremse versteuern müssen. Das gilt für alle, die den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, also ab einer jährlichen Einkommenssteuer-Summe von 16.956 Euro.
Nein. Erhöhungen des Arbeitspreises, also für den Preis pro Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme, sind während der Preisbremsen verboten. Sie sind allerdings erlaubt, wenn Dein Anbieter nachweisen kann, dass er tatsächlich höhere Kosten bei der Beschaffung hatte und an die Kunden weitergeben muss. Eine andere Regel gilt für den jährlichen Grundpreis.
Flüssiggas wird auch als LPG oder Autogas bezeichnet. Es entsteht als Nebenprodukt bei der Raffination von Heizöl. Flüssiggas ist also kein Erdgas und darf auch nicht verwechselt werden mit Flüssigerdgas, dem LNG. Die Bundesregierung sieht eine Preisbremse für Kunden vor, die an das Erdgas-Leitungsnetz angeschlossen sind. Dagegen werden Flüssiggas-Tanks, genau wie Heizöl-Tanks, in unregelmäßigen Abständen nachgefüllt. Eine pauschale Preisbremse dafür ist nicht vorgesehen. Allerdings konnten Flüssiggas-Kunden, die 2022 eine teure Rechnung bezahlen mussten, einen Teil ihrer Kosten per Antrag zurückbekommen. Das Verfahren hieß Härtefallhilfe oder Heizkostenhilfe für 2022.
Härtefallhilfe für Flüssiggas »
Auch Heizöl und Holzpellets sind deutlich teurer geworden, Preisbremsen sind hier aber nicht vorgesehen. Allerdings konnten Heizöl- und Pellet-Kunden, die 2022 eine teure Rechnung bezahlen mussten, einen Teil ihrer Kosten per Antrag zurückbekommen. Das Verfahren hieß Härtefallhilfe oder Heizkostenhilfe für 2022.
Härtefallhilfe für Heizöl oder Pellets »
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