Juniordepot ETF-Sparplan für den Nachwuchs: So findest Du Das beste Kinderdepot

Nadine Graf
Nadine Graf
Finanztip-Expertin für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit Dein Kind mit einem finanziellen Polster ins Erwachsenenleben starten kann, solltest Du bereits direkt nach der Geburt mit dem Sparen beginnen.
  • Dafür hast Du verschiedene Möglichkeiten. Am besten eignen sich günstige Aktienfonds. Sie versprechen deutlich mehr Rendite als etwa ein Sparbuch.
  • Für die Gewinne aus der Geldanlage kann Dein Kind seine eigenen Steuerfreibeträge nutzen.

So gehst Du vor

  • Informiere Dich ausführlich über die verschiedenen Sparmöglichkeiten und wiege Deine Renditechancen ab. Mit einem breit gestreuten Aktien-Indexfonds, auch ETF genannt, lässt sich wahrscheinlich der höchste Gewinn erzielen. 
  • Entscheide, ob Du in Deinem eigenen Depot oder in einem Juniordepot, das auf seinem Namen läuft, für Deinen Nachwuchs sparen willst.
  • Eine einfache und günstige Lösung sind Kinderdepots unserer Depotempfehlungen ING, ConsorsbankComdirect, 1822direkt und Flatex.

Früh übt sich. Wenn Du Dein Kind beim Start ins Erwachsenenleben finanziell unterstützen möchtest, lohnt es sich, für sie oder ihn von klein auf Geld anzulegen. Außerdem sollten Finanzen kein Tabuthema sein. Es gibt etliche Wege, Deinem Sohn oder Deiner Tochter den Umgang mit Geld kindgerecht nahezubringen. 

Wenn Du langfristig und mit guter Rendite sparen möchtest, solltest Du in günstige Aktienfonds investieren. Das lohnt sich und ist simpel. Das Wertpapierdepot, das Du dafür brauchst, kannst Du als separates Depot eröffnen – auf den Namen Deines Kindes. Wir erklären Dir, was Du bei der Geldanlage für Dein Kind beachten solltest, wie Du mit Deinem Kind über Geld sprichst und wo Du ein gutes Kinderdepot findest.

Wo findest Du ein gutes Wertpapierdepot für Kinder?

Ein gutes Depot erfüllt drei Eigenschaften:

In unserem großen Depot-Vergleich 2023 haben wir vier Direktbanken und fünf Online-Broker ermittelt, deren Depots wir Dir empfehlen.

Die vier Direktbanken ING, Consorsbank, DKB und Comdirect und 1822direkt sowie der Broker Flatex bieten auch Wertpapierdepots für Kinder an – mit den gleichen Konditionen wie das jeweilige Depot für Erwachsene. Wir beschränken uns auf unsere Emp­feh­lungen, weil wir finden, dass das Depot auch dann weiter gute Konditionen bieten sollte, wenn Dein Kind volljährig wird. 

Bei Depots, die wir nicht empfehlen, ist das nicht unbedingt der Fall. Sollten in der Zukunft unerwartete Gebührenerhöhungen kommen, kannst Du das Depot übrigens auch zu einem anderen Anbieter umziehen. Bei allen fünf Banken kannst Du für Dein Kind ein Depot eröffnen, ohne selbst Kundin oder Kunde zu sein.

Diese Gebühren fallen für das Depot an

Bei ING, Consorsbank, 1822direkt und Flatex ist die Depotführung kostenlos. Das Depot der Comdirect kostet ab dem vierten Jahr 1,95 Euro pro Monat. Wer einen aktiven Sparplan hat oder zweimal pro Quartal Wertpapiere handelt, zahlt auch dort keine Depotgebühren.

Die Ordergebühren sind bei allen fünf Anbietern niedrig. Unterschiede gibt es vor allem bei den Kosten für Sparpläne. Ein Sparplan ist technisch gesehen nichts anderes als ein ständig wiederholter Kaufauftrag. Vorteil für Dich: Hast Du ihn eingerichtet, läuft er automatisch – und für weniger Gebühren, als eine Einzelorder für dieselbe kleine Sparrate kosten würde. 

Bei der ING und Flatex zahlst Du für ETF-Sparpläne keine Kaufgebühren. Bei Consorsbank, Comdirect und 1822direkt sind als Ausführungsgebühr jeweils 1,5 Prozent der Sparrate fällig, bei 1822direkt mindestens 1,50 Euro. Einen Überblick über die Kosten findest Du in der folgenden Tabelle.

Kaufgebühren bei Junior-Depots

 Comdirect
Juniordepot
Consorsbank
Junior-Depot
ING Direkt-Depot Junior1822direkt Depot für Kinder

Flatex Depot

für Minderjährige

Ein­mal­an­la­ge 5.000 €17,40 €17,45 €17,40 €17,40 €5,90 €1
Ein­mal­an­la­ge 10.000 €29,90 €29,95 €29,90 €29,90 €5,90 €1
Ein­mal­an­la­ge 15.000 €42,40 €42,45 €42,40 €42,40 €5,90 €1
Sparplanrate 50 €0,75 €0,75 €0 €1,50 €0 €

Sparplanrate

100 €

1,50 €1,50 €0 €1,50 €0 €

Sparplanrate

200 €

3 €3 €0 €3 €0 €

Quellen: Anbieter, eigene Berechnungen (Stand: 11. Juni 2024)
Orderkosten gegebenenfalls zuzüglich börsenplatzabhängiger Entgelte. 
1 5,90 Euro Gebühr bei Flatex: ETF-Kauf direkt von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG), also dem ETF-Emittenten. Beachte, dass der ETF-Preis bei Deiner Order noch nicht genau feststeht und sich erst am nächsten Handelstag bildet. 7,90 Euro Gebühr beim Kauf über den Börsenplatz Tradegate Exchange mit schneller Preisbildung. 

Berücksichtige bei Deiner Entscheidung auch, ob Du selbst ein Depot bei einem der Anbieter hast. Die Gebührenunterschiede sind nicht derart groß, dass Du das Kinderdepot deshalb unbedingt woanders eröffnen müsstest. Wenn Du mit Deinem Anbieter zufrieden bist und Geldangelegenheiten gerne an einem Ort regelst, kannst Du das Kinderdepot daher auch dort einrichten.

ING
Direkt-Depot Junior
  • bei Ein­mal­an­la­ge: reguläre Gebühren von 4,90 € plus 0,25 % des Orderbetrags, maximal 69,90 €
  • ETF-Sparpläne ohne Kaufgebühr
  • Depotführung kostenlos
Nutzer-Erfahrungen
Consorsbank
Junior-Depot
  • bei Ein­mal­an­la­ge: reguläre Gebühren von 4,95 € plus 0,25 % des Orderbetrags, minimal 9,95 €, maximal 69 €
  • Sparplan für 1,5 % der Sparrate, viele Sparpläne ohne Kaufgebühr
  • Depotführung kostenlos
Comdirect
Juniordepot
  • bei Ein­mal­an­la­ge: reguläre Gebühren von 4,90 € plus 0,25 % des Orderbetrags, minimal 9,90 €, maximal 59,90 €
  • Sparplan für 1,5 % der Sparrate, viele Sparpläne ohne Kaufgebühr
  • Depotführung kostenlos mit Wertpapier-Sparplan oder 2 Trades pro Quartal, sonst 1,95 € pro Monat ab dem 7. Monat
Logo der 1822direkt
1822direkt
Depot für Kinder
  • bei Ein­mal­an­la­ge: reguläre Gebühren von 4,90 € plus 0,25 % des Orderbetrags, minimal 9,90 €, maximal 54,90 €
  • Sparplan für 1,5 % der Sparrate (mindestens 1,50 Euro), viele Sparpläne ohne Kaufgebühr
  • Depotführung kostenlos
Logo Flatex
Flatex
Depot für Minderjährige
  • bei Ein­mal­an­la­ge: ETF-Kauf direkt bei der Fondgesellschaft für 5,90 Euro Gebühr. Kauf über Börsenplatz Tradegate Exchange für 7,90 Euro.
  • ETF-Sparpläne ohne Kaufgebühr
  • Depotführung kostenlos
Nutzer-Erfahrungen

Was musst Du bei der Steuer beachten?

Bei einem Kinderdepot gibt es einiges zu beachten. Es können Steuern anfallen und Einkommensgrenzen können für die Kran­ken­ver­si­che­rung oder die staatliche Ausbildungsförderung (Bafög) relevant werden. Wir erklären Dir, worauf es bei Steuern und Einkommensgrenzen ankommt.

Diese Steuern fallen an

Sparst Du auf den Namen Deines Kindes, gehört das Geld Deinem Kind. Das hat auch steuerliche Auswirkungen – zum Beispiel auf den Sparerpauschbetrag Deines Kindes.

Als Privatanleger musst Du in Deutschland 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und – wenn Du Kirchenmitglied bist – Kirchensteuer. Kapitalerträge sind etwa Zinsen, Gewinne aus Aktien und Dividenden. Allerdings gibt es einen Sparerpauschbetrag, bei Singles in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten sind es 2.000 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Grenze sind Kapitalerträge steuerfrei.

Sparst Du für Dein Kind in Deinem eigenen Depot, rechnet das Finanzamt Dir auch die Erträge zu. Wenn Du selbst hohe Kapitalerträge hast, könnte es daher sein, dass Du über die Grenze von 1.000 Euro kommst und Abgeltungssteuer zahlen musst. Bei unseren emp­foh­lenen ETFs (Aktien-ETFs) musst Du 70 Prozent des Gewinns versteuern, also von ausgeschütteten Dividenden und eventuellen Gewinnen beim Verkauf von ETF-Anteilen.

Läuft das Depot dagegen auf den Namen Deines Kindes, zählen auch die Erträge zu seinen Einkünften. Da auch Dein Nachwuchs einen eigenen Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro hat, wäre insgesamt mehr Gewinn möglich, ohne Abgeltungssteuer zahlen zu müssen.

In beiden Fällen musst Du bei der Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Dann führt sie keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab – höchstens bis zum jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro. Hast Du mehrere Depots bei verschiedenen Banken, kannst Du sowohl Deinen als auch den Freibetrag des Kindes aufteilen.

Wann der Sparerpauschbetrag nicht ausreicht

Die Gewinne aus Aktien-ETFs übersteigen den Freibetrag in der Regel erst beim Verkauf der Wertpapiere oder bei hohen Anlagesummen.

Nehmen wir an, dass Du für Dein Kind monatlich 100 Euro in einen Aktien-ETF investierst, der Dividenden wieder anlegt. Bei einem gleichbleibenden Wertzuwachs von rund 5 Prozent pro Jahr wären die Anteile nach fünf Jahren etwa 6.800 Euro wert, nach 15 Jahren rund 26.500 Euro. Würdest Du schon nach fünf Jahren verkaufen, läge der Gewinn bei 800 Euro, nach 15 Jahren bei 8.500 Euro. Nur im zweiten Fall wären Steuern fällig, weil die Gewinne die Grenze von 1.000 Euro übersteigen würden.

Besparst Du einen Aktien-ETF, der Dividenden ausschüttet, müssten die Anteile bei 2 Prozent Dividende pro Jahr rund 50.000 Euro wert sein, um die Grenze von 1.000 Euro überhaupt zu erreichen. Diesen Wert hätten die Anteile nach rund 23 Jahren, wenn Du monatlich 100 Euro investierst und der jährliche Wertzuwachs rund 5 Prozent beträgt. Darüber brauchst Du Dir also erstmal keine Gedanken machen, wenn Du mit keinem oder wenig Kapital startest.

Die Beispiele treffen nur zu, wenn Dein Kind keine anderen Kapitalerträge hat. Diese müsstest Du dazurechnen. Außerdem haben wir zur Vereinfachung die Vorabpauschale nicht berücksichtigt. Aufgrund dieser Pauschale ist jährlich ein kleiner Betrag an Steuern vorab bei ETFs fällig, die Dividenden wieder anlegen. Wie ETFs besteuert werden, liest Du im Ratgeber zu ETF-Steuern. Mit dem Finanztip-Sparplanrechner kannst Du außerdem herausfinden, wie lange Du mit verschiedenen Sparraten und Zinsen sparen musst, um Dein Ziel zu erreichen.

Sparerpauschbetrag zu wenig? Grundfreibetrag nutzen 

Wenn Du erwartest, dass die Depotwerte Deines Kindes mehr als 1.000 Euro Gewinn pro Jahr abwerfen, solltest Du eine Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung beim Finanzamt beantragen. Wenn Du diese bei der Bank einreichst, behält sie selbst dann keine Steuern ein, wenn die Kapitalerträge Deines Kindes den Freibetrag übersteigen. Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre.

Die Nicht­ver­an­la­gungs­be­schei­ni­gung zeigt an, dass Dein Kind voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Das ist der Fall, wenn es mit seinen Einkünften unter dem jährlichen Grundfreibetrag bleibt. Dieser wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2023 lag er bei 10.908 Euro, 2024 sind es 11.604 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Steuerpflichtige keine Steuern zahlen.

Insgesamt wären für Deinen Nachwuchs im Jahr 2024 somit Kapitalerträge bis zu 12.640 Euro steuerfrei, wenn er keine anderen Einkünfte hat. Die Summe ergibt sich aus dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro, dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.

Welche wichtigen Einkommensgrenzen gibt es?

Sparst Du auf den Namen Deines Kindes, sammelt es Vermögen an. Das kann sich auf die staatliche Ausbildungsförderung (Bafög) auswirken. Generiert Dein Kind durch Kapitalerträge Einkommen, kann das Auswirkungen auf seine gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung haben. Beim Kindergeld spielt das Einkommen Deines Kindes keine Rolle.

In der gesetzlichen Kran­ken­kas­se gibt es Einkommensgrenzen für Kinder

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, hast Du Dein Kind wahrscheinlich beitragsfrei mitversichert. Solange es keine oder nur geringe eigene Einkünfte hat, kann es in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung bleiben. Verdient der Nachwuchs selbst zu viel, muss er sich selbst versichern. Im Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 505 Euro im Monat und 6.060 Euro im Jahr. Somit könnte Dein Kind im Jahr 2024 Kapitalerträge bis zu 7.060 Euro erzielen, ohne aus der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung zu fallen – vorausgesetzt es hat keine anderen Einkünfte. Der Betrag ergibt sich aus der Einkommensgrenze von 6.060 Euro und dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro.

In der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gibt es – anders als in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung – keine Möglichkeit, Kinder kostenfrei mitzuversichern. Deshalb spielen die Kapitalerträge Deines Kindes keine Rolle, wenn Ihr als Eltern beide privat krankenversichert seid. In der privaten Pfle­ge­ver­si­che­rung hingegen sind Kinder unter den gleichen Bedingungen wie in der GKV beitragsfrei mitversichert, also bis zur Einkommensgrenze der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung.

Das Ersparte Deines Kindes zählt beim Bafög

Wenn Dein Kind später studiert oder eine schulische Ausbildung macht, könnte es Anspruch auf Bafög haben – sofern das Einkommen von Dir und dem anderen Elternteil zu dem Zeit­punkt niedrig ist. Hat Dein Nachwuchs dann aber selbst Erspartes, müsste er einen Teil davon unter Umständen aufbrauchen, bevor die staatliche Förderung einspringt. Der Freibetrag liegt seit 2023 bei 15.000 Euro. In diesem Fall würde er oder sie aber auch weniger oder keine Schulden machen, die er zurückzahlen muss. Ab dem 30. Geburtstag liegt der Bafög-Freibetrag sogar bei 45.000 Euro.

Ist Dein Kind noch sehr jung, solltest Du Dir über eine mögliche Bafög-Förderung keine Gedanken machen. Denkbar ist, dass beispielsweise in einem Jahrzehnt veränderte gesetzliche Bedingungen gelten. Das lässt sich nicht voraussagen.

Kindergeld gibt es unabhängig vom Einkommen Deines Kindes

Das Einkommen Deines Kindes hat keinen Einfluss darauf, ob Du Kindergeld bekommst. Es gibt auch keine Grenze mehr für volljährige Kinder. Diese hat der Gesetzgeber 2012 abgeschafft. Seitdem ist entscheidend, ob das volljährige Kind zum Beispiel noch in der Schule oder Ausbildung ist, einen Arbeitsplatz sucht oder einen Freiwilligendienst ableistet. Wann und wie lange Du Kindergeld erhältst, haben wir im Ratgeber zum Kindergeld für Dich zusammengefasst.

Wie richtest Du das Juniordepot ein?

Hast Du Dich für einen Anbieter entschieden, musst Du nur noch das Depot eröffnen und einrichten. Wir erklären Dir, wie Du dabei am besten vorgehst und was Du beachten musst.

Diese Dokumente brauchst Du für die Depoteröffnung

Ein Depot eröffnen kannst Du nur für Kinder, deren gesetzliche Vertreterin beziehungsweise deren gesetzlicher Vertreter Du bist. Großeltern dürfen also in der Regel kein Depot für ihre Enkel eröffnen. Bei der Comdirect und der Consorsbank können sie aber eine Vollmacht bekommen.

Welche Dokumente Du brauchst, hängt davon ab, welche Beziehung Du zum anderen Elternteil hast. Bei allen Banken müssen sowohl Nicht-Verheiratete als auch Alleinstehende belegen, dass sie das Sorgerecht für das Kind haben; bei der Comdirect müssen Verheiratete die Heiratsurkunde vorlegen, bei der ING dann, wenn sie nicht denselben Nachnamen haben. Es kommt bei den Dokumenten auch darauf an, ob Du selbst schon Kundin oder Kunde bei der Bank bist. Falls nicht, musst Du auch Deine eigenen Daten angeben. Dafür brauchst Du Deinen Personalausweis oder Reisepass und Deine Steuer-ID.

Auch die Steuer-ID Deines Kindes solltest Du bereithalten. Diese verschickt das Bundeszentralamt für Steuern meist drei Monate nach der Geburt des Kindes. Zusätzlich brauchst Du eine Kopie der Geburtsurkunde. Bei der Consorsbank muss diese amtlich beglaubigt sein. Bei der Comdirect musst Du per Post eine originale Geburtsurkunde zusenden. Ist Dein Kind 16 Jahre oder älter, benötigst Du  zusätzlich eine Kopie des Personalausweises. Bei Flatex genügt eine einfache Kopie der Geburtsurkunde oder eines Ausweises, zum Beispiel des Reisepasses, Kinder- oder Personalausweises.

So eröffnest Du das Juniordepot 

Den Antrag für die Eröffnung des Kinderdepots füllst Du bei der Comdirect, der Consorsbank und der 1822direkt auf der Website aus, bei der ING und Flatex in einem Pdf-Dokument. Du musst den Antrag unterschrieben und zusammen mit allen Dokumenten per Post an die jeweilige Bank schicken. Dabei sehr wichtig: Alle gesetzlichen Vertretenden müssen die Unterlagen unterschreiben.

Bei Flatex musst Du neben dem Eröffnungsantrag auch die Formulare „Erklärung Privatanleger“ und „Fragebogen zur Klärung der Eigenschaft US-Person“ ausfüllen und mitsenden. Beide Formulare findest Du wie die Eröffnungsunterlagen im Formularbereich von Flatex.

Bei allen Banken kannst Du Dich ebenso wie die andere gesetzlich vertretende Person per Postident legitimieren. Dabei prüft ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Post die Identität anhand der Ausweise und Unterschriften.

Bei der Comdirect, der Consorsbank und der ING ist auch Videoident möglich – ein kurzer Videoanruf, in dem Du einem oder einer Mitarbeitenden der Bank Dein Gesicht sowie Deinen Ausweis zeigst. Meist ist das einfacher und schneller, als extra dafür zur Post zu gehen.

Was Du beim Antrag beachten solltest

Im Antrag für das Depot musst Du angeben, ob Du bereits Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierhandel hast. Die Banken müssen sicherstellen, dass Du weißt, was Du tust, wenn Du in Aktien investierst. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.

Meist gibt es sechs Produktklassen, die sich durch das Verhältnis von Risiko und Renditeerwartung unterscheiden. Allgemein gilt: Je höher die Renditechancen, desto höher auch das Verlustrisiko. Während also etwa sichere Anleihen aktuell wenig bis keine Rendite bringen, bieten Aktien deutlich größere Chancen auf Wertzuwachs – aber eben auch ein höheres Verlustrisiko. Die breit aufgestellten Aktien-ETFs, die wir für die langfristige Geldanlage empfehlen, befinden sich in der Regel in Klasse 5 oder E. Auf der Skala der ING liegen Aktien-ETFs auf Stufe 2 von 5. Bei Flatex in der Klasse C.

Gibst Du an, dass Du bisher keine Kenntnisse oder Erfahrungen mit Aktien, Fonds und ETFs hast, musst Du ein paar Hürden überwinden, um an Deinen ETF zu kommen. Die Banken zeigen Dir in der Regel einen Warnhinweis, wenn Du in ein Produkt investieren willst, mit dem Du Dich nach Informationen der Bank nicht auskennst. Du kannst dann angeben, dass Du Anteile an dem Aktien-Indexfonds, etwa auf den MSCI World, trotzdem kaufen möchtest und anschließend die notwendigen Eingaben für den Wertpapierkauf machen.

Auch wenn diese Warnungen nervig sind, solltest Du sie ernst nehmen. Investiere nur, wenn Du verstanden hast, was für ein Wertpapier Du erwirbst und welche Risiken, zum Beispiel etwa Kursrisiken, sich daraus ergeben.

So legst Du mit dem Sparen los

Bevor es losgehen kann, musst Du noch drei Dinge entscheiden: 

  • Welchen ETF besparst Du? 
  • Investierst Du monatlich eine feste Summe oder legst Du einmalig eine größere an? 
  • Und wie hoch soll der Betrag sein?

Wir empfehlen Dir, langfristig in einen ETF zu investieren, der den globalen Aktienmarkt abdeckt – und Dividenden wieder anlegt, damit der Zinseszinseffekt beim Vermögensaufbau hilft. Dafür infrage kommen ETFs, die den MSCI World, den FTSE Developed, den FTSE All-World oder den MSCI All Countries World abdecken. In ihnen stecken weit über 1.000 einzelne Aktien aus den wichtigsten Industrieländern, im All Countries zusätzlich aus Schwel­len­län­dern. Geeignet sind außerdem nachhaltige Indizes, die global aufgestellt sind.

Einen passenden ETF für jedes Depot findest Du mit unserem ETF-Finder. Alle unsere ETF-Empfehlungen sind prima fürs Sparen für Dein Kind geeignet.

Entscheidest Du Dich für einen Sparplan, mit dem Du monatlich Geld anlegst, musst Du noch die Sparrate festlegen. Bei den meisten Anbietern kannst Du ab 25 Euro im Monat in ETFs investieren, bei manchen sogar schon ab 1 Euro. Welche Summe für Dich die richtige ist, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Gleiches gilt, wenn Du einmalig investierst. Ein Sparplan ist besonders praktisch, weil Du Dich nach der erstmaligen Einrichtung nicht mehr regelmäßig darum kümmern musst.

Geld, das Du investieren möchtest, zieht die Bank von einem Verrechnungskonto ein. Dies bekommst Du zum Depot dazu. Auch Auszahlungen, etwa wenn Du Anteile verkaufst, gehen wieder auf dieses Konto. 

Sparst Du mit einem Sparplan für Deinen Nachwuchs, richte am besten einen Dauerauftrag ein, mit dem Du den Sparbetrag von Deinem Girokonto auf das Verrechnungskonto überweist.

Was geschieht, wenn Dein Kind volljährig wird? 

Sobald das Kind volljährig ist endet die Vollmacht für die Eltern. Das Kind muss sich dann noch einmal selbst bei der jeweiligen Bank identifizieren. Frage am besten kurz vor dem 18. Geburtstag bei Deinem Depotanbieter nach. Oft melden sich die Banken aber auch automatisch. Der Broker Flatex sendet zum Beispiel einen Monat vor dem Geburtstag automatisch einen Coupon für die Legitimation. Die 1822direkt sendet den Zugang am Geburtstag zu. 

Wem gehört das investierte Geld?

Eröffnest Du für Deinen Nachwuchs ein Depot, gehört das Depot ihm – und somit auch das gesparte Geld. Du darfst es weder für dessen Unterhalt noch für eigene Zwecke ausgeben. Sowohl Kleidung für den Nachwuchs als auch Dein neues Auto musst Du von Deinem eigenen Geld zahlen. Investiere nur Geld für Dein Kind, das Du langfristig nicht brauchst oder das Dein Kind geschenkt bekommt. Es wäre auch eine Option, monatlich das Kindergeld oder einen Teil davon zu investieren.

Als Elternteil verwaltest Du das Geld Deines Kindes, bis es volljährig ist. Bis dahin bist Du verpflichtet, es im Sinne einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen (§ 1642 BGB). Das heißt, dass Du auf Anlagen mit hohen Verlustrisiken, etwa Wetten auf Kursverläufe mit Optionsscheinen, verzichten solltest. Deshalb sind solche Anlagen bei unseren Emp­feh­lungen sowieso ausgeschlossen. Wähle für die Geldanlage Deines Kindes am besten einen breit aufgestellten ETF.

Ab dem 18. Geburtstag kann Dein Kind dann selbst über sein Depot und die Wertpapiere verfügen – also ohne Deine Zustimmung entscheiden, was es mit dem Ersparten macht. Du hast dann auch keinen Zugriff mehr auf das Depot.

Was ist beim Sparen im eigenen Depot zu beachten?

Möchtest Du für Dein Kind sparen, kannst Du natürlich auch Dein eigenes Depot nutzen. Die Vorteile: Wenn Du schon eins hast, musst Du kein neues eröffnen. Und Du hast die Möglichkeit, auch einen der günstigen Online-Broker zu nutzen, die Finanztip empfiehlt – sie bieten aktuell keine speziellen Wertpapierdepots für Kinder an. Mehr zu den Brokern erfährst Du in unserem großen Broker- und Depot-Vergleich.

Es gibt allerdings auch potenzielle Nachteile, wenn Du in Deinem eigenen Depot für Deinen Nachwuchs sparst. Zum einen erhöhen Gewinne aus der Geldanlage Dein eigenes steuerlich relevantes Einkommen: Hast Du selbst regelmäßig Kapitalerträge, überschreitest Du Deinen Sparerpauschbetrag unter Umständen schneller und musst dann Steuern zahlen. Du verzichtest mit dieser Variante zugleich darauf, die steuerlichen Freibeträge Deines Kindes zu nutzen.

Zum anderen würde Dein Kind wahrscheinlich nicht Dein komplettes Depot übernehmen, wenn es volljährig wird. In diesem Fall müsste es ein eigenes Depot eröffnen und Du ihm seine Anteile übertragen. Natürlich kannst Du auch ein Zweitdepot auf Deinen Namen eröffnen und dieses Deinem Nachwuchs zum 18. Geburtstag komplett übertragen. Über die Schenkungsteuer brauchst Du Dir dabei in der Regel keine Gedanken zu machen: Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken.

Die folgende Tabelle gibt Dir einen Überblick über die Unterschiede zwischen den drei Möglichkeiten, Geld für Dein Kind in ETFs zu investieren: Du kannst ein Juniordepot im Namen des Kindes einrichten, das Geld für das Kind in Deinem eigenen Depot anlegen oder ein gesondertes Depot eröffnen, das auf Deinen Namen läuft.

Überblick: Drei Wege, Geld für Dein Kind anzulegen

 Juniordepot im Namen des KindesDepot der ElternZweitdepot im Namen der Eltern
Wem gehört das Depot und die Wertpapiere darin?KindEltern Eltern – mit getrennter Lagerung vom elterlichen Vermögen
Wie werden die Erträge versteuert?Sparerpauschbetrag und Grundfreibetrag des Kindes können genutzt werdenKapitalerträge werden mit denen der Eltern versteuertKapitalerträge werden mit denen der Eltern versteuert
Wer kann auf das Vermögen zugreifen?Eltern verwalten das Depot, Kind wird mit 18 Jahren alleiniger Inhaber oder InhaberinEltern haben vollständige KontrolleEltern haben vollständige Kontrolle
Was passiert nach dem 18. Geburtstag des Kindes?Kind ist alleiniger Inhaber oder Inhaberin Kind muss eigenes Depot eröffnen, um dort Wertpapiere empfangen zu können; Werte bis 400.000 Euro können Eltern ihren Kindern ohne Schenkungssteuer übertragenDepot kann auf Kind übertragen werden; Werte bis 400.000 Euro können Eltern ihren Kindern ohne Schenkungssteuer übertragen
Wie flexibel können die Eltern über das Geld entscheiden?Vermögen gehört dem Kind, Eltern können es nicht anderweitig verwenden Eltern können frei über das Vermögen verfügen Eltern können frei über das Vermögen verfügen

Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: August 2024

Warum solltest Du für Dein Kind am Aktienmarkt investieren?

Die heutige Großeltern-Generation kennt es noch aus den 1970er- und 80er-Jahren: Sparen für Kinder schien einfacher, als Du bei Deiner Hausbank noch 4 Prozent Zinsen bekommen hast. Zur Geburt ein Sparbuch eröffnet, dann immer mal wieder Geld eingezahlt. Und zum 18. Geburtstag konnte sich der oder die inzwischen junge Erwachsene über eine schöne Summe freuen. Diese Zeiten sind jedoch leider vorbei. Um heute zu sparen, solltest Du in günstige Aktienfonds investieren. Für Dich selbst, aber auch für Dein Kind.

Geld am Aktienmarkt anzulegen, hat einen klaren Vorteil gegenüber anderen Anlageformen wie Tagesgeld oder Festgeld: Deine Renditechancen sind größer. Wenn Du in Wertpapiere investierst, hast Du bestenfalls mehrere Prozentpunkte Wertzuwachs pro Jahr. Auf Tages- oder Festgeld gibt es zwar wieder höhere Zinsen als vor ein paar Jahren, langfristig dürften sie aber die Inflation nicht ausgleichen. Auch wenn Geld bei einigen Kontomodellen für Kinder verzinst wird, gilt das meist nur für geringe Beträge und ist damit kaum merklich. Das gute alte Sparbuch ist auch alles andere als lukrativ.

Tages- und Festgeld sind sicherer als Aktien, denkst Du Dir vielleicht. Das stimmt auch. Es wäre aber schade, deshalb auf Rendite zu verzichten, denn die Risiken des Aktienmarkts kannst Du leicht senken. Wichtig dabei sind eine breite Streuung des Geldes, eine lange Anlagedauer und Flexibilität bei der Auszahlung. Was Du zu den drei Punkten beachten solltest:

  1. Investiere in börsengehandelte Indexfonds (ETFs), statt Einzelaktien zu kaufen. So streust Du das Geld und damit Dein Risiko, wenn eine Einzelaktie sich nicht gut entwickelt. Ein solcher ETF kann zum Beispiel den Weltaktienindex MSCI World nachbilden – das globale Gegenstück zum deutschen Dax. Der MSCI World bildet so viele Unternehmen ab, dass sich Wertschwankungen von Aktien einzelner Firmen gut ausgleichen. Wie ETFs funktionieren und wie Du den passenden findest, erfährst Du in unserem Ratgeber „Einfach und günstig in Aktien anlegen“.
  2. Wenn Du Geld in einen ETF investierst, solltest Du mindestens zehn Jahre Zeit mitbringen. Damit gibst Du ihm die Möglichkeit, mögliche Verluste wieder auszugleichen. Finanztip-Berechnungen haben gezeigt, dass Anleger, die seit 1975 beliebige 15 Jahre einmalig in einen weltweiten ETF investierten, niemals Geld verloren haben. Mit einem Sparplan in Höhe von 100 Euro pro Monat wären im schlechtesten Fall rund 20 Jahre nötig gewesen.
  3. Beim Zeit­punkt der Auszahlung musst Du etwas flexibel sein. Du solltest keine Anteile verkaufen müssen, wenn die Kurse gerade niedrig sind. Am besten schaust Du schon einige Jahre vorher ins Depot, um zu planen. Soll das Geld zum Ausbildungs- oder Studienstart zur Verfügung stehen, kannst Du die Fondsanteile rechtzeitig verkaufen. Ist das Geld für einen Hauskauf oder die Altersvorsorge gedacht, sollte Dein Kind auch als Erwachsener investiert bleiben und sein Vermögen weiter wachsen lassen.

Welches Geld gehört nicht an den Aktienmarkt?

Grundsätzlich solltest Du am Aktienmarkt nur Geld investieren, auf das Du langfristig verzichten kannst. Du musst also weiterhin in der Lage sein, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten und auch unerwartete Ausgaben zu stemmen. Müsstest Du etwa Wertpapiere verkaufen, um ein kaputtes Auto zu ersetzen, wäre das ärgerlich – vor allem wenn die Kurse gerade niedrig sind. Für solche Ausgaben solltest Du ein Tagesgeldkonto haben.

Wenn Du für Dein Kind auf seinen Namen sparst, sind die Bedingungen noch strenger: Du darfst nicht an das Geld ran – selbst wenn Du knapp bei Kasse bist. Denn das auf seinen Namen investierte Geld gehört ihm. Stell also sicher, dass Du tatsächlich auf das Geld verzichten kannst, das Du für Dein Kind anlegst.

Geldgeschenke von Verwandten kannst Du ohne Weiteres auf den Namen Deines Kindes anlegen. Du musst nicht erfragen, ob sie damit einverstanden sind. Lohnen kann es sich aber, denn vielleicht wollen sich Großeltern oder Tanten und Onkel ja sogar direkt an einem Sparplan beteiligen.

Einen Teil des Geldes, das sich bis zum 18. Geburtstag ansammelt – zu Taufe, Geburtstagen oder bestandenen Prüfungen – solltest Du auf einem Extrakonto parken, also Geld, das Dein Kind zu einem bestimmten Zeit­punkt unbedingt zur Verfügung haben soll, etwa für ein Freiwilligenjahr oder den Führerschein. Damit senkst du das Schwankungsrisiko, das an der Börse immer besteht.

Dafür eignen sich Tagesgeldkonten oder eine Festgeldanlage. Beides kannst Du bei einigen Banken auch für Deinen Nachwuchs abschließen. Entscheidest Du dich dafür, achte darauf, dass die Banken unsere Stabilitätskriterien erfüllen.

Wann solltest Du anfangen, für Dein Kind zu sparen?

Werden Kinder größer, wachsen mit ihnen auch ihre Wünsche – und werden kostspieliger. Wenn zum Beispiel der Führerschein oder Möbel für die erste eigene Wohnung oder das WG-Zimmer bezahlt werden müssen, freuen sich die jungen Erwachsenen über eigene Rücklagen. Für dieses Finanzpolster kannst Du als Elternteil mit einer langfristigen Geldanlage sorgen. 

Bist Du zwar eine nahestehende Person, aber kein Elternteil, schlage den Erziehungsberechtigten vor, die Geldanlage des Nachwuchses regelmäßig direkt zu bezuschussen – zum Beispiel durch einen Dauerauftrag auf das jeweilige Verrechnungskonto. Um im Namen des Kindes ein Depot oder Ähnliches einzurichten, braucht es die Zustimmung der Eltern. 

Der Faktor Zeit kann Dir enorm helfen, wenn Du früh loslegst. In 18 Jahren kannst Du einiges ansparen, Zinsen kassieren und den Zinseszinseffekt nutzen. Das veranschaulicht auch unser Sparplanrechner. Nehmen wir mal an, Du eröffnest ein paar Monate nach der Geburt Deines Kindes einen Sparplan auf dessen Namen. Dabei hast Du beispielsweise ein Startkapital von 0 Euro, aber eine monatliche Rate von 150 Euro. Je nach Rendite hast Du nach 18 Jahren folgende Beträge zusammen: 

  • 3 Prozent Jahreszins: 42.827 Euro
  • 5 Prozent Jahreszins: 51.999 Euro 
  • 8 Prozent (durchschnittliche Jahresrendite beim MSCI World seit 1975): 70.297 Euro

Wenn nun andere Verwandte – etwa die Großeltern – nochmal 100 Euro pro Monat drauflegen, verändert sich das Endkapital bei einem ETF-Sparplan mit einer Rendite von 8 Prozent nochmals deutlich. Dein Kind könnte sich nach 18 Jahren über einen stolzen Betrag von 117.162 Euro freuen.

Wie führst Du Kinder an Geld heran?

Geldthemen sind meist komplex und gerade für Kinder schwer zu greifen. Dennoch solltest Du als Mama oder Papa Deinem Kind möglichst früh Finanzen nahebringen. Das ist besonders bei kleinen Kindern gar nicht so schwer. Beziehe Dein Kind beispielsweise in den Wocheneinkauf mit ein und zeige, dass man Waren nicht einfach so im Supermarkt geschenkt bekommt, sondern etwas dafür hergeben muss. Das klappt am besten mit Bargeld. 

Ist Dein Kind schon älter und lernt in der Grundschule gerade Rechnen, kannst Du ihm oder ihr Taschengeld geben. Das machst Du beispielsweise wöchentlich mit ein paar Euro. Die darf Dein Kind dann für die Dinge ausgeben, die es möchte. 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat fürs Taschengeld sogar eine Emp­feh­lungsliste veröffentlicht: 

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, (Stand: September 2024)


Erreicht Dein Kind langsam das Teenageralter, ist es an der Zeit, über Konten und sogar ein Depot zu sprechen. Idealerweise hast Du schon vor einigen Jahren, vielleicht kurz nach der Geburt, ein Depot für Dein Kind eröffnet, auf dem sich bereits ein nettes Sümmchen gesammelt hat. Da Dein Kind noch nicht volljährig ist, bleibt dieses Wertpapierdepot vorerst in Deinen Händen. Allerdings kannst Du ihm zumindest erklären, wie das Prinzip funktioniert.

Autoren
Nicolas Heronymus

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