Zusatzbeitrag der Krankenkasse Welche Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht?
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Aktuell: Der folgende Ratgeber basiert auf Programmen und den aktuellen Reformplänen der amtierenden Bundesregierung. Bitte beachte, dass sich diese Inhalte kurzfristig ändern können, da die Ampel-Koalition gescheitert ist. Dies könnte auch die Umsetzung der geplanten Reformen und Programme beeinträchtigen oder gefährden. Sobald sich etwas ändern sollte, informieren wir Dich in unserem Newsletter, unserer App und in diesem Ratgeber.
Viele Versicherte müssen 2024 höhere Beiträge für ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlen. Aufgrund einer wachsenden Finanzierungslücke mussten viele Krankenkassen ihre Beiträge mehrmals anheben. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit wird daher der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent klettern. Die Krankenkasse Knappschaft plant sogar eine Erhöhung auf 4,4 Prozent – das sind 3,5 Prozent mehr als bei der günstigsten Krankenkasse, der BKK Firmus.
Kurzum: Durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags kann sich der Wechsel in eine günstige Krankenkasse lohnen. Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, welche Kassen besonders günstig sind und wie Du ganz einfach die Kasse wechseln kannst.
Viele Krankenkassen sind teurer geworden!
Seit April 2024 haben mehr als 30 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht einige sogar mehrfach. Ob auch Deine Krankenkasse betroffen ist, erfährst Du in unserer aktuellen Übersicht.
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (§ 241 SGB 5). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können (§ 242 SGB 5).
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festlegt – ist Anfang 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Daraufhin haben viele Krankenkassen zu Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Aufgrund der angespannten Finanzlage haben zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge im laufenden Jahr nochmals angezogen. Nach einer Finanztip-Analyse liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag daher aktuell sogar bei 1,91 Prozent.
Für das Jahr 2025 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 Prozent steigen, wie das Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben hat.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Deine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Denn jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation. Weiter unten in diesem Ratgeber halten wir in einer Liste fest, welche Krankenkassen ihren Beitrag geändert haben.
Die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmende (§ 249 SGB V). Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag allein.
Den Zusatzbeitrag zahlst Du allerdings nur auf Dein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; in diesem Jahr sind das 5.175 Euro brutto im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr weiter an.
In diesem Jahr haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht, manche davon sogar mehrmals im Jahr 2024. Der Grund dafür: Die gesetzlichen Krankenkassen brauchen Geld, denn sie haben ein millionenschweres Defizit erzielt.
Welche Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, senken oder stabil halten, erfährst Du in den nachfolgenden Tabellen. Warum es im nächsten Jahr zu weiteren Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kommen könnte, liest Du im letzten Kapitel dieses Ratgebers.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Beitragserhöhung Anfang 2024 |
---|---|---|
AOK Nordost | 1,9 % | 2,7 %1 |
AOK Plus | 1,5 % | 1,8 %1 |
AOK Rheinland / Hamburg | 1,8 % | 2,2 %1 |
AOK Sachsen-Anhalt | 1 % | 1,3 %1 |
Bahn BKK | 1,7 % | 3,4 %2 |
Barmer | 1,5 % | 2,19 %1 |
Bergische Krankenkasse | 1,6 % | 1,99 %1 |
Big direkt gesund | 1,45 % | 1,65 %1 |
BKK Akzo Nobel Bayern | 1,55 % | 1,65 %1 |
Bertelsmann BKK | 1,4 % | 2,5 %3 |
BKK Diakonie | 1,6 % | 2,69 %4 |
BKK Dürkoppadler | 1,29 % | 2,55 %5 |
BKK Euregio | 0,84 % | 1,79 %6 |
BKK24 | 1,79 % | 3,25 %3 |
BKK Gildemeister Seidensticker | 0,9 % | 3,4 %2 |
BKK Herkules | 1,09 % | 2,39 %2 |
BKK Melitta Hmr | 1,4 % | 1,6 %1 |
BKK mkk- meine krankenkasse | 1,8 % | 2,5 %7 |
BKK Pfalz | 1,55 % | 3,9 %2 |
BKK Pfaff | 0,8 % | 1,8 %4 |
BKK Scheufelen | 1,4 % | 2,75 %3 |
BKK SBH | 0,98 % | 1,29 %1 |
BKK Textilgruppe Hof | 0,9 % | 2,8 %4 |
BKK Verbundplus | 1,35 % | 1,55 %7 |
BKK VDN | 1,5 % | 3,19 %2 |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 1,69 % | 2,99 %5 |
BKK ZF & Partner | 1,45 % | 2,1 %6 |
Continentale BKK | 1,4 % | 2,2 %4 |
Heimat Krankenkasse | 1,3 % | 2,5 %3 |
IKK Brandenburg und Berlin | 1,77 % | 1,99 %1 |
IKK - die Innovationskasse | 1,6 % | 3,1 %2 |
IKK classic | 1,6 % | 2,19 %7 |
IKK gesund plus | 1,1 % | 2,39 %3 |
Knappschaft | 1,6 % | 2,7 %7 (ab 1.1.25 4,4 %) |
KKH | 1,5 % | 3,28 %7 |
Mhplus BKK | 1,58 % | 2,56 %3 |
Novitas BKK | 1,54 % | 1,7 %1 |
Pronova BKK | 1,7 % | 2,4 %7 |
SBK | 1,5 % | 1,7 %1 |
Securvita BKK | 1,6 % | 2,2 %1 |
SKD BKK | 1,15 % | 1,49 %1 |
Viactiv | 1,6 % | 3,27 % 2 |
Vivida BKK | 1,4 % | 2,49 %4 |
1 gilt seit 1. Januar 2024
2 gilt seit 1. November 2024
3 gilt seit 1. Oktober 2024
4 gilt seit 1. Juli 2024
5 gilt seit 1. September 2024
6 gilt seit 1. Juni 2024
7 gilt seit 1. August 2024
Quelle: Finanztip-Recherche (9. Dezember 2024)
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Bayern | 1,58 % | 1,58 % |
AOK Baden-Württemberg | 1,6 % | 1,6 % |
AOK Bremen/Bremerhaven | 1,38 % | 1,38 % |
AOK Hessen | 1,6 % | 1,6 % |
AOK Niedersachsen | 1,5 % | 1,5 % |
AOK Nordwest | 1,89 % | 1,89 % |
AOK Rheinland-Pfalz | 1,8 % | 1,8 % |
BKK Exklusiv | 1,99 % | 1,99 % |
BKK Firmus | 0,9 % | 0,9 % |
BKK Freudenberg | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Linde | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Provita | 1,49 % | 1,49 % |
BKK Technoform | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Werra-Meissner | 1,8 % | 1,8 % |
Bosch BKK | 1,5 % | 1,5 % |
DAK | 1,7 % | 1,7 % |
Debeka BKK | 1,69 % | 1,69 % |
Energie-BKK | 1,59 % | 1,59 % |
HEK | 1,3 % | 1,3 % |
HKK | 0,98 % | 0,98 % |
IKK Südwest | 1,65 % | 1,65 % |
Mobil Krankenkasse | 1,49 % | 1,49 % |
R + V BKK | 1,4 % | 1,4 % |
Salus BKK | 1,59 % | 1,59 % |
Techniker Krankenkasse | 1,2 % | 1,2 % |
Tui BKK | 1,5 % | 1,5 % |
WMF BKK | 1,6 % | 1,6 % |
Quelle: Finanztip-Recherche (9. Dezember 2024)
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
Audi BKK | 1,25 % | 1 % |
BKK Faber-Castell & Partner | 1,35 % | 1,1 % |
BKK Public | 1,5 % | 1,2 % |
Quelle: Finanztip-Recherche (9. Dezember 2024)
Je nachdem wie hoch der Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse ist, kann es sich lohnen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Wie sehr, das hängt von Deinem Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist – 100 Euro im Jahr oder mehr können aber durchaus drin sein.
Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Zusatzbeitrag Du im Jahr 2024 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit offenen wechselst. Gib dafür einfach den Namen Deiner derzeitigen Krankenkasse und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.
Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Krankenkassenbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn Du also bei der Krankenversicherung sparst, zahlst Du mehr Steuern. Wie stark das die Ersparnis mindert, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.
Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,7 Prozent) 2024 zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen (0,9 Prozent Zusatzbeitrag). Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 144 Euro weniger für ihre Krankenversicherung. Nach Abzug der Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 104 Euro.
Welche Krankenkasse in Deinem Bundesland den niedrigsten Zusatzbeitrag verlangt, findest Du in unserer Liste der günstigsten Krankenkassen.
In unserem Krankenkassenvergleich haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten. Wir haben Preis und Leistung von 16 bundesweit tätigen Krankenkassen untersucht. Die Ergebnisse findest Du in der Anbietertabelle unten.
Nutzt Du teure Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder Reiseimpfungen, die einige Kassen zusätzlich anbieten, dann kannst Du mit der Wahl einer passenden Krankenkasse zusätzlich sparen. Prüfe daher mithilfe unserer Tabelle, welche Krankenkasse die von Dir genutzten Zusatzleistungen anbietet. Sobald eine Krankenkasse ihren Beitrag oder ihre Leistungen ändert, werden wir das in der Tabelle anpassen. Details zu unseren Empfehlungen findest Du direkt unter der Tabelle.
Quelle: Angaben der Krankenkassen, Finanztip-Analyse (Stand: 11. Dezember 2024)
Normalerweise bist Du nach einem Wechsel der Krankenkasse die ersten zwölf Monate gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht und kannst Deine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Um die Kündigung musst Du Dich aber nicht selbst kümmern. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich.
Spätestens muss die Kündigung bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese das erste Mal den erhöhten Beitrag verlangt. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Deine Kasse also beispielsweise im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen – also bis zum Beginn Deiner Mitgliedschaft in der neuen Kasse.
Achte unbedingt darauf, wann und wie Dich die Krankenkasse über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzt. Die Kasse muss Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 175 Absatz 4 SGB V). Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse also zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Krankenkasse diese Frist, kannst Du die Krankenkasse auch noch später kündigen – also über den 31. Januar hinaus.
Der Wechsel ist einfach: Du meldest Dich bei einer neuen Kasse Deiner Wahl an. Diese kümmert sich um die Kündigung bei Deiner alten Kasse und schickt eine Mitgliedsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin. Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Krankenkasse kündigen.
Sorgen bei einem Kassenwechsel musst Du nicht haben: Sollte etwas schiefgehen, bleibst Du automatisch bei Deiner alten Kasse versichert. Du kannst dann weiterhin Dein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Du schon zwölf Monate bei Deiner alten Kasse versichert bist.
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Die Zusatzbeiträge steigen, da sich bei den Krankenkassen ein milliardenschweres Defizit aufgetan hat. Denn die Ausgaben der Krankenkassen, etwa für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel, liegen weit über den Einnahmen der Kassen. Gleichzeitig gibt es zu wenige Beitragszahler, um diese Lücke auszugleichen. Die meisten Krankenkassen haben außerdem keine Reserven mehr, um Beitragserhöhungen zu vermeiden, so der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung vom 16. Oktober 2024.
Viele Krankenkassen mussten daher 2024 ihre Zusatzbeiträge erhöhen und 2025 dürfte der Beitrag weiter steigen. Ein großer Kostenpunkt, der den Zusatzbeitrag 2025 weiter in die Höhe treiben wird, ist die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Im Rahmen dieser Reform sollen Krankenhäuser künftig nur noch solche Operationen und Behandlungen durchführen, für die sie die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben. Dazu müssen die Kliniken umstrukturiert und umgebaut werden, was mit sehr hohen Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist.
Finanzieren soll die Reform ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Geregelt ist das in einem Gesetzesentwurf zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) des BMG. Laut diesem Entwurf soll der Fonds zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Die größeren Kosten müssen die Krankenkassen dann zum Teil an ihre Mitglieder weitergeben, was sich in höheren Zusatzbeiträgen äußern könnte.
Parallel zur Krankenhausreform plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weitere kostspielige Reformen. Zum Beispiel soll die Versorgung in den Hausarztpraxen verbessert werden. Dies sieht ein Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor. Hausarztpraxen sollen demnach zukünftig ihre Leistungen ohne eine Obergrenze abrechnen können. Bisher gilt: Hat der Hausarzt oder die Hausärztin ein bestimmtes Budget aufgebraucht, muss er oder sie die Restkosten selbst tragen. Außerdem sollen die Arztpraxen eine jährliche Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Menschen bekommen. Diese Mehrkosten werden die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich belasten.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse, denn jede kann ihn selbst festlegen. Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent des Bruttogehalts.
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Im Jahr 2024 liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Die einzelnen Krankenkassen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen.
Am Zusatzbeitrag muss sich Dein Arbeitgeber seit 2019 wieder zur Hälfte beteiligen, die andere Hälfte zahlst Du als Versicherter. Rentner teilen sich den Zusatzbeitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die meisten Krankenkassen ändern ihre Preise zum Jahreswechsel. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Die Spanne bei den allgemein zugänglichen Kassen reicht von 0,9 bis 2,8 Prozent.
Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse kannst Du sparen. Im Einzelfall sind mehr als 500 Euro Ersparnis im Jahr drin, wenn Du angestellt bist, sehr gut verdienst und von der derzeit teuersten Kasse Deutschlands zur günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkasse wechselst.
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Der Rechner basiert auf Daten den GKV-Spitzenverbands und Angaben der Krankenkassen (Stand: 4. Dezember 2024). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Die Beiträge für Mini- und Midijobber berechnen wir nach den seit Oktober 2022 geltenden Regeln. Sonderfälle, wie ehemalige Midijobber mit Bestandsschutz, werden nicht berücksichtigt.