Zusatzbeitrag der Krankenkasse Diese Krankenkassen passen 2024 ihren Zusatzbeitrag an
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Viele Versicherte müssen 2024 höhere Beiträge für ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Knapp die Hälfte der allgemein zugänglichen Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag erhöht. Das hat eine Finanztip-Analyse ergeben. Im Durchschnitt steigt der Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent. Viele Kassen verlangen aber auch einen deutlich höheren Zusatzbeitrag. Der Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse kann sich daher lohnen. Wir zeigen Dir, welche Kassen besonders günstig sind und wie Du ganz einfach die Kasse wechseln kannst.
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium festlegt – ist 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Deine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Denn jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation. Weiter unten in diesem Ratgeber halten wir in einer Liste fest, welche Krankenkassen ihren Beitrag geändert haben.
Die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmende (§ 249 SGB V). Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag alleine.
Den Zusatzbeitrag zahlst Du allerdings nur auf Dein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; in diesem Jahr sind das 5.175 Euro im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr weiter an.
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen unterscheiden sich erheblich. Die Spanne reicht bei den allgemein zugänglichen Kassen von 0,9 bis 2,7 Prozent. Es kann sich also lohnen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Wie sehr, das hängt von Deinem Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist – 100 Euro im Jahr oder mehr können aber durchaus drin sein.
Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Zusatzbeitrag Du im Jahr 2024 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit offenen wechselst. Gib dafür einfach den Namen Deiner derzeitigen Krankenkasse und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.
Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Krankenkassenbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn Du also bei der Krankenversicherung sparst, zahlst Du mehr Steuern. Wie stark das die Ersparnis mindert, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.
Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,7 Prozent) 2024 zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen (0,9 Prozent Zusatzbeitrag). Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 144 Euro weniger für ihre Krankenversicherung. Nach Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 104 Euro.
Welche Krankenkasse in Deinem Bundesland den niedrigsten Zusatzbeitrag verlangt, findest Du in unserer Liste der günstigsten Krankenkassen.
Normalerweise bist Du nach einem Wechsel der Krankenkasse die ersten zwölf Monate gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht und kannst Deine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Um die Kündigung musst Du Dich aber nicht selbst kümmern. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich.
Spätestens muss die Kündigung bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese das erste Mal den erhöhten Beitrag verlangt. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Deine Kasse also beispielsweise im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen – also bis zum Beginn Deiner Mitgliedschaft in der neuen Kasse.
Achte unbedingt darauf, wann und wie Dich die Krankenkasse über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzt. Die Kasse muss Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 175 Absatz 4 SGB V). Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse also zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Krankenkasse diese Frist, kannst Du die Krankenkasse auch noch später kündigen – also über den 31. Januar hinaus.
Der Wechsel ist einfach: Du meldest Dich bei einer neuen Kasse Deiner Wahl an. Diese kümmert sich um die Kündigung bei Deiner alten Kasse und schickt eine Mitgliedsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin. Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Krankenkasse kündigen.
Sorgen bei einem Kassenwechsel musst Du nicht haben: Sollte etwas schiefgehen, bleibst Du automatisch bei Deiner alten Kasse versichert. Du kannst dann weiterhin Dein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Du schon zwölf Monate bei Deiner alten Kasse versichert bist.
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Wenn Du mit den Leistungen oder dem Preis Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden bist, solltest Du Dich nach einer anderen Krankenversicherung umschauen.
Als Sparfuchs findest Du in unserer Liste die günstigste Kasse in Deinem Bundesland. Nutzt Du teure Leistungen wie Osteopathie oder Reiseimpfungen, die einige Kassen zusätzlich anbieten, dann kannst Du mit der Wahl einer passenden Krankenkasse zusätzlich sparen. Überlege Dir also vor einem Wechsel, welche Zusatzleistungen Dir wichtig sind und vergleiche die Angebote.
Wir haben in unserem Krankenkassenvergleich im Januar 2024 verschiedene Kassen untersucht und ihr Angebot in den Bereichen Service, Familie, Vorsorge, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm, Beitrag und Transparenz bewertet. Am besten abgeschnitten haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.
In diesem Jahr haben wieder einige Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Grund dafür ist ein zu erwartendes milliardenschweres Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,6 auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 angehoben. Viele Krankenkassen konnten ihre Beiträge aber auch stabil halten.
Welche Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen, senken oder stabil halten, erfährst Du an dieser Stelle:
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Nordost | 1,9 % | 2,7 % |
AOK Plus | 1,5 % | 1,8 % |
AOK Rheinland / Hamburg | 1,8 % | 2,2 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 1 % | 1,3 % |
Barmer | 1,5 % | 2,19 % |
Bergische Krankenkasse | 1,6 % | 1,99 % |
Big direkt gesund | 1,45 % | 1,65 % |
BKK Akzo Nobel Bayern | 1,55 % | 1,65 % |
BKK Diakonie | 1,6 % | 1,8 % |
BKK Dürkoppadler | 1,29 % | 1,55 % |
BKK Euregio | 0,84 % | 1,25 % |
BKK24 | 1,79 % | 1,89 % |
BKK Gildemeister Seidensticker | 0,9 % | 1,5 % |
BKK Melitta Hmr | 1,4 % | 1,6 % |
BKK Pfalz | 1,55 % | 1,98 % |
BKK Pfaff | 0,8 % | 1,4 % |
BKK Scheufelen | 1,4 % | 1,85 % |
BKK SBH | 0,98 % | 1,29 % |
BKK Textilgruppe Hof | 0,9 % | 1,3 % |
BKK VDN | 1,5 % | 1,69 % |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 1,69 % | 1,99 % |
BKK ZF & Partner | 1,45 % | 1,69 % |
Continentale BKK | 1,4 % | 1,6 % |
Heimat Krankenkasse | 1,3 % | 1,84 % |
IKK Brandenburg und Berlin | 1,77 % | 1,99 % |
IKK - die Innovationskasse | 1,6 % | 1,7 % |
IKK classic | 1,6 % | 1,7 % |
IKK gesund plus | 1,1 % | 1,49 % |
Knappschaft | 1,6 % | 2,2 % |
KKH | 1,5 % | 1,98 % |
Novitas BKK | 1,54 % | 1,7 % |
Pronova BKK | 1,7 % | 1,8 % |
SBK | 1,5 % | 1,7 % |
Securvita BKK | 1,6 % | 2,2 % |
SKD BKK | 1,15 % | 1,49 % |
Vivida BKK | 1,4 % | 1,7 % |
Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 19. Januar 2024
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Bayern | 1,58 % | 1,58 % |
AOK Baden-Württemberg | 1,6 % | 1,6 % |
AOK Bremen/Bremerhaven | 1,38 % | 1,38 % |
AOK Hessen | 1,6 % | 1,6 % |
AOK Niedersachsen | 1,5 % | 1,5 % |
AOK Nordwest | 1,89 % | 1,89 % |
AOK Rheinland-Pfalz | 1,8 % | 1,8 % |
Bertelsmann BKK | 1,4 % | 1,4 % |
BKK Exklusiv | 1,99 % | 1,99 % |
BKK Firmus | 0,9 % | 0,9 % |
BKK Freudenberg | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Herkules | 1,09 % | 1,09 % |
BKK Linde | 1,5 % | 1,5 % |
BKK Provita | 1,49 % | 1,49 % |
BKK Technoform | 1,5 % | 1,5 % |
BKK VBU (seit 1.1. mkk- meine krankenkasse) | 1,8 % | 1,8 % |
BKK Verbundplus | 1,35 % | 1,35 % |
BKK Werra-Meissner | 1,8 % | 1,8 % |
Bosch BKK | 1,5 % | 1,5 % |
DAK | 1,7 % | 1,7 % |
Debeka BKK | 1,69 % | 1,69 % |
Energie-BKK | 1,59 % | 1,59 % |
HEK | 1,3 % | 1,3 % |
HKK | 0,98 % | 0,98 % |
IKK Südwest | 1,65 % | 1,65 % |
Mhplus BKK | 1,58 % | 1,58 % |
Mobil Krankenkasse | 1,49 % | 1,49 % |
R + V BKK | 1,4 % | 1,4 % |
Salus BKK | 1,59 % | 1,59 % |
Techniker Krankenkasse | 1,2 % | 1,2 % |
Viactiv | 1,6 % | 1,6 % |
Tui BKK | 1,5 % | 1,5 % |
WMF BKK | 1,6 % | 1,6 % |
Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 3. Januar 2024
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2023 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
Audi BKK | 1,25 % | 1 % |
BKK Faber-Castell & Partner | 1,35 % | 1,1 % |
BKK Public | 1,5 % | 1,2 % |
Quelle: Finanztip-Recherche, Stand: 3. Januar 2024
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Hier siehst Du, welche Kassen bei unserem Preis-Leistungs-Vergleich am besten abgeschnitten haben.
Der Rechner basiert auf Daten den GKV-Spitzenverbands und Angaben der Krankenkassen (Stand: 19. Januar 2024). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Die Beiträge für Mini- und Midijobber berechnen wir nach den seit Oktober 2022 geltenden Regeln. Sonderfälle, wie ehemalige Midijobber mit Bestandsschutz, werden nicht berücksichtigt.