Zusatzbeitrag der Kran­ken­kas­se Welche Kran­ken­kas­sen haben den Zusatzbeitrag erhöht?

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Kran­ken­kas­sen dürfen einen Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024 liegt bei 1,7 Prozent. Das ist aber nur ein Richtwert des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums. Da viele Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge erhöht haben, beträgt der aktuelle Durchschnitt sogar 1,78 Prozent.
  • Wenn Deine Kran­ken­kas­se den Beitrag erhöht, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

So gehst Du vor

  • Prüfe mithilfe unserer Liste mit den Beitragserhöhungen, ob Deine Kran­ken­kas­se 2024 ihren Beitrag erhöht hat.
  • Willst Du Deine Kran­ken­kas­se wechseln, dann geh zu einer Kasse, die ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag bietet.
  • In unserem jährlichen Kran­ken­kas­senvergleich 2024 haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund am besten abgeschnitten.

Viele Versicherte müssen 2024 höhere Beiträge für ihre gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zahlen. Zum Jahreswechsel hat knapp die Hälfte der allgemein zugänglichen Kran­ken­kas­sen den Zusatzbeitrag erhöht. Das hat eine Finanztip-Analyse ergeben. Aber auch während des laufenden Jahres 2024 mussten viele Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge nochmals anheben. Laut einer DAK-Studie aus dem Juni 2024 werden die Beiträge in den kommenden Jahren weiter stark ansteigen. Mehr dazu erfährst Du in einem Kapitel-Abschnitt weiter unten.

Kurzum: Durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags kann sich der Wechsel in eine günstige Kran­ken­kas­se lohnen. Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, welche Kassen besonders günstig sind und wie Du ganz einfach die Kasse wechseln kannst.

Viele Kran­ken­kas­sen sind teurer geworden!

Seit April 2024 haben mehr als 20 Kran­ken­kas­sen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Ob auch Deine Kran­ken­kas­se betroffen ist, erfährst Du in unserer aktuellen Übersicht

Wie hoch ist der Kran­ken­kas­senbeitrag?

Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (§ 241 SGB 5). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kran­ken­kas­sen individuell festlegen können (§ 242 SGB 5).

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um (BMG) festlegt – ist Anfang 2024 von 1,6 auf 1,7 Prozent gestiegen. Daraufhin haben viele Kran­ken­kas­sen zu Jahresbeginn ihre Zusatzbeiträge erhöht. Während des laufenden Jahres haben jedoch viele Kran­ken­kas­sen ihre Zusatzbeiträge weiter angehoben. Laut Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag daher aktuell sogar bei 1,78 Prozent

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Deine Kran­ken­ver­si­che­rung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Denn jede Kran­ken­kas­se kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation. Weiter unten in diesem Ratgeber halten wir in einer Liste fest, welche Kran­ken­kas­sen ihren Beitrag geändert haben.

Die Hälfte des Kran­ken­kas­senbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmende (§ 249 SGB V). Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag allein.

Den Zusatzbeitrag zahlst Du allerdings nur auf Dein Einkommen bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze; in diesem Jahr sind das 5.175 Euro brutto im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge nicht mehr weiter an.

Welche Kran­ken­kas­sen erhöhen ihre Beiträge 2024?

In diesem Jahr haben viele Kran­ken­kas­sen ihren Zusatzbeitrag erhöht, manche davon sogar mehrmals im Jahr 2024. Der Grund dafür: Die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen brauchen Geld, denn sie haben ein millionenschweres Defizit erzielt. 

Welche Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge erhöhen, senken oder stabil halten, erfährst Du in den nachfolgenden Tabellen. Warum es in den kommenden Monaten zu weiteren Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung kommen könnte, liest Du am Ende dieses Kapitels.

Diese Kran­ken­kas­sen haben ihre Beiträge in 2024 erhöht

Kran­ken­kas­seZusatzbeitrag 2023

Beitragserhöhung

Anfang 2024

Weitere Beitragserhöhung 
2024

AOK Nordost1,9 %2,7 %-
AOK Plus1,5 %1,8 %-
AOK Rheinland / Hamburg1,8 %2,2 %-
AOK Sachsen-Anhalt1 %1,3 %-
Bahn BKK1,7 %2,2 %-

Barmer

1,5 %2,19 %-
Bergische Kran­ken­kas­se1,6 %1,99 %-
Big direkt gesund1,45 %1,65 %-
BKK Akzo Nobel Bayern1,55 %1,65 %-
Bertelsmann BKK1,4 %-2,5 % 7
BKK Diakonie1,6 %1,8 %2,69 %1
BKK Dürkoppadler1,29 %1,55 %2,55 %2
BKK Euregio0,84 %1,25 %1,79 %3
BKK241,79 %1,89 %3,25 %8
BKK Gildemeister Seidensticker0,9 %1,5 %1,99 %4
BKK Melitta Hmr1,4 %1,6 %-
BKK mkk- meine krankenkasse1,8 %-2,5 %5
BKK Pfalz1,55 %1,98 %2,38 %1
BKK Pfaff0,8 %1,4 %1,8 %1
BKK Scheufelen1,4 %1,85 %2,75 %7
BKK SBH0,98 %1,29 %-
BKK Textilgruppe Hof0,9 %1,3 %2,8 %1

BKK Verbundplus

1,35 %-1,55 %5
BKK VDN1,5 %1,69 %-
BKK Wirtschaft & Finanzen1,69 %1,99 %2,99 %2
BKK ZF & Partner1,45 %1,69 %2,1 %3
Continentale BKK1,4 %1,6 %2,2 %1
Heimat Kran­ken­kas­se1,3 %1,84 %2,5 %7
IKK Brandenburg und Berlin1,77 %1,99 %-
IKK - die Innovationskasse1,6 %1,7 %2,3 %1
IKK classic1,6 %1,7%2,19 %5
IKK gesund plus1,1 %1,49 %2,39 %7
Knappschaft1,6 %2,2 %2,7 %5
KKH1,5 %1,98 %3,28 %5
Mhplus BKK1,58 %-2,56 %7
Novitas BKK1,54 %1,7 %-
Pronova BKK1,7 %1,8 %2,4 %5
SBK1,5 %1,7 %-
Securvita BKK1,6 %2,2 % 
SKD BKK1,15 %1,49 % 
Viactiv1,6 %-1,99 %6
Vivida BKK1,4 %1,7 %2,49 %1

1 gilt seit 1. Juli 2024 
2 gilt seit 1. September 2024
3 gilt seit 1. Juni 2024
4 gilt seit 1. Mai 2024
5 gilt seit 1. August 2024
6 gilt seit 1. April 2024
7 gilt seit 1. Oktober 2024
8 gilt seit 1. Oktober 2024, hat bereits zum 1. Juli 2024 auf 2,55 % erhöht
Quelle: Finanztip-Recherche (14. Oktober 2024)

Diese Kran­ken­kas­sen halten ihre Beiträge 2024 stabil

Kran­ken­kas­se

Zusatzbeitrag 2023

Zusatzbeitrag 2024

AOK Bayern1,58 %1,58 %
AOK Baden-Württemberg1,6 %1,6 %
AOK Bremen/Bremerhaven1,38 %1,38 %
AOK Hessen1,6 %1,6 %
AOK Niedersachsen1,5 %1,5 %
AOK Nordwest1,89 %1,89 %
AOK Rheinland-Pfalz1,8 %1,8 %
BKK Exklusiv1,99 %1,99 %
BKK Firmus0,9 %0,9 %
BKK Freudenberg1,5 %1,5 %
BKK Herkules1,09 %1,09 %
BKK Linde1,5 %1,5 %
BKK Provita1,49 %1,49 %
BKK Technoform1,5 %1,5 %
BKK Werra-Meissner1,8 %1,8 %
Bosch BKK1,5 %1,5 %
DAK1,7 %1,7 %
Debeka BKK1,69 %1,69 %
Energie-BKK1,59 %1,59 %
HEK1,3 %1,3 %
HKK0,98 %0,98 %
IKK Südwest1,65 %1,65 %
Mobil Kran­ken­kas­se1,49 %1,49 %
R + V BKK1,4 %1,4 %
Salus BKK1,59 %1,59 %
Techniker Kran­ken­kas­se1,2 %1,2 %
Tui BKK1,5 %1,5 %
WMF BKK1,6 %1,6 %

Quelle: Finanztip-Recherche (14. Oktober 2024)

Diese Kran­ken­kas­sen senken ihre Beiträge 2024 

Kran­ken­kas­se

Zusatzbeitrag 2023

Zusatzbeitrag 2024
Audi BKK1,25 %1 %
BKK Faber-Castell & Partner1,35 %1,1 %
BKK Public1,5 %1,2 %

Quelle: Finanztip-Recherche (14. Oktober 2024)

Wird es weitere Erhöhungen des Zusatzbeitrags geben?

Es ist wahrscheinlich, dass einige Kran­ken­kas­sen ihre Zusatzeiträge in diesem und im nächsten Jahr noch einmal erhöhen werden. Der Dachverband der Be­triebs­kran­ken­kas­sen (BKK) rechnet für 2025 mit dem bisher höchsten Anstieg der Zusatzbeiträge – von durchschnittlich 1,7 Prozent auf mindestens 2,45 Prozent

Auch eine Studie im Auftrag der DAK-Gesundheit aus Juni 2024 kommt zu der Einschätzung, dass der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung in den kommenden zehn Jahren von durchschnittlich 16,3 Prozent auf 19,3 Prozent steigen könnte. 

Ein großer Kostenpunkt, der den Zusatzbeitrag in die Höhe treibt, ist die geplante Klinikreform des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums (BMG). Im Rahmen dieser Reform sollen Krankenhäuser künftig nur noch solche Operationen und Behandlungen durchführen, für die sie die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben. Dazu müssen die Kliniken umstrukturiert und umgebaut werden, was mit sehr hohen Kosten für die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen verbunden ist. Dies haben auch der Verband der Ersatzkassen VDEK und der GKV-Spitzenverband mitgeteilt. 

Finanzieren soll die Reform ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Geregelt ist das in einem Gesetzesentwurf zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) des BMG. Laut diesem Entwurf soll der Fonds zur Hälfte von den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen getragen werden. Die steigenden Kosten müssen die Kran­ken­kas­sen dann zum Teil an ihre Mitglieder weitergeben, was sich in höheren Zusatzbeiträgen äußern könnte.

Parallel zur Krankenhausreform plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Versorgung in den Hausarztpraxen zu verbessern. Dies sieht ein Gesetzesentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor. Hausarztpraxen sollen demnach zukünftig ihre Leistungen ohne eine Obergrenze abrechnen können. Bisher gilt: Hat der Hausarzt oder die Hausärztin ein bestimmtes Budget aufgebraucht, muss er oder sie die Restkosten selbst tragen. Außerdem sollen die Arztpraxen eine jährliche Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Menschen bekommen. Diese Mehrkosten werden die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen zusätzlich belasten.   

Wie kannst Du beim Zusatzbeitrag sparen?

Je nachdem wie hoch der Zusatzbeitrag Deiner Kran­ken­kas­se ist, kann es sich lohnen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Wie sehr, das hängt von Deinem Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist – 100 Euro im Jahr oder mehr können aber durchaus drin sein.

Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Zusatzbeitrag Du im Jahr 2024 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit offenen wechselst. Gib dafür einfach den Namen Deiner derzeitigen Kran­ken­kas­se und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.

Bitte aus der Liste auswählen.
Bitte gib eine ganze Zahl von 1,00 bis 999.999,00 ein.

Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Kran­ken­kas­senbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn Du also bei der Kran­ken­ver­si­che­rung sparst, zahlst Du mehr Steuern. Wie stark das die Ersparnis mindert, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.

Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Kran­ken­kas­se mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,7 Prozent) 2024 zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen (0,9 Prozent Zusatzbeitrag). Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 144 Euro weniger für ihre Kran­ken­ver­si­che­rung. Nach Abzug der Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 104 Euro.

Welche Kran­ken­kas­se in Deinem Bundesland den niedrigsten Zusatzbeitrag verlangt, findest Du in unserer Liste der günstigsten Kran­ken­kas­sen.

Wohin wechselst Du am besten?

Wenn Du mit den Leistungen oder dem Preis Deiner bisherigen gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung unzufrieden bist, solltest Du Dich nach einer anderen Kran­ken­ver­si­che­rung umschauen.

Als Sparfuchs findest Du in unserer Liste die günstigste Kasse in Deinem Bundesland. Nutzt Du teure Leistungen wie Osteopathie oder Reiseimpfungen, die einige Kassen zusätzlich anbieten, dann kannst Du mit der Wahl einer passenden Kran­ken­kas­se zusätzlich sparen. Überlege Dir also vor einem Wechsel, welche Zusatzleistungen Dir wichtig sind, und vergleiche die Angebote.

Wir haben in unserem Kran­ken­kas­senvergleich im Januar 2024 verschiedene Kassen untersucht und ihr Angebot in den Bereichen Service, Familie, Vorsorge, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm, Beitrag und Transparenz bewertet. Am besten abgeschnitten haben HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.

hkk
HKK
bestes Ergebnis im Kran­ken­kas­senvergleich
  • erreichte 81 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,58 %
  • umfassende Extras besonders bei Sport, Impfungen, Krebsfrüherkennung und alternativer Medizin
  • 1x im Jahr kostenfreie Zahnreinigung bei Partner-Zahnärzten
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und Transparenz
123
TK
Spitzenreiter beim Serviceangebot
  • erreichte 73 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,8 %
  • umfassendes Serviceangebot und stark bei Transparenz
  • 40 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und vergünstigter Zahnersatz
Nutzer-Erfahrungen
audibkk
Audi BKK
solider dritter Platz
  • erreichte 69 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,6 %
  • Kasse hat Beiträge in 2024 gesenkt
  • gute Ergebnisse bei Sport und Transparenz
  • 60 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • solide, aber keine herausragenden Leistungen
123
HEK
gute Vorsorgeleistungen
  • erreichte 67 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 15,9 %
  • gute Ergebnisse bei Vorsorge und Transparenz
  • 10 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Bonus
Nutzer-Erfahrungen
Logo
Energie-BKK
bei Familie und Krebsvorsorge stark
  • erreichte 67 % in unserem Leistungsvergleich
  • sehr gute Ergebnisse im Bereich Schwangerschaft & Familie und Krebsvorsorge
  • 25 € zweimal pro Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 16,19 %
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Bonus
Big direkt gesund
gutes Bonusprogramm
  • erreichte 67 % in unserem Vergleich
  • stark bei Bonus, Impfungen und Sport
  • 50 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 16,25 %
  • weniger stark bei Krebsvorsorge
Nutzer-Erfahrungen

Wie wechselst Du die Kran­ken­kas­se?

Normalerweise bist Du nach einem Wechsel der Kran­ken­kas­se die ersten zwölf Monate gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald Deine Kran­ken­kas­se den Zusatzbeitrag erhöht. Du hast dann ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kannst Deine Kran­ken­kas­se mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Um die Kündigung musst Du Dich aber nicht selbst kümmern. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich. 

Spätestens muss die Kündigung bis zum Ende des Monats bei der Ver­si­che­rung eingehen, in dem diese das erste Mal den erhöhten Beitrag verlangt. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Deine Kasse also beispielsweise im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen – also bis zum Beginn Deiner Mitgliedschaft in der neuen Kasse.

Achte unbedingt darauf, wann und wie Dich die Kran­ken­kas­se über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzt. Die Kasse muss Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Son­der­kün­di­gungs­recht hinweisen (§ 175 Absatz 4 SGB V). Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse also zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Kran­ken­kas­se diese Frist, kannst Du die Kran­ken­kas­se auch noch später kündigen – also über den 31. Januar hinaus

Der Wechsel ist einfach: Du meldest Dich bei einer neuen Kasse Deiner Wahl an. Diese kümmert sich um die Kündigung bei Deiner alten Kasse und schickt eine Mitgliedsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin. Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Kran­ken­kas­se kündigen.

Sorgen bei einem Kassenwechsel musst Du nicht haben: Sollte etwas schiefgehen, bleibst Du automatisch bei Deiner alten Kasse versichert. Du kannst dann weiterhin Dein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Du schon zwölf Monate bei Deiner alten Kasse versichert bist.

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Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Kran­ken­kas­se?

Gesetzliche Kran­ken­kas­sen dürfen einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse, denn jede kann ihn selbst festlegen. Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent des Bruttogehalts.

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Wie setzt sich der Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung zusammen?

Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Im Jahr 2024 liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Die einzelnen Kran­ken­kas­sen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. 

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Wer zahlt den Zusatzbeitrag bei der Kran­ken­kas­se?

Am Zusatzbeitrag muss sich Dein Arbeitgeber seit 2019 wieder zur Hälfte beteiligen, die andere Hälfte zahlst Du als Versicherter. Rentner teilen sich den Zusatzbeitrag mit der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung.

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Wie viel lässt sich am Zusatzbeitrag sparen?

Die meisten Kran­ken­kas­sen ändern ihre Preise zum Jahreswechsel. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Die Spanne bei den allgemein zugänglichen Kassen reicht von 0,9 bis 2,8 Prozent.

Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse kannst Du sparen. Im Einzelfall sind mehr als 500 Euro Ersparnis im Jahr drin, wenn Du angestellt bist, sehr gut verdienst und von der derzeit teuersten Kasse Deutschlands zur günstigsten bundesweit geöffneten Kran­ken­kas­se wechselst.

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