Zusatzbeitrag der Kran­ken­kas­se Welche Kran­ken­kas­sen erhöhen ihren Zusatzbeitrag 2025?

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Kran­ken­kas­sen dürfen einen Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist 2025 von 1,7 auf 2,5 Prozent gestiegen.
  • Viele Kran­ken­kas­sen haben ihren Zusatzbeitrag angehoben. Wenn Deine Kran­ken­kas­se teurer geworden ist, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

So gehst Du vor

  • Prüfe mithilfe unserer Liste mit den Beitragserhöhungen, ob Deine Kran­ken­kas­se 2025 teurer geworden ist.
  • Eine Übersicht der Kran­ken­kas­sen, die Finanztip empfiehlt, findest Du in unserem Kran­ken­kas­sen-Vergleich.

Zum Kran­ken­kas­sen-Vergleich

  • Such Dir eine Kran­ken­kas­se aus, die ein gutes Gesamtpaket aus Service, freiwilligen Zusatzleistungen und niedrigem Beitrag bietet.
  • In unserem Kran­ken­kas­senvergleich 2025 haben HKK, TKBKK Firmus und Audi BKK am besten abgeschnitten. Die Energie-BKK eignet sich für junge Familien und Schwangere.
  • Wenn Du Dich entschieden hast, zu wechseln, melde Dich bei der neuen Kran­ken­kas­se an. Diese übernimmt für Dich die Kündigung Deiner alten Kran­ken­kas­se. 

Für viele gesetzlich Versicherte wird es 2025 teurer. Aufgrund einer wachsenden Finanzierungslücke mussten viele Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge anheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben. In der Realität zeigt sich aber, dass viele Kran­ken­kas­sen sogar teurer geworden sind als erwartet.

Kurzum: Durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags kann sich der Wechsel in eine günstige Kran­ken­kas­se lohnen. Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, welche Kassen besonders günstig sind und wie Du ganz einfach die Kasse wechseln kannst. Ob auch Deine Kran­ken­kas­se teurer geworden ist, erfährst Du in unserer aktuellen Übersicht. 

Wie hoch ist der Kran­ken­kas­senbeitrag?

Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (§ 241 SGB 5). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Kran­ken­kas­sen individuell festlegen können (§ 242 SGB 5).

Aufgrund der angespannten Finanzlage ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um (BMG) festlegt – von 1,7 auf 2,5 Prozent in 2025 gestiegen.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Deine Kran­ken­ver­si­che­rung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Denn jede Kran­ken­kas­se kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation. Weiter unten in diesem Ratgeber halten wir in einer Liste fest, welche Kran­ken­kas­sen ihren Beitrag geändert haben.

Die Hälfte des Kran­ken­kas­senbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmende (§ 249 SGB V). Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag allein.

Den Zusatzbeitrag zahlst Du allerdings nur auf Dein Einkommen bis zur Bei­trags­be­messungs­grenze; in diesem Jahr sind das 5.512,50 Euro brutto im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge nicht mehr weiter an.

Welche Kran­ken­kas­sen erhöhen 2025 ihre Beiträge?

Welche Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge in 2025 erhöhen oder stabil halten erfährst Du in der nachfolgenden Tabelle. Bereits im Jahr 2024 haben 43 allgemein zugängliche Kran­ken­kas­sen ihre Beiträge angehoben. Warum es 2025 zu weiteren Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung kommt, liest Du im letzten Kapitel dieses Ratgebers.

Die Zusatzbeiträge der Kran­ken­kas­sen für 2025

Kran­ken­kas­seZusatzbeitrag 2025

Zusatzbeitrag 2024

AOK Baden-Württemberg2,6 %1,6 %
AOK Bayern2,69 %1,58 %
AOK Bremen/Bremerhaven2,49 %1,38 %
AOK Hessen2,49 %1,6 %
AOK Niedersachsen2,7 %1,5 %
AOK Nordost3,5 %2,7 %
AOK Nordwest2,79 %1,89 %
AOK Plus3,1 %1,8 %
AOK Rheinland / Hamburg2,99 %2,2 %
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland2,47 %1,8 %

AOK Sachsen-Anhalt

2,5 %1,3 %
Audi BKK 2,4 %1 %
Bahn BKK3,4 %3,4 %

Barmer

3,29 %2,19 %
Bergische Kran­ken­kas­se2,95 %1,99 %
Bertelsmann BKK3,2 %2,5 %
Big direkt gesund3,39 %1,65 %
BKK Akzo Nobel Bayern3,39 %1,65 %
BKK Diakonie3,8 %2,69 %
BKK Dürkoppadler3,88 %2,55 %
BKK Euregio3,39 %1,79 %
BKK Exklusiv2,39 %1,99 %
BKK Faber-Castell & Partner2,18 %1,1 %
BKK Firmus1,84 %0,9 %
BKK Freudenberg2,49 %1,5 %
BKK Gildemeister Seidensticker3,4 %3,4 %
BKK Herkules3,48 %2,39 %
BKK Linde2,5 %2,39 %
BKK Melitta Hmr3,5 %1,6 %
BKK Pfaff2,78 %1,8 %
BKK Pfalz3,9 %3,9%
BKK Provita2,89 %1,49 %
BKK Public2,3 %1,2 %
BKK SBH2,44 %1,29 %
BKK Scheufelen2,75 %2,75 %
BKK Technoform2,49 %1,5 %
BKK VDN3,19 %3,19 %
BKK Verbundplus2,85 %1,55 %
BKK Werra-Meissner3,39 %1,8 %
BKK Wirtschaft & Finanzen3,99 %2,99 %
BKK ZF & Partner3,4 %2,1 %
BKK mkk- meine krankenkasse3,5 %2,5 %
BKK243,25 %3,25 %
Bosch BKK2,68 %1,5 %
Continentale BKK3,33 %2,2 %
DAK2,8 %1,7 %
Debeka BKK3,25 %1,69 %
Energie-BKK2,98 %1,59 %
Heimat Kran­ken­kas­se3,1 %2,5 %
HEK2,5 %1,3 %
HKK2,19 %0,98 %
IKK Brandenburg und Berlin3,1 %1,99 %
IKK - die Innovationskasse3,1 %3,1 %
IKK classic3,4 %2,19 %
IKK gesund plus3,39 %2,39 %
IKK Südwest3,25 %1,65 %
KKH3,78 %3,28 %
Knappschaft4,4 %2,7 %
Mhplus BKK2,56 %2,56 %
mkk- meine krankenkasse3,5 %2,5 %
Mobil Kran­ken­kas­se3,89 %1,49 %
Novitas BKK2,98 %1,7 %
Pronova BKK3,2 %2,4 %
R + V BKK2,96 %1,4 %
Salus BKK2,99 %1,59 %
SBK2,9 %1,7 %
Securvita BKK3,2 %2,2 %
SKD BKK2,48 %1,49 %
Techniker Kran­ken­kas­se2,45 %1,2 %
Tui BKK2,5 %1,5 %
Viactiv3,27 %3,27 %
Vivida BKK3,79 %2,49 %
WMF BKK2,45 %1,6 %

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 16. Januar 2025)

Wie viel kannst Du durch einen Wechsel beim Zusatzbeitrag sparen?

Je nachdem wie hoch der Zusatzbeitrag Deiner Kran­ken­kas­se ist, kann es sich lohnen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Wie sehr, das hängt von Deinem Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist – 100 Euro im Jahr oder mehr können aber durchaus drin sein.

Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Zusatzbeitrag Du im Jahr 2025 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit offenen wechselst. Gib dafür einfach den Namen Deiner derzeitigen Kran­ken­kas­se und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.

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Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Kran­ken­kas­senbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn Du also bei der Kran­ken­ver­si­che­rung sparst, zahlst Du mehr Steuern. Wie stark das die Ersparnis mindert, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.

Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Kran­ken­kas­se mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,5 Prozent) 2025 zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen (1,84 Prozent Zusatzbeitrag). Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 120 Euro weniger für ihre Kran­ken­ver­si­che­rung. Nach Abzug der Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 86 Euro.

Welche Kran­ken­kas­se in Deinem Bundesland den niedrigsten Zusatzbeitrag verlangt, findest Du in unserer Liste der günstigsten Kran­ken­kas­sen.

Wohin wechselst Du am besten?

In unserem Kran­ken­kas­senvergleich haben HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK am besten abgeschnitten. Daneben empfehlen wir die Energie-BKK für junge Familien und Schwangere. Die Ergebnisse findest Du in der Anbietertabelle unten.

Nutzt Du teure Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder Reiseimpfungen, die einige Kassen zusätzlich anbieten, dann kannst Du mit der Wahl einer passenden Kran­ken­kas­se zusätzlich sparen. Prüfe daher mithilfe unserer Tabelle, welche Kran­ken­kas­se die von Dir genutzten Zusatzleistungen anbietet. Sobald eine Kran­ken­kas­se ihren Beitrag oder ihre Leistungen ändert, werden wir das in der Tabelle anpassen. Details zu unseren Emp­feh­lungen findest Du direkt unter der Tabelle

Die besten gesetzlichen Kran­ken­kas­sen

Diese Kran­ken­kas­sen empfiehlt Finanztip

hkk
HKK
bestes Ergebnis im Kran­ken­kas­senvergleich
  • erreichte 78 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 16,79 %
  • umfassende Extras besonders bei Sport, Impfungen, Krebsfrüherkennung und alternativer Medizin
  • stark bei Transparenz
  • einmal im Jahr kostenfreie Zahnreinigung bei Partner-Zahnärzten
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie
123
TK
Spitzenreiter beim Serviceangebot
  • erreichte 69 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 17,05 %
  • umfassendes Serviceangebot und stark bei Sport
  • 40 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Bereichen Schwangerschaft & Familie und Zahnvorsorge
BKK Firmus
BKK Firmus
Günstigster Zusatzbeitrag im Kran­ken­kas­senvergleich
  • erreichte 68 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 16,44 %
  • 80 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • weniger stark in den Bereichen Service & Transparenz
  • nur zwölf Geschäftsstellen in vier Bundesländern (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen)
audibkk
Audi BKK
gut bei Transparenz und Sport
  • erreichte 65 % in unserem Vergleich
  • Beitragssatz von 17 %
  • gute Ergebnisse bei Transparenz und Sport
  • zweimal 30 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • solide, aber keine herausragenden Leistungen
Logo
Energie-BKK
besondere Emp­feh­lung für junge Familien & Schwangere
  • erreichte 61 % in unserem Leistungsvergleich
  • sehr gute Ergebnisse im Bereich Schwangerschaft & Familie
  • zweimal 25 € im Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • Beitragssatz von 17,58 %
  • weniger stark in den Kategorien Zähne und Transparenz

Wie wechselst Du die Kran­ken­kas­se nach einer Beitragserhöhung?

Normalerweise bist Du nach einem Wechsel der Kran­ken­kas­se die ersten zwölf Monate gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald Deine Kran­ken­kas­se den Zusatzbeitrag erhöht. Du hast dann ein Son­der­kün­di­gungs­recht und kannst Deine Kran­ken­kas­se mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Um die Kündigung musst Du Dich aber nicht selbst kümmern. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich. 

Spätestens muss die Kündigung bis zum Ende des Monats bei der Ver­si­che­rung eingehen, in dem diese das erste Mal den erhöhten Beitrag verlangt. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Deine Kasse also beispielsweise im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen – also bis zum Beginn Deiner Mitgliedschaft in der neuen Kasse.

Achte unbedingt darauf, wann und wie Dich die Kran­ken­kas­se über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzt. Die Kasse muss Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Son­der­kün­di­gungs­recht hinweisen (§ 175 Absatz 4 SGB V). Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse also zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Kran­ken­kas­se diese Frist, kannst Du die Kran­ken­kas­se auch noch später kündigen – also über den 31. Januar hinaus

Der Wechsel ist einfach: Du meldest Dich bei einer neuen Kasse Deiner Wahl an. Diese kümmert sich um die Kündigung bei Deiner alten Kasse und schickt eine Mitgliedsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin. Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Kran­ken­kas­se kündigen.

Sorgen bei einem Kassenwechsel musst Du nicht haben: Sollte etwas schiefgehen, bleibst Du automatisch bei Deiner alten Kasse versichert. Du kannst dann weiterhin Dein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Du schon zwölf Monate bei Deiner alten Kasse versichert bist.

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Warum steigen die Zusatzbeiträge?

Die Zusatzbeiträge steigen, da sich bei den Kran­ken­kas­sen ein milliardenschweres Defizit aufgetan hat. Denn die Ausgaben der Kran­ken­kas­sen, etwa für Kran­ken­haus­be­hand­lung­en und Arzneimittel, liegen weit über den Einnahmen der Kassen. Gleichzeitig gibt es zu wenige Beitragszahler, um diese Lücke auszugleichen. Die meisten Kran­ken­kas­sen haben außerdem keine Reserven mehr, um Beitragserhöhungen zu vermeiden, so der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung. Viele Kran­ken­kas­sen mussten daher 2024 ihre Zusatzbeiträge erhöhen und 2025 steigt der Beitrag weiter an.

Ein großer Kostenpunkt, der den Zusatzbeitrag 2025 wahrscheinlich weiter in die Höhe treiben wird, ist die geplante Klinikreform des Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­ums (BMG). Im Rahmen dieser Reform sollen Krankenhäuser künftig nur noch solche Operationen und Behandlungen durchführen, für die sie die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben. Dazu müssen die Kliniken umstrukturiert und umgebaut werden, was mit sehr hohen Kosten für die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen verbunden ist. 

Finanzieren soll die Reform ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Geregelt ist das in einem Gesetzesentwurf zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) des BMG. Laut diesem Entwurf soll der Fonds zur Hälfte von den gesetzlichen Kran­ken­kas­sen getragen werden. Die größeren Kosten müssen die Kran­ken­kas­sen dann zum Teil an ihre Mitglieder weitergeben, was sich in höheren Zusatzbeiträgen äußern könnte.

Parallel zur Krankenhausreform plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weitere kostspielige Reformen. Zum Beispiel soll die Versorgung in den Hausarztpraxen verbessert werden. Dies sieht das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor, das der Bundestag beschlossen hat. Hausarztpraxen sollen demnach zukünftig ihre Leistungen ohne eine Obergrenze abrechnen können. Bisher gilt: Hat der Hausarzt oder die Hausärztin ein bestimmtes Budget aufgebraucht, muss er oder sie die Restkosten selbst tragen. Außerdem sollen die Arztpraxen eine jährliche Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Menschen bekommen. Diese Mehrkosten werden die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen zusätzlich belasten.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Kran­ken­kas­se?

Gesetzliche Kran­ken­kas­sen dürfen einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse, denn jede kann ihn selbst festlegen. Im Jahr 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 Prozent des Bruttogehalts.

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Wie setzt sich der Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung zusammen?

Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Im Jahr 2025 liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Die einzelnen Kran­ken­kas­sen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. 

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Wer zahlt den Zusatzbeitrag bei der Kran­ken­kas­se?

Am Zusatzbeitrag muss sich Dein Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen, die andere Hälfte zahlst Du als Versicherter. Rentner teilen sich den Zusatzbeitrag mit der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung.

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Wie viel lässt sich am Zusatzbeitrag sparen?

Die meisten Kran­ken­kas­sen ändern ihre Preise zum Jahreswechsel. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse kannst Du sparen. Im Einzelfall sind mehr als 500 Euro Ersparnis im Jahr drin, wenn Du angestellt bist, sehr gut verdienst und von der derzeit teuersten Kasse Deutschlands zur günstigsten bundesweit geöffneten Kran­ken­kas­se wechselst.

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