Zusatzbeitrag der Krankenkasse Welche Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag 2025?

Finanztip-Expertin für Versicherungen
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So gehst Du vor
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Für viele gesetzlich Versicherte wird es 2025 teurer. Aufgrund einer wachsenden Finanzierungslücke mussten viele Krankenkassen ihre Beiträge anheben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben. In der Realität zeigt sich aber, dass viele Krankenkassen sogar teurer geworden sind als erwartet.
Kurzum: Durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags kann sich der Wechsel in eine günstige Krankenkasse lohnen. Wir zeigen Dir in diesem Ratgeber, welche Kassen besonders günstig sind und wie Du ganz einfach die Kasse wechseln kannst. Ob auch Deine Krankenkasse teurer geworden ist, erfährst Du in unserer aktuellen Übersicht.
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (§ 241 SGB 5). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können (§ 242 SGB 5).
Aufgrund der angespannten Finanzlage ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag – ein Richtwert, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festlegt – von 1,7 auf 2,5 Prozent in 2025 gestiegen.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Deine Krankenversicherung den Zusatzbeitrag in dieser Höhe auch verlangt. Denn jede Krankenkasse kann die Höhe des Zusatzbeitrags individuell festlegen – abhängig von ihrer finanziellen Situation. Weiter unten in diesem Ratgeber halten wir in einer Liste fest, welche Krankenkassen ihren Beitrag geändert haben.
Die Hälfte des Krankenkassenbeitrags inklusive Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmende (§ 249 SGB V). Rentner und Rentnerinnen teilen sich den Beitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige hingegen zahlen den gesamten Beitrag allein.
Den Zusatzbeitrag zahlst Du allerdings nur auf Dein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze; in diesem Jahr sind das 5.512,50 Euro brutto im Monat. Verdienst Du mehr, steigen die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr weiter an.
Welche Krankenkassen ihre Beiträge in 2025 erhöhen oder stabil halten erfährst Du in der nachfolgenden Tabelle. Bereits im Jahr 2024 haben 43 allgemein zugängliche Krankenkassen ihre Beiträge angehoben. Warum es 2025 zu weiteren Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt, liest Du im letzten Kapitel dieses Ratgebers.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2025 | Zusatzbeitrag 2024 |
---|---|---|
AOK Baden-Württemberg | 2,6 % | 1,6 % |
AOK Bayern | 2,69 % | 1,58 % |
AOK Bremen/Bremerhaven | 2,49 % | 1,38 % |
AOK Hessen | 2,49 % | 1,6 % |
AOK Niedersachsen | 2,7 % | 1,5 % |
AOK Nordost | 3,5 % | 2,7 % |
AOK Nordwest | 2,79 % | 1,89 % |
AOK Plus | 3,1 % | 1,8 % |
AOK Rheinland / Hamburg | 2,99 % | 2,2 % |
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland | 2,47 % | 1,8 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 2,5 % | 1,3 % |
Audi BKK | 2,4 % | 1 % |
Bahn BKK | 3,4 % | 3,4 % |
Barmer | 3,29 % | 2,19 % |
Bergische Krankenkasse | 2,95 % | 1,99 % |
Bertelsmann BKK | 3,2 % | 2,5 % |
Big direkt gesund | 3,39 % | 1,65 % |
BKK Akzo Nobel Bayern | 3,39 % | 1,65 % |
BKK Diakonie | 3,8 % | 2,69 % |
BKK Dürkoppadler | 3,88 % | 2,55 % |
BKK Euregio | 3,39 % | 1,79 % |
BKK Exklusiv | 2,39 % | 1,99 % |
BKK Faber-Castell & Partner | 2,18 % | 1,1 % |
BKK Firmus | 1,84 % | 0,9 % |
BKK Freudenberg | 2,49 % | 1,5 % |
BKK Gildemeister Seidensticker | 3,4 % | 3,4 % |
BKK Herkules | 3,48 % | 2,39 % |
BKK Linde | 2,5 % | 2,39 % |
BKK Melitta Hmr | 3,5 % | 1,6 % |
BKK Pfaff | 2,78 % | 1,8 % |
BKK Pfalz | 3,9 % | 3,9% |
BKK Provita | 2,89 % | 1,49 % |
BKK Public | 2,3 % | 1,2 % |
BKK SBH | 2,44 % | 1,29 % |
BKK Scheufelen | 2,75 % | 2,75 % |
BKK Technoform | 2,49 % | 1,5 % |
BKK VDN | 3,19 % | 3,19 % |
BKK Verbundplus | 2,85 % | 1,55 % |
BKK Werra-Meissner | 3,39 % | 1,8 % |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 3,99 % | 2,99 % |
BKK ZF & Partner | 3,4 % | 2,1 % |
BKK mkk- meine krankenkasse | 3,5 % | 2,5 % |
BKK24 | 3,25 % | 3,25 % |
Bosch BKK | 2,68 % | 1,5 % |
Continentale BKK | 3,33 % | 2,2 % |
DAK | 2,8 % | 1,7 % |
Debeka BKK | 3,25 % | 1,69 % |
Energie-BKK | 2,98 % | 1,59 % |
Heimat Krankenkasse | 3,1 % | 2,5 % |
HEK | 2,5 % | 1,3 % |
HKK | 2,19 % | 0,98 % |
IKK Brandenburg und Berlin | 3,1 % | 1,99 % |
IKK - die Innovationskasse | 3,1 % | 3,1 % |
IKK classic | 3,4 % | 2,19 % |
IKK gesund plus | 3,39 % | 2,39 % |
IKK Südwest | 3,25 % | 1,65 % |
KKH | 3,78 % | 3,28 % |
Knappschaft | 4,4 % | 2,7 % |
Mhplus BKK | 2,56 % | 2,56 % |
mkk- meine krankenkasse | 3,5 % | 2,5 % |
Mobil Krankenkasse | 3,89 % | 1,49 % |
Novitas BKK | 2,98 % | 1,7 % |
Pronova BKK | 3,2 % | 2,4 % |
R + V BKK | 2,96 % | 1,4 % |
Salus BKK | 2,99 % | 1,59 % |
SBK | 2,9 % | 1,7 % |
Securvita BKK | 3,2 % | 2,2 % |
SKD BKK | 2,48 % | 1,49 % |
Techniker Krankenkasse | 2,45 % | 1,2 % |
Tui BKK | 2,5 % | 1,5 % |
Viactiv | 3,27 % | 3,27 % |
Vivida BKK | 3,79 % | 2,49 % |
WMF BKK | 2,45 % | 1,6 % |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 16. Januar 2025)
Je nachdem wie hoch der Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse ist, kann es sich lohnen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Wie sehr, das hängt von Deinem Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist – 100 Euro im Jahr oder mehr können aber durchaus drin sein.
Unser Rechner zeigt Dir, wie viel Zusatzbeitrag Du im Jahr 2025 als Arbeitnehmer sparst, wenn Du von Deiner aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit offenen wechselst. Gib dafür einfach den Namen Deiner derzeitigen Krankenkasse und Dein Monatsbrutto ein. Einmalzahlungen oder Einnahmen aus einem Nebenjob berücksichtigt unser Rechner nicht.
Wichtig zu wissen: Nicht die gesamte Ersparnis landet auf Deinem Konto. Denn Krankenkassenbeiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Wenn Du also bei der Krankenversicherung sparst, zahlst Du mehr Steuern. Wie stark das die Ersparnis mindert, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab.
Dazu ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) wechselt von einer Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2,5 Prozent) 2025 zu einer der günstigsten bundesweiten Kassen (1,84 Prozent Zusatzbeitrag). Durch den Wechsel zahlt sie im Jahr rund 120 Euro weniger für ihre Krankenversicherung. Nach Abzug der Steuern reduziert sich ihre Jahresersparnis aber auf rund 86 Euro.
Welche Krankenkasse in Deinem Bundesland den niedrigsten Zusatzbeitrag verlangt, findest Du in unserer Liste der günstigsten Krankenkassen.
In unserem Krankenkassenvergleich haben HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK am besten abgeschnitten. Daneben empfehlen wir die Energie-BKK für junge Familien und Schwangere. Die Ergebnisse findest Du in der Anbietertabelle unten.
Nutzt Du teure Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder Reiseimpfungen, die einige Kassen zusätzlich anbieten, dann kannst Du mit der Wahl einer passenden Krankenkasse zusätzlich sparen. Prüfe daher mithilfe unserer Tabelle, welche Krankenkasse die von Dir genutzten Zusatzleistungen anbietet. Sobald eine Krankenkasse ihren Beitrag oder ihre Leistungen ändert, werden wir das in der Tabelle anpassen. Details zu unseren Empfehlungen findest Du direkt unter der Tabelle.
Normalerweise bist Du nach einem Wechsel der Krankenkasse die ersten zwölf Monate gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht und kannst Deine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Um die Kündigung musst Du Dich aber nicht selbst kümmern. Melde Dich direkt bei einer neuen Kasse an – die übernimmt die Kündigung für Dich.
Spätestens muss die Kündigung bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese das erste Mal den erhöhten Beitrag verlangt. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Deine Kasse also beispielsweise im Januar den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du Dich bis zum 31. Januar bei einer neuen Kasse anmelden und zum 1. April dort Mitglied werden. In den zwei Monaten nach der Kündigung musst Du noch den Zusatzbeitrag Deiner alten Kasse zahlen – also bis zum Beginn Deiner Mitgliedschaft in der neuen Kasse.
Achte unbedingt darauf, wann und wie Dich die Krankenkasse über den erhöhten Zusatzbeitrag in Kenntnis setzt. Die Kasse muss Dich schriftlich, also per Post, über den neuen Zusatzbeitrag informieren und Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 175 Absatz 4 SGB V). Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird, bei Dir eintreffen. Erhöht Deine Kasse also zum 1. Januar den Zusatzbeitrag, muss sie Dich spätestens am 31. Dezember des Vorjahres darüber informieren. Verpasst die Krankenkasse diese Frist, kannst Du die Krankenkasse auch noch später kündigen – also über den 31. Januar hinaus.
Der Wechsel ist einfach: Du meldest Dich bei einer neuen Kasse Deiner Wahl an. Diese kümmert sich um die Kündigung bei Deiner alten Kasse und schickt eine Mitgliedsbescheinigung an Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin. Alles, was Du zum Kassenwechsel sonst noch wissen musst, erfährst Du in unserem Ratgeber Krankenkasse kündigen.
Sorgen bei einem Kassenwechsel musst Du nicht haben: Sollte etwas schiefgehen, bleibst Du automatisch bei Deiner alten Kasse versichert. Du kannst dann weiterhin Dein normales Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen – sofern Du schon zwölf Monate bei Deiner alten Kasse versichert bist.
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Die Zusatzbeiträge steigen, da sich bei den Krankenkassen ein milliardenschweres Defizit aufgetan hat. Denn die Ausgaben der Krankenkassen, etwa für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel, liegen weit über den Einnahmen der Kassen. Gleichzeitig gibt es zu wenige Beitragszahler, um diese Lücke auszugleichen. Die meisten Krankenkassen haben außerdem keine Reserven mehr, um Beitragserhöhungen zu vermeiden, so der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung. Viele Krankenkassen mussten daher 2024 ihre Zusatzbeiträge erhöhen und 2025 steigt der Beitrag weiter an.
Ein großer Kostenpunkt, der den Zusatzbeitrag 2025 wahrscheinlich weiter in die Höhe treiben wird, ist die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Im Rahmen dieser Reform sollen Krankenhäuser künftig nur noch solche Operationen und Behandlungen durchführen, für die sie die notwendige Erfahrung und Ausstattung haben. Dazu müssen die Kliniken umstrukturiert und umgebaut werden, was mit sehr hohen Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist.
Finanzieren soll die Reform ein Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. Geregelt ist das in einem Gesetzesentwurf zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) des BMG. Laut diesem Entwurf soll der Fonds zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Die größeren Kosten müssen die Krankenkassen dann zum Teil an ihre Mitglieder weitergeben, was sich in höheren Zusatzbeiträgen äußern könnte.
Parallel zur Krankenhausreform plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weitere kostspielige Reformen. Zum Beispiel soll die Versorgung in den Hausarztpraxen verbessert werden. Dies sieht das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vor, das der Bundestag beschlossen hat. Hausarztpraxen sollen demnach zukünftig ihre Leistungen ohne eine Obergrenze abrechnen können. Bisher gilt: Hat der Hausarzt oder die Hausärztin ein bestimmtes Budget aufgebraucht, muss er oder sie die Restkosten selbst tragen. Außerdem sollen die Arztpraxen eine jährliche Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Menschen bekommen. Diese Mehrkosten werden die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich belasten.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Die Höhe variiert von Kasse zu Kasse, denn jede kann ihn selbst festlegen. Im Jahr 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 Prozent des Bruttogehalts.
Der allgemeine Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für alle Versicherten gleich. Im Jahr 2025 liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte trägt der Arbeitnehmer. Die einzelnen Krankenkassen können darüber hinaus einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen.
Am Zusatzbeitrag muss sich Dein Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen, die andere Hälfte zahlst Du als Versicherter. Rentner teilen sich den Zusatzbeitrag mit der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die meisten Krankenkassen ändern ihre Preise zum Jahreswechsel. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Kasse deutlich. Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse kannst Du sparen. Im Einzelfall sind mehr als 500 Euro Ersparnis im Jahr drin, wenn Du angestellt bist, sehr gut verdienst und von der derzeit teuersten Kasse Deutschlands zur günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkasse wechselst.
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Der Rechner basiert auf Daten den GKV-Spitzenverbands und Angaben der Krankenkassen (Stand: 17. Januar 2025). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen. Die Beiträge für Mini- und Midijobber berechnen wir nach den seit Januar 2025 geltenden Regeln. Sonderfälle, wie ehemalige Midijobber mit Bestandsschutz, werden nicht berücksichtigt.