Gold verkaufen (steuerfrei) So bekommst Du einen guten Preis für Dein Gold

Hendrik Buhrs
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Goldbarren, Goldmünzen und Schmuck kannst Du bei Edelmetallhändlern vor Ort oder bei Online-Ankäufern verkaufen.
  • Im Laden weißt Du nicht, ob der Preis gut ist. Dafür gibt es sofort Geld.
  • Bei Barren und Münzen ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei, wenn Du das Gold länger als ein Jahr hattest.
  • Das gilt auch für Wertpapiere mit Anspruch auf tatsächliche Goldlieferung (wie Xetra-Gold). Andernfalls zahlst Du Abgeltungssteuer auf einen Gewinn.

So gehst Du vor

  • Bei Barren oder Münzen kannst Du auf dem Vergleichsportal gold.de schnell sehen, wie hoch der Ankaufspreis ist.
  • Kontrollier bei Schmuck oder Altgold die Gravur. Prüf den Preis ebenfalls auf einem Vergleichsportal.
  • Frag dann vor Ort bei Händlern und entscheide, ob Du das Gold im Laden oder online verkaufst. Auf Grundlage unseres Test empfehlen wir für den Online-Verkauf gold.de.
  • Verkaufst Du Gold online, achte darauf, dass der Händler Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels ist und die Goldsendung bei Dir abholt.

Wer Goldbarren, Goldmünzen, Goldschmuck oder andere Wertgegenstände aus Gold in den Tresor legt, tut das meist aus einem Bedürfnis nach Sicherheit. Gold ist schließlich sprichwörtlich Krisenwährung – also im Zweifel auch dann noch etwas wert, wenn die Wirtschaft in eine schwere Krise geraten und Papiergeld wertlos werden sollte.

Wenn Du aber ein größeres finanzielles Projekt planst und der Goldpreis gerade gut steht, bietet es sich vielleicht an, das Gold ganz oder teilweise zu verkaufen. Dabei stehen Goldbesitzerinnen und Goldbesitzern verschiedene Wege offen, Gold oder andere Edelmetalle loszuschlagen.

Was genau willst Du verkaufen?

Gold ist nicht gleich Gold. Neben gängigen Goldmünzen und genormten Goldbarren kannst Du natürlich auch Schmuck, Uhren, Medaillen und Zahngold verkaufen – oder andere Wertgegenstände mit Goldanteil. In der Regel nehmen Edelmetallhändler alle Arten von Gold ab. Allerdings gilt: Je geläufiger das Goldstück, umso einfach ist in der Regel der Verkauf.

Goldankauf von Münzen und Barren

Am wenigsten Arbeit hast Du, wenn Du eine bekannte Goldmünze oder einen Goldbarren eines bestimmten Gewichts verkaufen willst. Der Goldgehalt dieser Gegenstände ist fest vorgeschrieben und allgemein bekannt. So hat beispielsweise ein Krügerrand exakt einen Gold-Anteil von einer Feinunze (31,1 Gramm). Dazu kommen noch knapp zwei Gramm Kupfer.

Wer sich ein Bild davon machen will, wie viel Münzklassiker wie Krügerrand, Maple Leaf oder auch Goldbarren gerade wert sind, geht am besten auf ein Preisvergleichsportal für Edelmetalle wie gold.de oder gold-preisvergleich.com, die wir im Ratgeber für den Goldkauf empfehlen. Dort sind viele Online-Händlerinnen und -Händler mit ihren jeweiligen Ankaufspreisen in Euro gelistet. Der Ankaufspreis richtet sich nach dem Goldpreis, der täglich variiert.

Goldankauf: Preis für eine Unze Feingold

Feingold-Sorte

Ankaufspreise in €

Maple Leaf

1.784,0

Krügerrand

1.770,9

Goldbarren

1.745,2

Goldpreis

1.728,1

Quelle: gold.de (Stand: 8. Juni 2022)

Wie die Tabelle zeigt, liegt der Ankaufspreis für eine Unze Feingold in Münzform oder als Barren sogar leicht über dem Goldpreis. Das kann daran liegen, dass die Nachfrage nach Goldmünzen und -barren zum Zeit­punkt der Abfrage hoch war. Manche Händlerinnen und Händler bezahlen dann gern ein wenig mehr, um die Münzen oder Barren über den Markt zu erhalten und nicht beim Hersteller bestellen zu müssen. Diese Preise für den Goldankauf beinhalten allerdings noch keine Versandkosten.

Schmuck mit eingraviertem Goldanteil

Beim letzten großen Hausputz hast Du Deine alte Schmuckschatulle in die Hände bekommen und eine Kette oder Uhr gefunden, die aus der Mode ist? Dann kannst Du auch diese verkaufen. Ist das Goldstück hierzulande hergestellt, findest Du den Goldanteil als Punze eingraviert, auf der Rückseite etwa oder bei Ringen auf der Innenseite. 333er oder 585er Gold bedeutet nichts anderes, als dass das Schmuckstück zu 33,3 oder 58,5 Prozent aus Gold und zum anderen Teil aus anderen Metallen besteht.

Sollte der Goldgehalt eingraviert sein, kannst Du erneut den Gegenwert für ein Gramm auf Preisvergleichsportalen im Internet ausfindig machen. Auch dieser Preis richtet sich dann nach dem aktuellen Goldpreis. Er enthält aber möglicherweise Abschläge, da das Gold, einmal beim Händler, zum Einschmelzen an eine sogenannte Scheideanstalt weitergegeben wird.

Goldankauf: Preis für ein Gramm Altgold

Altgold-Sorte

Ankaufspreise in €

333er Gold

18,2

585er Gold

32,0

999er Gold

55,4

Goldpreis

55,8

Quelle: gold.de (Stand: 8. Juni 2022)

Altgold verkaufen – mit unsicherer Herkunft 

Hat Dir ein Freund vielleicht einmal eine Kette aus dem Orient mitgebracht oder stammt Dein Schmuck ansonsten von weit her? Dann ist nicht immer der Goldgehalt eingraviert. In einem solchen Fall ist es am schwersten, den Wert des Gegenstands zu bestimmen. An einer Analyse beim Fachmann oder Fachfrau kommst Du kaum vorbei – nur sie können mittels spezieller Geräte den reinen Feingoldgehalt bestimmen.

Wo solltest Du Gold verkaufen?

Grundsätzlich hast Du immer die Möglichkeit, Dein Gold bei einem niedergelassenen Edelmetallhändler oder online zu verkaufen. Wo Du Dein Gold am unkompliziertesten zu einem fairen Preis loswirst, hängt davon ab, um was für einen Goldgegenstand es sich handelt.

Goldmünzen und Goldbarren 

Eine gängige Goldmünze oder einen genormten Goldbarren kannst Du relativ risikofrei online verkaufen. Allerdings sollte die Händlerin vertrauenswürdig sein: Schließlich gehst Du insofern in Vorkasse, dass der Händler das Gold erst erhalten muss und dann auf den Goldgehalt prüft, bevor er Dir das Geld überweist.

Unsere Emp­feh­lung: Meide Namen von Goldhändlern, die Du öfter in Werbeanzeigen in der U-Bahn oder in der Zeitung liest. Vergleichsportale wie gold.de oder gold-preisvergleich.com, die wir für den Goldankauf empfehlen, eignen sich als Plattform, um den besten Preis bei einer vertrauenswürdigen Ankäuferin zu finden. Wenn Du den Ankäufer anklickst, scroll auf der Seite nach unten und achte darauf, dass der Händler Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels ist.

Achte darüber hinaus darauf, dass der Online-Händler die Option bietet, Deine Ware abzuholen. Wir raten davon ab, selbst ein Paket per Post zu schicken. Die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt dann häufig nur 500 Euro. Lässt Du Dein Gold dagegen abholen, kostet es womöglich etwas mehr, aber es kümmern sich in der Regel Profis um die Sendung und der gesamte Wert ist versichert. Kontrollier die Kosten und die versicherte Summe für den Fall, dass Du die Ware abholen lässt.

Falls Du Dich mit dem Versand eines Goldgegenstands unwohl fühlst und den Verkaufsprozess direkt abschließen willst, kannst Du auch zu einer größeren Edelmetallhändlerin vor Ort gehen. Dann solltest Du Dich aber vorab im Internet gut darüber informieren, was Deine Münzen und Barren gerade wert sind.

Schmuck und anderes Altgold

Kennst Du den Goldgehalt Deines Schmuckstücks, kannst Du die Ankaufspreise auf Vergleichsportalen bei vertrauenswürdigen Händlern online recherchieren und Dir parallel auch mal vom Händler vor Ort ein Angebot machen lassen.

Bei sonstigem Altgold, dessen Herkunft nicht klar ist oder dessen Goldgehalt Du nicht kennst, ist der Online-Verkauf riskant. Am Ende weißt Du nicht sicher, ob die Online-Händlerin wirklich den richtigen Preis feststellt und wie viel Geld Du tatsächlich erhältst.

Für sonstiges Altgold solltest Du Deinen Schmuck daher eher zu einem niedergelassenen größeren Händler bringen. Der überprüft in der Regel sofort die Echtheit des Goldstücks, und Du kannst den Verkauf unmittelbar abwickeln.

Je nachdem, wie aufwendig es ist, das Gold zu prüfen, kommen dann etwas höhere Kosten auf Dich zu. So kann es sein, dass niedergelassene Händler bis zu 15 Prozent des Goldwerts an Gebühren für die Prüfung, Zertifizierung und folgende Einschmelzung berechnen. Das ist nicht wenig, allerdings kaum zu vermeiden.

Unser Podcast zum Thema

Physisches Gold und Steuern

Ob Du Einkommensteuer zahlen musst, kommt darauf an, wie lange Du das Gold besessen hast.

Kürzer als ein Jahr - Der Ver­äuß­er­ungs­ge­winn ist steuerpflichtig und Du musst ihn deshalb in Deiner Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung angeben, allerdings erst ab einer Höhe von 600 Euro. Denn bis dahin gilt eine Freigrenze (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Ob Du die Freigrenze überschreitest, hängt von Deinen Gewinnen bei allen privaten Ver­äuß­er­ungs­ge­schäften ab, falls Du neben dem Gold auch noch andere Dinge verkauft hast. Da der Fiskus keinen Freibetrag gewährt, musst Du bei Überschreiten der Grenze die gesamte Summe versteuern und nicht nur den die Freigrenze übersteigenden Betrag. Die Erträge werden dann mit Deinem Grenzsteuersatz besteuert.

Länger als ein Jahr - Der Gewinn ist steuerfrei. Du brauchst ihn in Deiner Steu­er­er­klä­rung nicht zu erwähnen.

In der Regel zahlst Du keine Mehrwertsteuer

Kaufst Du physisches Gold, also Barren oder Münzen, brauchst Du dafür meist keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Allerdings ist das an einige Bedingungen geknüpft. Für Goldbarren gilt: Sie müssen eine Reinheit von mindestens 995 Tausendstel aufweisen.

Für Goldmünzen sind die Regeln zum Teil noch strenger: Sie müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendstel haben, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und in ihrem Herkunftsland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten oder früher mal gegolten haben. Außerdem müssen sie zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.

Folgende Münzen, die wir in unserem Ratgeber Geldanlage in Gold empfehlen, erfüllen diese Voraussetzungen:

  • Krügerrand
  • Maple Leaf
  • American Eagle
  • China Panda
  • Britannia
  • Wiener Philharmoniker
  • Buffalo
  • Nugget (auch Känguru genannt)
  • Centenario Mexiko

Gold-Wertpapiere und Steuern

Investierst Du in Gold, indem Du entsprechende Wertpapiere kaufst, werden diese steuerlich behandelt wie beispielsweise Aktien oder Fonds. Das heißt: Gewinne, die Du durch Kauf und Verkauf von Gold-Zertifikaten, börsengehandelten Rohstoffen (ETCs), Goldfonds oder Goldminenaktien und Goldminenfonds machst, unterliegen der Abgeltungssteuer. Und zwar unabhängig von der Haltedauer.

Ausgenommen von dieser Regel sind Wertpapiere auf den Goldpreis, sogenannte Gold-ETCs, wenn sie Sparern einen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold einräumen. Beispiele sind das sogenannte Xetra-Gold, das eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse herausgibt, und Euwax Gold, das eine Tochter der Börse Stuttgart emittiert. Erst im Februar 2018 hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt, dass der Verkauf von Goldwertpapieren nach einem Jahr steuerfrei ist, sofern die Wertpapiere einen Lieferanspruch auf echtes Gold beinhalten (Az. IX R 33/17).

Im Spätsommer 2020 hatte das Bundesfinanzministerium geplant, mit dem neuen Jahressteuergesetz solche Verkäufe von Goldwertpapieren dennoch ab 2021 zu besteuern. Der Vorschlag ist aber wieder fallengelassen worden. Damit bleiben Gold-ETCs mit Goldauslieferung nach Ablauf der Frist von einem Jahr beim Verkauf steuerfrei.

Sollte der Emittent des ETCs Pleite gehen, können Anlegerinnen und Anleger hoffen, dass sie den Wert des Wertpapiers in physischem Gold ausbezahlt bekommen. Im Zweifel müssten sie dies gerichtlich durchsetzen. Gewinne aus dieser Geldanlage sind nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.

Autoren
Sara Zinnecker

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