Vermögensschadenhaftpflicht Abgesichert, wenn andere durch Dich Vermögen verlieren

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gute Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt bei Vermögensschäden, das heißt, wenn Du durch Dein Verhalten einer anderen Person einen finanziellen Schaden zufügst.
  • Selbstständige sollten sich unbedingt mit einer Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung absichern, wenn sie beruflich in finanziellen Angelegenheiten beraten.

So gehst Du vor

  • Überprüfe, wie und in welcher Höhe Vermögensschäden in Deiner Privathaftpflicht versichert sind. Achte dabei vor allem auf hohe Ver­si­che­rungs­sum­men.

  • Als Selbstständiger benötigst Du eine spezielle Ver­si­che­rung gegen Vermögensschäden, die durch Deinen Beruf entstehen können.

Durch Unachtsamkeit kann es passieren, dass Du anderen einen Schaden zufügst. Dabei kann es sich um Personenschäden handeln, also Du verletzt jemanden versehentlich, um Sachschäden, das heißt, Du machst das Eigentum von jemandem kaputt oder um Vermögensschäden – durch Dein Verhalten hat der Geschädigte einen Vermögensnachteil. Gerade Vermögensschäden sind mitunter nicht klar zu erkennen, aber in einigen Bereichen besonders wichtig. Was Du dazu wissen musst, erfährst Du hier.

Was sind echte und was sind unechte Vermögensschäden?

Wenn Du jemanden mit dem Fahrrad anfährst und dabei verletzt, hast Du einen Personenschaden verursacht. Zerstörst Du die Kamera einer Fotografin, musst Du für die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes, also für den Sachschaden aufkommen.

Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt beides: Personen- und Sachschäden. Darüber hinaus sollte sie auch für Schäden am Vermögen anderer aufkommen, die durch Dein Verhalten entstanden sind. Wenn also beispielsweise die Fotografin durch die zerstörte Kamera einen Auftrag nicht ausführen kann, ihr dadurch Einnahmen entgehen und sie eventuell auch noch eine Vertragsstrafe zahlen muss, dann musst Du als Verursacher für diese finanziellen Schäden aufkommen.

Das sind sogenannte unechte Vermögensschäden, die Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit abdeckt. Das heißt: Die finanziellen Nachteile des anderen, die Du durch den von Dir verursachten Sachschaden indirekt mitverursacht hast, gleicht Deine Ver­si­che­rung aus.

Wenn durch Dein Fehlverhalten oder das Deiner Kinder ein anderer Mensch unmittelbar einen Vermögensnachteil erleidet, sprechen die Ver­si­che­rungen von einem echten Vermögensschaden.

Ein Beispiel für einen echten Vermögensschaden: Du hast das Auto von jemandem zugeparkt, dem dadurch ein wichtiger Geschäftsabschluss entgeht, der mit finanziellen Einbußen einhergeht. Ein weiteres Beispiel: Dein zwölfjähriger Sohn ruft bei der Feuerwehr an und löst einen unnötigen Einsatz aus. Diesen Schäden ist also kein anderer vorausgegangen. Auch diese Schäden muss Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung tragen.

Diese Regelungen gelten jedoch nur für den privaten Bereich. Für Vermögensschäden, die im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit entstehen, ist Deine Privathaftpflicht nicht zuständig. Hierfür gibt es spezielle berufliche Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rungen.

Welche Leistungen sind wichtig?

Vermögensschäden sollten vor allem mit einer ausreichend hohen Ver­si­che­rungs­sum­me abgedeckt sein, Bei einer guten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sollte die Ver­si­che­rungs­sum­me mindestens 50 Millionen Euro betragen. Verbreitet sind mittlerweile Tarife mit einer pauschalen Ver­si­che­rungs­sum­me für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die von uns emp­foh­lenen Tarife bieten diese Summe. Bei einigen Versicherern sind Vermögensschäden durch mitversicherte deliktunfähige Kinder mit einer niedrigeren Ver­si­che­rungs­sum­me abgesichert.

Die Ver­si­che­rungs­sum­me und die konkreten versicherten Leistungen für eine berufliche Ver­mö­gens­haft­pflicht­ver­si­che­rung hängen vom ausgeübten Beruf ab. Allgemein sind folgende Leistungen versicherbar:

  • Planungsfehler
  • Falschberatung
  • Fristversäumnis
  • Programmierfehler

Mehr dazu im Ratgeber Privathaftpflicht

  • Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist unverzichtbar – sie kümmert sich um Schäden, die Du verursachst. Bei großen Schäden kann sie Dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife sind Friday „Relax“ mit günstigen Beiträgen für alle, der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse, besonders auch für Familien, und der Degenia-Tarif „T23-Optimum“, vor allem auch für Alleinerziehende.

Zum Ratgeber

Wer benötigt eine Ver­mögens­schaden­ver­si­che­rung?

Echte Vermögensschäden entstehen meist im beruflichen Umfeld – wenn etwa ein Anlageberater oder Rechtsanwalt einen Klienten falsch berät, Fristen versäumt oder als Bauunternehmer falsch plant. Diese Schäden werden nicht von der Privathaftpflicht übernommen.

Für solche Situationen brauchst Du als Selbstständiger eine Ver­mögens­schaden­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Für einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gibt es eine gesetzliche Vermögenshaftpflicht. Auch für Ver­si­che­rungsvermittler ist diese Ver­si­che­rung eine Voraussetzung, um überhaupt zum Beruf zugelassen zu werden.

Wer zudem mit sensiblen Daten arbeitet oder für wen viel von einer funktionierenden IT abhängig ist, sollte außerdem über eine Cyberversicherung nachdenken.

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