Treppenlift kaufen
Das solltest Du beim Kauf eines Treppenlifts beachten

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Ein Treppenlift ist für viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine große Hilfe, um weiter im gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können. Damit der Lift zu den Gegebenheiten Deines Zuhauses passt und Du den richtigen kaufst, solltest Du beim Kauf und auch schon bei der Vorbereitung und Planung einige wichtige Punkte beachten.
Treppen können innerhalb einer Wohnung sehr unterschiedlich gebaut worden sein: gerade oder mit Kurven, steiler oder flacher. Je nach Art und Form der Treppe muss die Grundkonstruktion des Treppenlifts also individuell für die zu überwindende Treppe erstellt werden. Die Hersteller haben oft unterschiedliche Modelle für den Sitz oder die Plattform und die Führungsschiene mit Motor zur Auswahl.
Zunächst musst Du oder Dein Angehöriger entscheiden, welcher Treppenlift geeignet ist: Was soll er können und wo soll er hin?
Je nach Deinen Anforderungen und den räumlichen Voraussetzungen kannst Du zwischen verschiedenen Treppenliftarten auswählen:
Innen- oder Außenbereich - Die verschiedenen Liftarten gibt es für den Innen- und den Außenbereich. Soll der Lift außen installiert werden, müssen sämtliche Materialien robuster sein und vor allem wasserfest. Dies gilt ganz besonders für die Elektrik.
Sitzlift - Der Sitz ist auf Schienen montiert, die individuell an die Treppe angepasst sind. So kannst Du den Sitzlift auch an Wendeltreppen, kurvigen Treppen oder über mehrere Etagen einbauen lassen. Das Schienensystem, auf dem der Lift sitzt, wird dabei an die Stufen oder an die Wand montiert. Je länger und aufwendiger die Treppe ist, desto teurer wird auch der Lift. Für schmale Treppen gibt es Modelle mit einklappbarer Sitzfläche.
Plattformlift - Benötigst Du oder Dein Angehöriger eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl, eignet sich ein Plattformlift besser. Statt eines Stuhls hat der Lift eine Fläche, auf die ein Rollstuhl fahren kann. Dieser Rollstuhllift benötigt mehr Platz als ein Sitzlift und kann nicht in jedem Haus eingebaut werden. Auch diese Lifte gibt es ausklappbar, um Platz zu sparen.
Hebelift (Hublift) - Sie sind noch größer als Plattformlifte und eher für öffentliche Gebäude oder den Außenbereich geeignet. Diese Rollstuhllifte folgen nicht dem Treppenverlauf, sondern heben Dich mit oder ohne Rollstuhl oder Rollator über eine kurze Treppe oder andere Barriere wie in einem Aufzug nach oben. Sie eignen sich je nach Bauart nur für Höhenunterschiede bis zu drei Metern.
Im eigenen Haus musst Du keine baulichen Vorgaben beachten. Etwas anders sieht es unter Umständen aus, wenn Du in einer Wohnung lebst und einen Treppenlift für das Gemeinschaftstreppenhaus benötigst. Zunächst die gute Nachricht: Niemand darf Dir den Einbau eines Treppenliftes grundsätzlich verbieten, wenn Du darauf angewiesen bist, um Deine Wohnung verlassen zu können. Das trifft auf Mietwohnungen ebenso zu wie auf Eigentumswohnungen.
Allerdings gibt es dafür einige Voraussetzungen. So muss das Treppenhaus breit genug sein und der Treppenlift darf keine Gefahr für andere Bewohner darstellen. In Gemeinschaftstreppenhäusern ist (abhängig vom Bundesland) etwa ein Meter Treppenbreite vorgeschrieben, damit Fluchtwege nicht durch den Lift blockiert sind. Den Einbau musst Du selbst finanzieren. Wenn der Lift nicht mehr benötigt wird, musst Du auch den Ausbau auf eigene Kosten organisieren.
In einigen Bundesländern benötigst Du für den Einbau außerdem eine Baugenehmigung. Die Treppenliftfirmen, die zu Dir nach Hause kommen, sollten Dich beraten, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen (Treppenbreite, nichtbrennbares Material am Treppenlift) und wie Du den Antrag stellst.
Bevor Du einen Treppenlift kaufst, musst Du zunächst einige wichtige Punkte klären:
Die Frage nach dem besten Treppenlift ist nicht pauschal zu beantworten, da dies von sehr vielen individuellen Faktoren abhängt: bauliche Voraussetzungen, körperliche Beeinträchtigung, Wünsche an die Funktion oder auch Budget. Grundsätzlich wichtig ist, dass der Lift eine CS-Zertifizierung und ein Tüv-Siegel hat.
Wir haben im Oktober 2021 in unserem Newsletter nach Erfahrungen bei der Anschaffung eines Treppenliftes gefragt. Mehr als 80 Leser haben unsere 17 Fragen beantwortet und wichtige Anregungen gegeben. Anhand dieser Antworten haben wir fünf Tipps zusammengestellt, die Du beim Treppenliftkauf beachten solltest.
Von der Auftragserteilung bis zum eingebauten Treppenlift dauert es meist vier bis acht Wochen. Noch bevor Du Deinen Auftrag erteilst, musst Du Angebote einholen und das Geld bei den zuständigen Stellen beantragen. Das gesamte Prozedere dauert also mindestens drei Monate. Sich früher zu informieren, war in unserer Umfrage die häufigste Antwort auf die Frage „Was würdest Du heute anders machen?“
Beginne also so früh wie möglich, Dir Gedanken zum Thema zu machen. Benötigst Du vielleicht irgendwann einen Lift? Wenn ja, könntest Du ihn selbst finanzieren oder möchtest Du Zuschüsse beantragen? Wo gibt es die passenden Formulare dafür? Auch wenn Du jetzt noch keine gesundheitlichen Probleme hast und keinen Anspruch auf Fördermittel, weil der Pflegegrad fehlt, kannst Du schon passende Anbieter recherchieren und Dir vielleicht sogar erste Preisangebote erstellen lassen. So hast Du im Fall der Fälle bereits einen wichtigen Schritt getan.
Um am Ende nicht den falschen Treppenlift zu kaufen, solltest Du mehrere Anbieter kontaktieren. Im Idealfall sollten es wenigstens drei sein. Eine Möglichkeit, Kontakt zu einem Anbieter zu bekommen, ist es, Deinen Arzt anzusprechen. Auch in Sanitätshäusern findest Du häufig Ansprechpartner zu diesem Thema. Das Problem ist hier, dass dieser Erstkontakt später nicht mehr als Ansprechpartner bei Problemen oder Rückfragen zur Verfügung steht.
Du kannst auch direkt bei Herstellern von Treppenliften anfragen. Das geht ganz einfach online oder telefonisch. Einige – wie Lifta oder Hiro – ermöglichen den Kontakt direkt über ihre Website. Bei anderen, wie zum Beispiel ThyssenKrupp Homesolutions, findest Du auf der Website einen Vertriebspartner aus Deiner Region.
Außerdem gibt es verschiedene Online-Portale, die Dir den Kontakt zu Treppenliftanbietern vermitteln. Dafür musst Du einige Angaben machen: zu Dir beziehungsweise der Person, für die der Lift gedacht ist, und zu den räumlichen Gegebenheiten. Das geht über ein Formular auf der Internetseite oder telefonisch. In jedem Fall erhältst Du ein telefonisches Beratungsgespräch. Danach nehmen Unternehmen aus Deiner Nähe Kontakt zu Dir auf – oder Du mit ihnen. Das können Betriebe sein, die sich auf den Einbau von Treppenliften spezialisiert haben oder Treppenlifthersteller, die auch die Montage übernehmen.
Die Firmen übernehmen dann den gesamten Prozess, von der Begutachtung, Planung, Angebotserstellung bis zum Einbau, wenn Du sie beauftragst. Wenn Du über ein Portal gehst, kannst Du gleich mehrere Angebote von verschiedenen Unternehmen erhalten und musst nicht selbst mehrere Angebote einholen. Der Nachteil: Im Zweifel erhältst Du nur Angebote von Firmen, die mit dem entsprechenden Portal zusammenarbeiten. Das kannst Du aber umgehen, indem Du bei zwei Portalen anfragst. Mit den Kontakten machst Du dann Termine für einen kostenlosen Hausbesuch und die Beratung. Wenn Du den Termin vereinbarst, frag außerdem nach einer Probefahrt.
Besonders schnell erhältst Du Kontakt zu mehreren Anbietern, indem Du ein Vermittlungsportal nutzt. Diese haben wir getestet.
Um gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen, nutze unseren Ratgeber und die Checkliste. Überlege Dir genau, was Du wissen möchtest. Wichtige Fragen, die Du stellen solltest:
Lass alles schriftlich festhalten. Denn am Ende zählt nur, was unterschrieben ist, nicht was Dir versprochen wurde.
Hol Dir für die Termine mit den Treppenliftberatern außerdem jemanden an die Seite, dem Du vertraust. Vier Ohren hören mehr als zwei. Deine Vertrauensperson bekommt vielleicht Dinge mit, die Dir entgehen oder stellt eine Frage, die Du gar nicht im Blick hattest. Bei Detailfragen zu Technik oder Vertragsformulierungen kann eine weitere Person hilfreich sein. Auch dem Berater gegenüber bist Du dadurch im Vorteil. Unter Umständen wollen Berater unbedingt im Termin zum Abschluss kommen und drängen Dich, etwas zu unterschreiben. Mit jemandem an Deiner Seite ist diese Gefahr gering.
Lass Dir anhand der Beratungsgespräche konkrete Angebote machen und vergleiche diese dann in Ruhe miteinander. Nutze dafür gern unsere Tabelle und nimm Deine Vertrauensperson mit. In Ruhe und mit allen Fakten nebeneinander kannst Du die beste Entscheidung treffen.
Weiterhin wichtig für Deine Entscheidung: Wie gut ist der Service, haben sich Anbieter nach Deiner ersten Anfrage schnell zurückgemeldet? Wann können sie einen Einbau durchführen? Wurdest Du freundlich und umfassend beraten? Dazu gehört auch die Beratung rund um die Finanzierung. Wenn Du kein gutes Gefühl hast und alles zu lange dauert, solltest Du Abstand nehmen.
Diese Fragen sind nicht nur bei einem Neukauf wichtig, sondern auch bei Gebrauchten und bei der Miete.
Solltest Du doch etwas unterschrieben haben, was Dir im Nachhinein nicht mehr gefällt, hast Du ein Widerspruchsrecht. Für Verträge, die Du online, am Telefon oder bei Dir zuhause abgeschlossen hast, gilt die 14-tägige Widerspruchsfrist, um voreilig getroffene Kaufentscheidungen rückgängig machen zu können. Ausgenommen davon sind Waren, die nicht vorgefertigt sind, sondern individuell auf den Kunden zugeschnitten wurden. Ein Treppenlifthersteller wollte einem Kunden dieses Recht nicht gewähren – mit der Begründung, dass die Schienen extra auf die Treppe des Kunden anpasst würden.
Der BGH entschied anders: Auch beim Kauf eines Treppenliftes steht Dir ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das heißt, Du kannst bis 14 Tage nach Unterschrift des Vertrages ohne Angabe von Gründen von diesem zurücktreten. Der BGH begründete sein Urteil vom 20. Oktober 2021 (Az. I ZR 96/20) damit, dass der Kunde einen Vertrag über einen funktionsfähig eingebauten Treppenlift abschließt. Die Schritte bis zur endgültigen Fertigstellung (zum Beispiel individuell anzufertigende Schienen) sind nicht Mittelpunkt des Vertrages.
Wichtig ist dieses Urteil auch für alle, die kürzlich einen Treppenlift gekauft haben, ohne Hinweis auf ihr Widerrufsrecht. Fehlt dieser Hinweis, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Wenn der Vertrag für Deinen Treppenlift also in diesen Zeitraum fällt, kannst Du noch widerrufen und sogar Schadensersatz einfordern. Die Verbraucherzentrale bietet dafür Musterschreiben an.
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