Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge betreiben Sichere Dir mehr als 20 Jahre maximale Solarerträge

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch regelmäßige Wartung kannst Du die Ertragsausfälle Deiner Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge minimieren. Wird dabei ein Schaden entdeckt, kannst Du die Garantien der Hersteller nutzen. 
  • Gegen Unwetterschäden und Ertragsausfälle gibt es Ver­si­che­rungen. Eine günstige Alternative zur Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung kann eine bereits vorhandene Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sein.

So gehst Du vor

  • Alle PV-Anlagen müssen dem Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter gemeldet werden. Hast Du dies noch nicht getan, darf der Netzbetreiber Vergütungszahlungen zurückhalten.

  • Lass Deine Anlage alle vier Jahre von einem Fachmann warten.

  • Überwache die Stromproduktion, am besten mit einem Datenlogger.

  • Viele Solaranlagen sind rückwirkend seit dem 1. Januar 2022 von der Einkommensteuer befreit, sodass Du die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom nicht mehr versteuern musst.

Du hast Dir eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anlage) gekauft, sie ist in Betrieb gegangen und produziert nun fleißig Solarstrom. Damit das über mindestens 20 Jahre so bleibt, solltest Du ein paar Vorkehrungen treffen. Auch ein paar Betriebskosten können auf Dich zukommen, durch Ver­si­che­rung, Wartung, Reinigung oder Reparatur. Darüber hinaus bestehen für Dich als Anlagenbetreiber verschiedene Pflichten.

Ver­si­che­rung, Betrieb und Wartung Deiner Solaranlage

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge sollte Wind und Wetter trotzen und Dich viele Jahre lang zuverlässig mit Strom versorgen. Trotzdem können Schäden auftreten: Der Marder beißt ein Kabel durch, Überspannung nach einem Blitzeinschlag zerstört den Wechselrichter, starker Schneefall beschädigt die Module. Wichtig ist, dass Du Schäden schnell entdeckst. Außerdem kannst Du überlegen, ob Du Dich gegen Ertragsausfälle absichern willst. 

Ver­si­che­rungen für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen

Die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge kann unterschiedlich versichert werden: Gegen Schäden an der Anlage durch Unwetter, Feuer, Überspannung oder Tierbisse. Und sehr umfassend auch gegen Diebstahl, Vandalismus sowie den Ertragsausfall, wenn die beschädigte Anlage keinen Strom mehr produzieren kann. 

Häufig zahlen auch Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen für Schäden an Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Willst Du Deine Anlage in den Ver­si­che­rungsvertrag aufnehmen, dann informiere Deine Ver­si­che­rung darüber. Dadurch kann die Prämie steigen: rechne mit etwa 50 Euro Mehrkosten pro Jahr. 

Etwas teurer, aber auch umfangreicher ist der Ver­si­che­rungs­schutz über eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung. Denn die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung übernimmt beispielsweise nicht die Kosten, wenn Dir aufgrund eines Unwetterschadens Solarerträge entgehen. Eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung beinhaltet meist eine solche Absicherung gegen Ertragsausfall. Sie kann zudem vor Diebstahl schützen und sämtlichen Schäden an der Anlage. Rund 90 Euro kostet eine solche Elektronik- und Ertragsausfallversicherung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bis 10 Kilowatt Leistung. Willst Du eine solche abschließen, dann achte darauf, dass kleine Schäden bis etwa 500 Euro ohne Selbstbeteiligung versichert sind.

Voraussetzung für den Abschluss einer PV-Versicherung ist meist, dass das Solarkraftwerk fachgerecht errichtet wurde. Zur Bedingung machen viele Ver­si­che­rungen auch, dass Du die Erträge überwachst und die Anlage regelmäßig warten lässt.

Darüber hinaus bieten Ver­si­che­rungen eine Betreiberhaftpflicht und eine Montageversicherung während der Installation an. Auf diese beiden Policen kannst Du in der Regel verzichten, wenn Du eine kleine Dachanlage errichten lässt und der Handwerksbetrieb zuverlässig arbeitet.

Stromproduktion überwachen

Dass mit Deiner Anlage etwas nicht stimmt, merkst Du wahrscheinlich zuerst an den Erträgen: Sinkt die Stromproduktion, obwohl das Wetter beständig ist, deutet das auf einen Defekt oder einen beginnenden Leistungsverlust der Module hin. Wenn Du Glück hast, liegt vielleicht nur zeitweise ein starker Schatten auf den Modulen. Das solltest Du auf jeden Fall überprüfen. 

Zur Überwachung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen gibt es Datenlogger. Das sind kleine Geräte, die direkt an den Wechselrichter geschlossen werden. Über ein Online-Portal kannst Du die Erzeugungsdaten Deiner Anlage abrufen und Dir in unterschiedlichen Grafiken anzeigen lassen. So erkennst Du, ob Deine Anlage im Verhältnis zur Sonnenstrahlung eher niedrige oder angemessene Erträge erzielt. Bei einem abrupten Ertragsabfall informiert Dich der Datenlogger per E-Mail oder SMS, so dass Du schnell der Ursache auf den Grund gehen kannst.

Ein Datenlogger erlaubt es auch, den Eigenverbrauch zu erhöhen – indem Du Deine elektrischen Geräte dann laufen lässt, wenn die Anlage viel Strom erzeugt. Die Hersteller von Datenloggern bieten zudem intelligente Steckdosen und Relais, damit Du Geräte wie Wärmepumpen oder Klimaanlagen mit so viel eigenem Solarstrom wie möglich betreiben kannst. So lässt sich der Eigenverbrauch auf mehr als 30 Prozent erhöhen, auch ohne Batteriespeicher. Umsonst ist der Datenlogger freilich nicht zu haben: 300 bis 500 Euro kosten einfachere Geräte.

Du kannst auch eine Firma damit beauftragen, Deine Stromerzeugung zu überwachen. Diese greift dann auf die Daten Deines Datenloggers zu und versucht, Deinen Eigenverbrauch zu erhöhen. Etwa 5 Euro pro Kilowatt Leistung kostet dies im Jahr. Manche Firmen bieten auch Verträge für Monitoring und Wartung zusammen an – ab rund 100 Euro im Jahr.

Hast Du keinen Datenlogger und möchtest auch keinen, kannst Du die Erträge direkt am Wechselrichter ablesen und aufschreiben. Das ist aber deutlich weniger komfortabel.

Module reinigen sich oft von selbst

Ob Solarmodule viel Strom erzeugen können, hängt von zwei Faktoren ab: Der Strahlung, die nicht durch Wolken beeinträchtigt ist. Und der Verschattung der Module, etwa durch Schnee oder starken Dreck. 

Bäume kannst Du zurückschneiden, wenn sie Schatten aufs Dach werfen sollten. Schnee sollte ab einer Neigung von 25 Prozent von selbst von den Modulen rutschen, sofern er nicht angefroren ist. Bei flacheren Dächern empfiehlt es sich, den Schnee vom Dach zu kehren – schon allein, um das Dach zu entlasten. 

Und was ist mit Staub und anderem Dreck? Viele Unternehmen bieten die Reinigung der Module an. Diesen Service brauchst Du aber nur in bestimmten Fällen.

Sind die Module um mindestens 25 Grad geneigt, funktioniert in der Regel die natürliche Reinigung durch Regen oder Schnee. Ist das Frontglas nach einer gewissen Betriebsdauer trotzdem schmutzig, beeinträchtigt das die Stromproduktion nach Erfahrungen von Forschern nur um 1 bis 2 Prozent. Das heißt: Bei einer Anlage mit 5 Kilowatt Leistung, die ohne Schmutz 5.000 Kilowattstunden produziert, büßt Du pro Jahr 50 bis 100 Kilowattstunden ein. Je nach Höhe Deiner Einspeisevergütung oder Deiner Ersparnis durch Eigenverbrauch bedeutet das für Dich einen Verlust von 5 bis 20 Euro im Jahr. Diesem stehen Kosten für die Reinigung von 50 bis 90 Euro gegenüber, wenn die Modulfläche 30 Quadratmeter beträgt (entsprechend für 15 Module mit insgesamt 5 Kilowatt Leistung). Selbst reinigen solltest Du die Module besser nicht. Vor allem solltest Du keinesfalls über die Module laufen – das kann den Zellen unter dem Glas zusetzen. 

In bestimmten Umgebungen kann eine Modulreinigung sinnvoll sein: Dort, wo die Staub- und Schmutzbelastung in der Luft hoch ist, wie nahe Kiesgruben und Zementwerken oder auf dem Land in der Nähe von Getreidesilos und von Ställen. Sind Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen im Umkreis solcher Orte installiert, kann sich der Solarertrag um 20 Prozent und mehr verringern. Auch in Küstennähe kann eine Reinigung notwendig sein, wenn sich Salz auf den Modulen ablagert.

Alle vier Jahre eine Wartung

Es empfiehlt sich, die Anlage alle vier Jahre warten zu lassen. Dabei geht es darum zu prüfen, ob alle Stecker noch feststecken oder ob die Schrauben noch festgezogen sind. Die Module untersucht ein Experte gewöhnlich mit einer Wärmebildkamera: Sie zeigt, ob es überhitzte Stellen im Modul gibt. Diese können auf Defekte in einer Zelle oder an den Lötstellen der Zellverbinder hinweisen. Kleine Risse in den Solarzellen entdeckt der Inspekteur mit einer Elektrolumineszenz-Kamera. Überhitzte Punkte (sogenannte Hot Spots), Risse oder gar Brüche in den Zellen können die Leistung des ganzen Moduls verringern. Da die Module gewöhnlich in Reihe miteinander verschaltet sind, mindert das beschädigte Modul die Leistung des ganzen Strangs. Sollte ein Glas gebrochen oder die Folie unter dem Glas verfärbt sein, sieht das der Wartungsinstallateur natürlich auch. Alle diese Defekte können einen Garantiefall auslösen.

Installationsbetriebe bieten Wartung und Monitoring oft als Servicepaket an. Es gibt aber auch eine Reihe Firmen, die sich auf die Überwachung und Wartung von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen spezialisiert haben. Bei kleinen Anlagen musst Du etwa 10 Euro pro Kilowatt Leistung für eine einzelne Wartung einplanen, zuzüglich der Kosten für die Anfahrt des Firmenmitarbeiters. 

Wann liegt ein Garantiefall vor?

Hast Du oder ein Wartungsinstallateur ein schadhaftes Modul entdeckt, solltest Du prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt. Gewöhnlich geben Modulhersteller zwei unterschiedliche Garantien: Eine Produktgarantie von mindestens zehn, oft 15 bis 25 Jahren und eine Leistungsgarantie von 25 oder 30 Jahren. Die Produktgarantie greift in der Regel, wenn das Modul beschädigt ist: bei Glasbruch, Korrosion im Modul, verfärbten und sich ablösenden Folien.

Die Leistungsgarantie kommt in Frage, wenn das Modul nicht mehr die garantierte Leistung bringt. Je nachdem, wie lange die Module bereits in Betrieb sind, garantieren die Hersteller in der Regel 80 oder 90 Prozent der auf dem Typenschild ausgewiesenen Nennleistung. Ergibt eine Messung, dass die Leistung geringer ist, sollte die Garantie greifen. Vermutest Du oder der Installateur, dass ein Modul Minderleistung aufweist, sollte die Leistung des Moduls mit einem Kennlinien-Messgerät geprüft werden. Liegt die gemessene Leistung unter der garantierten, kannst Du das Modul als Garantiefall melden.

Lies in den Garantieunterlagen des Modulherstellers nach, an wen Du Dich im Garantiefall wenden musst. Ob und wie schnell Du Ersatzmodule erhältst, sollte ebenfalls in den Unterlagen stehen. Im Falle der Leistungsgarantie nimmt der Hersteller gewöhnlich noch einmal eine eigene, genauere Messung im Labor vor und entscheidet danach, ob Minderleistung vorliegt oder nicht.

Auch für Wechselrichter gibt es Garantien, die aber wesentlich kürzer sind als die für Module. Der Grund: Wechselrichter sind vollgestopft mit Elektronik. Geht nur ein einziges Elektronikbauteil kaputt, kann der Wechselrichter defekt sein – und der Garantiefall wäre eingetreten. PV-Module enthalten dagegen lediglich in der Anschlussdose Elektronik, nämlich Dioden, die sich in der Regel austauschen lassen. Davon abgesehen gibt es keine Verschleißteile. Aus diesem Grund können Solarmodule auch locker 30 Jahre oder auch noch länger in Betrieb bleiben. Wichtig ist aber, dass sie fest montiert sind, damit sie kein Sturm vom Dach reißt.

Wechselrichter: Kostenpflichtige Garantie versus Ver­si­che­rung

Zehn Jahre Produktgarantie ist bei Wechselrichtern üblich, einige Hersteller bieten kürzere, nur wenige deutlich längere Garantiezeiten. Darüber hinaus bieten sie häufig gegen Entgelt eine verlängerte Garantie. Überleg Dir, ob sich die Ga­ran­tie­ver­län­ge­rung lohnt oder ob Du lieber auf eine gute Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung setzt – manche Ver­si­che­rungen ersetzen auch einen Wechselrichter, ohne dass er durch äußeren Schaden kaputt gegangen ist, wenn er nicht älter als zehn oder zwölf Jahre ist. 

Zeigt der Wechselrichter innerhalb der Garantiezeit einen Defekt an, solltest Du sofort den Kundenservice des Herstellers kontaktieren und ein Austauschgerät bestellen – Du kannst den Solarstrom vom Dach weder selbst nutzen noch ins Stromnetz speisen, wenn der Wechselrichter nicht arbeitet. Innerhalb von ein bis drei Tagen sollte ein Techniker kommen und das defekte Gerät ersetzen. Außerhalb der Garantiezeit muss der Hersteller nicht mehr auf Deine Meldung reagieren oder er berechnet Dir den Aufwand dafür, dass ein Mitarbeiter zu Dir fährt und das defekte Gerät austauscht.

Welche Pflichten hast Du als PV-Anlagen-Betreiber?

Als frischgebackener Anlagenbetreiber unterliegst Du verschiedenen gesetzlichen Pflichten. Diese sind administrativer und steuerlicher Natur.

Anlage registrieren und Änderungen mitteilen

Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge musst Du innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dem Markstammdatenregister melden. Andernfalls kann der Netzbetreiber die Zahlung der Vergütung so lange zurückhalten, bis die Anlage registriert ist (§ 23 Abs. 2 MaStRV). Du musst die Registrierung dabei auch vornehmen, wenn Du Deine Anlage bereits dem PV-Anlagenportal der Bundesnetzagentur gemeldet hattest, das von 2009 bis Anfang 2019 bestand.

Erweiterst Du Deine Solaranlage oder baust Du einen Teil der Module zurück, musst Du die veränderte Leistung auf Deinem Dach innerhalb eines Monats dem Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter melden. Willst Du Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge um ein paar Module erweitern, zählen die neuen Module mit den bereits installierten Modulen als eine Anlage, wenn die neuen Module innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach der Inbetriebnahme der ersten Module die Stromproduktion aufnehmen. Bei einem größeren zeitlichen Abstand gelten die neuen Module als eigene Anlage (§ 24 Abs. 1 EEG).

Für die Höhe der Einspeisevergütung ist es wichtig, ob die Leistung der Module zusammenzuzählen ist oder nicht. Aber auch dafür, ob die Pflicht zum Einbau eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) besteht. Diesen erhalten Anlagen mit mehr als 7 Kilowatt Leistung. Ein weiteres Kriterium ist, ob die Anlage fernsteuerbar sein muss. Dies ist bei Anlagen mit mehr als 25 Kilowatt Leistung vorgeschrieben (§ 9 Abs. 2 EEG).

Möchtest Du künftig auch die im Haus lebenden Mieter mit Strom beliefern oder einen Dienstleister mit dem Verkauf des Stroms beauftragen und nicht mehr ausschließlich die Einspeisevergütung für eingespeiste Mengen beziehen, musst Du dies dem Netzbetreiber mitteilen. Die Meldung sollte mindestens fünf Wochen vor der geplanten Veränderung erfolgen (§ 21c EEG). Willst Du beispielsweise Deine Mieter ab 1. August direkt beliefern, musst Du dies dem Netzbetreiber spätestens bis 30. Juni anzeigen – vor dem ersten Tag des Vormonats. Du kannst die eingespeiste Strommenge dabei auch auf die verschiedenen Vermarktungsformen aufteilen, also beispielsweise für einen Teil weiter Einspeisevergütung beziehen, einen anderen Teil direkt an Deine Mieter liefern.

Solarerträge versteuern

Wer Solarstrom verkauft, ist Unternehmer. Seit 2023 hat sich aber einiges vereinfacht, was die Steuern für Solaranlagen betrifft.

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sind die meisten privaten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen von der Einkommensteuer auf Deine Einkünfte befreit. Die Steuerbefreiung gilt, wenn Deine Anlage maximal 30 Kilowatt-Peak (kWp) leistet und auf oder an einem Einfamilienhaus, einem dazugehörigen Nebengebäude oder aber einem Gebäude, das keinen Wohnzwecken dient (z.B. Gewerbeimmobilie), installiert ist. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden gilt eine Grenze von maximal 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Ist Deine Anlage nicht von der Einkommensteuer befreit, musst Du sie in Deine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung angeben – inklusive einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) und der Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Unter bestimmten Umständen musst Du auch Umsatzsteuer zahlen. Während die Mehrwertsteuer beim Kauf vieler Solaranlagen ab 2023 komplett wegfällt, spielt die Umsatzsteuer auf den verkauften Strom und den Eigenverbrauch weiterhin eine Rolle, sofern Du (noch) nicht die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzt. Dann gilt für Dich die Regelbesteuerung. Alles zu diesem Thema erklären wir Dir ausführlich im Ratgeber PV-Steuern.

Strommengen mitteilen – für verkauften und selbst verbrauchten Strom

  1. Ins Netz gespeister Strom mit EEG-Vergütung

    Bis zum 28. Februar eines Jahres musst Du Deinem Netzbetreiber die im Vorjahr eingespeiste Strommenge mitteilen, wenn Du eine Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nimmst (§ 71 Abs. 1 EEG). Lies dazu Deinen Einspeisezähler oder die eingespeiste Menge an Deinem Zweitarifzähler ab. Wenn ein Anlagenbetreiber bereits jeden Monat die eingespeisten Strommengen übermittelt, gilt die jährliche Meldepflicht als erfüllt.

    Wer diese Pflicht nicht erfüllt, bekommt vom Netzbetreiber auch keine Einspeisevergütung (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG). Um 20 Prozent sinkt die Vergütung, wenn ein Betreiber nicht alle geforderten Daten an das Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter übermittelt hat, aber dem Netzbetreiber die Strommenge meldete (§ 52 Abs. 3 EEG).
  2. An Mieter oder andere direkte Abnehmer gelieferter Strom

    Verkaufst Du Deinen Strom an Mieter im eigenen Haus, musst Du dem Übertragungsnetzbetreiber in Deiner Region immer zum 31. Mai des Jahres die verkaufte Strommenge mitteilen (§ 74 Abs. 2 EEG). Denn als Anbieter von Mieterstrom hast Du bis einschließlich Juni 2022 die EEG-Umlage Deinen Abnehmern in Rechnung zu stellen und an den Übertragungsnetzbetreiber abzuführen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50 Hertz und Transnet BW bieten Formulare auf ihren Internetseiten, in die Du die Daten eintragen kannst. Ab Juli 2022 brauchst Du keine EEG-Umlage mehr an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abführen.

Was sich ändert, wenn es für Deine Anlage nach 20 Jahren keine EEG-Förderung mehr gibt, erläutern wir im Ratgeber Einspeisevergütung.

Wie gehst Du bei Umzug und Außerbetriebnahme vor?

Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge soll mindestens 20 Jahre lang ihren Dienst leisten. Kommt es in dieser Zeit zu Veränderungen in Deinem Leben, hast Du verschiedene Optionen, was mit der Anlage passieren soll. Erreicht die Anlage das Ende ihrer Lebensdauer, musst Du Dich ebenso wenig sorgen – für die Rücknahme der Komponenten ist gesorgt.

Umzug und Hausverkauf

Ziehst Du aus Deinem Haus aus, kann die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge trotzdem auf dem Dach bleiben – die Personen, die künftig dort leben werden, können den Strom schließlich genauso nutzen. Du kannst die Anlage an die neuen Hausbewohner vermieten. Damit werden diese zu Betreibern. Für die neuen Betreiber gelten dieselben gesetzlichen Ansprüche und Pflichten wie zuvor für Dich. Muster für solche Mietverträge bietet der Bundesverband Solarwirtschaft gegen Entgelt. 

Verkaufst Du Dein Haus, kannst Du die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge gleich mit an die neuen Eigentümer verkaufen. Durch den Verkauf werden die neuen Eigentümer wiederum zu den Betreibern der Anlage. An der Höhe der Einspeisevergütung und allen anderen gesetzlichen Ansprüchen ändert sich dadurch nichts. Zu welchen Preisen installierte Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen gehandelt werden, kannst Du auf Online-Marktplätzen wie Milk the sun einsehen.

Willst Du Dich von Deiner Solaranlage nicht trennen, kannst Du sie auch umziehen. Die Höhe der Einspeisevergütung und die Vergütungsdauer von 20 Jahren ist an die Solarmodule gebunden, nicht an den Ort ihrer Installation. Lässt Du die Anlage abbauen und auf einem anderen Dach wieder installieren, musst Du dies aber wiederum dem Netzbetreiber und dem Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter melden.

Wenn die Anlage außer Betrieb geht

Willst Du Deine Anlage außer Betrieb nehmen, musst Du die Stilllegung an das Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter übermitteln. Hast Du bis dahin Strom ins Netz eingespeist und vergütet bekommen, solltest Du auch den Netzbetreiber informieren und Dein Solarstrom-Gewerbe beim Finanzamt abmelden.

Ein Installationsbetrieb demontiert Dir die Anlage. Idealerweise sollte er alle Komponenten gleich mitnehmen und zum Entsorgungshof schaffen. Du kannst Module, Wechselrichter und Kabel aber genauso gut selbst zum Entsorgungshof bringen und dort kostenlos abgeben. Die Hersteller der Geräte müssen sie auf eigene Kosten recyceln.

Sind Module und Wechselrichter noch funktionsfähig, kannst Du sie auch verkaufen. Es gibt digitale Handelsplätze für gebrauchte Solarmodule und Wechselrichter wie Second Sol. 

Autoren
Ines Rutschmann

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