KfW 455 Mit KfW-Förderung barrierefrei und sicher wohnen

Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Aktuelle Informationen zum Zuschuss 455-B Barrierereduzierung:
Die Bundesregierung konnte für 2025 keinen neuen Haushalt verabschieden. Daher wird aktuell mit einem vorläufigen Haushalt gearbeitet und dieses Förderprogramm ist derzeit ausgesetzt. Das heißt, es werden keine neuen Anträge angenommen. Wurde Dein Antrag 2024 noch bewilligt, wird das Geld aber ausgezahlt. Sollte das Programm wieder aufgenommen werden, informieren wir Dich hier, sowie im Newsletter und in der Finanztip-App.
Gründe für einen Umbau oder eine Modernisierung einer Immobilie gibt es viele. Manchmal ist die Raumaufteilung nicht mehr zeitgemäß, manchmal braucht das Bad eine Auffrischung.
Wenn Du mit dem Umbau außerdem Hürden für ältere oder behinderte Menschen beseitigst, kommt auch eine Förderung durch die staatliche Förderbank KfW infrage. Statt eines großen Umbaus können es aber auch einzelne Maßnahmen sein, mit denen Du Barrieren in der Wohnung reduzierst, oder den Einbuchschutz verbesserst.
Wenn Du mit einzelnen Maßnahmen Barrieren verringerst oder Dein Haus gleich auf den Standard "Altersgerechtes Haus" bringst, kommen zwei Förderarten in Frage:
Der Zuschuss mindert direkt Deine Kosten, Du musst ihn also nicht zurückzahlen. Die Förderung beträgt maximal 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, und bis zu 6.250 Euro je Wohnung beim Standard „Altersgerechtes Haus“.
Das Geld von der KfW deckt aber nur einen Teil der Kosten:
Beim Kredit kannst Du je Wohneinheit bis zu 50.000 Euro für die Finanzierung beantragen. Die Förderung besteht darin, dass Du einen niedrigeren Zinssatz zahlst, als bei einem normalen Baukredit.
Wichtig: Du kannst den gleichen Betrag nicht aus beiden Programmen fördern lassen: Für Ausgaben, die Du mit dem Kreditprogramm KfW 159 finanzierst, gibt es keinen Zuschuss. Kosten, für die Du den Zuschuss beantragst, kannst Du nicht mit dem Kredit finanzieren.
Mit den Programmen Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455B) und Altersgerecht Umbauen Kredit (159) fördert die KfW die folgenden Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren:
Die Programme 455 und 159 dienen allerdings nicht nur der Reduzierung von Barrieren. Die Förderung für das Kreditprogramm KfW 159 kannst auch beantragen, wenn Du den Einbruchschutz Deines Gebäudes oder Deiner Wohnung verbesserst, zum Beispiel durch einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren.
Mehr dazu kannst Du in unserem Artikel zum Einbruchschutz lesen.
Die Einzelheiten des Zuschuss-Programms KfW 455 und des Kredit-Programms KfW 159 hat die Förderbank in Merkblättern (für KfW 455 und für KfW 159) zusammengefasst. Zu den technischen Anforderungen der Programme stellt die KfW Anlagen bereit (für KfW 455 und für KfW 159).
Wichtig: Die Vorgaben dieser Merkblätter sind maßgeblich für die Förderung. Prüfe also genau, ob Dein Vorhaben diesen Vorgaben entspricht, und weiche auch bei der Umsetzung nicht davon ab.
Grundsätzlich fördert die KfW mit dem Zuschuss-Programm zum altersgerechten Umbau sowohl Maßnahmen, um Barrieren abzubauen, als auch einen verbesserten Einbruchschutz.
Die Förderung gibt es nur für Privatleute. Du musst entweder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (mit höchstens zwei Wohneinheiten) sein oder eine umgebaute Immobilie kaufen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und sogar Mieter können die Förderung erhalten. Letztere sollten dann mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung schließen.
Mit dem Zuschuss übernimmt die KfW in ihrem Programm 455-B nur einen kleineren Teil der Kosten. Beim Abbau von Barrieren sind es zum Beispiel nur 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro. Für das Vorhaben selbst musst Du also 25.000 Euro ausgeben, um die maximale Förderung zu erhalten. Diese Zahlen zeigen auch, dass sich der Vorteil des Programms KfW 455-B sehr schnell in Luft auflöst, wenn etwa die Handwerkerrechnung am Ende um 10 Prozent über dem Kostenvoranschlag liegt.
Maßnahmen | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Standard „Altersgerechtes Haus“ | 12,5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 € pro Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung | 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 € pro Wohneinheit |
Quelle: KfW (Stand: 17. Dezember 2024)
Den Zuschuss für das Programm KfW 455 kannst Du direkt bei der KfW beantragen. Die Förderbank stellt für diesen und andere Zuschüsse ein eigenes Zuschussportal bereit. Wichtig ist, dass Du zu diesem Zeitpunkt die Arbeiten noch nicht begonnen oder den Kaufvertrag abgeschlossen hast. Sobald der Antrag abgesendet ist, erhältst Du entweder eine Sofortzusage oder eine Eingangsbestätigung, auf die dann zeitnah die Vertragsunterlagen folgen. Anschließend kannst Du mit dem Vorhaben starten. Nach Abschluss der Arbeiten lädst Du dann die Rechnung hoch und beantragst die Auszahlung. Im Idealfall erhältst Du also den Zuschuss von der KfW so rechtzeitig, dass Du damit auch gleich den entsprechenden Anteil der Handwerkerrechnung begleichen kannst.
Den KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen kannst Du beantragen, wenn Du in Deiner Wohnung oder Deinem Haus Barrieren abbauen oder die Immobilie besser gegen Einbruch sichern willst. Auch falls Du Wohnraum kaufst, der nach diesen Grundsätzen umgebaut wurde, darfst Du die Förderung beantragen. Je Wohnung sind bis zu 50.000 Euro drin.
Das Programm KfW 159 (Kredit) kannst Du allerdings nicht mit KfW 455 (Zuschuss) kombinieren. Du musst Dich also entscheiden, ob Du lieber einen günstigen Kredit aufnehmen oder einen Zuschuss zu den Kosten beantragen möchtest.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Zinskonditionen für KfW 159. Dabei handelt es sich um Annuitätendarlehen, also einen Kredit, den Du mit einer gleich bleibenden Monatsrate zurückzahlst:
Laufzeit in Jahren | tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren | Zinsbindung | Sollzins pro Jahr in % | Effektivzins pro Jahr in % |
4 bis 10 | 1 bis 2 | max. 5 Jahre | 2,32 | 2,35 |
4 bis 10 | 1 bis 2 | max. 10 Jahre | 2,70 | 2,73 |
11 bis 20 | 1 bis 3 | 5 Jahre | 2,43 | 2,46 |
11 bis 20 | 1 bis 3 | 10 Jahre | 3,04 | 3,08 |
21 bis 30 | 1 bis 5 | 5 Jahre | 2,46 | 2,49 |
21 bis 30 | 1 bis 5 | 10 Jahre | 3,12 | 3,17 |
endfälliges Darlehen | ||||
4 bis 10 | 4 bis 10 Jahre | 3,16 | 3,21 |
Quelle: KfW (Stand: 04. Februar 2025)
Eine Besonderheit der KfW-Kredite ist die tilgungsfreie Anlaufzeit am Anfang des Kredits. Während dieser Zeit zahlst Du nur Zinsen, musst aber noch nichts tilgen. Welche Kombinationen möglich sind, zeigt unsere obige Tabelle.
Die tilgungsfreie Anlaufzeit gibt Dir etwas mehr Flexibilität in der ersten Phase des Kredits, denn die Raten sind ohne den Tilgungsanteil etwas niedriger. Wir empfehlen Dir allerdings, diese Phase so kurz wie möglich zu wählen. Denn je länger Du mit dem Abbezahlen wartest, umso teurer wird die Finanzierung insgesamt.
Bei den Zinsbindungen kannst Du zwischen fünf und zehn Jahren wählen. Mit einer kurzen Zinsbindung steigt allerdings die Unsicherheit: Bis zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung könnten die Zinsen steigen und damit – trotz gesunkener Restschuld – auch die monatliche Rate. Wäge deshalb ab: Eine lange Zinsbindungsfrist macht das Darlehen teurer als eine kurze, dafür sinkt das Risiko, dass sich der Zins öfter ändert.
Eine weitere Besonderheit ist die eingeschränkte Möglichkeit, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Ohne zusätzliche Kosten ist das nicht möglich: Möchtest Du den kompletten Kreditbetrag vor Ende der Zinsfestschreibung tilgen, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Innerhalb dieser Zeit ist es sogar komplett ausgeschlossen, dass Du Teilbeträge zurückzahlst.
Zum Ende der Zinsbindungsfrist kannst Du dagegen den ausstehenden Betrag ohne Kosten tilgen. Wer also bereits weiß, dass er in fünf oder zehn Jahren die Restschuld ganz oder zum Teil tilgen kann, sollte die Zinsbindungsfrist darauf abstimmen.
Neben den Varianten mit regelmäßiger Tilgung gibt es auch ein endfälliges Darlehen. Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn Du die geförderte Wohnung vermietest.
Du kannst den Kredit für altersgerechtes Umbauen nicht direkt bei der KfW stellen, sondern musst einen Finanzierungspartner der KfW einbeziehen. Das kann Deine Hausbank oder Sparkasse sein, ebenso gut aber auch ein Vermittler von Baukrediten. Insgesamt gelten auch beim Umbau dieselben Regeln der Baufinanzierung wie beim Bau oder Kauf einer Immobilie.
Wenn Du, wie im Programm KfW 455-B, einen Zuschuss erhältst, ist das erst einmal geschenktes Geld. Die Förderung lohnt sich also, wenn Du ohnehin vorhast, altersgerecht umzubauen oder Barrieren zu reduzieren. Mit der Förderung reduzieren sich Deine Kosten bei Einzelmaßnahmen um 10 Prozent, bis zu 2.500 Euro, und beim Standard "Altersgerechtes Haus" um 12,5 Prozent, bis zu 6.250 Euro.
Beim Kreditprogramm KfW 159 ist die Förderung nicht so offensichtlich. Du nimmst einen zinsvergünstigten Kredit auf. Die Höhe der Förderung erreichnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Zinssatz des Programms und den aktuellen Bauzinsen, die Du ohne die KfW zahlen müsstest.
Ein Beispiel: Wenn Du 50.000 Euro als Kredit aufnimmst und bei der KfW 2,45 Prozent pro Jahr bezahlst, während ein normaler Baukredit gerade 3,45 Prozent pro Jahr kostet, sparst Du am Anfang etwa einen Prozentpunkt pro Jahr an Zinsen, also etwa 500 Euro. Mit der Zeit zahlst Du den Kredit zurück, und die Zinsersparnis sinkt ebenfalls. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren sparst Du in diesem Beispiel 2.765 Euro an Zinsen.
Die Förderung lohnt sich also in beiden Fällen: Bei der Kreditvariante sparst Du in diesem Beispiel deutlich weniger als 10 Prozent des geförderten Betrags, und die Förderung erstreckt sich über die gesamte Laufzeit.
Beim Zuschuss ist die reine Förderung größer. Dafür musst Du die Mittel für die Maßnahme oder den Umbau aus eigenen Mitteln finanzieren.
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