Kollektives Arbeitsrecht Was bedeutet Kollektives Arbeitsrecht?
Finanztip-Expertin für Recht
Der Schwerpunkt in der Rubrik Arbeitsrecht liegt bei Finanztip.de eindeutig beim Individualarbeitsrecht, also im Rechtsverhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. Das Kollektive Arbeitsrecht regelt im Gegensatz dazu die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Es lässt sich in die zwei großen Teilbereiche „Tarifrecht“ und „Betriebsverfassungsrecht“ unterteilen.
Unter Kollektivem Arbeitsrecht versteht man das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände). Dazu gehören insbesondere das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht).
Das kollektive Arbeitsrecht steht daher für Rechtsbeziehungen, bei denen nicht ein Arbeitnehmer als Einzelperson, sondern jeweils eine Gruppe (daher der Begriff „Kollektiv“) von Arbeitnehmern betroffen ist.
„Kollektiv“ kann für verschiedene Personenkreise stehen. Darunter fallen nicht nur alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder eines Unternehmens, sondern zum Beispiel auch alle schwerbehinderten Arbeitnehmer. Ein allgemein bekanntes Beispiel ist das Arbeitskampfrecht, wo sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gegenüberstehen. Oder Rechtsbeziehungen, die sich beim Abschluss von Tarifverträgen oder bei einer Betriebsratswahl ergeben.
Die Tarifautonomie ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und berechtigt die Tarifpartner zum Abschluss von Tarifverträgen in eigener Verantwortung. Für viele Arbeitsverhältnisse in Deutschland sind tarifvertragliche Arbeitsbedingungen maßgeblich. Ein Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen oder manchmal auch zwischen Gewerkschaften und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.
Ein ausgehandelter Tarifvertrag kann auch dann gelten, wenn er gemäß Paragraf 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies ist deshalb besonders bedeutsam, weil der Tarifvertrag auch dann gilt, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht tarifgebunden sind, also keinem Arbeitgeberverband oder keiner Gewerkschaft angehören. Sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, sind dann an dessen Regelungen gebunden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dies setzt im Wesentlichen voraus, dass die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse liegt. Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge geführt.
Das Betriebsverfassungsrecht regelt das Zusammenwirken zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft des Betriebes, die dabei durch den von ihr gewählten Betriebsrat repräsentiert wird. Das Betriebsverfassungsrecht regelt somit innerbetrieblich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.
Ein Grundgedanke des Betriebsverfassungsgesetzes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – gemeinsam mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen – zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs. So heißt es im Paragrafen 2 BetrVg: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“
Eine wichtige Rolle nimmt der Betriebsrat ein. So sind gemäß Paragraf 1 BetrVg in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte zu wählen.
Der Betriebsrat wird also von der Belegschaft gewählt und wacht unter anderem darüber, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden. Er ist außerdem bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beteiligen. Diese Beteiligungsrechte gliedern sich in Mitbestimmungsrechte und in Mitwirkungsrechte. Mehr hierzu im mehrteiligen Artikel Ratgeber Betriebsrat.
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
WGV PBV Optimal
Huk-Coburg PBV Plus
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos