Krankenhaus-Zusatzversicherung Die besten Tarife für die Chefarztbehandlung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung auf.
  • Sie zahlt beispielsweise die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Für die von uns emp­foh­lenen Tarife zahlst Du zwischen 30 und 43 Euro im Monat, wenn Du mit 37 Jahren die Ver­si­che­rung abschließt. Bei Vertragsschluss mit 47 Jahren sind es zwischen 38 und 54 Euro im Monat.

So gehst Du vor

  • Überlege, ob Du Dir die Beiträge für eine solche stationäre Zusatzversicherung leisten willst.
  • Willst Du die Ver­si­che­rung langfristig behalten, dann wähle einen Tarif mit Altersrückstellungen. Diese helfen, Deine Beiträge im Alter stabil zu halten. Falls Du den Schutz absehbar nur für einige Jahre benötigst, eignet sich ein Angebot ohne Rückstellungen.
  • Wir empfehlen Tarife mit Altersrückstellungen. In unserem Vergleich haben am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
  • Die Tarife der Halleschen, Ergo, Barmenia und Inter gibt es auch in einer Variante ohne Altersrückstellungen.

Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommst Du ähnliche Leistungen wie ein Privatpatient: Du sicherst Dir die Behandlung durch den Chefarzt und wirst bequem in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. 

Seit dem 17. Mai 2024 ist der vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um geplante Bundes-Klinik-Atlas online abrufbar. Die Online-Datenbank soll Dir helfen, ein Krankenhaus zu finden, das genau auf Deinen Fall spezialisiert ist. 

Allerdings warnen Krankenhäuser und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass der Atlas fehlerhafte Informationen aufweise. Du solltest Dich daher nicht alleinig auf die Angaben im Klinik-Atlas verlassen, sondern Deine behandelnden Ärzte und Deine Kran­ken­kas­se nach einer geeigneten Klinik fragen.  

Wann lohnt sich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen zahlen Behandlungen in dem Umfang, der medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll ist (§ 12 Abs. 5 SGB V). Im Krankenhaus bedeutet das meistens: Wenn Du gesetzlich versichert bist, wirst Du standardmäßig in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von den jeweils diensthabenden Ärztinnen und Ärzten behandelt. Das können Assistenz-, Stations- oder Oberärzte sein. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist – also beispielsweise nur die Chefärztin qualifiziert genug ist, um Dich zu behandeln.

In einigen Kliniken ist das Zweibettzimmer mittlerweile Standard. Ansonsten zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se ein Ein- oder Zweibettzimmer nur, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist, etwa, weil Du besonders viel Ruhe brauchst, um gesund zu werden.

Möchtest Du Dir Extras wie die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer unabhängig von Deinem Gesundheitszustand sichern, dann kannst Du eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Kassenleistungen aufstockt. Notwendig ist der Zusatzschutz nicht, aber er sorgt dafür, dass Du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst. Allerdings ist die Ver­si­che­rung auch nicht günstig.

Wir haben 59 Krankenhaus-Zusatztarife analysiert und können fünf Tarife mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis besonders empfehlen. Welche das sind, liest Du weiter unten.

Welche Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich? So haben unsere Experten gute Tarife gefunden

59

leistungsstarke Tarife

Auf unsere Anfrage haben uns 34 Versicherer 59 leistungsstarke Tarife mit und ohne Altersrückstellungen geschickt.

19

davon günstig

Wir haben die Tarife mit Altersrückstellungen untersucht, die preislich unter dem Mit­tel­wert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren lagen. So konnten wir Angebote mit einem starken Preis-Leistungsverhältnis finden. 

5

Emp­feh­lungen

Wir haben die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen verglichen und Leistungen bewertet. Die fünf Tarife mit der besten Wertung empfehlen wir.

Was zahlt die private Zusatzversicherung?

Bevor Du eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließt, solltest Du wissen, was Du für Dein Geld bekommst. Die folgenden Aspekte zählen zu den Kernleistungen stationärer Zu­satz­ver­si­che­rung­en:

Zahlt die Ver­si­che­rung für ein Ein- oder Zweitbettzimmer? 

Die Ver­si­che­rung solltest Du nicht vorrangig für ein komfortables Zimmer abschließen, sondern um die teure Behandlung durch hochqualifizierte Ärzte und Ärztinnen zu bezahlen. Der Preis für ein Zweibettzimmer beträgt laut Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung im Bundesdurchschnitt 65 Euro pro Tag und für ein Einzelzimmer 124 Euro. Leistungsstarke Zusatz-Tarife kosten mindestens 360 Euro im Jahr, wenn Du sie im Alter von 37 Jahren abschließt. Du könntest also jedes Jahr sechs Tage lang ein Zweibettzimmer im Krankenhaus bezahlen, bevor sich die Kosten für die Ver­si­che­rung für Dich ausgezahlt hätten.

Zu­satz­ver­si­che­rung­en, die ein Einbettzimmer zahlen, kosten oft deutlich mehr als Zweibettzimmer-Tarife. Dieser Mehrbeitrag lohnt sich aus medizinischer Sicht nicht, da Du dadurch keine bessere Behandlung bekommst. Deshalb empfehlen wir Einbettzimmer-Tarife nur, wenn sie besonders günstig sind.

Manche Versicherer zahlen auch die Kosten für ein Familienzimmer, damit beide Elternteile nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen in einem Zimmer untergebracht werden können.

Bekommst Du eine Chefarztbehandlung bezahlt? 

Wenn Du im Krankenhaus nicht vom diensthabenden Arzt behandelt werden möchtest, sondern von einer leitenden Ärztin, dann funktioniert das so: Du schließt einen Wahlleistungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Wahlleistungen sind die Leistungen eines Krankenhauses, die die Kasse nicht zahlt und die Du deshalb freiwillig dazubuchen kannst. Ohne Zusatzversicherung musst Du diese selbst zahlen.

Der Wahlleistungsvertrag sorgt dafür, dass ein Arzt privat abrechnen, also ein höheres Honorar für Deine Behandlung verlangen kann. Das dürfen in Krankenhäusern nur leitende Mediziner, in der Regel Chefärztinnen und -ärzte, manchmal aber auch andere Spezialisten.

Wenn Du mit einem Arzt im Krankenhaus, zum Beispiel einem Chirurgen, eine Wahlarztvereinbarung abschließt, dann rechnen auch alle anderen Ärzte, die an Deiner Behandlung mitwirken, privat ab, also auch der Anästhesist und die Radiologin. Du bekommst dann nach Deinem Krankenhausaufenthalt Rechnungen von mehreren Ärzten, die Du erstmal selbst vorstrecken musst und Dir dann von der stationären Zusatzversicherung erstatten lassen kannst. Mit einigen Anbietern kannst Du auch vereinbaren, dass diese den Rechnungsbetrag direkt an den Arzt oder die Ärztin erstatten.

Mit einem Wahlarztvertrag hast Du Anspruch darauf, dass Dein Wahlarzt persönlich die zentralen Leistungen Deiner Behandlung erbringt, etwa den fachlich anspruchsvollen Teil einer Operation. Andere Tätigkeiten darf der Wahl- oder Chefarzt delegieren. Überspitzt gesagt: Der Chefarzt muss in einer Herz-OP den Schrittmacher zwar selbst einsetzen, das Zunähen der Wunde darf er aber einem anderen Arzt überlassen. Nur wenn der Wahlarzt aus unvorhersehbaren Gründen verhindert ist, darf ein im Vertrag namentlich genannter Stellvertreter, meist ein Oberarzt, die Leistungen erbringen.

Immer wieder beklagen Patienten, dass sie trotz vereinbarter Chefarztbehandlung den Chefarzt kaum zu Gesicht bekommen haben. Das ist in vielen Fällen nicht rechtens. Bestehe darauf, dass Visiten, Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen oder Verbandswechsel nur dann privat abgerechnet werden, wenn sie persönlich vom Chefarzt oder dessen ständigem Vertreter erbracht wurden. Diese Tätigkeiten darf der Chefarzt zwar delegieren, dann darf das Krankenhaus aber nicht privat abrechnen (§ 4 Abs. 2 GOÄ).

So rechnen Ärzte Privathonorare ab

Rechnen Ärzte eine Privatleistung ab, nutzen sie dafür die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Diese legt für jede Leistung eine Gebühr fest, die Ärzte je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung multiplizieren können. Der Regelsatz ist das 2,3-Fache der Gebühr, wird es schwieriger, kann der Arzt auch das 3,5-Fache, den Höchstsatz, abrechnen.

Sofern er es mit Dir zuvor schriftlich vereinbart, kann ein Arzt in Ausnahmefällen auch diesen Höchstsatz deutlich überschreiten. Gerade die ausgewiesenen Spezialisten auf einem Gebiet tun das manchmal, und dann wird es richtig teuer. Daher ist es wichtig, dass eine Krankenhaus-Zusatzversicherung auch Behandlungen jenseits des 3,5-fachen Satzes der GOÄ abdeckt. Grundsätzlich erstatten die Ver­si­che­rungen nur Kosten, die nach den Regeln der Gebührenverordnung berechnet wurden.

 

Gibt es eine freie Arzt- und Krankenhauswahl? 

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist und ins Krankenhaus musst, weist Dich Dein Arzt meist in die nächstgelegene Klinik ein. Die Zu­satz­ver­si­che­rung­en bewerben ihre Tarife daher mit dem Argument „freie Krankenhauswahl“ – obwohl Du ohnehin immer in ein anderes Krankenhaus gehen darfst. Also auch in eines, das nicht auf der Einweisung genannt ist. Dieses Recht hast Du auch ohne Zusatzvertrag. Allerdings könnte dann Deine Kran­ken­kas­se – rein theoretisch – Mehrkosten von Dir zurückverlangen. Denn im Sozialgesetzbuch steht: „Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden“ (§ 39 Abs. 2 SGB V).

Doch kein Grund zur Sorge: Die Regelung stammt aus einer Zeit, in der die Behandlung je nach Klinik unterschiedlich teuer war. Inzwischen müssen alle öffentlichen Krankenhäuser über einheitliche Fallpauschalen abrechnen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz). Damit gibt es deutschlandweit kaum noch Kostenunterschiede zwischen der Behandlung in unterschiedlichen Kliniken. Allein für die freie Krankenhauswahl lohnt sich eine Zusatzversicherung also nicht.

Die private Zusatzversicherung bringt dennoch einen Vorteil: Du hast die Möglichkeit, nicht nur das Krankenhaus frei zu wählen, sondern auch die Ärztin, die Dich persönlich behandeln soll. Du kannst also gezielt nach Spezialisten für Deine Erkrankung suchen und Dich für das Krankenhaus entscheiden, in dem sie praktizieren. Die Zusatzversicherung würde dann nicht nur für Mehrkosten durch die Krankenhauswahl einspringen, sondern zahlt auch das teure Spezialisten-Honorar.

Was bietet der Krankenhaus-Atlas?

Die Behandlung durch erfahrene und spezialisierte Fachärzte ist besonders dann interessant, wenn Du Dich in einem Krankenhaus behandeln lässt, das genau auf Deine Erkrankung ausgerichtet ist. Um mehr Transparenz zu schaffen, hat das Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um am 17. Mai 2024 den Bundes-Klinik-Atlas veröffentlicht, der Teil des beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetzes ist. Das Transparenzregister soll Informationen zu den Fachgebieten der Krankenhäuser und der Qualität der Leistungen liefern. 

Aktuell gibt es jedoch vermehrt Beschwerden aus verschiedenen Krankenhäusern, dass der Bundes-Klinik-Atlas falsche Informationen, etwa zur Ausstattung des Krankenhauses und zu Fallzahlen, liefere. Daher raten wir Dir, Dich vorerst nicht auf die Emp­feh­lungen im Klinik-Atlas zu verlassen. Sprich lieber mit Deinem behandelnden Arzt oder Deiner behandelnden Ärztin. Bitte ihn oder sie darum, eine Klinik herauszusuchen, die auf Deine Erkrankung spezialisiert ist. Zusätzlich kannst Du auch Deine Kran­ken­kas­se kontaktieren und fragen, welche Klinik für Dich am besten geeignet ist. 

Zahlt die Krankenhaus-Zusatzversicherung für Privatkliniken?

Eine gute Krankenhaus-Zusatzversicherung zahlt auch dann, wenn Du Dich in einer Privatklinik ohne Kassenzulassung behandeln lässt. Schau aber unbedingt in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen, bevor Du Dich für eine Privatklinik entscheidest. Denn viele Versicherer erstatten nur dann die gesamten Kosten Deines Aufenthalts, wenn auch die gesetzliche Kran­ken­kas­se zumindest einen Teil der Kosten beisteuert. 

Einen Aufenthalt in der Privatklinik zahlt die Kran­ken­kas­se nur in Ausnahmefällen, wenn das private Krankenhaus eine gleichwertige Versorgung wie in einem Vertragskrankenhaus anbietet und wenn medizinische Gründe für die Behandlung in der Privatklinik sprechen (§ 13 Abs. 2 SGB V). Die medizinische Notwendigkeit musst Du in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen. 

Achtung: Lass Dir die Behandlung in einer Privatklinik vorher schriftlich von Deiner Kran­ken­kas­se genehmigen! Dazu musst Du in aller Regel einen Kostenvoranschlag der Klinik bei Deiner Kran­ken­kas­se einreichen. 

Die Kran­ken­kas­se zahlt außerdem nur so viel, wie sie auch für ein zugelassenes Vertragskrankenhaus zahlen würde. Die Restkosten kannst Du Dir dann unter Umständen von Deiner privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung zurückholen. 

Verweigert die Kran­ken­kas­se eine Kostenerstattung, dann musst Du meist die allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen. Die privaten Krankenhaus-Zusatzversicherer zahlen dann oft nur den Aufpreis für den Chefarzt oder das Zweibettzimmer oder sie beteiligen sich zumindest anteilig an den allgemeinen Krankenhausleistungen.

Zahlt die Ver­si­che­rung in gemischten Anstalten?

Stellt sich die gewünschte Spezialklinik als sogenannte gemischte Anstalt heraus, übernehmen nicht alle Tarife die Kosten. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die gleichzeitig Kuren oder Reha anbieten. Die meisten Anbieter setzen eine schriftliche Zusage vor der Behandlung voraus, sonst übernehmen sie die Kosten nicht. Alle von uns emp­foh­lenen Tarife übernehmen die Behandlung in einer gemischten Anstalt mindestens dann ohne vorherige Zusage, wenn Du als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert wirst oder die Klinik die einzige an Deinem Wohnort ist.

Sind ambulante Operationen versichert? 

Immer mehr Operationen sollen ambulant durchgeführt werden. Viele Patienten können also das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlassen und verursachen dadurch weniger Kosten für Krankenhäuser und Kran­ken­kas­sen. Aus diesem Grund haben Ärzteschaft, Krankenhäuser und Kran­ken­kas­sen mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ambulante Operationen für Krankenhäuser attraktiver machen sollen. Deshalb sollten gute Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen auch privatärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen abdecken. Alle von uns emp­foh­lenen Krankenhaus-Zusatzversicherungen tun das.

Was zahlt die Ver­si­che­rung für Schwangere? 

Bei einer Geburt kannst Du ebenfalls die Leistungen aus Deiner privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung, wie eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, in Anspruch nehmen. 

Manche Versicherer bezahlen auch ein Familienzimmer, in dem beide Elternteile mit Kind unterkommen können.

Bedenke aber, dass die meisten Ver­si­che­rungen eine Wartezeit von acht Monaten für eine Entbindung haben. Daher solltest Du die Ver­si­che­rung schon vor der Schwangerschaft abschließen. 

Welche Leistungen schließt die Krankenhaus-Zusatzversicherung aus?

Die Zusatzversicherung zahlt nicht jede Extra-Leistung im Krankenhaus. Die folgenden Einschränkungen sollten Dir bewusst sein:

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung leistet nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen

In der Regel zahlen die Anbieter Mehrleistungen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Wer also beispielsweise eine rein kosmetische Operation vornehmen lässt, hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Privatarzt oder Einzelzimmer. Einige Tarife machen in dieser Hinsicht allerdings eine Ausnahme. Auch wenn es nicht um eine kosmetische Operation geht, kann es durchaus Streit mit der Ver­si­che­rung geben, ob eine Behandlung wirklich medizinisch notwendig war. Wie Du Streit mit der Ver­si­che­rung vermeidest, erklären wir in diesem Abschnitt.

Zahlt die Krankenhaus-Zusatzversicherung für Reha und Kuren? 

Leistungen für Aufenthalte in einer Kur- oder Rehaklinik sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Einige Tarife zahlen während einer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung ein Tagegeld. Damit lassen sich Zusatzkosten bezahlen. Allerdings sind Zweibettzimmer in vielen Rehakliniken Standard und ein Großteil der Leistungen wird ohnehin nicht von Ärzten erbracht, sondern von anderen Therapeuten. Daher solltest Du allein wegen Reha-Aufenthalten keine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen. 

Gibt es Wartezeiten? 

Nach Abschluss des Vertrages kannst Du nicht bei allen Anbietern sofort Leistungen in Anspruch nehmen. Stattdessen musst Du erstmal eine Wartezeit überbrücken. In der Regel beträgt diese drei Monate, für eine Entbindung acht Monate. Es gibt allerdings auch Krankenhaus-Zusatzversicherungen ohne Wartezeit, so zum Beispiel alle fünf von uns emp­foh­lenen Tarife.

Welche Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen empfiehlt Finanztip?

Finanztip hat im März und April 2024 stationäre Zu­satz­ver­si­che­rung­en verglichen. Dabei haben wir sowohl den Preis als auch die tariflich vorgesehenen Leistungen untersucht. Wie wir bei unserem Test vorgegangen sind und welche Leistungen ein Tarif bieten muss, damit wir ihn empfehlen, liest Du am Ende des Artikels. Dort findest Du auch die gesamte Liste der sehr leistungsstarken und vergleichsweise günstigen Tarife in unserem Vergleich.

Die folgenden fünf Tarife haben in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).

Bei den emp­foh­lenen Tarifen handelt es sich um Ver­si­che­rungen mit Altersrückstellungen. Allerdings gibt es die Tarife von der Halleschen, Ergo, Barmenia und Inter mit identischen Leistungen auch in einer Variante ohne Altersrückstellungen. Die kommt infrage, wenn Du die Ver­si­che­rung nur für eine begrenzte Zeit abschließen möchtest.

Was unsere Emp­feh­lungen für Menschen ohne Vorerkrankungen monatlich kosten, kannst Du in der Tabelle in diesem Abschnitt nachschauen.

Alle Tarife sind direkt online abschließbar. Du musst allerdings einige Gesundheitsfragen beantworten. Nimm Dir also Zeit und fülle den Fragebogen gewissenhaft aus. Sonst kann es Dir später schlimmstenfalls passieren, dass die Ver­si­che­rung nicht zahlen will.

Hallesche
Mega Clinic AR
  • bestes Ergebnis im Vergleich der Zusatzleistungen
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • am teuersten unter den emp­foh­lenen Tarifen
Ergo
SZL
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • keine tariflichen Leistungen bei stationärer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung
SDK
Klinik 2-Bett (SP2)
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • erstattet tarifliche Leistungen in einer Reha nur nach Vorleistung durch die GKV
Inter
Qualimed Z S2R
  • günstigster der emp­foh­lenen Tarife
  • Unterbringung im Zweibettzimmer, bei Unfall Einbettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
Barmenia
Mehr Komfort 2-Bett K
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • keine tariflichen Leistungen bei stationärer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung

Wie viel kostet die stationäre Zusatzversicherung?

Wie teuer eine stationäre Zusatzversicherung ist, hängt neben dem Leistungsumfang vor allem von Deinem Alter und Gesundheitszustand beim Vertragsschluss ab. Ältere Menschen und Menschen mit Gesundheitsproblemen müssen mehr zahlen. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie krank werden und tatsächlich Rechnungen bei der Kran­ken­ver­si­che­rung einreichen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine stationäre Zusatzpolice abzuschließen, sollte damit deshalb nicht zu lange warten.

Tarife, die in unserem Vergleich der Krankenhaus-Zusatzversicherungen besonders gut abgeschnitten haben, kosten zwischen 43 und 54 Euro, wenn Du gesund bist und sie mit 47 Jahren abschließt.

Monatsbeiträge der emp­foh­lenen Tarife mit Altersrückstellungen

Alter beim
Abschluss
Hallesche1Ergo2SDK1Inter3Barmenia1
27 Jahre35 €32 €31 €25 €30 €
37 Jahre43 €39 €37 €30 €36 €
47 Jahre54 €49 €46 €38 €44 €
57 Jahre71 €65 €59 €48 €55 €
67 Jahre94 €84 €75 €60 €69 €

1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 26. April 2024)

Wir empfehlen nur Tarife mit Altersrückstellungen. Die emp­foh­lenen Tarife gibt es aber auch als Variante ohne Altersrückstellungen. Diese kann sich für Dich lohnen, wenn Du die Ver­si­che­rung nur für eine bestimmte Zeit abschließen möchtest. Da die Ver­si­che­rung ohne Rückstellungen für das Alter kalkuliert sind, sind auch die Beiträge zunächst günstiger. Dafür steigen diese Beiträge aber über die Jahre wesentlich stärker als bei einem Tarif mit Altersrückstellungen. Noch mehr Informationen zum Thema Altersrückstellungen erfährst Du im nächsten Kapitel


Monatsbeiträge der Tarife ohne Altersrückstellungen

Alter bei AbschlussHallesche1Ergo2SDKInter3Barmenia1
27 Jahre15 €20 €- €514 €9 €
37 Jahre17 €28 €- €514 €15 €
47 Jahre20 €28 €- €518 €15 €
57 Jahre33 €46 €- €526 €23 €
67 Jahre- €4- €4- €539 €4- €4

1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, Abschluss ab 60 Jahren nicht mehr möglich
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Abschluss ab 60 Jahren nicht mehr möglich
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
Abschluss nur bis 60 Jahre möglich
Tarif kann nur mit Altersrückstellungen abgeschlossen werden 
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 26. April 2024)

Die Beitragshöhe ist aber auch von Deinem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags abhängig. Um mehr über Deine Krankengeschichte zu erfahren, stellen die Versicherer in den Unterlagen zum Abschluss der Ver­si­che­rung einige Gesundheitsfragen. Beantworte die Fragen unbedingt ehrlich, sonst muss die Ver­si­che­rung im Ernstfall womöglich nicht zahlen. Denn um zu prüfen, ob Du beim Vertragsabschluss etwas verschwiegen hast, darf die Ver­si­che­rung auch nachträglich noch Deine Krankenakten anfordern. In der Regel wollen die Anbieter für die Gesundheitsprüfung Informationen über Behandlungen, die bis zu fünf oder zehn Jahre zurückliegen.

Ist ein Vertrag mit oder ohne Altersrückstellungen besser?

Krankenhaus-Zusatzpolicen gibt es in zwei Varianten: mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, mit den Jahren wird der Schutz aber immer teurer. Der Beitrag steigt in vertraglich festgelegten Schritten. Er kann aber auch noch teurer werden, weil zum Beispiel die Gesundheitskosten gestiegen sind.

Bei Verträgen mit Altersrückstellungen legt die Ver­si­che­rung vom gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil zurück. Aus diesem Sparstrumpf sollen Preissteigerungen im Alter aufgefangen werden. Theoretisch zahlst Du damit während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag. Allerdings werden auch in dieser Variante Beiträge an gestiegene Kosten angepasst, etwa durch teurere medizinische Behandlungen. Wird Dir Deine Krankenhaus-Zusatzversicherung zu teuer, solltest Du bei Deinem Versicherer nachfragen, ob Du in einen günstigeren Tarif wechseln kannst.

Durch den Sparanteil sind die Beiträge bei diesen Tarifen von Anfang an höher. Je früher Du einen solchen Vertrag schließt, desto geringer ist der Anteil Deines Beitrags, den die Ver­si­che­rung für Dein Alter zurücklegen muss.

Finanztip empfiehlt, einen Tarif mit Altersrückstellungen zu wählen, wenn Du Dich langfristig absichern willst. Denn mit einem solchen Vertrag kannst Du große Preissprünge im Alter besser vermeiden. Zudem enden viele Tarife ohne Rückstellungen mit einem bestimmten Alter, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr. Doch gerade im Rentenalter wird es wahrscheinlicher, dass Du häufiger ins Krankenhaus musst und die Ver­si­che­rung in Anspruch nehmen könntest. Endet ein Tarif, hast Du in der Regel vorher die Möglichkeit, in einen anderen Tarif mit Rückstellungen zu wechseln. Der ist dann allerdings deutlich teurer, da Du einiges an Sparanteilen nachzahlen musst.

Der Vorteil der Tarife ohne Altersrückstellungen ist allerdings, dass Du diese ohne Verluste kündigen kannst. Falls Du nur für eine bestimmte Lebensphase die Ver­si­che­rung haben möchtest, bietet sich diese Variante an. Sie lohnt sich auch, wenn Du flexibel bleiben und möglicherweise in Zukunft den Anbieter wechseln möchtest. Denn wenn Du einen Vertrag mit Altersrückstellungen kündigst, geht Dir der bereits eingezahlte Sparanteil verloren.

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Jetzt Anbieter bewerten

Kann es Streit mit der Ver­si­che­rung geben?

Die privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen haben mit hohen Kosten zu kämpfen und prüfen Rechnungen, bevor sie diese erstatten. Es kann also passieren, dass die Ver­si­che­rung eine Rechnung nicht vollständig zahlen will, weil sie behauptet, eine Behandlung sei medizinisch nicht notwendig oder die Ärzte hätten falsch abgerechnet.

Dann sitzt Du zwischen den Stühlen, denn Du hast einerseits den Behandlungsvertrag mit dem Arzt und andererseits die Zusatzversicherung. Beide Verträge sind allerdings voneinander unabhängig. Wenn Du mit dem Arzt und der Ver­si­che­rung zu keiner Einigung kommst, kann es passieren, dass Du auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.

Deshalb solltest Du möglichst schon vor einer Behandlung mit dem Versicherer sprechen und klären, welche Kosten er übernimmt. Weigert sich die Ver­si­che­rung, nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung vollständig zu begleichen, solltest Du die Abrechnungsstelle der Klinik über die Ablehnung informieren. Zudem solltest Du sie bitten, schriftlich zu begründen, warum die beanstandeten Punkte in der Rechnung korrekt sind. Am besten ist es, wenn Du Deine Ver­si­che­rung davon überzeugen kannst, die Auseinandersetzung direkt mit dem Krankenhaus zu führen. Dann stehst Du nicht ständig als Mittler zwischen beiden Seiten.

Falls die Ver­si­che­rung auf ihrem Standpunkt beharrt, kannst Du den PKV-Ombudsmann einschalten. Das Schlich­tungs­ver­fahr­en bei ihm ist kostenlos. Allerdings ist das Ergebnis nicht bindend für die Kran­ken­ver­si­che­rung. Hilft das alles nichts, bleibt noch der Gang vor Gericht. Wenn Du keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, besteht aber das Risiko, dass Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibst, falls Du verlierst.

Weitere Tipps bei Streit mit Ver­si­che­rung und Ärzten findest Du in unserem Blog-Beitrag.

So haben wir getestet

Krankenhaus-Zusatzversicherung 2024

Wir haben im März und April 2024 Preis und Leistung verschiedener Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung­en verglichen. Dafür haben wir in einem ersten Schritt auf Basis von Bewertungen der Analysehäuser Franke und Bornberg und Morgen & Morgen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften identifiziert, die leistungsstarke Krankenhaus-Zusatztarife im Angebot hatten. In die Grundgesamtheit unserer Untersuchung nahmen wir nur Anbieter von Tarifen auf, die bei Franke und Bornberg mit der Note „FFF“ oder „FFF+“ abgeschnitten haben oder mindestens vier von fünf Sternen bei Morgen & Morgen erhalten haben.

Folgende 34 Anbieter kamen in die Grundgesamtheit unserer Untersuchung:

  • Advigon 
  • Allianz 
  • Alte Oldenburger 
  • ARAG 
  • Axa 
  • Barmenia 
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse 
  • Concordia 
  • Continentale 
  • Deutsche Fa­mi­lien­ver­si­che­rung 
  • Deutscher Ring 
  • Die Bayerische 
  • DKV 
  • Ergo 
  • Generali 
  • Gothaer 
  • Hallesche 
  • Hansemerkur 
  • Huk Coburg 
  • Inter 
  • Janitos
  • LKH 
  • LVM 
  • Münchener Verein 
  • Nürnberger 
  • Ottonova 
  • R+V 
  • SDK 
  • Signal Iduna 
  • UKV 
  • Universa 
  • VRK 
  • WGV 
  • Württembergische 

Für unseren Vergleich formulierten wir Mindestkriterien für einen guten Ver­si­che­rungs­schutz und baten die 34 genannten Versicherer, uns Tarife zu schicken, die diese Mindestkriterien erfüllen. Tarife, die nicht unseren Anforderungen entsprachen, sortierten wir aus.

Die Mindestkriterien waren:

  1. Unterbringung im Zweibettzimmer;
  2. freie Arztwahl, Chefarzt- beziehungsweise Wahlarztbehandlung inklusive;
  3. Erstattung von Arzthonoraren mindestens bis zum fünffachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte;
  4. freie Krankenhauswahl und Erstattung etwaiger Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses;
  5. Behandlung auch in Krankenhäusern, die Kuren und Reha-Behandlungen durchführen (bei Notfall ohne vorherige Leistungszusage des Versicherers);
  6. keine Leistungsbeschränkung auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen;
  7. Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren;
  8. Übernahme der Kosten für stationäre Psychotherapie, für vor- und nachstationäre Behandlungen sowie für ambulante Operationen;
  9. Verzicht auf Anzeigepflicht des Krankenhausaufenthalts sowie in der Regel auf schriftliche Genehmigung vor der Behandlung.


Wir haben von 25 Versicherern Tarife zurückerhalten, 66 insgesamt. Für diese Tarife haben wir überprüft, ob sie tatsächlich unsere Mindestkriterien erfüllen. Sieben Tarife mussten wir aussortieren, da sie diesen nicht entsprachen. 

Wir haben entschieden, Tarife ohne Altersrückstellungen für unseren Test nicht zu berücksichtigen, weil wir grundsätzlich Krankenhaus-Zusatztarife mit einem Alterspolster für sinnvoller halten. Denn mit zunehmendem Alter werden Krankenhausaufenthalte häufiger und viele Tarife ohne Rückstellungen enden spätestens mit dem 60. Lebensjahr. 

Wir haben dann die Preise der eingesandten Tarife mit Altersrückstellungen verglichen und dafür jeweils den Mit­tel­wert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren genutzt. Weiter untersucht haben wir nur jene Tarife mit Altersrückstellungen, deren Beitrag unter dem Mit­tel­wert lag. Das waren 19 Tarife.

All diese starken Tarife haben wir dann noch einmal genauer unter die Lupe genommen, um festzustellen, wie sich ihr Leistungsumfang unterscheidet.

Wir haben geprüft, inwiefern die Tarife über unsere Mindestkriterien hinausgehen und welche Leistungen sie in den Zusatzmerkmalen Wartezeit, Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, Behandlung in Privatkliniken, teilstationäre Behandlung und Belegarztbehandlung erbringen. So haben wir es unter anderem als positiv bewertet, wenn die Tarife die Unterbringung im Ein- statt Zweibettzimmer erstatten oder auf eine Wartezeit verzichten. Weitere Extrapunkte gab es zum Beispiel, wenn der Tarif auch die Behandlung durch Belegärzte abdeckt. Das sind Ärzte, die nicht im Krankenhaus angestellt sind, aber dort einige Betten reserviert haben und Patienten behandeln dürfen. Pluspunkte gab es außerdem, wenn sich die Ver­si­che­rungen in Privatkliniken auch an den allgemeinen Krankenhausleistungen beteiligen. 

Den Leistungsumfang bei unseren Zusatzmerkmalen haben wir mit einem Punktesystem bewertet. Wir empfehlen die Tarife mit Altersrückstellungen, die in unserem Vergleich am besten abgeschnitten haben: Hallesche Mega Clinic AR, Ergo SZL, SDK SP2, Inter Quali Med Z S2R und Barmenia Mehr Komfort 2-Bett K.

Alle Ergebnisse unseres Krankenhauszusatz-Tests:

Leistungsstarke und günstige Krankenhaus-Zusatztarife mit Altersrückstellungen

Ver­si­che­rungTarifname

Leistungs-

Score

Beitrag

bei Abschluss

mit 37 Jahren

Beitrag

bei Abschluss

mit 47 Jahren 

HallescheMega Clinic AR85 %43 €54 €
ErgoSZL82 %39 €49 €
SDKSP282 %37 €46 €
InterQuali Med Z S2R79 %30 €38 €
BarmeniaMehr Komfort 2-Bett K77 %36 €44 €
LKHKlinikUpgrade Top L72 %44 €53 €
WürttembergischeSZ65 %43 €54 €
AragMedKlinik 2-Bett L 59 %33 €41 €
HukSZplus66 %39 €47 €
VRK 66 %38 €44 €
DFVKlinikschutz Premium65 %  33 €45 €
AllianzKHP02 + AOPKH02 64 %43 €53 €
Arag262 64 %38 €46 €
LKHTarif KlinikUpgrade Plus L64 %35 €42 €
GothaerMediclinic Plus59 %35 €44 €
AxaKomfort U57 %37 € 47 €
ContinetaleSG243 %36 €45 €
OttonovaOttonova Klinik Zweitbett35 %40 €51 €
Universauni-SZ II plus35 % 38 € 48 €

Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 10. Mai 2024)

Autoren
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

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