Zillmerung So wird die Provision bei der Le­bens­ver­si­che­rung verteilt

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zillmerverfahren ist eine Rechenmethode, mit der die Ver­si­che­rung die Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit einer Lebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung verteilt.
  • Dennoch zahlt der Ver­si­che­rungsnehmer die Vermittler-Provision und Verwaltungsgebühren, also die Abschlusskosten, gleich am Anfang der Laufzeit.
  • Das Gesetz macht Vorgaben, wie Abschlusskosten verrechnet werden müssen.

Das Zillmerverfahren, oder die Zillmerung, kommt bei der Berechnung der Beiträge einer Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rung zum Einsatz. Die Ver­si­che­rung verteilt damit die Kosten für den Abschluss rechnerisch auf die gesamte Laufzeit. Die Abschlusskosten bestehen meist aus einer Provision für den Vermittler und verschiedenen Kosten für die Berechnung des Vertrags.

Abschlusskosten abstottern

Jeder Vertragsabschluss führt zu Abschlusskosten. Ein Vermittler erhält vom Anbieter eine Provision, außerdem will die Ver­si­che­rung sich ihre Leistungen bezahlen lassen. Dazu zählen die Berechnung des Risikos und die Erstellung des Vertrags. Diese Kosten trägt der Versicherte. Würde die Ver­si­che­rung sie gleich nach Vertragsabschluss in Rechnung stellen, würden viele Kunden vermutlich sofort vom Abschluss zurücktreten. Deshalb wurde das Zillmerverfahren entwickelt: Die Kosten werden auf alle Beiträge verteilt, sodass der Versicherte sie kaum bemerkt und trotzdem bezahlt.

Die Finanzierung der Abschlusskosten wird mithilfe des Zillmersatzes errechnet. Dieser beträgt derzeit 2,5 Prozent aller gezahlten Beiträge, die nicht für den Ver­si­che­rungs­schutz oder die Verwaltung anfallen (§4 Deckungsrückstellungsverordnung).

Die Ver­si­che­rung errechnet zunächst einen Beitrag (Nettobeitrag), den der Versicherte anhand seiner Ver­si­che­rungs­sum­me und seines Risikoprofils zahlen muss. Angenommen, für die Le­bens­ver­si­che­rung wird ein monatlicher Sparbeitrag von 100 Euro vereinbart – also der Beitrag ohne Kosten für Ver­si­che­rungs­schutz und Verwaltung. Außerdem soll der Vertrag 30 Jahre lang laufen. Insgesamt würde der Versicherte demnach 36.000 Euro in die Police einzahlen. Beträgt der Zillmersatz 2,5 Prozent dieser Beiträge, dürfen Abschlusskosten in Höhe von 900 Euro auf die Laufzeit verteilt werden. Diese Kosten werden also auf den Nettobeitrag aufgeschlagen. Der gezillmerte Beitrag ist dann 102,50 Euro monatlich. Darauf kommen noch weitere Bestandteile eines Le­bens­ver­si­che­rungsbeitrags, zum Beispiel Verwaltungskosten und Bezahlung des Ver­si­che­rungs­schutzes im Todesfall.

Rückkaufswert im Minus

Die Methode hilft also, den Beitrag so zu berechnen, dass die Abschlusskosten am Ende des Vertrags vollständig bezahlt sind. Darauf möchte die Ver­si­che­rung allerdings nicht warten. Für sie ist es besser, den Kunden gleich am Anfang zahlen zu lassen. Deshalb zieht sie in den ersten Jahren die Kosten von den gezahlten Beiträgen ab. Seit 2008 schreibt das Gesetz vor, dass dies gleichmäßig verteilt über die ersten fünf Jahre geschehen muss. Betragen die Abschlusskosten 900 Euro, dann fließen fünf Jahre lang jeden Monat 15 Euro des Beitrags nicht in den Vermögensaufbau, sondern an die Ver­si­che­rung, um die Kosten abzustottern (§ 169 Abs. 3 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz). Dementsprechend entwickelt sich der Wert der Le­bens­ver­si­che­rung anfangs nur langsam.

Früher griffen die Le­bens­ver­si­che­rung­en noch freier zu. Die Abschlusskosten wurden gleich zu Anfang in Rechnung gestellt und die ersten Beiträge dienten nur dazu, sie zu begleichen. Jede Police startete deshalb rechnerisch im Minus. Der Rückkaufswert der Policen war demnach einige Jahre negativ – wer vorzeitig kündigte, bekam kein Geld zurück.

Für Ver­si­che­rungen aus den Jahren zwischen 2001 und 2008 hat der Bundesgerichtshof einige Klauseln für unwirksam erklärt und die Berechnung des Rückkaufswerts rückwirkend verändert.

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Autor
Annika Krempel

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