Steuerklassen Mehr netto: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Steuerklassen: von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. 
  • Wollen Alleinerziehende die günstigere Steuerklasse 2 haben, müssen sie das beim Finanzamt beantragen.
  • Darüber hinaus können sich nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften für bestimmte Steuerklassen entscheiden und so ein höheres monatliche Nettogehalt haben.
  • Die Steuerklassen 3 und 5 sollen bis Ende 2029 abgeschafft werden.
  • Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Einkommensteuer wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast.

So gehst Du vor

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2024 und Steuersparerklärung (Steuerjahr 2023) ohne Photovoltaik. Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024.
  • Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix an, die uns in unserem ausführlichen Test besonders überzeugt haben.

In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Steuerklassen es gibt und was sie finanziell für Dich bedeuten. Willst Du wissen, wie Du die Steuerklasse wechseln kannst, solltest Du Dir unseren Ratgeber „Steuerklasse ändern“ anschauen.

Übrigens: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich. Lohnsteuerklassen und Steuerklassen verwenden wir gleich. 

Steuerklasse 1 für Singles

Die Lohnsteuerklasse 1 gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für verheiratete Angestellte, die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben. Verwitwete Angestellte gehören ebenfalls in diese Kategorie – allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners oder der Partner.
In die Steuerklasse 1 gehörst Du auch, wenn Du aus dem Ausland stammst und Deine Ehepartnerin oder Dein Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnt. Ebenso, wenn Du beschränkt einkommensteuerpflichtig bist, weil Du in Deutschland Einkommen erzielst, aber dauerhaft im Ausland lebst.

Welche Freibeträge gibt es 2023 und 2024 in Steuerklasse 1?

Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt immer entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2023 hast Du den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, den Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Mit den zu zahlenden So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en bedeutet das: Ab knapp 1.300 Euro im Monat musst Du 2023 in Steuerklasse 1 Steuern zahlen. Da der Grundfreibetrag 2024 kräftig auf 11.604 Euro steigt, erhöht sich dieser Wert 2024 auf knapp 1.360 Euro pro Monat.  

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Zur Lohnsteuerklasse 2 gehören alle in Steuerklasse 1 genannten Personen, sofern sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht ein steuerlicher Ent­last­ungs­be­trag der Person zu, die das Kindergeld erhält. Lebst Du in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Ent­last­ungs­be­trag für Alleinerziehende“ angegeben werden. 

Achtung: Bist Du gerade nach einer Trennung alleinerziehend geworden, solltest Du den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, um ab dem folgenden Monat in der Steuerklasse 2 zu sein. Das machst Du mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Tust Du es nicht, wird Dein Lohn wie bisher versteuert und Du kannst Dir die damit zu viel gezahlten Steuern erst im nächsten Jahr mit der Steu­er­er­klä­rung zurückholen.

Weniger Steuern für Alleinerziehende in Steuerklasse 2

Der Staat unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich. Denn diese haben im Jahr 2023 zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 (insgesamt 12.174 Euro) den Ent­last­ungs­be­trag in Höhe von 4.260 Euro. Das sind dann schon mal 16.434 Euro im Jahr. Im Endeffekt habe Alleinerziehende in Steuerklasse 2 wegen der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge im Jahr 2023 knapp 1.700 Euro im Monat steuerfrei, 2024 steigt der Wert auf knapp 1.775 Euro pro Monat.

Steuerklasse 6 für den Zweitjob

Kleiner Sprung von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 6, aber Du wirst gleich merken, warum wir das tun.

Wenn Du neben Deinem eigentlichen Job einen zweiten oder gar dritten antrittst, landest Du automatisch in der Steuerklasse 6. Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du musst also hier wirklich jeden verdienten Euro versteuern. Immerhin kannst Du selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du merkst, das sich Dein ursprünglicher Zweitjob so gut entwickelt, dass Du im ersten kürzer trittst. Dann solltest Du, wenn Du ledig bist, Steuerklasse 6 und Steuerklasse 1 tauschen.  

Arbeitest Du in einem Minijob, also seit 1. Januar 2024 mit maximal 538 Euro (davor: 520 Euro) monatlichen Lohn, brauchst Du keine Steuerkarte. Denn in der Regel übernimmt Deine Firma die pauschale Lohnsteuer. Sie kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).

Steuerklasse 3 und 5 sowie 4 und 4 für Paare

Diese Steuerklassen sind Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Kleine Eselsbrücke: Eheleute müssen in der Summe ihrer Steuerklassen auf 8 kommen: also Steuerklasse 3 und 5 oder Steuerklasse 4 und 4. Zudem gibt es auch noch die Steuerklasse 4 mit Faktor. Wenn beide diese Steuerklasse haben, musst Du für die Eselsbrücke den Faktor vergessen.

Steuerklasse 3 und 5

Steuerklasse 3 gilt für Dich, wenn Du verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft lebst, Ihr beide im Inland wohnt, nicht dauernd getrennt lebt und wenn Deine Partnerin oder Dein Partner keinen Arbeitslohn bezieht – oder Arbeitslohn bezieht und in der Steuerklasse 5 ist. Bist Du verwitwet, gehörst Du bis zum Ende des ersten Jahres nach dem Tod Deines Ehegatten oder Deiner Ehegattenin in Steuerklasse 3. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr nicht dauernd getrennt gelebt habt und die verstorbene Person uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig war. 

Die Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen, hier greift der doppelte (!) Grundfreibetrag wie der in Steuerklasse 1. Also im Jahr 2023 stolze 21.816 Euro. Mit den anderen Freibeträgen und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en brauchst Du 2023 in Steuerklasse 3 schon rund 2.400 Euro im Monat  Gehalt, um überhaupt Lohnsteuer zahlen zu müssen. 2024 erhöht sich dieser Wert auf knapp 2.535 Euro.

Steuerklasse 5 erhältst Du, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich fast genauso schlecht wie die Steuerklasse 6, in der es überhaupt keinen Freibetrag gibt. Doch auch der (meist) schlechter verdienende Partner zahlt 2023 und auch 2024 schon ab einem Gehalt von rund 135 Euro im Monat Steuern. Das ist natürlich nur Theorie, denn in diesem Fall wäre bis zu 538 Euro (bis Ende 2023: 520 Euro) der Minijob die bessere Wahl. 

Steuerklasse 4

Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln. 

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu wählen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Faktorverfahren. Dieses soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind. In diesem Fall ist jedoch - wie bei Kombination Steuerklasse 3 und 5 - auf jeden Fall eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben. 

So wirken sich die Steuerklassen aus

Du jetzt weißt, welche Steuerklasse für wen die richtige ist und was diese in der Theorie bedeutet. Jetzt zeigen wir Dir in einer Tabelle mit einem Steuerklassenrechner, was das konkret für Dich bedeutet.  

Tabelle: So viel Lohnsteuer zahlst Du 2023 und 2024 in den Steuerklassen 

Steuerklasse,
Familenstand,
Kind

Lohnsteuer von
2.000 € brutto
im Monat
2023 / 2024

Lohnsteuer von
3.000 € brutto
im Monat
2023 / 2024

Lohnsteuer von
4.000 € brutto
im Monat
2023 / 2024

Steuerklasse 1
ledig, kein Kind

125 / 110 €341 / 322 €588 / 563 €
Steuerklasse 2
alleinerziehend, 1 Kind
44 /32 €245 / 226 €480 /454 €
Steuerklasse 3
verheiratet, kein Kind
0 / 0 €86 / 64 €276 / 245 €
Steuerklasse 4
verheiratet, kein Kind
125 / 110 €341 /322 €588 / 563 €
Steuerklasse 5
verheiratet, kein Kind
345 /327 €664 / 651 €1.000 /982 €
Steuerklasse 6
ledig, kein Kind
389 / 372 €706 / 691 €1.044 / 1027 €

Quelle: Brutto-Netto-Rechner des BMF, Lohnsteuer auf volle Euro gerundet (Stand: 5. Juni 2024)

Was siehst Du?

  • Du zahlst 2024 weniger Lohnsteuer als noch im Jahr 2023.
  • In Steuerklasse 3 zahlst Du am wenigstens Steuern, das Gegenstück in einer Ehe, Steuerklasse 5, entsprechend sehr viel.
  • Am schlechtesten schneidet Steuerklasse 6 ab, aber die ist ja für einen Zweitjob, in dem Du vermutlich nicht so viel verdienst.
  • Die Steuerklassen 1 und 4 sind steuerlich gleich.
  • Bist Du alleinerziehend in Steuerklasse 2 zahlst Du weniger Steuern als wenn Du Single (oder geschieden) ohne Kinder bist. 

Wenn Du selbst nachrechnen willst, kannst Du zum Beispiel den Steuerklassenrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen. 

Welche Kombinationen sind für wen sinnvoll?

Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, solltest Du Dich mit den Steuerklassen auseinandersetzen, denn im Gegensatz zu Singles kannst Du wählen, zu welcher Du gehören willst. Durch eine geschickte Kombination der Steuerklassen bekommt Ihr dann monatlich mehr Netto. Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst aber nicht, wie viel Steuern Du nach Abgabe der Steu­er­er­klä­rung zahlen musst. 

Allerdings können optimale Lohnsteuerklassen das Arbeitslosen-, Kranken-, Erziehungs- und Mut­ter­schafts­geld erhöhen. Du musst hier aber bestimmte Fristen einzuhalten. Mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich leicht herausfinden, welche Kombination am günstigsten ist.

Ehepaare erhalten nach der Hochzeit zunächst automatisch die Steuerklassen 4 und 4. Das heißt, selbst wenn nur eine Person arbeitet, bekommen beide zunächst die Steuerklasse 4. Wenn das für Euch ungünstig ist, solltet Ihr wechseln. Dafür müsst Ihr beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen. Seit 2020 könnt Ihr die Steuerklassen mehrmals im Jahr ändern.

Seid Ihr beide berufstätig, unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend, könnt Ihr für den Lohnsteuerabzug wählen,

  • ob Ihr beide in der Steuerklasse 4 bleiben wollt,
  • ob Ihr die Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 wählen wollt, wobei die besser verdienende Person nach Steuerklasse 3 und die andere nach Steuerklasse 5 besteuert werden soll oder
  • ob Ihr die Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor wählt.

Bedenkt: Wenn Ihr die Variante Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor wählt, seid Ihr zur Abgabe einer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung verpflichtet. In den allermeisten Fällen lohnt es sich aber ohnehin, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Neu ist seit 2018, dass Du in der Steuerklasse 5 oder 3 allein einen Steuerklassenwechsel beantragen kannst. Dazu ein Beispiel: Chris verdient in Teilzeit schlechter und hat in der Steuerklasse 5 so hohe Steuerabzüge, dass er nur über geringe eigene Einkünfte verfügt. Um bereits im nächsten Monat einen höheren monatlichen Nettolohn zu erhalten, genügt es, beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu stellen. Die Unterschrift seiner Partnerin ist nicht erforderlich. Beide Eheleute werden dann in der Steuerklasse 4 eingruppiert. Was dieser steuerliche Alleingang für die Ehe bedeutet, sei an dieser Stelle aber dahin gestellt.  

Die Finanzverwaltung hat in einem Merkblatt Informationen zur Steuerklassenwahl 2023 veröffentlicht. Wie Ihr die Steuerklassenwechsel machen könnt, steht ausführlich im Ratgeber „Steuerklasse ändern".

Insolvenz eines Ehegatten

Ist Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin insolvent oder wird das Gehalt gepfändet, kannst Du mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse Geld sparen. Wähle die Kombination so, dass Du die größere Steuerlast trägst. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt (FG Münster, Urteil vom 4. Oktober 2012, Az. 6 K 301/10 E).

Eingetragene Partner automatisch in Steuerklasse 4/4

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale generieren.

Folglich wird auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination 4/4 gebildet. Wünschst Du andere Steuerklassen, so musst Du dies beim Finanzamt beantragen.

Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Das Landesamt für Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Datenübermittlung an den Arbeitgeber so erfolgt, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. 

Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle

Was ist die elektronische Lohnsteuerkarte?

Während es früher die klassische Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe gab, sind die steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers seit einigen Jahren auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Man nennt das auch die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam.

Wann lohnt sich das Faktorverfahren?

Wenn Ihr unterschiedlich hohe Gehälter habt, solltet Ihr über die Kombination Steuerklasse 3 und 5 nachdenken. Das ist sinnvoll, wenn eine Person mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient und deshalb die Steuerklasse 3 wählt. Das hat allerdings den Nachteil, dass die andere Person mit Steuerklasse 5 verhältnismäßig hohe Abzüge hat, weil zum Beispiel beide Grundfreibeträge nur der in Steuerklasse 3 besteuerten Person zugutekommen.

Steht Ihr vor genau diesem Problem, solltet Ihr besser die Lohnsteuerklassen 4/4 mit Faktor nehmen. Dadurch werden bei beiden die zustehenden Freibeträge schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wie Ihr wechselt, könnt Ihr im Ratgeber „Steuerklasse ändern“ ausführlich nachlesen.

Steuerklasse 3 und 5 vor Abschaffung?

Die Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag im Jahr 2021 die Abschaffung der Steuerklassen-Kombination 3/5 vereinbart. Im Jahr 2024 wurde das konkreter - im Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vom 23. Juli 2024.

Wir nennen Dir gleich die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzentwurf. Verabschiedet wird das Gesetz aber voraussichtlich erst im Spätherbst 2024 - und es können sich auch noch Dinge verändern. Geplant sind im Regierungsentwurf unter anderem:

  • Paare mit der Steuerklassenkombination 3/5 werden in die Variante 4/4 mit Faktor überführt, also das Faktorverfahren.
  • Stichtag ist der 1. Januar 2030.
  • Das Ganze soll automatisch passieren. Dazu wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei den betroffenen Paaren zum 1. Oktober 2029 automatisch den Faktor berechnen, der für das Faktorverfahren benötigt wird. Grundlage dafür sind wiederum die Jahreslohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2028. Diese liegen dem BZSt vor, weil die Arbeitgeber diese elektronisch an die Finanzverwaltung geschickt haben müssen.
  • Später soll das BZSt jeweils am 1. April den Faktor neu bestimmen. 
  • Das Faktorverfahren wird in Zukunft zusätzlich auch zum Einsatz kommen können, wenn nur eine Person Lohnsteuer zahlt, etwa in einer Alleinverdienerehe oder wenn eine Person selbstständig ist. 
    In den Erläuterungen des Gesetzentwurfs sagt das BMF dazu, dass in diesem Fall „die Parameter der bisherigen Steuerklasse III im Faktorverfahren abgebildet werden.“ Es gibt also zwar keine Steuerklasse 3 mehr, aber die alleinig lohnsteuerzahlende Person wird im Faktorverfahren so besteuert, als ob sie diese günstigste Steuerklasse immer noch hätte.  

Steuerklassen 3 und 5 sind sehr beliebt

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts vom 26. Juli 2024 waren für das Jahr 2020 rund 5,3 Millionen Paare mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit eine gemeinsame Steu­er­er­klä­rung ab. Das sind also vereinfacht Personen, die ihr Geld nicht als Selbstständige verdienen.

  • Davon hatten knapp 2,1 Millionen Paare, also 39 Prozent, die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt.
  • Bei weiteren 1,2 Millionen und damit 25 Prozent hatte nur eine Person Arbeitseinkommen und war in Steuerklasse 3.
  • Und nur 1,9 Millionen Paare waren beide in Steuerklasse 4 - das sind 36 Prozent.

Leider konnten die Statistiker aus den vorliegenden Daten nicht ermitteln, wie viele Paare die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt hatten. Aber deutlich ist, dass bei rund zwei Drittel der Paare die Steuerklasse 3 genutzt wurde. 

Wir wollen Dir an dieser Stelle noch die Vor- und Nachteile des Faktorverfahrens zeigen.

Vorteile des Faktorverfahrens

Hier sind vier Punkte zu nennen:

  • Das Faktorverfahren bringt eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast auf beide Partner – anders als bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5. Für die geringer verdienenden Person – oft ist das die Ehefrau – bringt der Faktor mehr Netto. 
  • Für die geringer verdienende Person ist der Anreiz größer, mehr zu arbeiten und auch zu verdienen. In der Steuerklasse 5 ist die hohe Steuerlast oft einfach zu abschreckend.
  • Das Faktorverfahren gibt es zwar schon mehr als zehn Jahre, erst mit der Abschaffung der 3/5 - Kombination wird es mehr ins Bewusstsein der Steuerzahlenden rücken. Hat ein Paar bisher jeweils die Steuerklasse 4, hat es mit der Steuerklasse 4 mit Faktor auch etwas mehr netto im Monat als zuvor. 
  • Beim Faktorverfahren ist die Differenz zwischen Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres und Steuerschuld am Jahresende besonders gering. So muss man, anders als bei der 3/5 - Kombination, keine hohe Steuernachzahlung befürchten. 

Nachteile des Faktorverfahrens

Wo Licht ist, gibt es auch Schatten:

  • Bei größeren Gehaltsunterschieden hat das Paar im Faktorverfahren insgesamt monatlich weniger Netto auf dem Konto als in der 3/5 - Kombination. Das erfordert bei vielen Anpassungen über die monatlichen Ausgaben.
    Aber dabei bitte nicht vergessen: Am Ende gleicht sich alles in der Steu­er­er­klä­rung aus, doch die ist eben erst im Folgejahr. Wenn Du in der 3/5 - Kombination nach dem ersten Jahr eine deutliche Steuernachzahlung leisten musst, wird das Finanzamt zudem in der Regel Steuervorauszahlungen festsetzen. Und das bedeutet, dass sich das höhere Netto mit den Vorauszahlungen in Luft auflöst.  
  • Da Lohn­ersatz­leistungen wie Eltern- oder Ar­beits­lo­sen­geld nach dem Netto berechnet werden, konnte sich bisher ein Steuerklassenwechsel auszahlen. Das funktioniert im Faktorverfahren nicht mehr auf diese Weise. Immerhin heißt es auf einer Internetseite des BMF mit Fragen und Antworten zur Reform der Steuerklassen: „Für Nutzer der Steuerklasse III werden mit Übergangsregeln bei einzelnen Lohn­ersatz­leistungen Schlechterstellungen vermieden.“
  • Das Faktorverfahren muss man aktuell beantragen, sogar alle zwei Jahre aufs Neue. Und der Antrag erfordert mehr Anstrengung als ein Wechsel in der Steuerklasse 3. Oft lohnt dann der Aufwand nicht wirklich, besonders, wenn der Gehaltsunterschied nicht sehr groß ist. Immerhin wird das nach den Regierungsplänen spätestens ab 2030 meist der Vergangenheit angehören. Maximal ein Antrag dürfte dann noch nötig sein, danach berechnet das BZSt den Faktor automatisch jährlich neu.  

Der Vorteil des Ehegattensplittings

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann vom sogenannten Ehegattensplitting bei der Zu­sam­men­ver­an­la­gung profitieren. In den meisten Fällen ist die zu zahlende Einkommensteuer niedriger als bei der Einzelveranlagung. Einen großen finanziellen Vorteil haben Eheleute, die sehr unterschiedlich verdienen

Achtung: Die eben beschriebene Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 hat nichts mit dem Ehegattensplitting zu tun. Zwar gibt es immer wieder Vorschläge, auch dieses abzuschaffen. Aber dafür hat sich bisher noch keine Mehrheit gefunden, aktuell ist die Regierungspartei FDP strikt dagegen.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird zunächst getrennt von beiden Gehältern abgezogen. Das Finanzamt führt die Arbeitslöhne erst nach Ablauf des Jahres in der Steu­er­er­klä­rung zusammen. Deshalb besteht bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 sowie im Faktorverfahren (Steuerklasse 4 mit Faktor) die Pflicht zur Abgabe einer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Erst danach ergibt sich die zutreffende Jahressteuer und es kann zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen kommen. Je größer die Differenz beim Einkommen ist, desto höher ist der finanzielle Vorteil, der sich aus einer gemeinsamen Veranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung ergibt.

Das Finanzamt kann Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Jahressteuerschuld mindestens 400 Euro höher ist als die einzubehaltende Lohnsteuer. Für die Wahl der günstigsten Steuerklasse prüfst Du mit dem Lohn- und Einkommensrechner des Bundesfinanzministeriums, bei welcher Kombination sich in Deinem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt.

Was gilt bei Trennung und Scheidung?

Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide jedoch ihre Steuerklassen noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ Lebende definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt auf Antrag die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.

Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, wenn einer der Eheleute das verlangt, und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeit­punkt der Trennung.

Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich am 30. Dezember 2021. Bisher hatte der Mann Steuerklasse 3, seine Frau die 5. Sie beantragt beim Finanzamt für das Jahr 2021 die Einzelveranlagung. Auf Verlangen ihres Noch-Gatten muss sie aber einer Zu­sam­men­ver­an­la­gung zustimmen. Im Gegenzug muss er ihr ihren Steuernachteil erstatten – und zwar ab dem Zeit­punkt, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau also zum Beispiel bei Einzelveranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei Zu­sam­men­ver­an­la­gung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel profitiert der Mann immer noch von der gemeinsamen Veranlagung.

Oft sind jedoch beide so zerstritten, dass jeder eine getrennte Veranlagung (Einzelveranlagung) macht. Das kann bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Ex-Eheleuten aber ein völlig unnötiges Geschenk an den Fiskus sein.

Versöhnungsversuch

Sobald ein Ehepaar dem Finanzamt mitteilt, dass es versucht habe, wieder miteinander zu leben, gilt es nicht (mehr) als dauernd getrennt lebend. Konsequenz: Ihr könnt zusammen veranlagt werden. Auch mehrere Versöhnungsversuche können vorkommen; sie müssen dem Finanzbeamten aber plausibel vermittelt werden.

Wird die Ehe schließlich geschieden, sind die Eheleute auch steuerlich getrennt. Problematisch kann es werden, wenn Steuerrückerstattungen zu erwarten sind. Diese werden auf beide Köpfe verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder unterjährig abgeführt hat. Selbstverständlich muss das Finanzamt die – eventuell neuen – Kontoverbindungen erfahren, auf die es die Beträge überweisen soll.

Antrag beim Finanzamt stellen

Wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, berechnest Du diese am besten mit Hilfe einer Steuersoftware oder Steuer-App, eines Steuerberaters, einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Stelle dann beim Finanzamt frühzeitig einen Antrag, Deinen Anteil aufgrund der bereits gezahlten Einkommen- oder Lohnsteuer auf Dein Konto zu überweisen. Ihr könnt Euch auch auf eine andere Verteilung der Rückerstattung einigen. Teilt dann dieses Ergebnis dem Finanzamt schriftlich mit – mit beiden Unterschriften.

FAQ: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Was ist die beste Steuerklasse?

Am wenigstens Lohnsteuer wird in Steuerklasse 3 fällig. Dafür musst Du aber verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Im Gegenzug hat Deine Partnerin oder Dein Partner aber die ungünstige Steuerklasse 5.

Mehr dazu » 

Was bringt Steuerklasse 2?

Steuerklasse 2 können Alleinerziehende auf Antrag erhalten. Sie zahlen deshalb weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 1: Bei einem monatlichen Brutto von 3.000 Euro sind es rund 100 Euro netto mehr.

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Wer hat Steuerklasse 1?

Du bist in Steuerklasse 1, wenn Du ledig, geschieden oder verwitwet bist. Hast Du ein oder mehrere Kinder, kannst Du in Steuerklasse 2 wechseln, wenn die Kinder bei Dir gemeldet sind.

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Wann habe ich Steuerklasse 6?

Du arbeitest in Steuerklasse 6, wenn Du neben Deinem Hauptjob noch einen zweiten Job hast - und dieser mehr als ein Minijob von 538 Euro einbringt. Die Abzüge sind in Steuerklasse 6 am höchsten. Einen Teil davon kannst Du Dir aber oft über die Steu­er­er­klä­rung zurückholen.

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Wann habe ich Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 erhältst Du wie Dein eheliches Pendant automatisch nach einer Hochzeit. Du zahlst hier genauso viel Steuern wie in Steuerklasse 1. Ihr spart aber trotzdem oft Steuern, weil Ihr eine gemeinsame Steu­er­er­klä­rung machen könnt und so vom Ehegattensplitting profitiert.

Mehr dazu » 

Was ist Steuerklasse 4 mit Faktor?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können die Steuerklasse 4 mit Faktor beantragen. Mit diesem Faktorverfahren wird die steuerliche Last fair auf das Paar aufgeteilt. Ihr habt zwar mit der Steuerklasse 3 und 5 mehr Netto, müsst aber in der Faktorverfahren nicht mit einer Steuernachzahlung nach Abgabe der Steu­er­er­klä­rung rechnen.

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Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Die Bundesregierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen und in die Steuerklasse 4 mit Faktor überführen. Das entsprechende Gesetz dazu ist aber noch nicht verabschiedet.  

Mehr dazu » 

Welchen Steuerklassen gibt es?

Es gibt die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 4 mit Faktor, 5 und 6.

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