Steuerklassen Mehr netto: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6

Finanztip-Experte für Steuern
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So gehst Du vor
Inhalt
In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Steuerklassen es gibt und was sie finanziell für Dich bedeuten. Willst Du wissen, wie Du die Steuerklasse wechseln kannst, solltest Du Dir unseren Ratgeber „Steuerklasse ändern“ anschauen.
Übrigens: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich. Lohnsteuerklassen und Steuerklassen verwenden wir gleich.
Zur Lohnsteuerklasse 1 gehören die folgenden Personen:
Du siehst, dass nicht nur die klassischen Singles zur Steuerklasse 1 gehören, sondern auch Personen, die man eher in anderen Steuerklassen vermuten hätte können.
Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt immer entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2024 hast Du den Grundfreibetrag von 11.604 Euro, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Das sind schon mal in Summe 12.840 Euro steuerfrei.
Achtung: Der Grundfreibetrag wurde mit dem am 5. Dezember 2024 veröffentlichten Gesetz über das Existenzminimum rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro erhöht.
Berücksichtigt man die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, etwa für die Krankenkasse inklusive jeweiligem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, ergibt sich: Ab knapp 1.360 Euro brutto im Monat musst Du 2024 in Steuerklasse 1 Steuern zahlen, wenn Du nicht in der Kirche bist.
Im Jahr 2023 war der Grundfreibetrag mit 10.908 Euro noch deutlich geringer, weshalb Du damals schon ab knapp 1.300 Euro pro Monat Lohnsteuer gezahlt hast.
Für das Steuerjahr 2025 dürfte die Grenze auf knapp 1.380 Euro steigen, weil der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro steigt. Das hat der Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen.
Zur Lohnsteuerklasse 2 gehören alle in Steuerklasse 1 genannten Personen, sofern sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro der Person zu, die das Kindergeld erhält. Lebst Du in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ angegeben werden.
Achtung: Bist Du gerade nach einer Trennung alleinerziehend geworden, solltest Du den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, um ab dem folgenden Monat in der Steuerklasse 2 zu sein. Das machst Du mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Tust Du es nicht, wird Dein Lohn wie bisher versteuert und Du kannst Dir die damit zu viel gezahlten Steuern erst im nächsten Jahr mit der Steuererklärung zurückholen.
Der Staat unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich. Denn diese haben im Jahr 2024 zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 von insgesamt 12.840 Euro den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro. Das sind dann schon 17.100 Euro im Jahr steuerfrei. Im Endeffekt habe Alleinerziehende in Steuerklasse 2 wegen der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2024 knapp 1.775 Euro im Monat steuerfrei, 2023 waren es noch knapp 1.700 Euro. Für das Jahr 2025 kannst Du voraussichtlich mit 1.790 Euro rechnen.
Du siehst also schon, dass im Ranking der Steuerklassen die Steuerklasse 2 besser abschneidet als die Steuerklasse 1.
Kleiner Sprung von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 6, aber Du wirst gleich merken, warum wir das tun.
Wenn Du neben Deinem eigentlichen Job einen zweiten oder gar dritten antrittst, landest Du automatisch in der Steuerklasse 6. Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du musst also hier wirklich jeden verdienten Euro versteuern. Damit ist sie auch die schlechteste aller Steuerklassen.
Immerhin kannst Du selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du merkst, das sich Dein ursprünglicher Zweitjob so gut entwickelt, dass Du im ersten kürzer trittst. Dann solltest Du, wenn Du ledig bist, Steuerklasse 6 und Steuerklasse 1 tauschen.
Arbeitest Du in einem Minijob, also im Jahr 2024 mit maximal 538 Euro und ab 2025 schon bis zu 556 Euro monatlichen Lohn, brauchst Du keine Steuerkarte. Denn in der Regel übernimmt Deine Firma die pauschale Lohnsteuer. Sie kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).
Diese Steuerklassen sind Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Kleine Eselsbrücke: Eheleute müssen in der Summe ihrer Steuerklassen auf 8 kommen: also Steuerklasse 3 und 5 oder Steuerklasse 4 und 4. Zudem gibt es auch noch die Steuerklasse 4 mit Faktor. Wenn beide diese Steuerklasse haben, musst Du für die Eselsbrücke den Faktor vergessen.
Achtung: Oft werden die Steuerklassen 3 und 5 mit dem Ehegattensplitting gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Bei der Steuerklassen geht es um die Lohnsteuer, die jeden Monat vom Lohn abgezogen wird.
Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen, hier greift der doppelte (!) Grundfreibetrag wie der in Steuerklasse 1. Also im Jahr 2024 stolze 23.208 Euro. Mit den anderen Freibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen brauchst Du 2024 in Steuerklasse 3 schon rund 2.535 Euro im Monat Gehalt, um überhaupt Lohnsteuer zahlen zu müssen. 2023 waren es noch knapp 2.400 Euro. Im Jahr 2025 steigt diese Grenze auf knapp 2.590 Euro.
Steuerklasse 5 erhältst Du, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich fast genauso schlecht wie die Steuerklasse 6, in der es überhaupt keinen Freibetrag gibt. Doch auch der (meist) schlechter verdienende Partner zahlt 2023, 2024 und 2025 schon ab einem Gehalt von rund 135 Euro im Monat Steuern. Das ist natürlich nur Theorie, denn in diesem Fall wäre 2024 bis zu 538 Euro und 2025 bis zu 556 Euro der Minijob die bessere Wahl.
Ausführliche Informationen dazu findest Du im Ratgeber zu Steuerklasse 3 und 5.
Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln.
Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu wählen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Faktorverfahren. Dieses soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind. In diesem Fall ist jedoch - wie bei Kombination Steuerklasse 3 und 5 - auf jeden Fall eine Steuererklärung abzugeben.
Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale generieren.
Folglich wird auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination 4/4 gebildet. Wünschst Du andere Steuerklassen, so musst Du dies beim Finanzamt beantragen.
Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Das Landesamt für Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Datenübermittlung an den Arbeitgeber so erfolgt, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle.
Wir haben bisher immer nur von den Steuerklassen 1 bis 6 geschrieben - und das sind auch die offiziellen Steuerklassen in Deutschland. Und doch gibt es eine Steuerklasse 0. Keine Angst, in den allermeisten Fällen hast Du damit nichts zu tun.
Denn die Steuerklasse 0 gilt nur für Angestellte, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten. Das sind die sogenannten Grenzgänger, deren Wohnsitz in Belgien, Frankreich oder der Schweiz ist. Wegen sogenannter Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und diesen Ländern, müssen diese keine Lohnsteuer zahlen, deshalb bedeutet die Null in Steuerklasse 0 einfach: null Steuern. Willst Du zu diesen DBA mehr wissen, klicke einfach auf den entsprechenden Link: DBA Belgien, DBA Frankreich und DBA Schweiz.
Fühlst Du Dich angesprochen, solltest Du Dir beim Finanzamt an Deinem Beschäftigungsort eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen und diese Deinem Chef oder Deiner Chefin vorlegen. Dann erfolgt kein Steuerabzug. Hast Du keine solche Bescheinigung, rutschst Du in die eben beschriebene ungünstige Steuerklasse 6.
Sozialabgaben musst Du aber trotzdem ganz normal in Deutschland zahlen. Diese werden Dir von Deinem Bruttolohn automatisch abgezogen.
Du jetzt weißt, welche Steuerklasse für wen die richtige ist und was diese in der Theorie bedeutet. Jetzt zeigen wir Dir in einer Tabelle, was das konkret für Dich bedeutet.
Steuerklasse, Familenstand, Kind | Lohnsteuer von | Lohnsteuer von | Lohnsteuer von |
Steuerklasse 1 | 107 / 101 € | 317 / 310 € | 556 / 546 € |
Steuerklasse 2 alleinerziehend, 1 Kind | 32 / 27 € | 226 / 219 € | 454 / 445 € |
Steuerklasse 3 verheiratet, kein Kind | 0 / 0 € | 60 / 53 € | 239 / 229 € |
Steuerklasse 4 verheiratet, kein Kind | 107 / 101 € | 317 / 310 € | 556 / 546 € |
Steuerklasse 5 verheiratet, kein Kind | 322 / 315 € | 644 / 638 € | 972 / 964 € |
Steuerklasse 6 ledig, kein Kind | 367 / 359 € | 684 / 678 € | 1.017 / 1.008 € |
Quelle: Lohnsteuer-Rechner des BMF, Lohnsteuer auf volle Euro gerundet (Stand: 20. Dezember 2024)
Wenn Du selbst nachrechnen willst, kannst Du zum Beispiel den Steuerklassenrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen.
Früher war es einfach, die persönliche Steuerklasse zu finden. Sie stand auf der klassischen Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe. Dort waren auch alle anderen steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers abzulesen.
Seit einigen Jahren wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft. Alle Informationen werden auf einer Art elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Im Steuerrecht spricht man von den „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam. Mehr dazu erfährst Du im gleichnamigen Ratgeber.
Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide jedoch ihre Steuerklassen noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ Lebende definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt auf Antrag die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.
Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, wenn einer der Eheleute das verlangt, und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Trennung.
Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich am 30. Dezember 2023. Bisher hatte der Mann Steuerklasse 3, seine Frau die 5. Sie beantragt beim Finanzamt für das Jahr 2023 die Einzelveranlagung. Auf Verlangen ihres Noch-Gatten muss sie aber einer Zusammenveranlagung zustimmen. Im Gegenzug muss er ihr ihren Steuernachteil erstatten – und zwar ab dem Zeitpunkt, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau also zum Beispiel bei Einzelveranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei Zusammenveranlagung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel profitiert der Mann aber immer noch von der gemeinsamen Veranlagung.
Oft sind jedoch beide so zerstritten, dass jeder eine getrennte Veranlagung (Einzelveranlagung) macht. Das kann bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Ex-Eheleuten aber ein völlig unnötiges Geschenk an den Fiskus sein.
Sobald ein Ehepaar dem Finanzamt mitteilt, dass es versucht habe, wieder miteinander zu leben, gilt es nicht (mehr) als dauernd getrennt lebend. Konsequenz: Ihr könnt zusammen veranlagt werden. Auch mehrere Versöhnungsversuche können vorkommen; sie müssen dem Finanzbeamten aber plausibel vermittelt werden.
Wird die Ehe schließlich geschieden, sind die Eheleute auch steuerlich getrennt. Problematisch kann es werden, wenn Steuerrückerstattungen zu erwarten sind. Diese werden auf beide Köpfe verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder unterjährig abgeführt hat. Selbstverständlich muss das Finanzamt die – eventuell neuen – Kontoverbindungen erfahren, auf die es die Beträge überweisen soll.
Wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, berechnest Du diese am besten mit Hilfe einer Steuersoftware oder Steuer-App, eines Steuerberaters, einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Stelle dann beim Finanzamt frühzeitig einen Antrag, Deinen Anteil aufgrund der bereits gezahlten Einkommen- oder Lohnsteuer auf Dein Konto zu überweisen. Ihr könnt Euch auch auf eine andere Verteilung der Rückerstattung einigen. Teilt dann dieses Ergebnis dem Finanzamt schriftlich mit – mit beiden Unterschriften.
Am wenigstens Lohnsteuer wird in Steuerklasse 3 fällig. Dafür musst Du aber verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sein. Im Gegenzug hat Deine Partnerin oder Dein Partner aber die ungünstige Steuerklasse 5.
Steuerklasse 2 können Alleinerziehende auf Antrag erhalten. Sie zahlen deshalb weniger Lohnsteuer als in Steuerklasse 1: Bei einem monatlichen Brutto von 3.000 Euro sind es rund 100 Euro netto mehr.
Du bist in Steuerklasse 1, wenn Du ledig, geschieden oder verwitwet bist. Hast Du ein oder mehrere Kinder, kannst Du in Steuerklasse 2 wechseln, wenn die Kinder bei Dir gemeldet sind.
Du arbeitest in Steuerklasse 6, wenn Du neben Deinem Hauptjob noch einen zweiten Job hast - und dieser mehr als ein Minijob von maximal 556 Euro einbringt. Die Abzüge sind in Steuerklasse 6 am höchsten. Einen Teil davon kannst Du Dir aber oft über die Steuererklärung zurückholen.
Steuerklasse 4 erhältst Du wie Dein eheliches Pendant automatisch nach einer Hochzeit. Du zahlst hier genauso viel Steuern wie in Steuerklasse 1. Ihr spart aber trotzdem oft Steuern, weil Ihr eine gemeinsame Steuererklärung machen könnt und so vom Ehegattensplitting profitiert.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können die Steuerklasse 4 mit Faktor beantragen. Mit diesem Faktorverfahren wird die steuerliche Last fair auf das Paar aufgeteilt. Ihr habt zwar mit der Steuerklasse 3 und 5 mehr Netto, müsst aber in der Faktorverfahren nicht mit einer Steuernachzahlung nach Abgabe der Steuererklärung rechnen.
Es gibt die Steuerklassen 1, 2, 3, 4, 4 mit Faktor, 5 und 6. Für sogenante Grenzgänger auch noch die Steuerklasse 0.
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