Patientenverfügung erstellen Wie Du im Krankheitsfall selbst über Dein Leben bestimmst
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn Du richtig krank wirst, einen Unfall hast, vielleicht im Koma liegst und nicht mehr selbst entscheiden kannst, was mit Dir passiert? Womöglich hast Du eine klare Vorstellung davon, welche medizinische Behandlung Du in einer solchen Situation wünschst – und welche nicht. Oder Du möchtest wissen, was überhaupt möglich wäre. Es ist auf jeden Fall sehr sinnvoll, Vorsorge zu treffen. Wir erklären Dir, wie Du mit einer Patientenverfügung Klarheit für Dich und Deine Angehörigen schaffst, welches Formular Du für eine Patientenverfügung nutzen kannst und wie Du sicherstellst, dass das Dokument im Notfall auch gefunden wird.
Jeder Mensch sollte neben einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung haben. Beide Vorsorgedokumente sind wichtig, sie ergänzen sich, unterscheiden sich aber sehr voneinander: Mit einer Vollmacht bestimmst Du eine vertraute Person, die in allen Belangen für Dich entscheiden soll, falls Du es nicht mehr selbst kannst. Eine Patientenverfügung ist hingegen eine konkrete Handlungsanweisung für medizinische Maßnahmen, ob und wann Du zum Beispiel lebensverlängernde Behandlungen möchtest. Mit diesen beiden Vorsorgedokumenten bleibst Du selbstbestimmt, auch wenn Du nicht mehr mitteilen kannst, was Du möchtest. Das kann im Endstadium einer unheilbaren Krankheit sein, bei einem Gehirnschäden etwa durch Unfall oder Schlaganfall, aber auch bei fortschreitender Demenz.
Ohne Patientenverfügung sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Dich am Leben zu erhalten oder Dein Leben zu verlängern, auch wenn Du das vielleicht selbst gar nicht unbedingt möchtest. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter für Dich entscheiden, welche Behandlung Du wahrscheinlich gewünscht hättest. Das kann schwierig sein, gerade weil sich Angehörige oft in diesen Punkten nicht einigen können. Deshalb hilfst Du mit einer Patientenverfügung auch Deinen Angehörigen und nimmst ihnen die Last von schweren Entscheidungen ab. Spätestens wenn eine Operation ansteht, solltest Du deshalb eine Patientenverfügung aufsetzen.
Mit einer Patientenverfügung legst Du schriftlich fest, welche Maßnahmen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ergreifen sollen und welche eben nicht, falls Du zum Beispiel im Koma liegst (§ 1827 BGB). Sie sind an Deine Wünsche gebunden. Dabei müssen sich die Ärztinnen und Ärzte immer mit einem Betreuer, einer Betreuerin oder einer bevollmächtigten Person abstimmen, die darüber wacht, dass Dein Wille umgesetzt wird (§ 1828 BGB).
Wichtig: Bei einem Verkehrsunfall beachten die Notfallsanitäter und Ärzte die Patientenverfügung in aller Regel nicht. In einer solchen Situation bleibt für die gründliche Prüfung einer Patientenverfügung keine Zeit. Solltest Du danach nicht bei Bewusstsein sein und nicht selbst entscheiden können, wird die Patientenverfügung wichtig.
Die Patientenverfügung und deren Berücksichtigung in der medizinischen Praxis ist ein universelles Menschenrecht und Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung. Diese Bedeutung der grundlegenden Patientenrechte hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem wichtigen Urteil betont (17.09.2024, Az. 15541/20).
Du hast drei Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu erstellen.
Es gibt viele Vordrucke und Vorlagen für Patientenverfügungen, bei denen Du Deine Wünsche im Wesentlichen durch Ankreuzen festhältst. Ein Problem kann dabei sein, dass eine Patientenverfügung zu allgemein formuliert ist und deshalb im Zweifelsfall nicht berücksichtigt wird.
Wir empfehlen Dir für die Patientenverfügung die Vorlage des Justizministeriums. Sie enthält konkret formulierte Textbausteine, mit denen Du Deinen eigenen Patientenwillen als Word-Dokument erstellen kannst. In dem Vordruck Patientenverfügung findest Du verschiedene Varianten, zwischen denen Du Dich entscheiden kannst. Die Erklärung musst Du eigenhändig unterschreiben (§ 1827 BGB).
Du kannst Deine Patientenverfügung mit Deiner Hausärztin oder dem Hausarzt besprechen und das Dokument von ihm oder ihr unterschreiben lassen. Das dient der Bestätigung, dass Du in vollem Umfang einwilligungsfähig warst, als Du Deine Wünsche schriftlich festgehalten hast.
Vorsoge-Tool: Die Verbraucherzentralen stellen basierend auf den Textbausteinen des Ministeriums ein Online-Tool bereit, mit dem Du Schritt für Schritt Deine Patientenverfügung erstellen kannst. Der Service Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung enthält zusätzliche Erläuterungen, die Dir die Tragweite getroffener Entscheidungen verdeutlichen. Das ist eine gute, kostenlose Möglichkeit, anhand eines Vordrucks Deine Patientenverfügung zu erstellen.
Wichtig ist auch die Registrierung. Im Zentralen Vorsorgeregister kannst Du Deine Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht registrieren lassen. Ärzte können auf das Register zugreifen, um zu erfahren, ob es Verfügungen gibt und mit der dort eingetragenen Vertrauensperson in Kontakt zu treten. Den Inhalt der Patientenverfügung erfährt man aus dem Register nicht, denn die Original-Dokumente sind dort nicht hinterlegt und nicht abrufbar. Anders ist das bei einem digitalen Abruf, bei dem die Behandelnden sofort auf die Dokumente zugreifen können. Einen solchen bieten derzeit nur einige Rechtsdienstleister an.
Ausblick: Zukünftig soll laut GKV-Spitzenverband grundsätzlich jeder, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, in seiner elektronischen Patientenakte auch seine Patientenverfügung als pdf-Dokument hinterlegen können.
Es gibt einige Unternehmen, die online ein Frage-Antwort-Tool zur Erstellung von Vorsorgedokumenten entwickelt haben. Der Dialog orientiert sich an einem Anwaltsgespräch; er enthält über die reinen Fragen und Antworten hinaus viele Hinweise und Erklärungen, die Dir die Entscheidung leichter machen. Anhand Deiner Wünsche erstellt der Anbieter dann eine für Dich passende Patientenverfügung. Die musst Du nur noch ausdrucken und unterschreiben.
Das Besondere an den Dienstleistern ist der Notfallabruf. Du bekommst eine Notfallkarte, die Du in Deinem Geldbeutel aufbewahren kannst. Mit den Informationen auf dieser Karte ist sichergestellt, dass die Angehörigen und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die Patientenverfügung auch schnell finden und beachten können. Denn eine Patientenverfügung, die erst zuhause in den Ordnern oder auf dem Schreibtisch gesucht werden muss und vielleicht nicht mehr auftaucht, ist nutzlos. Das ist der entscheidende Vorteil im Vergleich zum kostenlosen Tool der Verbraucherzentralen oder auch zu den Dokumenten, die einmalig nach einer Vorlage erstellt wurden.
Möchtest Du eine rechtliche Beratung, ist Deine Familienkonstellation kompliziert oder benötigst Du Dokumente, die auch im Ausland gelten, dann bist Du bei einer Rechtsanwältin oder einem Notar gut aufgehoben. Das ist zwar teurer als ein Rechtsdienstleister, bietet aber die Gewissheit, dass Du alle Fragen stellen kannst, die Dich bewegen. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister wird im Regelfall automatisch veranlasst.
Du solltest Dich auf jeden Fall vorher erkundigen, mit welchen Anwaltskosten Du rechnen musst. Anwälte können nach Stundensätzen, pauschal oder nach dem Geschäftswert abrechnen. Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten unter 300 Euro liegen.
Tipp: Einige Rechtsschutzversicherungen bieten Beratung bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten. Falls Du rechtsschutzversichert bist, solltest Du Dich bei Deiner Versicherung erkundigen, welche Beratungsleistungen zu Vorsorgedokumenten abgedeckt sind. Weitere Informationen zu den von uns empfohlenen Tarifen für eine gute Absicherung findest Du im Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung.
Wir haben sieben Rechtsdienstleister für Patientenverfügungen in unsere Untersuchung einbezogen. Besonders überzeugt haben uns Afilio und PatientenverfügungPlus. Die Vorsorgedienstleister bieten alle Vorsorgedokumente – von der Patientenverfügung über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung bis zur Sorgerechtsverfügung. Der Online-Dialog ist einfach und gut verständlich.
Mit beiden Dienstleistern kannst Du Deine Vorsorgedokumente erstellen. Afilio verlangt dafür einmalig 25 Euro und PatientenverfügungPlus 19,90 Euro.
Für den Notfallabruf bieten beide Anbieter einen Notfallpass. Mit dieser Karte lassen sich die unterschriebenen und hinterlegten Dokumente im Notfall sehr einfach auch vom medizinischen Personal abrufen. Wichtig ist, dass man diese Notfallkarte immer bei sich trägt, am besten im Portemonnaie. Ein Abo-Modell mit Abruffunktion, Aktualisierungsmöglichkeit und Erinnerungsservice ist aus unserer Sicht zu empfehlen.
Patientenverfügungplus verlangt dafür 19,90 Euro pro Jahr, mit Hinterlegung der Originaldokumente 39,90 Euro pro Jahr. Afilio ist etwas teurer und verlangt 48 Euro pro Jahr, bietet allerdings dafür Vorsorgedokumente für zwei Personen an. Zusätzlich registriert Affilio die Vorsorgedokumente noch im Zentralen Vorsorgeregister. Das kann bei der Vorsorgevollmacht wichtig sein, falls die Notfallkarte einmal verloren gehen sollte. Dann sieht ein Gericht immer noch, dass es eine bevollmächtigte Person gibt und bestimmt dementsprechend nicht ohne Weiteres einen Betreuer. Wie wir bei unserer Untersuchung genau vorgegangen sind, findest Du ausführlich am Ende des Ratgebers.
In der nachfolgenden Tabelle findest Du einen Überblick über die Preise der beiden von uns empfohlenen Anbieter.
Afilio | PatientenverfügungPlus | |
Erstellung der Dokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) | 25 € | 19,90 € |
Erstellung und Notfallabruf für 1 Person im Jahr | 48 €/Jahr | 19,90 €/Jahr |
Erstellung und Notfallabruf für 1 Person im Jahr mit Hinterlegung der Originaldokumente | 48 €/Jahr | 39,90 €/Jahr |
Erstellung und Notfallabruf für 2 Personen im Jahr mit Hinterlegung der Originaldokumente | 48 €/Jahr | 71,82 €/Jahr |
Quelle: Finanztip-Recherche, Websites und Fragebögen der Anbieter (Stand: 17. Dezember 2024)
Es gibt einige wichtige Punkte, die in jeder Patientenverfügung enthalten sein sollten. Die finden sich in allen Vordrucken, Formularen oder Mustern für Patientenverfügungen:
Lebenserhaltende Maßnahmen - Du kannst bestimmen, dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan werden soll, um Dein Leben zu erhalten. Du kannst aber auch auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. Was Du wünschst, solltest Du in der Patientenverfügung von der konkreten Behandlungssituation abhängig machen. Möglicherweise möchtest Du bei einem Unfall sehr wohl, dass alles getan wird, damit Du weiter leben kannst, im Endstadium einer Krebserkrankung vielleicht nicht.
Schmerz- und Symptombehandlung - Wie Deine Schmerz- und Symptombehandlung aussehen soll, kannst Du festlegen. Willst Du Morphium oder andere Medikamente, auch wenn dadurch Dein Bewusstsein gedämpft werden sollte oder Mittel, die Dein Leben verkürzen? Auch dann sollte klar sein, in welchen Situationen Du eine solche Schmerzbehandlung wünschst.
Künstliche Ernährung und Beatmung - In der Patientenverfügung kannst Du aufschreiben, ob und vielleicht wann Du künstlich ernährt oder beatmet werden willst.
Wiederbelebung - Auch zu Wiederbelebungsversuchen kannst Du etwas festlegen, zum Beispiel, dass Du solche wünschst oder ablehnst.
Antibiotika oder Blutübertragungen - Du kannst bestimmen, ob Du Antibiotika oder Blutübertragungen bekommen willst, falls das Dein Leben verlängern kann oder ob Du die Gabe nur zur Beschwerdelinderung wünschst oder ob Du sie ganz ablehnst.
Ort der Behandlung - Üblich ist auch, dass Patientinnen und Patienten festlegen, ob sie zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden wollen oder, wenn möglich, zuhause oder in einem Hospiz sterben möchten.
Bevollmächtigte - In der Patientenverfügung solltest Du darauf hinweisen, wenn Du zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hast. Der oder die Bevollmächtigte ist dann auch die Ansprechperson für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und stellt sicher, dass Dein Wille entsprechend der Verfügung beachtet wird.
Wichtig: Seit 1. Januar 2023 haben Eheleute für sechs Monate in Angelegenheiten der Gesundheitssorge ein sogenanntes Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Beide können sich so gegenseitig beistehen und schnell die notwendigen Hilfen in die Wege leiten. Wir empfehlen Dir zusätzlich eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen.
Ärztliche Schweigepflicht - Ärztinnen und Ärzte dürfen gegenüber Dritten nichts über den Gesundheitszustand ihrer Patienten preisgeben. Es empfiehlt sich daher, Deinen Arzt oder Deine Ärztin gegenüber der bevollmächtigten Person von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden.
Organspende - In der Patientenverfügung kannst Du auch Deine Zustimmung zur Organspende erklären. Die ist wirksam, auch wenn Du keinen Organspende-Ausweis hast. Das ist aber keine Pflicht und steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Patientenverfügung. Du kannst auch angeben, dass Du selbst keine Organe möchtest.
In Deutschland gilt die sogenannte Zustimmungslösung. Ohne Deine ausdrückliche Zustimmung werden Deine Organe im Fall Deines Todes nicht gespendet. Seit März 2024 kannst Du einer Organspende auch digital zustimmen. Damit Du Deine Entscheidung im digitalen Organspende-Register speichern kannst, muss die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein. Wegen der niedrigen Spenderzahlen soll zudem die gesetzliche Grundlage für Organspenden so bald wie möglich verändert werden.
Der Bundesrat forderte im Juni 2024 die Einführung des Widerspruchsmodells, das zum Beispiel in Österreich gilt: Solange Du nicht widersprichst, erklärst Du Dich zur Organspende bereit. Sollte in Deutschland eine neue Regelung kommen, kannst Du in der Patientenverfügung Deine Wünsche zur Organspende festlegen – und auch widersprechen, falls Du Deine Organe nicht spenden möchtest.
Damit Deine Patientenverfügung formell rechtsgültig ist, musst Du sie eigenhändig unterschreiben. Das geht auch mit einer elektronischen Unterschrift (§ 126a BGB). Eine Beglaubigung im Notariat oder durch eine Behörde ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Patientenverfügung inhaltlich bestimmt und konkret sein, damit sie wirksam ist. Wichtig ist deshalb, dass Du zum einen genau beschreibst, in welchen Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll. Zum anderen solltest Du die ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnen, die Du möchtest oder ablehnst (§ 1827 BGB).
Natürlich kannst Du nicht alle Krankheiten und Krankheitsverläufe voraussehen. Daher dürfen die Anforderungen an die konkreten Formulierungen auch nicht überspannt werden (BGH, 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15). Es reicht, wenn Du bestimmte Lebens- und Behandlungssituationen umschreibst (BGH, 14.11.2018, Az. XII ZB 107/18).
Klar ist aber: Nur zu sagen, dass man keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünscht, reicht nicht (BGH, 06.07.2016, Az. XII ZB 61/16). Auch allgemeine Anweisungen sind nicht bestimmt genug, etwa die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist (BGH, 08.02.2017, Az. XII ZB 604/15). Daraus ist nicht ohne weiteres der Wille zu entnehmen, dass Du zum Beispiel keine künstliche Ernährung wünschst.
Hast Du eine wirksame Patientenverfügung erstellt, dann dürfen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen, ohne dass ein Gericht das genehmigen müsste. Deine Handlungsanweisungen für medizinische Maßnahmen müssen alle akzeptieren (BGH, 14.11.2018, Az. XII ZB 107/18).
Du kannst Deine Verfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Manchmal ist das notwendig. Zum Beispiel, wenn sich Eheleute gegenseitig als Bevollmächtigte eingesetzt haben und etwa die Frau so krank geworden ist, dass sie sich nicht mehr um ihren Mann kümmern kann. Auch wenn nichts Besonderes geschehen ist, ist es sinnvoll, etwa alle zwei Jahre die Verfügung nochmal kritisch zu lesen und dann mit einer neuen Unterschrift zu bestätigen oder eben abzuändern. Das gilt auch, wenn Du Deine Patientenverfügung mit einem Vordruck erstellt hast.
Hast Du Deine Wünsche mit einem der von uns empfohlenen Rechtsdienstleister schriftlich festgelegt, wirst Du entweder automatisch alle zwei Jahre an eine Aktualisierung erinnert oder kannst einen Erinnerungsservice einrichten.
Im Zeitraum vom 14. November bis 17. Dezember 2024 untersuchten wir Rechtsdienstleister, bei denen Kunden mithilfe eines Frage-Antwort-Tools individuelle Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellen können. Dabei beschränkten wir uns auf sieben Unternehmen. Diese Grundgesamtheit setzt sich zusammen aus Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die uns bei einer Google-Suche am 14. November 2024 jeweils auf den ersten drei Ergebnisseiten zu den Begriffen „Vorsorgedokumente“, „Patientenverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ angezeigt wurden. Auch das Unternehmen, das Finanztip nach der letzten Untersuchung 2023 empfohlen hat sowie ein Anbieter, der um Teilnahme an der nächsten Untersuchung gebeten hat, ergänzten die Grundgesamtheit.
An diese sieben Unternehmen schickten wir am 22. November einen umfangreichen Fragebogen zu den angebotenen Dienstleistungen, zur Preisgestaltung, zum Datenschutz und weiteren Aspekten. Drei Anbieter antworteten nicht. Alle anderen Dienstleister haben wir in unsere Untersuchung einbezogen: Afilio – Gesellschaft für Vorsorge GmbH, Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, Plusrecht GmbH und das Projekt Patientensorge gUG.
Wir werteten die Antworten aus, untersuchten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Um die Nutzerfreundlichkeit und die Dokumente miteinander vergleichen zu können, testeten wir auch die Frage-Antwort-Tools anhand eines Beispielfalls und erstellten entsprechende Vorsorgedokumente.
Die folgenden sechs Kriterien bewerteten wir mit einzelnen Punkten. Die Anbieter konnten insgesamt 130 Punkte erzielen.
Unsere beiden Empfehlungen haben unsere Kriterien sehr gut erfüllt. Von den möglichen 130 Punkten erzielte Afilio 111 Punkte. PatientenverfügungPlus schnitt nur geringfügig schlechter ab mit 106 Punkten, hat aber sehr viel Erfahrung und ist ein Wegbereiter für digitale Vorsorgedokumente. Die anderen Anbieter erzielten in der Summe deutlich weniger Punkte, zum Beispiel wegen Mängeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weil sie keinen Notfallabruf der hinterlegten Dokumente anbieten. Zudem waren sie preislich nicht wesentlich günstiger, sondern teilweise sogar teurer, sodass wir uns dazu entschlossen haben, unseren Lesern zwei Anbieter zu empfehlen.
Jede Untersuchung ist eine Momentaufnahme. Wir aktualisieren die Untersuchung regelmäßig; voraussichtlich das nächste Mal zum Dezember 2025.
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