Balkonkraftwerk anmelden So einfach meldest Du Deine Balkon-Solaranlage an

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Dein Balkonkraftwerk musst Du im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das geht innerhalb weniger Minuten.
  • Die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.

So gehst Du vor

  • Du kannst Dein Balkonkraftwerk sofort anschließen und in Betrieb nehmen.
  • Erst danach musst Du das Balkonkraftwerk anmelden – dafür hast Du ab der Installation einen Monat Zeit. Der Online-Registrierungsassistent des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters hilft Dir dabei.
  • Lade Dir unsere Checkliste mit den wichtigsten Tipps für Balkonkraftwerke herunter.

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Mit einem Balkonkraftwerk kannst Du auf dem Balkon oder im Garten Solarstrom für Deinen Haushalt produzieren. Das geht auch, wenn Du zur Miete wohnst. Achte darauf, die kleine Solaranlage sturmsicher zu montieren. Dann kannst Du das Balkonkraftwerk per Steckdose anschließen. Vergiss nur nicht, es dann noch anzumelden.

Wann und wo musst Du Dein Balkonkraftwerk anmelden?

Jedes Balkonkraftwerk, auch steckerfertige Solaranlage genannt, muss bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, solange es an einem bestimmten Ort montiert und dort betrieben wird. Sobald das Balkonkraftwerk angeschlossen ist, hast Du für die Anmeldung einen Monat lang Zeit (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

Die Registrierung nimmst Du im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter (MaStR) der Bundesnetzagentur vor. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist im Jahr 2025 nicht mehr erforderlich (§ 8 Abs. 5a EEG 2023). 

Eine Ausnahme von der Anmeldepflicht gilt, wenn Du die Stecker-Solaranlage nicht ständig am selben Ort und derselben Steckdose betreibst. Zum Beispiel, wenn es sich um eine mobile Anlage handelt, die Du in den Campingurlaub mit dem Wohnmobil mitnimmst. Wenn Du das Balkonkraftwerk gar nicht mit dem Stromnetz verbindest, es also ausschließlich einen Batteriespeicher lädt oder Du Elektrogeräte nur direkt damit verbindest, musst Du es auch nicht anmelden (§ 2 MaStRV). 

Als Balkonkraftwerk gelten Solaranlagen bis zu einer bestimmten Maximalleistung (§ 8 Abs. 5a EEG 2023): 

  • Die Solarmodule dürfen zusammen eine Spitzenleistung von 2.000 Watt – das entspricht zwei Kilowatt-Peak – nicht überschreiten. 
  • Dazu kommt ein sogenannter Wechselrichter. Er wandelt den Strom aus den Solarmodulen um und speist ihn in Dein Hausnetz ein. Der Wechselrichter darf maximal 800 Watt leisten. Sollten die Solarmodule eine höhere Leistung erzeugen können, begrenzt der Wechselrichter ihre Leistung.

Überschreitet Deine Solaranlage diese Werte, dann gilt sie nicht als Balkonkraftwerk, sondern als normale Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge. Wie Du dann vorgehen musst, liest Du in unserem Ratgeber PV-Anlage anmelden.

Bevor Du Dein Balkonkraftwerk anschließt, solltest Du einige Dinge geklärt haben. Dazu gehört, Dir die Erlaubnis Deines Vermieters oder der Wohn­ungs­eig­en­tüm­er­ge­mein­schaft (WEG) zu holen. Als Mieterin oder Mieter hast Du einen rechtlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Die Anlage muss außerdem sicher montiert werden. Details dazu kannst Du in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk nachlesen. Wenn Du sämtliche Punkte geklärt hast, kannst Du Dein Balkonkraftwerk sofort an die Steckdose anschließen.

Checkliste Balkonkraftwerk

Unsere Checkliste fasst die wichtigsten Tipps für die Planung, den Kauf und die Installation Deines Balkonkraftwerks zusammen.

Zum Download

Balkonkraftwerk im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter anmelden – so gehts

Die Anmeldung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter ist innerhalb weniger Minuten erledigt und kostenlos. Rufe dafür online den Registrierungsassistenten des Markt­stamm­da­ten­re­gis­ters auf. Dort erledigst Du die Registrierung Deines Balkonkraftwerks in den folgenden Schritten: 

  1. Klicke auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“ und anschließend auf „Registrierung einer Solaranlage“.
  2. Wähle im nächsten Bildschirm die Option „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ aus.
  3. Beantworte die Fragen des Registrierungsassistenten. Sofern Du noch kein Benutzerkonto im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter hast, wirst Du dazu aufgefordert, eines anzulegen.
  4. Anschließend folgt die Registrierung des Balkonkraftwerks. Dabei musst Du einige Angaben zum Standort und den technischen Daten der Anlage machen.

Welche Daten brauchst Du für die Registrierung?

In dem Screenshot oben siehst Du einen Ausschnitt des Anmeldeformulars im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter. Folgendes musst Du angeben:

Datum der Inbetriebnahme - Das Datum sollte weniger als einen Monat zurückliegen, da Du Dein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme anmelden solltest.

Anzahl der Module - In der Regel verfügt ein Balkonkraftwerk über ein oder zwei Solarmodule, mehr sind möglich.

Gesamtleistung der Module - Wie viel Leistung die Solarmodule zusammen maximal erzeugen können, sollte der Hersteller beziehungsweise Händler in der Einheit Watt-Peak angeben. Ein Beispiel: Wenn das Balkonkraftwerk aus zwei Solarmodulen besteht, die jeweils 420 Watt-Peak (Wp) leisten, beträgt die Gesamtleistung 840 Watt-Peak. Teilweise wird die Leistung von Solarmodulen auch in Watt angegeben, dann steht dort zum Beispiel einfach 420 Watt. 

Wechselrichterleistung - Der Wechselrichter speist den Strom aus den Solarmodulen ins Hausnetz ein, sodass Du ihn im Haushalt nutzen kannst. Seine Leistung wird in Watt (W) angegeben und darf bei Balkonkraftwerken bei maximal 800 Watt liegen. Liegt die Maximalleistung der Solarmodule über der Wechselrichterleistung, begrenzt der Wechselrichter in Spitzenzeiten die erzeugte Strommenge. Die Leistungsangabe findest Du im Hersteller-Datenblatt oder auch direkt auf dem Wechselrichter. Sie wird auch als AC-Leistung oder Bemessungsleistung bezeichnet.

Zählernummer - Die Nummer Deines Stromzählers kannst Du direkt auf der Vorderseite des Stromzählers ablesen. Außerdem findest Du die Zählernummer auf Deiner Stromrechnung.

Veränderst Du nachträglich etwas an Deinem Balkonkraftwerk, solltest Du das melden. Zum Beispiel, falls Du durch ein zusätzliches Solarmodul die Leistung erhöhst. Und wenn Du das Balkonkraftwerk wieder abbaust, musst Du es aus dem Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter auch wieder austragen.

Musst Du das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Um das Stromnetz vor Deiner Haustür kümmert sich der sogenannte Netzbetreiber. Oft ist der das örtliche Stadtwerk oder ein anderes großes Unternehmen. Früher musstest Du ein Balkonkraftwerk zusätzlich auch beim Netzbetreiber anmelden. Das ist seit einer Gesetzesänderung im Mai 2024, dem Solarpaket, aber nicht mehr notwendig. Der Netzbetreiber bekommt stattdessen alle Daten über Dein Balkonkraftwerk aus dem Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter der Bundesnetzagentur. 

Diese vereinfachten Regeln für die Anmeldung gelten, wenn das Balkonkraftwerk die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt – im Wesentlichen also, solange der Wechselrichter maximal 800 Watt leistet. Zu den Erleichterungen für Balkonkraftwerke zählt auch, dass Dein Stromzähler vorübergehend rückwärtsdrehen darf (§ 10a Abs. 3 EEG). Das passiert bei älteren, analogen Stromzählern, wenn die Solaranlage mehr Strom produziert als gerade im Haushalt verbraucht wird. Du kannst das Balkonkraftwerk einfach in Betrieb nehmen und der Netzbetreiber ist dafür zuständig, den Zähler zeitnah zu tauschen.

In welchen Fällen kommt der Netzbetreiber überhaupt noch ins Spiel?

Diskussionen gibt es nach wie vor darüber, an welcher Steckdose Balkonkraftwerke angeschlossen werden dürfen. In der Vergangenheit bestanden einige Netzbetreiber auf eine spezielle Energiesteckdose, etwa den Wieland-Stecker, die beim Einbau zusätzlich kostet. In der Realität werden Balkonkraftwerke aber häufig über ganz normale Schutzkontaktsteckdosen (Schukostecker) angeschlossen. Der zuständige Verband der Elektrotechnik (VDE) hat bereits angekündigt, das künftig zu dulden. In einer geplanten Norm für Balkonkraftwerke soll der Schukostecker erlaubt werden. Netzbetreiber dürften unserer Einschätzung nach deshalb nicht mehr einschreiten, wenn Du Dein Balkonkraftwerk per Schukostecker anschließt. Beachte aber diese Sicherheitsregeln

Falls Du für Dein Balkonkraftwerk die sogenannte Einspeisevergütung haben möchtest, müsstest Du es beim Netzbetreiber anmelden. Dann würdest du für den Anteil des erzeugten Stroms, den Du nicht sofort verbrauchen kannst und der damit ins Stromnetz abfließt, Geld erhalten. Meist ist das ein niedriger zweistelliger Betrag pro Jahr. Deine steckerfertige Solaranlage würde dann aber nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern wie eine normale Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge behandelt. Das bedeutet für Dich bürokratischen Mehraufwand. Zum Beispiel müsstest Du dem Netzbetreiber regelmäßig mitteilen, wie viel Strom Du eingespeist hast. Verzichte deshalb auf die Einspeisevergütung für Dein Balkonkraftwerk und versuche stattdessen, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. 

Mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk

  • Strom aus einem Balkonkraftwerk senkt Deine Stromrechnung in der Regel um 60 bis 240 Euro im Jahr.

  • Am Balkon, auf dem Dach oder im Garten: Die Mini-Solaranlage kannst Du per Steckdose unkompliziert selbst anschließen.

  • Mit unserem Ratgeber findest Du heraus, ob sich ein Balkonkraftwerk eher mit einem oder mit zwei Solarmodulen für Dich lohnt.

Zum Ratgeber

Was passiert, wenn Du Dein Balkonkraftwerk nicht oder zu spät anmeldest?

Für Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, welche Solaranlagen in ihrem Gebiet Strom erzeugen. Nur so können sie einen Überblick gewinnen und möglichen Überlastungen des Stromnetzes vorbeugen, indem sie das Netz ausbauen. Die Anmeldung von Balkonkraftwerken dient also der Netzstabilität.

Deshalb solltest Du Deiner Pflicht nachkommen, Dein Balkonkraftwerk im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter anzumelden. Wenn Du das nicht innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erledigst, verstößt Du gegen Paragraf 5 der Markt­stamm­da­ten­re­gis­terverordnung. Die Folge: Du begehst eine Ordnungswidrigkeit (§ 21 MaStRV) und die Bundesnetzagentur könnte Dich deshalb zu einem Bußgeld verdonnern. Fehlt die Anmeldung Deines Balkonkraftwerks, kann die Strafe bei bis zu 50.000 Euro liegen (§ 95 Abs. 2 EnWG). In der Praxis werden die Strafen wohl deutlich niedriger sein, aber dennoch empfindlich. Bisher ist nicht klar, wie sehr die Bundesnetzagentur das verfolgt.

Da Dich die Anmeldung nichts kostet, sie schnell geht und der Allgemeinheit dient, solltest Du Dein Balkonkraftwerk anmelden.