Einspeisevergütung 2025 Für Strom aus Deiner PV-Anlage bekommst Du Geld

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einspeisevergütung für Photovoltaik (PV) garantiert Dir 20 Jahre lang feste Einnahmen für den Strom, den Deine Anlage ins Stromnetz einspeist.
  • Aktuell beträgt die Einspeisevergütung bis zu 7,94 Cent pro Kilowattstunde, wenn Du einen Teil des PV-Stroms selbst verbrauchst. Bei Volleinspeisung sind es bis zu 12,60 Cent pro Kilowattstunde.

  • Neu: Während negativer Strompreise bekommen neue PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr. Die Vergütung wird dafür später nachgeholt.

So gehst Du vor

  • Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Leistung der Anlage ab und an welchem Datum sie in Betrieb geht. Unsere Tabelle gibt Dir einen Überblick.
  • Eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch ist oft die bessere Wahl, obwohl die Einspeisevergütung niedriger ist. Denn Strom vom eigenen Dach senkt Deine Stromrechnung.
  • Wenn Du nach günstigen Angeboten für Solaranlagen suchst, dann kontaktiere gleich mehrere Firmen. Wir empfehlen, mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com zu starten. Als Ergänzung empfehlen wir die Angebotsvermittler www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com.

Für das Klima und die CO2-Bilanz ist jede neue Solaranlage gut. Aber lohnt sie sich auch finanziell? Auf zwei Arten kannst Du mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anlage) Geld sparen. Erstens: Wenn Du den Strom vom eigenen Dach nutzt, im Haushalt, fürs E-Auto oder für eine Wär­me­pum­pe. Das spart Strom­kos­ten. Zweitens: Wenn Du den Strom verkaufst. Dafür kassierst Du die Einspeisevergütung für Photovoltaik, um die es in diesem Ratgeber geht.

Aktueller Hinweis – Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? 

Nein. Die Einspeisevergütung wird in Zukunft aber kurzzeitig ausgesetzt, wenn die Strompreise an der Börse ins Negative rutschen. Alles zum neuen Mechanismus findest Du im vierten Abschnitt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge erzeugst Du Strom. Einen Teil davon kannst Du selbst in Deinem Haushalt nutzen, das ist der Eigenverbrauch. Überschüssigen Solarstrom, den Du nicht selbst verbrauchen kannst, speist die PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz ein. Dafür bezahlt Dir der örtliche Stromnetzbetreiber, dem Du Deinen Strom zur Verfügung stellst, einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh), das ist die Einheit für Strommengen. Das nennt sich Einspeisevergütung oder auch EEG-Förderung, in Anlehnung an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023).

Die Einspeisevergütung macht es für Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe attraktiv, in eine Solaranlage zu investieren. Dank ihr kannst Du mit konstanten Einnahmen durch Deine PV-Anlage rechnen, die nur davon beeinflusst werden, wie viel Strom Du selbst verbrauchst und wie lange in einem bestimmten Jahr die Sonne scheint.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Einmal festgelegt, bleibt die Einspeisevergütung für Deine Solaranlage dauerhaft gleich. Ihre Höhe ist abhängig von

  1. dem Zeit­punkt, zu dem die PV-Anlage erstmals in Betrieb geht,
  2. der Maximalleistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp) und
  3. der Nutzung der PV-Anlage. Möglich ist hier entweder Teileinspeisung oder Volleinspeisung, also entweder mit oder ohne Eigenverbrauch des Stroms, den Du selbst erzeugst.

Die Tabelle zeigt Dir die aktuelle Einspeisevergütung für 2025. Sie gilt für alle PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli in Betrieb gehen.

Aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Leistung der PV-Anlagemit Eigenverbrauch
(Teileinspeisung)
ohne Eigenverbrauch
(Volleinspeisung)
bis 10 kWp7,94 Cent/kWh12,60 Cent/kWh
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp6,88 Cent/kWh10,56 Cent/kWh
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp5,62 Cent/kWh10,56 Cent/kWh

Vergütungssätze für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2025 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 7. Februar 2025)

Wählst Du die sogenannte Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt, kannst Du einen Teil des selbst produzierten Stroms selbst nutzen. Man spricht von einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit Eigenverbrauch. Dann ist die Einspeisevergütung niedriger. Allerdings sparst Du durch den Eigenverbrauch eine Menge Deiner Strom­kos­ten ein, da Du weniger Strom von einem Stromanbieter kaufen musst.

Wählst Du die Volleinspeisung für Deine PV-Anlage, wird jede produzierte Kilowattstunde Strom ins Stromnetz eingespeist, Du hast also keinen Eigenverbrauch. In dieser Variante bekommst Du eine etwas höhere Einspeisevergütung. Wann sich was mehr lohnt – Eigenverbrauch oder doch Volleinspeisung – erklären wir Dir ein Stück weiter unten.

Ein Rechenbeispiel

Bei Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen mit mehr als 10 Kilowatt-Peak Leistung wird die Einspeisevergütung für die verschiedenen Leistungsanteile anteilig eingerechnet (§ 23c EEG 2023). Ein Beispiel: Du errichtest im Juni 2025 eine 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch. Für die ersten 10 kWp erhältst Du 7,94 Cent/kWh, für die nächsten 5 kWp sind es 6,88 Cent/kWh. Zusammen ergibt sich daraus folgende Einspeisevergütung:

(10 kWp × 7,94 Cent/kWh + 5 kWp × 6,88 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 7,59 Cent/kWh.

Höhere Einspeisevergütung für große PV-Anlagen in Aussicht – Durch das Solarpaket, eine bereits beschlossene Gesetzesänderung, erhöht sich die Einspeisevergütung für den Leistungsanteil von 40 bis 100 Kilowatt-Peak nochmal um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon würden große Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen profitieren. Allerdings muss die neue Regelung noch durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Bis das passiert, gelten noch die alten Vergütungssätze. Noch ist unklar, ob die neuen, höheren Vergütungssätze tatsächlich gelten werden und ab wann.

So entwickelt sich die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die neu ans Netz gehen, sinkt alle sechs Monate um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Zum nächsten Mal sinkt sie am 1. August 2025. Sie gilt dann für alle Anlagen, die bis 31. Januar 2026 in Betrieb genommen werden.

Obwohl die Einspeisevergütung langfristig leicht sinkt, lohnt sich PV weiterhin. Bei einer Solaranlage in Einfamilienhausgröße macht die Senkung der Einspeisevergütung nicht einmal 10 Euro im Jahr aus, die Du weniger in der Tasche hast, wenn Du sie ein halbes Jahr später installierst. Auch bei einem späteren Startdatum sinkt sie nicht dramatisch, das zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung unten. Wenn Du mit einer Solaranlage liebäugelst, solltest Du dennoch lieber früher als später mit der Planung beginnen.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Das Datum, an dem Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ans Netz geht, legt Deine Einspeisevergütung fest. Der zu diesem Zeit­punkt gültige Vergütungssatz wird Dir für 20 Jahre lang garantiert und bleibt immer gleich. Das Jahr der Inbetriebnahme selbst zählt da nicht hinein, die Frist startet also erst mit dem nächsten Jahreswechsel. Dadurch bleibt Deine Einspeisevergütung de facto mehr als 20 Jahre garantiert. 

Ein Beispiel: Deine neue Solaranlage geht im Juni 2025 in Betrieb. Das Jahr 2025 zählt nicht mit, die Zählung der 20 Jahre beginnt also erst mit dem Jahr 2026. Die garantierte Einspeisevergütung bekommst Du deshalb bis zum 31. Dezember 2045.

Neu: Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

In Zukunft gibt es für PV-Anlagen keine Einspeisevergütung mehr, während die Strompreise an der Börse negativ sind. Dafür werden diese Zeiträume später nachgeholt, nämlich am Ende der 20 Jahre Einspeisevergütung.

Der Bundestag hat das Anfang 2025 in einem Gesetzespaket beschlossen, dass als Solarspitzengesetz bekannt wurde. Die neue Regel bei der Einspeisevergütung gilt für neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die ab Ende Februar oder Anfang März in Betrieb gehen, also sobald das Gesetz voraussichtlich in Kraft tritt. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen.

Die Preise im Stromhandel schwanken im Tagesverlauf wie ein Börsenkurs. Negative Strompreise gibt es in bestimmten Stunden, wenn Windräder und Solaranlagen mehr Strom erzeugen als insgesamt benötigt wird. Oft gilt das an Feiertagen und Wochenenden. Das kostet den Staat viel Geld. Denn ältere Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen bekommen für diese Stunden dennoch die Einspeisevergütung, obwohl der Strom eigentlich nichts wert ist.

Das ändert sich nun für neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, sobald diese – wichtiges Detail – mit einem Smart Meter ausgestattet sind, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt. Diese intelligenten Stromzähler werden innerhalb der kommenden Jahre unter anderem in Haushalten mit Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge eingebaut. Neue PV-Anlagen mit mehr als 7 kWp kommen voraussichtlich schneller dran.

Das Smart Meter ermöglicht, Zeiträume mit negativen Strompreisen separat zu erfassen. Negative Viertelstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt. Dieses Zeitkontingent wird dann ans Ende der 20 Jahre angehängt, für welche die Einspeisevergütung gilt.

Im Detail funktioniert das so: Die Einspeisevergütung verlängert sich nach den 20 Jahren monatsweise. Und zwar so lange, bis das durch die negativen Strompreise angesammelte Zeitkontingent komplett aufgebraucht ist. Dabei verbraucht ein Wintermonat wie zum Beispiel der Januar weniger von diesem Zeitkontingent als ein Sommermonat wie etwa der Juli. Denn im Januar ist durch die Einspeisevergütung nicht so viel Geld zu holen wie im Juli, weil im Sommer viel häufiger die Sonne scheint und Deine PV-Anlage Strom ins Netz einspeist.

Unter dem Strich wird sich die Einspeisevergütung insgesamt wohl um ein paar Jahre verlängern. Ziemlich genau fünf Jahre wären es, falls es in Zukunft genauso viele negative Strompreise gibt wie zuletzt. Unserer Einschätzung nach ist der neue Mechanismus so fair, dass Dir kaum Einnahmen verloren gehen dürften. Wenn Du es schaffst, bei negativen Strompreisen besonders viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder in einen Stromspeicher zu leiten, kann sich der Mechanismus sogar lohnen.

Mehr zum Solarspitzengesetz liest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik.

Wie bekommst Du die Einspeisevergütung?

Sobald Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge angemeldet und in Betrieb gegangen ist, kannst Du die Einspeisevergütung bekommen. Du hast einen Anspruch darauf, wenn Du den gesamten Strom, der nicht in unmittelbarer Nähe zur Anlage verbraucht wird, ins Stromnetz leitest und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellst (§ 21 Abs. 1 und 2 EEG). Um die Einspeisevergütung zu bekommen, musst du sie bei Deinem Netzbetreiber beantragen (§ 21b EEG). Dafür brauchst Du zwei Dokumente:

  1. Nachweis über die Anmeldung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter: Diese Unterlagen kannst Du herunterladen, sobald Du die Anmeldung der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge im Online-Register der Bundesnetzagentur abgeschlossen hast. Einige PV-Firmen erledigen diese Anmeldung auch für Dich. 
  2. Inbetriebnahmeprotokoll Deiner Anlage: Diesen Nachweis bekommst Du vom Installationsbetrieb ausgehändigt, wenn er die PV-Anlage ans Stromnetz anschließt.

Schicke beide Dokumente an den Netzbetreiber, oft geht das per Online-Formular auf der Internetseite des Unternehmens. Dabei wählst Du entweder die Teileinspeisung, also mit Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt, oder die Volleinspeisung des gesamten Stroms. Was sich in Deinem Fall mehr lohnt und wie Du nachträglich zwischen den Modellen wechseln kannst, schauen wir uns im folgenden Kapitel genauer an.

Warum lohnt sich der Eigenverbrauch stärker als die Einspeisung?

Es lohnt sich, den Strom aus Deiner Solaranlage selbst zu verbrauchen. Denn der selbst erzeugte Strom ist in der Regel viel billiger als der Strom, den Du vom Stromanbieter einkaufst. Durch den Eigenverbrauch sparst Du mehr Geld ein, als Dir die Einnahmen aus der Einspeisevergütung bringen. Für überschüssigen Strom, den Du nicht verbrauchst, kassierst Du die Vergütung ja trotzdem, zusätzlich zur Einsparung. 

In Zahlen heißt das: Strom aus der eigenen Solaranlage kostet Dich rund 10 Cent/kWh. Der Betrag ergibt sich als Daumenregel, wenn Du die An­schaf­fungs­kos­ten und Betriebskosten der Anlage auf 20 Jahre aufteilst. Kaufst Du dagegen Strom vom Stromanbieter, kostet Dich das aktuell mindestens 30 Cent/kWh. Du sparst also bei jeder Kilowattstunde mindestens 20 Cent. Die Einspeisevergütung für kleinere Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen beschert Dir dagegen 2025 nur knapp 8 Cent/kWh. 

Eine PV-Anlage produziert bei sonnigem Wetter oft mehr Strom, als Du benötigst. Deshalb kannst Du meist nur zwischen 20 und 30 Prozent des in einem ganzen Jahr erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Wenn Du zusätzlich einen Stromspeicher für die PV-Anlage hast, verdoppelt sich dieser Anteil. Ein Speicher kostet aber auch ein paar Tausend Euro.

Egal, für welche Variante Du Dich entscheidest: Wegen der hohen Strom­kos­ten-Ersparnis lohnt sich eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch auf Häusern in der Regel. Unter einer Bedingung: Du kaufst die PV-Anlage günstig ein. Denn der Kaufpreis bestimmt maßgeblich, was Dich die Herstellung Deines eigenen Stroms kostet.

Bevor Du zuschlägst, solltest Du deshalb mehrere Angebote für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen einholen. Wir empfehlen dafür die Vergleichsplattform www.selfmade-energy.com. Eine gute Ergänzung sind die Vermittlungsportale www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com, die wir ebenfalls getestet haben und empfehlen. Wir raten aber davon ab, ungeprüft eines der Angebote auszuwählen – ein genauer Vergleich ist wichtig. Die besten Tipps zum Thema PV-Anlage kaufen findest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik.

Wann lohnt sich die Volleinspeisung?

Anstatt einen Teil des PV-Stroms selbst zu nutzen, kannst Du ihn auch komplett ins Stromnetz einspeisen. Im Gegenzug bekommst Du für diese sogenannte Volleinspeisung eine höhere Einspeisevergütung. Bei kleinen Anlagen sind es aktuell 12,6 Cent pro Kilowattstunde. Kostet Dich die Produktion einer Kilowattstunde Strom weniger, dann rentiert sich die PV-Anlage auch mit Volleinspeisung. Sie kann sich sogar stärker lohnen als die Teileinspeisung: Zum Beispiel, wenn Du zwar eine große Fläche für eine PV-Anlage zur Verfügung hast, Du aber nur wenig Strom selbst verbrauchen könntest.

Eine vereinfachte Beispielrechnung: Armin kauft eine PV-Anlage mit 10 kWp für günstige 15.000 Euro. Pro Jahr rechnet er mit durchschnittlichen Betriebskosten von 1,5 Prozent des Anschaffungspreises (225 Euro) für die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung, einen Ersatz des Wechselrichters und eventuelle Reparaturen oder Wartungskosten. Auf 20 Jahre gesehen kostet Armin die Solaranlage damit insgesamt 19.500 Euro.

Bei guten Einstrahlungsbedingungen erzeugt sie jährlich 10.000 kWh Strom. Über die Jahre kann die Anlagenleistung leicht sinken, das lassen wir hier unberücksichtigt. In 20 Jahren ergeben sich 200.000 kWh Strom, für die Armin in der Volleinspeisung jeweils 12,73 Cent kassiert. Damit nimmt er voraussichtlich 25.460 Euro ein. Das sind 5.960 Euro mehr, als ihn die Solaranlage gekostet hat. Die Produktion einer Kilowattstunde Strom kostet Armin – vor allem dank des günstigen Kaufpreises – in diesem Beispiel weniger als 10 Cent. 

Wenn Armin herausfinden möchte, ob er mit Eigenverbrauch mehr Geld herausbekommen würde als mit der Volleinspeisung, müsste er kalkulieren, wie viel Strom er selbst verbrauchen könnte und wie hoch dadurch seine Ersparnis bei den Strom­kos­ten wäre. Wenn Du in das Thema tiefer einsteigen möchtest, starte am besten gleich mit unserem ausführlichen Ratgeber Photovoltaik.

Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch

Die Entscheidung für Eigenverbrauch (Teileinspeisung) oder Volleinspeisung ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich die Situation ändert, kann ein Wechsel in das andere Vergütungssystem sinnvoll sein. Erstmals teilst Du dem Netzbetreiber Deine Wahl vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage mit. Anschließend kannst Du dem Netzbetreiber jedes Jahr bis spätestens 30. November mitteilen, dass Du im Folgejahr die Volleinspeisung wählen möchtest (§ 48 Abs. 2a EEG 2023).

Falls Du vorher die Anlage mit Eigenverbrauch betrieben hast, ändert sich mit der Umstellung auf Volleinspeisung die Höhe der Einspeisevergütung. Du bekommst dann die Vergütung, die zum Zeit­punkt der Inbetriebnahme Deiner Anlage für die Volleinspeisung galt. Genauso auch andersherum: Wenn Du ins Eigenverbrauchsmodell wechselst, verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend. An dem Grundsatz, dass die Einspeisevergütung insgesamt 20 Jahre lang – plus das Jahr der Inbetriebnahme – ausgezahlt wird, ändert sich dadurch nichts.

Was passiert nach 20 Jahren mit der Einspeisevergütung?

Viele Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen laufen deutlich länger als die 20 Jahre, für die es eine feste Einspeisevergütung gibt. Nicht nur aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes macht es Sinn, eine funktionierende Solaranlage weiter zu betreiben. Sie kann auch eine schöne Rendite abwerfen, nachdem sie längst abbezahlt ist. Vielleicht musste zwischendurch der Wechselrichter einmal durch einen neuen ersetzt werden, dann sind 30 Betriebsjahre aber keine Seltenheit.

Ist die gesetzliche Einspeisevergütung für Deine PV-Anlage abgelaufen, ist von einer ausgeförderten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge die Rede. Für den Strom erhältst Du aber weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber, und zwar in Höhe des sogenannten Jahresmarktwerts Solar. Das ist der Preis, den der Solarstrom über das Jahr gesehen an der Strombörse wert war. Abgezogen werden nur die Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Wenn Du bereits ein Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler, bei Dir eingebaut hast, halbieren sich die Vermarktungskosten (§ 53 Abs. 4 EEG).

Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen

JahrJahresmarktwert SolarVermarktungskostenEinspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen
20202,458 Cent/kWh0,4 Cent/kWh2,058 Cent/kWh
20217,552 Cent/kWh0,4 Cent/kWh7,152 Cent/kWh
202222,306 Cent/kWh0,184 Cent/kWh22,122 Cent/kWh
20237,200 Cent/kWh0 Cent/kWh

7,200 Cent/kWh

20244,624 Cent/kWh1,808 Cent/kWh

2,816 Cent/kWh

2025wird im Januar 2026 veröffentlicht0,715 Cent/kWhmaximal 10 Cent/kWh

Anmerkung: Wenn ein intelligentes Messsystem (iMSys) vorhanden ist, halbieren sich die Vermarktungskosten. Quelle: www.netztransparenz.de, § 23b und § 53 Abs. 4 EEG 2023 (Stand: 7. Februar 2025).

Mit besonders hohen Vergütungssätzen für Ü20-PV-Anlagen kannst Du nicht dauerhaft rechnen. Die hohen Werte in den vergangenen Jahren, insbesondere 2022, entstanden durch die vorübergehend hohen Strompreise während der Energiepreiskrise, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst hatte. Eine ausgeförderte PV-Anlage solltest Du auf Eigenverbrauch umstellen, falls Du bisher in der Volleinspeisung warst. Denn dann lohnt es sich für Dich mehr, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen, anstatt die paar Cent für die Einspeisung zu nehmen.

Der aktuelle Jahresmarktwert Solar für die zurückliegenden zwölf Monate wird immer zu Jahresbeginn veröffentlicht. Die tatsächliche Höhe der Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen steht deshalb erst Mitte Januar des folgenden Jahres fest. Der Netzbetreiber rechnet dann ab, wie viel Strom Deine Anlage im vergangenen Jahr eingespeist hat und zahlt Dir die gesamte Vergütung aus. Mittlerweile ist sie auf maximal 10 Cent pro Kilowattstunde für das zurückliegende Jahr gedeckelt (§23b EEG 2023).

Diese Übergangsregel für ausgeförderte Solaranlagen, also solche, die älter als 20 Jahre sind, gilt vorerst bis 31. Dezember 2032 (§ 25 Abs. 2 EEG 2023). In Zukunft wird unserer Einschätzung nach wohl die Direktvermarktung von Strom an der Börse auch für private Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen eine größere Rolle spielen.

Direktvermarktung: Die Alternative zur Einspeisevergütung

Statt Deinen Strom an den Netzbetreiber zu verkaufen und die Einspeisevergütung zu kassieren, kannst Du auch selbst einen Abnehmer für Deinen Strom suchen. Direktvermarkter heißen die Unternehmen, die Solarstrom handeln. Der Haken: Direktvermarkter für private Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf dem Hausdach sind bislang schwer zu finden. Momentan sind vor allem größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung.

Die Politik arbeitet daran, auch kleineren PV-Anlagen den Zugang zur Direktvermarktung zu erleichtern. Dank des Solarpakets müssen Solaranlagen mit einer Leistung von unter 25 Kilowatt-Peak seit Mai 2024 keine besonderen technischen Voraussetzungen mehr für die Direktvermarktung erfüllen. Vorher mussten auch kleine PV-Anlagen ferngesteuert werden können, etwa um sie zeitweise abzuschalten, wenn es ein Strom-Überangebot gibt. Für kleinere Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf Dächern wurde das in der Praxis bisher aber kaum gemacht.

Marktprämie sichert Direktvermarktung ab

Die Direktvermarktung kann profitabler als die Einspeisevergütung über den Netzbetreiber sein. Die Erlöse durch die Direktvermarktung sind über die sogenannte Marktprämie abgesichert. Die Marktprämie ist dabei um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher als die Einspeisevergütung. Für PV-Anlagen, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2025 in Betrieb gehen, gibt es in der Direktvermarktung laut der Bundesnetzagentur

  • für die ersten 10 Kilowatt-Peak Leistung 13,0 Cent pro Kilowattstunde
  • für den Leistungsanteil zwischen 10 und 100 Kilowatt-Peak 10,96 Cent pro Kilowattstunde

Die Marktprämie ist das garantierte Minimum. Wird Dein Solarstrom teurer verkauft, sind Deine Einnahmen höher. 2022 war das der Fall, da lag der Marktwert für Solarstrom über der Marktprämie.

Der Direktvermarkter will auch bezahlt werden – in der Regel verlangen die Unternehmen aber weniger als 0,4 Cent pro Kilowattstunde, um die sich die Marktprämie von der Einspeisevergütung unterscheidet. Allein durch die Marktprämie solltest Du also mehr verdienen als über die Einspeisevergütung. Erzielt der Direktvermarkter noch höhere Erlöse am Markt und lässt Dich davon profitieren, umso besser.

Direktvermarktung für private PV-Anlagen

Klassische Direktvermarkter nehmen Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak auf, wo die Direktvermarktung auch vorgeschrieben ist. Nur wenige Unternehmen nehmen private PV-Anlagen auf Wohnhäusern in die Direktvermarktung auf. Wenn Du Interesse hast, wirst Du am ehesten noch bei Stromlieferanten fündig, die regional erzeugten Strom aufkaufen und ihren Kunden liefern. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar. Ein Beispiel sind die Stadtwerke Tübingen, die den Solarstrom von ausgeförderten Anlagen übernehmen, wenn Du einen Stromvertrag bei den Stadtwerken abschließt. Interessenten können sich online melden.

In Zukunft könnte die Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen aber Fahrt aufnehmen. In der Ampel-Regierung gab es zuletzt Pläne, die Grenze für die Direktvermarktungs-Pflicht schrittweise auf 25 Kilowatt-Peak abzusenken.

Wie funktioniert der Wechsel in die Direktvermarktung?

Den Wechsel in die Direktvermarktung musst Du Deinem Netzbetreiber anzeigen (§ 21b Abs. 1 EEG 2017 bzw. § 21b Abs. 1 EEG 2021). In der Regel erledigt das der Direktvermarkter für Dich. Ein Wechsel ist dabei von Monat zu Monat möglich, muss aber spätestens zwei volle Kalendermonate vorher angezeigt werden.

Wo findest Du günstige Angebote für Solaranlagen?

Wenn Du eine Solaranlage kaufen möchtest, solltest Du unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Mit einer Anfrage über das Internet kommst Du besonders einfach in Kontakt zu mehreren Fachfirmen gleichzeitig.

Nach unserem Test 2024 empfehlen wir, mit Selfmade-Energy zu starten. Dieses Vergleichsportal für Photovoltaik hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.

Selfmade-Energy
www.selfmade-energy.com
Solarrechner
  • Vergleichsplattform für Solaranlagen
  • passende Anlagengröße wird automatisch ermittelt, entsprechende Angebote werden sofort angezeigt
  • Marktüberblick mit unverbindlichen Preisen noch vor der Eingabe persönlicher Daten
  • selbst entscheiden, welche Firma Dich kontaktiert
  • Firmen bieten im Gespräch oft andere, höherpreisige Komponenten an, Nutzer muss eigenständig verhandeln

Noch mehr Angebote bekommst Du über Vermittlungsportale. Wenn Du mehrere Portale gleichzeitig anfragst, muss Du damit rechnen, innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Kontaktanfragen von Firmen zu erhalten. Gehe daher lieber schrittweise vor.

Nutze eine unserer zwei weiteren Emp­feh­lungen, Photovoltaik-Angebotsvergleich oder Solaranlagen-Portal.

Photovoltaik-Angebotsvergleich
www.photovoltaik-angebotsvergleich.de
  • vermittelt Kontakte zu Solarfirmen
  • mehrere Angebote mit einer Anfrage einholen und selbst vergleichen
  • bei Einverständnis nehmen Firmen zeitnah den Kontakt auf, Angebote folgen oft nach Verkaufsgesprächen
  • Portal bietet keinen direkten Vergleich der erhaltenen Angebote
Solaranlagenportal
www.solaranlagen-portal.com
  • vermittelt Kontakte zu Solarfirmen
  • mehrere Angebote mit einer Anfrage einholen und selbst vergleichen
  • bei Einverständnis nehmen Firmen zeitnah den Kontakt auf, Angebote folgen oft nach Verkaufsgesprächen
  • Portal bietet keinen direkten Vergleich der erhaltenen Angebote

Hast Du mehrere Angebote vorliegen, kannst Du sie miteinander vergleichen. Entscheide Dich erst für ein Angebot, wenn Du es ausführlich geprüft hast. Vertrau nicht blind darauf, was Dir für eine Rendite vorgerechnet wird.

Auch für unsere Emp­feh­lungen gilt: Bleib kritisch bei den vermittelten Solarfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten kann schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbare lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.

Mehr zu unseren Emp­feh­lungen und wie wir sie getestet haben, das haben wir für Dich auf einer eigenen Übersichtsseite zusammengestellt.

Alternativ kannst Du auch Solarfirmen bei Dir um die Ecke ansprechen. Vielleicht hast Du Bekannte, die selbst gute Erfahrungen mit einer Firma gemacht haben. Bei der Suche können Dir die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Fachbetriebssuche des Zentralverbands der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) helfen.

Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik

  • Eine PV-Anlage auf dem Dach liefert bis zu 40 Prozent Deines jährlichen Stromverbrauchs. Ein optionaler Batteriespeicher erhöht diesen Anteil noch weiter.
  • Unser Tipp: Bezahle höchstens 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak Solarleistung. Dann rechnet sich die Solaranlage sehr wahrscheinlich auch finanziell für Dich.
  • Wichtige Tipps zu PV-Anlagen findest Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Suche nach Förderprogrammen

In einigen Kommunen gibt es Förderungen für neue PV-Anlagen und Stromspeicher. Wenn Du dort wohnst, kannst Du womöglich einen Zuschuss von ein paar hundert oder sogar ein paar tausend Euro ergattern. Tipps dazu und eine Übersicht zu aktuellen Förderprogrammen findest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik-Förderung.

Wenn es um die Finanzierung geht, vergibt die staatliche KfW-Bank im Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ einen Förderkredit für PV-Anlagen. Nicht immer ist das die günstigste Finanzierungsoption, außerdem schmälert eine Finanzierung die Rendite Deiner Solaranlage. Alle Alternativen findest Du in unserem Ratgeber PV-Anlage finanzieren.

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