PKV-Kosten senken
Mit 6 Tipps zur günstigeren privaten Krankenversicherung

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung erwartet für das Jahr 2023 eine durchschnittliche Beitragssteigerung von 3,7 Prozent.
Ist Dir die private Krankenversicherung (PKV) zu teuer geworden, hast Du verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag zu senken.
Zahlst Du wegen einer Erkrankung einen Risikozuschlag auf Deinen Beitrag, dann solltest Du diesen überprüfen lassen, falls sich Dein Gesundheitszustand stark verbessert hat.
Prüfe, ob sich der Wechsel in einen günstigeren Tarif bei Deinem Versicherer lohnt. Deinen Selbstbehalt solltest Du aber nur in Maßen erhöhen.
Ist absehbar, dass Dir der PKV-Beitrag langfristig zu teuer ist, solltest Du versuchen, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Kommen die bisher genannten Optionen nicht infrage, dann wechsle in den Standardtarif der PKV, falls er Dir offen steht. Alternativ kannst Du in den Basistarif wechseln.
Falls Du Deine Beiträge nicht zahlen kannst, kommst Du in den Notlagentarif. Wir zeigen, wie Du das vermeidest, denn er bietet nur minimalen Versicherungsschutz.
Wenn Du privat krankenversichert bist, kennst Du das vermutlich: Ende des Jahres flattert unerfreuliche Post mit einer Beitragserhöhung ins Haus. Im Jahr 2023 werden die Beiträge wohl im Schnitt um 3,7 Prozent steigen. Das hat der Verband der Privaten Krankenversicherung berechnet. Was anfangs nur die Laune vermiest, kann mit der Zeit die Haushaltskasse überfordern. Einige Menschen zahlen für ihre private Krankenversicherung mehr als für ihre Mietwohnung.
Den Preiserhöhungen, die in der Branche beschönigend als Beitragsanpassungen bezeichnet werden, bist Du aber nicht schutzlos ausgeliefert. Wir zeigen sechs Möglichkeiten, mit denen Du Deinen Beitrag senken kannst.
Viele Privatversicherte lassen sich bei Vertragsabschluss darauf ein, wegen Vorerkrankungen einen erhöhten Beitrag zu zahlen. Ein einmal vereinbarter Risikozuschlag muss aber nicht für immer bestehen bleiben. Sofern sich Dein Gesundheitszustand so sehr verbessert hat, dass der Grund für den Zuschlag entfallen ist, kannst Du den Aufpreis reduzieren oder sogar komplett aus dem Vertrag streichen lassen (§ 41 Versicherungsvertragsgesetz). Das ist eine effektive Möglichkeit, um den Beitrag zu senken. Schließlich können Risikozuschläge durchaus 10 bis 20 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen, in Einzelfällen auch mehr. Ob Du einen Risikozuschlag zahlst, kannst Du Deinem Versicherungsschein entnehmen.
Ein Beispiel: Du zahlst einen Zuschlag, weil Du bei Abschluss der Versicherung Heuschnupfen hattest. Giltst Du nach einer Hyposensibilisierung als vollständig geheilt, solltest Du Deine Versicherung auffordern, den Zuschlag zu streichen oder ihn zumindest zu reduzieren.
Damit die Versicherung den Zuschlag überprüft, ist es notwendig, dass Du bereits eine längere Zeit beschwerdefrei bist und keine Medikamente mehr brauchst. Um Deinen Gesundheitszustand zu belegen, brauchst Du gegebenenfalls einen aktuellen Arztbericht. Wenn Deine Versicherung sich weigert, diesen anzuerkennen, hol Dir professionelle Unterstützung durch einen Versicherungsberater, eine Verbraucherzentrale oder den Versicherungsmakler, bei dem Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast.
Ebenso wie Risikozuschläge kannst Du übrigens ursprünglich vereinbarte Leistungsausschlüsse überprüfen lassen. Ersetze aber keinesfalls einen Risikozuschlag durch einen Leistungsausschluss, um Geld zu sparen – das kann später teuer werden.
Jeder Privatversicherte hat das Recht, bei seinem Krankenversicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Nach einem solchen internen Tarifwechsel zahlst Du für ähnliche oder nur geringfügig schlechtere Leistungen mitunter deutlich weniger Beitrag. Verzichte jedoch nicht auf wichtige Leistungen, denn einen dauerhaft niedrigeren Beitrag kann Dir niemand garantieren. Auch nach einem Tarifwechsel werden die Beiträge voraussichtlich langfristig wieder steigen.
Deine Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, Dich zum Tarifwechsel kostenlos zu beraten und dabei auf Deine Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Anfragen zum Tarifwechsel wollen die Anbieter innerhalb von 15 Tagen bearbeiten. Das hat der Verband der privaten Krankenversicherungen im Jahr 2016 in einer verbindlichen Leitlinie festgelegt, die bislang 23 Unternehmen unterschrieben haben.
Fordere also Deine Versicherung auf, Dich zum Tarifwechsel zu beraten. Lass Dir von der Versicherung schriftlich gegenüberstellen, wie sich die Leistungen in angebotenen günstigeren Tarifen von Deinem bisherigen Versicherungsschutz unterscheiden und vergleiche genau. Falls Du Hilfe beim Tarifwechsel brauchst, kannst Du Dich von einem Versicherungsmakler, -berater oder einer Verbraucherzentrale unterstützen lassen.
Wichtig: Wechsle nicht ohne Weiteres zu einem anderen Krankenversicherungsunternehmen. Du verlierst dabei einen Großteil Deiner angesammelten Altersrückstellungen. Lohnen kann sich das nur, falls Du noch jung und gesund bist und durch den Wechsel erheblich bessere Leistungen erhältst.
Du kannst einen Selbstbehalt vereinbaren oder erhöhen, um den monatlichen Beitrag für Deine private Krankenversicherung zu senken. Oft sparst Du beim Beitrag eine höhere Summe, als Du für die Eigenbeteiligung ausgeben musst. Das lohnt sich vor allem für Freiberufler und Selbstständige. Für Angestellte ist es hingegen weniger sinnvoll, den Selbstbehalt zu erhöhen. Denn sie teilen sich die Beitragsersparnis mit dem Arbeitgeber, müssen den höheren Eigenanteil aber komplett allein bezahlen.
Achtung: Setz den Selbstbehalt nicht zu hoch an. Solltest Du krank werden, kann eine hohe Selbstbeteiligung eine schwere finanzielle Belastung sein. Das gilt beispielsweise im Alter, wenn Du häufiger zum Arzt gehst und den Eigenanteil damit öfter voll zahlen musst. Zudem kannst Du den Selbstbehalt nicht einfach wieder senken, dazu ist eine Gesundheitsprüfung notwendig.
Überleg Dir, ob Du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst und möchtest. Falls Du befürchtest, Deine PKV-Beiträge langfristig nicht aufbringen zu können, ist es wahrscheinlich, dass Du in der privaten Krankenversicherung insgesamt falsch aufgehoben bist. Prüf dann mit Hilfe unseres Ratgebers zur Rückkehr in die GKV, ob Du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst. Kinder und der Ehepartner sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.
Falls Du die Voraussetzungen für einen Wechsel in die gesetzliche Kasse nicht erfüllst, gibt es innerhalb der privaten Krankenversicherung zwei Tarife, die der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln: den Standard- und den Basistarif.
In den Standardtarif darfst Du grundsätzlich nur, sofern Du vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten bist. Bist Du älter als 65 Jahre, gibt es keine weiteren Bedingungen für den Wechsel in den Standardtarif. Jüngere können nur in den Standardtarif wechseln, wenn sie Frührentner oder mindestens 55 Jahre alt sind. Zudem muss ihr Einkommen unterhalb der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.850 Euro für das Jahr 2023 liegen.
In der Regel ist der Standardtarif deutlich günstiger als der Basistarif. Das gilt vor allem für Ehepaare, bei denen beide in der PKV sind. Denn für sie ist der Beitrag auf das Anderthalbfache des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Dafür sind die Leistungen im Standardtarif etwas geringer als im Basistarif.
Der Basistarif ist das zweite Angebot für Privatversicherte, die Schwierigkeiten haben, ihren Beitrag zu stemmen. Er ist deutlich teurer als der Standardtarif und bietet dabei nur etwas bessere Leistungen – etwa bei Psychotherapie, Kuren und Reha. Der Umstieg lohnt sich nur, sofern Dein aktueller Beitrag sehr hoch ist und Du nicht in den Standardtarif kannst. Denn der Basistarif kann bis zu 808 Euro (Stand: 2023) im Monat kosten.
Falls Du in den Basistarif wechselst, solltest Du prüfen, ob Du nach Paragraf 9 Sozialgesetzbuch II hilfebedürftig bist. Dann wird Dir die Hälfte des Beitrags erlassen und Du kannst beim Jobcenter zusätzlich einen Zuschuss zu Deinen Krankenversicherungsbeiträgen beantragen.
Greifen alle anderen Möglichkeiten nicht, gibt es noch einen letzten, aber nur zeitweiligen Ausweg, falls Du die Beiträge für Deine Krankenversicherung nicht aufbringen kannst: den Notlagentarif für säumige Beitragszahler. Sobald Du mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand bist, schickt Dir Dein Versicherer eine Mahnung. Ist das Mahnverfahren abgeschlossen und Du hast immer noch Beitragsschulden, landest Du automatisch im Notlagentarif. Er sieht nur eine Behandlung bei akuten Krankheiten und Schmerzen vor, wobei Kinder und Jugendliche sowie Schwangere weitergehende Leistungen erhalten. Das bedeutet, Du bekommst nur eine minimale medizinische Versorgung.
Lange Zeit konnte es sogar passieren, dass Du nicht einmal die Kosten für dringende Behandlungen erstattet bekamst, wenn Du im Notlagentarif versichert warst. Denn einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 81/18) aus dem Jahr 2018 zufolge durften private Krankenversicherungen Behandlungskosten mit Beitragsschulden verrechnen. Das ist dank einer Gesetzesänderung seit dem 20. Juli 2021 nicht mehr möglich (GVWG). Und noch etwas hat sich durch das Gesetz verbessert: Ärztinnen und Ärzte können im Notlagentarif nun direkt mit der PKV abrechnen. Als Versicherter musst Du die Behandlungskosten damit nicht mehr vorstrecken und auf eine Erstattung der Krankenversicherung warten.
Dennoch ist der Notlagentarif höchstens eine Übergangslösung, bis Du Deine vollen Beiträge wieder zahlen kannst. Denn im Notlagentarif erhältst Du weder wichtige weitergehende Behandlungen noch werden Altersrückstellungen gebildet. Sobald es Dir finanziell besser geht und Du Deine Schulden begleichen kannst, musst Du in Deinen vollwertigen Tarif zurückkehren.
Um den Notlagentarif zu vermeiden, solltest Du mit Deinem Versicherer eine Ratenzahlung oder Stundung Deiner Beiträge vereinbaren. Dann kannst Du in Deinem bisherigen Tarif bleiben beziehungsweise in ihn zurückkehren. Auch wenn Du nachweist, dass Du hilfebedürftig bist im Sinne des Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuchs, kommst Du nicht in den Notlagentarif, sondern in den Basistarif und kannst vom Jobcenter oder Sozialamt einen Zuschuss zu Deiner Krankenversicherung bekommen.
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