PKV im Alter So senkst Du als Rentner Deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn Du bereits viele Jahre privat krankenversichert bist, kennst Du es wahrscheinlich: Mit jedem Jahr wird meistens auch die PKV teurer. Allein im Jahr 2025 sind die Beiträge im Schnitt um zwölf Prozent gestiegen. Einige Finanztip-Leser haben uns von Beitragssteigerungen bis zu 40 Prozent berichtet. Doch es gibt Wege, die Beiträge in der Rente zu senken. Wir zeigen Dir die verschiedenen Möglichkeiten.
2025 kostet eine private Krankenversicherung laut dem Verband der privaten Krankenversicherung im Durchschnitt 623 Euro pro Monat. Wie hoch die Kosten im Alter sind, hängt aber von Deinem Vertrag ab. Meistens wird die private Krankenversicherung von Jahr zu Jahr teurer. In diesem Jahr ist die PKV laut dem Verband der privaten Krankenversicherung durchschnittlich um zwölf Prozent teurer geworden.
Im Alter sollen die Beiträge zur PKV weniger stark ansteigen. Denn während Deines Erwerbslebens hast Du sogenannte Altersrückstellungen angespart. Diese sollen dabei helfen, Beitragssteigerungen im Alter etwas abzufedern.
Der Beitrag ist jedoch unabhängig von Deinem Einkommen. Soll heißen: Wenn Du eine geringe Rente beziehst, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe Deiner Versicherungsbeiträge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung: Dort bemisst sich der Beitrag nach Deinem Einkommen. Fällt Deine Rente gering aus, zahlst Du auch weniger zur Krankenversicherung. Daher sollte jeder, der in die PKV wechseln möchte, sicherzustellen, dass er die Beiträge zur PKV ein Leben lang tragen kann.
Es gibt aber ein paar Faktoren, die Deine Beitragsbelastung im Alter senken: Du musst keine Altersrückstellungen mehr zahlen. Außerdem benötigst Du in der Regel kein Krankentagegeld mehr.
Mit Renteneintritt endet die Krankentagegeldversicherung meist automatisch. Somit zahlst Du auch keinen Beitrag mehr dafür – es sei denn, Du arbeitest während der Rente noch und finanzierst einen wesentlichen Teil Deines Lebensunterhalts mit Deinem Gehalt. Dann kann es sinnvoll sein, das Krankentagegeld fortzuführen, damit Du im Krankheitsfall abgesichert bist.
Ab Deinem 60. Geburtstag musst Du außerdem keine Altersrückstellungen mehr zahlen. Dadurch sinken Deine Beiträge um zehn Prozent. Denn bis zum 60. Geburtstag zahlst Du als Privatversicherter einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent auf Deinen Krankenversicherungsbeitrag. Dieses Geld wird als zusätzliche Altersrückstellung angespart.
Mit diesem Finanzpolster beginnt die Versicherung ab dem 65. Geburtstag, Beitragssteigerungen zu vermindern. Das schließt allerdings künftige Beitragssteigerungen nicht aus. Altersrückstellungen werden zwar gebildet, um hohe Ausgaben für Behandlungen im Alter zu finanzieren. Trotzdem kann es aber passieren, dass die Versicherung ihre Beiträge anheben muss, zum Beispiel weil die Lebenserwartung gestiegen ist oder weil die erwirtschafteten Zinsen der Versicherung geringer ausfallen als erwartet.
Als privatversicherter Rentner kannst Du bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zu Deiner privaten Krankenversicherung beantragen. Den bekommst Du aber nur, wenn Du auch eine Rente der Deutschen Rentenversicherung beziehst. Für die meisten ist dieser Beitrag ein Ersatz für den Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung. Denn dieser fällt mit Renteneintritt weg.
Als Selbstständiger musst Du mindestens fünf Jahre freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, um den Zuschuss zu bekommen. Denn nur nach dieser Wartezeit hast Du überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente.
Der Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent Deiner gesetzlichen Rente. Obendrauf kommt noch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2025 sind das 1,25 Prozentpunkte. Der Zuschuss der Rentenversicherung liegt damit 2025 bei 8,55 Prozent der Rente. Du bekommst aber höchstens die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags zur Krankenversicherung erstattet. Der Zuschuss ist gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG steuerfrei.
Beispiel: Marie zahlt für ihre private Krankenversicherung monatlich 700 Euro. Sie erhält von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente in Höhe von 1.400 Euro. Auf Antrag zahlt ihr die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von knapp 120 Euro im Monat. Die restlichen 580 Euro muss sie selbst zahlen.
Automatisch gibt es den Beitragszuschuss allerdings nicht. Beantragen solltest Du den Zuschuss zusammen mit dem Antrag auf Deine gesetzliche Rente. Dann wird der Zuschuss direkt mit Deiner Rente ausgezahlt. Das Antragsformular kannst Du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Du erhältst den Zuschuss aber nur, wenn Deine private Krankenversicherung der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines EU-Mitgliedstaats unterliegt. Lebst Du außerhalb der EU, bekommst Du in der Regel keinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Als privat versicherter Rentner musst Du auch weiterhin die Beiträge für Deine private Pflegepflichtversicherung zahlen. Zu den Pflegeversicherungsbeiträgen gibt es keinen Zuschuss von der Rentenversicherung.
Neben dem Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, Deinen monatlichen Versicherungsbeitrag zu reduzieren. In unserem Ratgeber PKV-Beitrag senken erfährst Du, wie Du die Kosten für Deine Krankenversicherung reduzieren kannst. Zwei Optionen sind für Rentner besonders aussichtsreich: der Tarifwechsel und der Wechsel in den Standard- oder Basistarif.
Gerade für langjährig Privatversicherte ist das Recht des internen Tarifwechsels sehr wichtig. Wenn Du schon Jahre oder gar Jahrzehnte in Deinem Versicherungstarif steckst, kann es sein, dass ein anderer Tarif günstiger für Dich ist. Dies lohnt sich auch im hohen Alter und bei schlechtem Gesundheitszustand noch.
Du hast einen Anspruch darauf, dass Dich die Versicherung kostenfrei zu einem Tarifwechsel berät (§ 6 VVG). Du solltest allerdings auf keine wichtigen Leistungen verzichten, nur um Deinen Beitrag zu senken. Alle wichtigen Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Tarifwechsel.
Kannst Du Dir Beiträge für Deine private Krankenversicherung nicht mehr leisten, kann ein Wechsel in den Basis- oder Standardtarif sinnvoll sein. Beide Tarife bieten einen Leistungsumfang ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet aber auch, dass exklusive Behandlungen, etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Besuche beim Privatarzt, nicht mehr von der Krankenversicherung übernommen werden.
Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind. Der Höchstbeitrag für den Standardtarif liegt 2025 bei rund 805 Euro im Monat. Dies entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag. Aber: Durch die angesparten Altersrückstellungen kann es sein, dass Du deutlich weniger im Standardtarif zahlen musst. Frag daher direkt bei Deiner Versicherung nach, wie hoch Dein Beitrag in diesem Fall wäre.
Gut zu wissen: Ist Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin auch im Standardtarif versichert, zahlt ihr zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags, also 1.207,23 Euro im Monat. Bedingung ist dann aber, dass euer Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 6.150 Euro im Monat nicht übersteigt.
Im Basistarif zahlst Du maximal den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag, also 942,64 Euro im Monat. Besonders günstig ist der Tarif, wenn Du hilfebedürftig bist. Von Hilfebedürftigkeit spricht man in der Regel dann, wenn Du Grundsicherung im Alter beantragen musst, um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist das bei Dir der Fall, muss die Versicherung den Beitrag im Basistarif halbieren, auf höchstens 471 Euro im Monat. Kannst Du auch diesen reduzierten Beitrag nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt die restlichen Kosten.
Du kannst aber auch in Deinem normalen Tarif bleiben. Dann hast Du allerdings keinen Anspruch auf reduzierte Beiträge und das Sozialamt zahlt höchstens 471,32 Euro als Zuschuss. Den Rest des Beitrags musst Du dann aus eigener Tasche zahlen.
Übrigens: Die Regelungen zum Standard- und Basistarif findest Du in den Musterbedingungen des PKV-Verbandes, an die sich die Versicherer in der Regel halten. Wirf daher auch einen Blick in die Versicherungsbedingungen Deines Vertrages. Dort findest Du die entsprechenden Regelungen.
Wenn Du als Beamter in den Ruhestand gehst, ändern sich in der Regel Deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Denn der Beihilfesatz Deines Dienstherrn erhöht sich üblicherweise von 50 auf 70 Prozent. Deine private Krankenversicherung muss dann nur noch die restlichen 30 Prozent der Gesundheitskosten abdecken, wodurch Dein Versicherungsbeitrag sinkt.
Wenn Du während Deiner Dienstzeit als Polizistin oder Soldat Anspruch auf freie Heilfürsorge hattest, warst Du bislang nicht privat krankenversichert. Denn der Staat hat Deine Gesundheitskosten zu 100 Prozent übernommen. Gehst Du in den Ruhestand, fällt die freie Heilfürsorge weg. Stattdessen bekommst Du eine Beihilfe – wie andere Beamte auch.
Damit Du im Ruhestand abgesichert bist, hast Du im Normalfall während Deiner Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen. Damit hast Du Dir in jungen Jahren günstige Krankenversicherungsbeiträge im Alter gesichert. Informiere Deine Versicherung unbedingt darüber, wenn Du planst, in den Ruhestand zu gehen. Dann wandelt sich die Anwartschaftsversicherung in eine private Krankenversicherung um. Ab diesem Zeitpunkt zahlst Du normal Beiträge für die private Krankenversicherung – so wie andere Beamte auch.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, ist nach Vollendung des 55. Lebensjahres in den meisten Fällen unmöglich – auch dann, wenn Du unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 73.800 Euro verdienst. Alle Details dazu findest Du im Ratgeber zur Rückkehr in die GKV.
Meist besteht nur noch die Möglichkeit, über die Familienversicherung in die GKV zurückzukehren. Dazu muss Dein Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein und Dein Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen. In 2025 liegt diese Einkommensgrenze für Angestellte bei 535 Euro brutto im Monat (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB 5). Dazu kommt aber noch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr, also 102,50 Euro im Monat. Insgesamt darfst Du daher im Monat 637,50 Euro verdienen. Für Minijobber liegt die Grenze dagegen bei 556 Euro im Monat. Für sie gilt die Werbungskostenpauschale nicht, da sie keine Steuern zahlen.
Wirst Du Rentner oder Rentnerin, fällt aber in vielen Fällen die Familienversicherung weg. Erfüllst Du die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner, kurz: KVdR, wirst Du in der Krankenversicherung pflichtversichert. Eine kostenfreie Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich.
Erfüllst Du die Voraussetzungen für die KVdR nicht, kannst Du Dich entweder freiwillig krankenversichern oder in der privaten Krankenversicherung bleiben. Liegt Deine Rente unter den oben genannten Einkommensgrenzen, darfst Du Dich stattdessen auch über Deinen Ehepartner familienversichern.
Aber auch wenn es in der Rente keinen Weg mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt, hast Du noch Möglichkeiten, Deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu senken. Wichtig ist, dass Du Dich frühzeitig darüber informierst, welche der oben genannten Möglichkeiten zu Deiner Situation passen. So vermeidest Du Beitragsschulden von vornherein.