PKV im Alter So senkst Du als Rentner Deine Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Rentner können Deine Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung zunächst etwas sinken. Denn ab 60 fallen die Beiträge für die Altersrückstellungen weg. In der Rente benötigst Du außerdem kein Krankentagegeld mehr.
  • Trotzdem steigen auch im Alter regelmäßig die Beiträge in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung, allerdings meist weniger stark als noch im Erwerbsleben. 
  • Du kannst außerdem einen Zuschuss von der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung bekommen. Reicht das nicht, kannst Du den Tarif wechseln.

So gehst Du vor

  • Erhältst Du eine gesetzliche Rente, solltest Du bei der Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) beantragen.
  • Wenn Dir Deine PKV zu teuer wird, erkundige Dich bei Deiner Ver­si­che­rung nach einem günstigeren Tarif.
  • Ist Dir der neue Tarif immer noch zu teuer, kannst Du in den Basis- oder Standardtarif wechseln.

Wenn Du bereits viele Jahre privat krankenversichert bist, kennst Du es wahrscheinlich: Mit jedem Jahr wird meistens auch die PKV teurer. Allein im Jahr 2025 sind die Beiträge im Schnitt um zwölf Prozent gestiegen. Einige Finanztip-Leser haben uns von Beitragssteigerungen bis zu 40 Prozent berichtet. Doch es gibt Wege, die Beiträge in der Rente zu senken. Wir zeigen Dir die verschiedenen Möglichkeiten.

Wie viel kostet eine PKV in der Rente?

2025 kostet eine private Kran­ken­ver­si­che­rung laut dem Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung im Durchschnitt 623 Euro pro Monat. Wie hoch die Kosten im Alter sind, hängt aber von Deinem Vertrag ab. Meistens wird die private Kran­ken­ver­si­che­rung von Jahr zu Jahr teurer. In diesem Jahr ist die PKV laut dem Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung durchschnittlich um zwölf Prozent teurer geworden.

Im Alter sollen die Beiträge zur PKV weniger stark ansteigen. Denn während Deines Erwerbslebens hast Du sogenannte Altersrückstellungen angespart. Diese sollen dabei helfen, Beitragssteigerungen im Alter etwas abzufedern. 

Der Beitrag ist jedoch unabhängig von Deinem Einkommen. Soll heißen: Wenn Du eine geringe Rente beziehst, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe Deiner Ver­si­che­rungsbeiträge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung: Dort bemisst sich der Beitrag nach Deinem Einkommen. Fällt Deine Rente gering aus, zahlst Du auch weniger zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Daher sollte jeder, der in die PKV wechseln möchte, sicherzustellen, dass er die Beiträge zur PKV ein Leben lang tragen kann. 

Welche Entlastungen gibt es in der Rente?

Es gibt aber ein paar Faktoren, die Deine Beitragsbelastung im Alter senken: Du musst keine Altersrückstellungen mehr zahlen. Außerdem benötigst Du in der Regel kein Krankentagegeld mehr.

Krankengeld und Altersrückstellungen fallen weg

Mit Renteneintritt endet die Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung meist automatisch. Somit zahlst Du auch keinen Beitrag mehr dafür – es sei denn, Du arbeitest während der Rente noch und finanzierst einen wesentlichen Teil Deines Lebensunterhalts mit Deinem Gehalt. Dann kann es sinnvoll sein, das Krankentagegeld fortzuführen, damit Du im Krankheitsfall abgesichert bist. 

Ab Deinem 60. Geburtstag musst Du außerdem keine Altersrückstellungen mehr zahlen. Dadurch sinken Deine Beiträge um zehn Prozent. Denn bis zum 60. Geburtstag zahlst Du als Privatversicherter einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent auf Deinen Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag. Dieses Geld wird als zusätzliche Altersrückstellung angespart. 

Mit diesem Finanzpolster beginnt die Ver­si­che­rung ab dem 65. Geburtstag, Beitragssteigerungen zu vermindern. Das schließt allerdings künftige Beitragssteigerungen nicht aus. Altersrückstellungen werden zwar gebildet, um hohe Ausgaben für Behandlungen im Alter zu finanzieren. Trotzdem kann es aber passieren, dass die Ver­si­che­rung ihre Beiträge anheben muss, zum Beispiel weil die Lebenserwartung gestiegen ist oder weil die erwirtschafteten Zinsen der Ver­si­che­rung geringer ausfallen als erwartet.

Wie bekommst Du einen Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung?

Als privatversicherter Rentner kannst Du bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss zu Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung beantragen. Den bekommst Du aber nur, wenn Du auch eine Rente der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beziehst. Für die meisten ist dieser Beitrag ein Ersatz für den Zuschuss des Arbeitgebers zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Denn dieser fällt mit Renteneintritt weg. 

Als Selbstständiger musst Du mindestens fünf Jahre freiwillig in die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt haben, um den Zuschuss zu bekommen. Denn nur nach dieser Wartezeit hast Du überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente. 

Der Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent Deiner gesetzlichen Rente. Obendrauf kommt noch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. 2025 sind das 1,25 Prozentpunkte. Der Zuschuss der Ren­ten­ver­si­che­rung liegt damit 2025 bei 8,55 Prozent der Rente. Du bekommst aber höchstens die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags zur Kran­ken­ver­si­che­rung erstattet. Der Zuschuss ist gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG steuerfrei.

Beispiel: Marie zahlt für ihre private Kran­ken­ver­si­che­rung monatlich 700 Euro. Sie erhält von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung eine Rente in Höhe von 1.400 Euro. Auf Antrag zahlt ihr die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss in Höhe von knapp 120 Euro im Monat. Die restlichen 580 Euro muss sie selbst zahlen. 

Automatisch gibt es den Beitragszuschuss allerdings nicht. Beantragen solltest Du den Zuschuss zusammen mit dem Antrag auf Deine gesetzliche Rente. Dann wird der Zuschuss direkt mit Deiner Rente ausgezahlt. Das Antragsformular kannst Du auf der Website der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung herunterladen.

Du erhältst den Zuschuss aber nur, wenn Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines EU-Mitgliedstaats unterliegt. Lebst Du außerhalb der EU, bekommst Du in der Regel keinen Zuschuss zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung.

Kein Zuschuss für Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträge

Als privat versicherter Rentner musst Du auch weiterhin die Beiträge für Deine private Pflegepflichtversicherung zahlen. Zu den Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträgen gibt es keinen Zuschuss von der Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wie kannst Du Deinen PKV-Beitrag senken?

Neben dem Zuschuss der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung gibt es weitere Möglichkeiten, Deinen monatlichen Ver­si­che­rungsbeitrag zu reduzieren. In unserem Ratgeber PKV-Beitrag senken erfährst Du, wie Du die Kosten für Deine Kran­ken­ver­si­che­rung reduzieren kannst. Zwei Optionen sind für Rentner besonders aussichtsreich: der Tarifwechsel und der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. 

Tarifwechsel innerhalb der eigenen Kran­ken­ver­si­che­rung

Gerade für langjährig Privatversicherte ist das Recht des internen Tarifwechsels sehr wichtig. Wenn Du schon Jahre oder gar Jahrzehnte in Deinem Ver­si­che­rungstarif steckst, kann es sein, dass ein anderer Tarif günstiger für Dich ist. Dies lohnt sich auch im hohen Alter und bei schlechtem Gesundheitszustand noch. 

Du hast einen Anspruch darauf, dass Dich die Ver­si­che­rung kostenfrei zu einem Tarifwechsel berät (§ 6 VVG). Du solltest allerdings auf keine wichtigen Leistungen verzichten, nur um Deinen Beitrag zu senken. Alle wichtigen Infos dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Tarifwechsel​​​​​​​.

Mehr dazu im Ratgeber Interner Tarifwechsel

  • Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
  • Unser Mus­ter­schrei­ben für den Tarifwechsel: Mus­ter­schrei­ben

Zum Ratgeber 

Wechsel in den Basis- oder Standardtarif

Kannst Du Dir Beiträge für Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung nicht mehr leisten, kann ein Wechsel in den Basis- oder Standardtarif sinnvoll sein. Beide Tarife bieten einen Leistungsumfang ähnlich der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Das bedeutet aber auch, dass exklusive Behandlungen, etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Besuche beim Privatarzt, nicht mehr von der Kran­ken­ver­si­che­rung übernommen werden. 

Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Kran­ken­ver­si­che­rung eingetreten sind. Der Höchstbeitrag für den Standardtarif liegt 2025 bei rund 805 Euro im Monat. Dies entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung ohne Zusatzbeitrag. Aber: Durch die angesparten Altersrückstellungen kann es sein, dass Du deutlich weniger im Standardtarif zahlen musst. Frag daher direkt bei Deiner Ver­si­che­rung nach, wie hoch Dein Beitrag in diesem Fall wäre.

Gut zu wissen: Ist Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin auch im Standardtarif versichert, zahlt ihr zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags, also 1.207,23 Euro im Monat. Bedingung ist dann aber, dass euer Gesamteinkommen die Jahres­arbeits­entgelt­grenze von aktuell 6.150 Euro im Monat nicht übersteigt. 

Im Basistarif zahlst Du maximal den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung inklusive Zusatzbeitrag, also 942,64 Euro im Monat. Besonders günstig ist der Tarif, wenn Du hilfebedürftig bist. Von Hilfebedürftigkeit spricht man in der Regel dann, wenn Du Grundsicherung im Alter beantragen musst, um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist das bei Dir der Fall, muss die Ver­si­che­rung den Beitrag im Basistarif halbieren, auf höchstens 471 Euro im Monat. Kannst Du auch diesen reduzierten Beitrag nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt die restlichen Kosten.

Zuschuss zu Deinem aktuellen Tarif

Du kannst aber auch in Deinem normalen Tarif bleiben. Dann hast Du allerdings keinen Anspruch auf reduzierte Beiträge und das Sozialamt zahlt höchstens 471,32 Euro als Zuschuss. Den Rest des Beitrags musst Du dann aus eigener Tasche zahlen. 

Übrigens: Die Regelungen zum Standard- und Basistarif findest Du in den Musterbedingungen des PKV-Verbandes, an die sich die Versicherer in der Regel halten. Wirf daher auch einen Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deines Vertrages. Dort findest Du die entsprechenden Regelungen. 

Worauf müssen Beamte im Ruhestand achten?

Wenn Du als Beamter in den Ruhestand gehst, ändern sich in der Regel Deine Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Denn der Beihilfesatz Deines Dienstherrn erhöht sich üblicherweise von 50 auf 70 Prozent. Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung muss dann nur noch die restlichen 30 Prozent der Gesundheitskosten abdecken, wodurch Dein Ver­si­che­rungsbeitrag sinkt.

Wenn Du während Deiner Dienstzeit als Polizistin oder Soldat Anspruch auf freie Heilfürsorge hattest, warst Du bislang nicht privat krankenversichert. Denn der Staat hat Deine Gesundheitskosten zu 100 Prozent übernommen. Gehst Du in den Ruhestand, fällt die freie Heilfürsorge weg. Stattdessen bekommst Du eine Beihilfe – wie andere Beamte auch. 

Damit Du im Ruhestand abgesichert bist, hast Du im Normalfall während Deiner Dienstzeit eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung abgeschlossen. Damit hast Du Dir in jungen Jahren günstige Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge im Alter gesichert. Informiere Deine Ver­si­che­rung unbedingt darüber, wenn Du planst, in den Ruhestand zu gehen. Dann wandelt sich die An­wart­schafts­ver­si­che­rung in eine private Kran­ken­ver­si­che­rung um. Ab diesem Zeit­punkt zahlst Du normal Beiträge für die private Kran­ken­ver­si­che­rung – so wie andere Beamte auch.

Wann kannst Du zur GKV wechseln?

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung, kurz GKV, ist nach Vollendung des 55. Lebensjahres in den meisten Fällen unmöglich – auch dann, wenn Du unter der Ver­sicherungs­pflicht­grenze von aktuell 73.800 Euro verdienst. Alle Details dazu findest Du im Ratgeber zur Rückkehr in die GKV.

Meist besteht nur noch die Möglichkeit, über die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung in die GKV zurückzukehren. Dazu muss Dein Ehegatte in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung versichert sein und Dein Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen. In 2025 liegt diese Einkommensgrenze für Angestellte bei 535 Euro brutto im Monat (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB 5). Dazu kommt aber noch die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 1.230 Euro im Jahr, also 102,50 Euro im Monat. Insgesamt darfst Du daher im Monat 637,50 Euro verdienen. Für Minijobber liegt die Grenze dagegen bei 556 Euro im Monat. Für sie gilt die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le nicht, da sie keine Steuern zahlen. 

Wirst Du Rentner oder Rentnerin, fällt aber in vielen Fällen die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung weg. Erfüllst Du die Voraussetzungen für die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner, kurz: KVdR, wirst Du in der Kran­ken­ver­si­che­rung pflichtversichert. Eine kostenfreie Fa­mi­lien­ver­si­che­rung ist dann nicht mehr möglich. 

Erfüllst Du die Voraussetzungen für die KVdR nicht, kannst Du Dich entweder freiwillig krankenversichern oder in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung bleiben. Liegt Deine Rente unter den oben genannten Einkommensgrenzen, darfst Du Dich stattdessen auch über Deinen Ehepartner familienversichern. 

Aber auch wenn es in der Rente keinen Weg mehr zurück in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung gibt, hast Du noch Möglichkeiten, Deine Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung zu senken. Wichtig ist, dass Du Dich frühzeitig darüber informierst, welche der oben genannten Möglichkeiten zu Deiner Situation passen. So vermeidest Du Beitragsschulden von vornherein.   

Autoren
Julia Rieder
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat