Auf Geldreise - Podcast #10 Baby an Bord – Aufregung, Abenteuer, Anträge

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Das erste Kind bringt ziemlich viel mit sich: Glück und Freude – und eine Menge Papierkram. Mut­ter­schafts­geld, Lohnsteuerklassenwechsel oder Vaterschaftsanerkennung, für den Nachwuchs müssen werdende Eltern ganz schön viel Bürokratie erledigen.

Den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, die Lohnsteuerklasse rechtzeitig wechseln oder Mut­ter­schafts­geld beantragen. Und gibt es den Kündigungsschutz für werdende Mütter eigentlich auch für werdende Väter? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer aktuellen Podcast-Folge.

  1. Wie Schwangere und Mütter im Arbeitsleben geschützt sind, erfahrt Ihr hier.
  2. Ihr habt noch mehr Fragen zum Mutterschutzgesetz? Dann empfehlen wir Euch den Leitfaden der Bundesregierung.
  3. Wie das mit dem Plus an Elterngeld durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse klappt, könnt Ihr hier nachlesen.
  4. Ob sich ein Wechsel auch wirklich lohnt, rechnet Ihr am besten mit diesen Steuerprogrammen durch.
  5. Wieso Ihr unter Umständen mehr Steuern zahlen müsst, wenn Ihr Elterngeld bezieht, steht in diesem Ratgeber von Finanztip.
  6. Das Mus­ter­schrei­ben, mit dem Ihr Elternzeit beantragen könnt, gibt es hier.
  7. Wegen Corona noch mal besonders wichtig: Schwangere und Familien, die finanziell in Not geraten sind, können sich an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Die Stiftung hilft, wenn es am Nötigsten fehlt, zum Beispiel mit einer Erstausstattung für das Baby. Für mehr Infos klickt hier.
  8. Und hier ist die versprochene Checkliste für Euch:

Checkliste

Kurz für Euch zusammengefasst:

  • Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere vor Kündigung und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Aber nur, wenn der Chef weiß, dass Ihr schwanger seid.
  • Beim Lohnsteuerklassenwechsel unbedingt die Frist im Auge behalten. Spätestens in der 6. Schwangerschaftswoche beantragen, sonst verspielt Ihr ein Plus an Elterngeld.
  • Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gilt für Mütter ein Beschäftigungsverbot.
  • Euren Lohn bekommt Ihr in der Zeit trotzdem als Mut­ter­schafts­geld. Beantragen könnt Ihr es bei Eurer Kran­ken­kas­se oder beim Bundesversicherungsamt.
  • Spätestens sieben Wochen vor der geplanten Elternzeit sollten Mütter und Väter dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, wann und wie lange sie Elternzeit nehmen wollen.

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Auf Geldreise - #10 Baby an Bord – Aufregung, Abenteuer, Anträge

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