Auf Geldreise - Podcast #13 Baby an Bord – nach der Geburt geht es mit den Anträgen erst richtig los

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Nach der Geburt geht der Bürokratie-Irrsinn eigentlich erst so richtig los: Geburtsurkunde, Vaterschaftserklärung oder Fa­mi­lien­ver­si­che­rung für das Kind wollen beantragt werden. Und auch das Elterngeld hat es in sich und gilt nicht umsonst als Königsdisziplin im Anträgeausfüllen. Und wo war jetzt noch mal der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Keine Angst, die Infos müsst Ihr Euch nicht selbst mühselig raussuchen – das haben wir für Euch übernommen. Also zurückgelehnt und zugehört, wenn wir Euch erklären, wer die richtigen Ansprechpartner sind, wo Ihr alle weiteren Informationen herbekommt oder welche Fristen Ihr einhalten müsst. Viel Spaß beim Hören der neuen Folge!

  1. Die Checkliste für alles, was Ihr bereits vor der Geburt noch schnell erledigen solltet, findet Ihr hier
  2. Ihr wollt Euren Elterngeldanspruch vorab berechnen. Dann nutzt den Rechner des Bun­des­fa­mi­lien­mi­ni­ste­ri­ums. Dort findet Ihr auch weiterführende Informationen, Anträge oder Adressen rund um Familienleistungen.
  3. Gesetzlich krankenversichert oder doch lieber privat? Von Finanztip erfahrt Ihr, wo Ihr besser aufgehoben seid. 
  4. Den Kindergeldantrag könnt Ihr hier stellen. 
  5. In einigen Bundesländern könnt Ihr Elterngeld bereits digital beantragen. Die anderen sollten später nachziehen. Wo das jetzt schon geht, erfahrt Ihr hier.
  6. Und hier unsere neue Checkliste zu dieser Folge für Dinge, die Ihr nach der Geburt erledigen müsst:

Checkliste

Kurz für Euch zusammengefasst:

  • Die Geburtsurkunde gibt es vom Standesamt. Um sie zu beantragen, habt Ihr eine Woche Zeit.

  • Vaterschaft und Sorgerecht könnt Ihr entweder vor oder nach der Geburt beantragen. Ansprechpartner sind Jugend- und Standesämter, Notare oder Amtsgerichte.

  • Kümmert Euch rechtzeitig um die Kran­ken­ver­si­che­rung Eures Kindes. In der gesetzlichen Kasse zahlt Ihr dafür nichts, dass Ihr Euer Kind mitversichert. Bei der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung müsst Ihr auch für den Nachwuchs zahlen.

  • Kindergeld gibt’s von der Familienkasse. Die zahlt maximal sechs Monate rückwirkend.

  • Elterngeld beantragt Ihr bei der Elterngeldstelle. Auch hier gilt: Sie zahlt rückwirkend, aber lediglich drei Monate

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