Auf Geldreise – Podcast #141 7 Alternativen zu mehr Gehalt (#141)
Finanztip-Expertin für Female Finance
Es soll ja Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen geben, die von sich aus das Gehalt ihrer Angestellten erhöhen. Für alle anderen in der Arbeitswelt heißt es: Regelmäßig mehr Geld vom Chef oder der Chefin fordern.
Manchmal ist aber einfach keine Lohnerhöhung drin. Was dann? Einfach frustriert abziehen?
Wie wäre es denn mit einer Alternative, zum Beispiel mit Gehaltsextras. Viele davon sind steuer- und sozialversicherungsfrei oder werden zumindest steuerbegünstigt. Das heißt: Auch ohne Gehaltserhöhung kann für Dich mehr netto drin sein.
Welche Möglichkeiten Du hast und worauf Du bei den Gehaltsextras achten solltest, hörst Du in dieser Folge.
2022 verdienten weibliche Angestellte hierzulande im Schnitt 18 Prozent weniger brutto pro Stunde als Männer. Die Ungleichbezahlung wirkt sich spürbar auf die spätere Rente von Frauen aus. Noch immer beziehen sie bis zu 400 Euro weniger gesetzliche Rente im Monat als Männer. Daher ist es vor allem für Frauen wichtig, regelmäßig Gehalt zu verhandeln.
Wie Du erfolgreich Gehalt verhandelst, hat uns Verhandlungsexpertin Ljubow Chaikevitch in der Podcast-Folge 34 verraten.
Eine Gehaltserhöhung führt nicht immer zu deutlich mehr Geld im Portemonnaie. Denn: Je mehr Du verdienst, desto mehr Steuern zahlst Du im Verhältnis. Der Steuersatz steigt nämlich mit dem Lohn. Rechne unbedingt durch, ob sich eine Gehaltserhöhung tatsächlich für Dich auszahlt, bevor Du das Gespräch mit Deiner Chefin suchst. Im Internet findest Du Gehaltserhöhungsrechner, die Dich dabei unterstützen.
Beziehst Du Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag, verlierst Du durch eine Gehaltserhöhung unter Umständen den Anspruch darauf und stellst Dich finanziell schlechter. Lass Dich am besten vorab bei den Kommunen beraten, zum Beispiel bei der Wohngeldstelle oder der Familienkasse, wie sich mehr brutto darauf auswirkt.
Statt mehr Geld könntest Du auch attraktive Gehaltsextras für Dich raushandeln. Wie wäre es beispielsweise mit einem Jobrad, einem Zuschuss zu Deinem Pilateskurs oder vielleicht beteiligt sich Dein Chef finanziell an der Kinderbetreuung?
Sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberin haben etwas von solchen steuer- und sozialversicherungsfreien Gehaltsextras. Dein Boss spart beispielsweise bei den Gesamtkosten und freut sich über eine motivierte und zufriedene Angestellte. Und Du freust Dich, neben dem eigentlichen Extra, dass Du Steuern und Sozialabgaben sparst. Unterm Strich gehst Du bestenfalls mit mehr Netto nach Hause.
Woran Du aber denken solltest: Tauschst Du ein bisschen Deines Lohnes ein, zum Beispiel gegen ein Jobticket, hast Du weniger Geld auf dem Konto, zahlst weniger in die Rentenkasse ein und bekommst auch weniger Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Du pendelst regelmäßig mit dem Auto zwischen Arbeit und zuhause? Wie wäre es, wenn Dich Deine Firma finanziell mit einem Tankgutschein unterstützt?
Gutscheine bis zu 50 Euro monatlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Achte darauf, dass Du den Betrag nicht übersteigst, sonst bist Du sofort abgabepflichtig – und zwar auf die gesamte Summe. Außerdem darf Dir ein mögliches Restguthaben nicht ausgezahlt werden. Das Finanzamt verbucht es dann als Geldleistung. Und auf solche zahlst Du ab dem ersten Euro Steuern.
Bekommst Du Konzertkarten, einen Kochgutschein oder Kinotickets zum Geburtstag oder Firmenjubiläum, dann dürfen diese einen Wert von bis zu 60 Euro haben. Solche anlassbezogenen Aufmerksamkeiten darfst Du im Übrigen zusätzlich zu einer Sachzuwendung wie dem Tankgutschein bekommen. Es dürfen in einem Jahr auch mehrere Geschenke sein: So ein Geburtstag, Firmenjubiläum oder Geburt eines Kindes fallen ja auch so manches Mal zusammen.
Lässt Du Dir Deine Mitgliedschaft im Fitnessstudio vom Arbeitgeber mitfinanzieren, dürfen es auch hier nicht mehr als 50 Euro im Monat sein.
Zertifizierte Kurse wie autogenes Training, Rückenschule oder Yoga kannst Du Dir mit bis zu 600 Euro im Jahr bezuschussen lassen. Ist Deine Chefin besonders spendabel und finanziert Dir die Rückenschule für 1.000 Euro, dann zahlst Du auch nur Abgaben auf den Betrag, der die 600 Euro übersteigt. In diesem Beispiel also auf 400 Euro. Das gilt allerdings nur für zertifizierte Kurse. Bei allen anderen zahlst Du auf die gesamte Summe Steuern und Sozialversicherung, sofern der Arbeitgeberzuschuss die 50-Euro-Grenze übersteigt.
Egal ob Einzelfahrschein, Mehrfahrtenkarte, Monats-, Jahreskarte oder Bahncard: Gibt es das Jobticket als extra zum Lohn obendrauf, ist es steuer- und beitragsfrei. Du solltest nur daran denken, dass das bei der späteren Steuererklärung Deine Werbungskosten mindert. Denn den Wert des Jobtickets musst Du der Entfernungspauschale gegenrechnen.
Alternativ kann Dir Deine Chefin auch das Jobticket überlassen und pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführen. In dem Fall könntest Du die Entfernungspauschale voll anrechnen.
Sich nicht in die überfüllten Öffis quetschen müssen oder einfach am Stau vorbeiradeln – dank Jobrad kein Problem. Und dabei kann Dich Dein Arbeitgeber finanziell unterstützen. Egal ob mit Motor oder ohne, bekommst Du das Dienstrad zum Lohn dazu, musst Du nicht einmal den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern.
Sicherst Du Dir ein Jobrad über eine Gehaltsumwandlung, sind immerhin Steuervergünstigungen drin.
Kita, Krippe oder Kindergarten – die Betreuungskosten für das eigene Kind können ganz schön ins Geld gehen. Wie wäre es denn, wenn Du Dich dabei finanziell von Deiner Firma unterstützen lässt?
Der Vorteil: Übernimmt sie die Kosten für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder, dann sind die Zuschüsse in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Wichtigste Voraussetzungen: Das Kind darf noch nicht in der Schule sein und Du bekommst den Zuschuss aufs Gehalt obendrauf.
Sponsert Dir Dein Unternehmen Weiterbildungen, ist das steuerfrei. Ist sie hingegen als Belohnung angedacht, etwa nach einem erfolgreichen Projektabschluss, ist sie wiederum steuerpflichtig.
Wenn Du Dir ein jährliches Budget für Weiterbildungen sicherst, vergiss nicht, das in Deinen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Da gehören grundsätzlich alle Änderungen rein – egal ob Gehaltsextra, Teilzeitregelung oder Gehaltserhöhung.
Der Tipp von Finanztips Steuerexperten Jörg Leine: Frag Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin nach der Inflationsausgleichsprämie. Noch bis zum 31. Dezember 2024 kann er oder sie Dir nämlich einmalig und zusätzlich zum regulären Lohn bis zu 3.000 Euro ausbezahlen – und das steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen.
Es gibt noch einige weitere steuerfreie Sachzuwendungen, nach denen Du Deinen Chef oder Deine Chefin fragen kannst. Wenn Steuern sparen nicht zu sehr im Fokus steht, könnten Dir auch folgende Extras einen wirklichen Mehrwert liefern:
• Flexible Arbeitszeiten
• Mehr Urlaubstage
• 4-Tage-Woche
• Kostenübernahme Bibliotheksausweis
• Verkürzte Kündigungszeiten
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