Auf Geldreise – Podcast #90 Renteninformation: Das steht zwischen den Zeilen

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Die gesetzliche Rente bildet das Fundament der Altersvorsorge. Damit Du weißt, auf wie viel Du später einmal hoffen darfst, schickt Dir die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung einmal jährlich die sogenannte Renteninformation zu. Neben einer Hochrechnung zur zukünftigen Rentenhöhe finden sich dort Angaben zur Er­werbs­min­de­rungs­ren­te, zu den Berechnungsgrundlagen und den Entgeltpunkten.

Doch was es für Dich bedeutet, wenn die Ren­ten­ver­si­che­rung schreibt, dass „Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken“? Wie ist der Absatz über die Rentenanpassung zu verstehen? Und auf wie viel Rente kannst Du wirklich hoffen? Das und einiges mehr lässt die Renteninformation weitgehend offen. Deswegen hat sich Anja ihr aktuelles Exemplar geschnappt und übersetzt mithilfe von Finanztip-Experten Martin Klotz für Dich die verklausulierten Aussagen der Ren­ten­ver­si­che­rung.

Folge 90 anhören

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Post von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) bekommst Du erstmals, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und wenigstens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast. Die sogenannte Renteninformation bietet Dir einen Anhaltspunkt, wie hoch Deine gesetzliche Rente später mal ausfallen könnte. Reichen wird sie aber in den seltensten Fällen. Darauf verweist auch die DRV in der Renteninformation.
  • Schiebe die private Altersvorsorge nicht allzu lange vor Dir her. Welche Optionen Du hast, um privat vorzusorgen, kannst Du in Folge 19 und 20 nachhören.
  • Die DRV gibt Deine mögliche Rente stets in brutto an. Denke also daran, dass nicht nur Kran­ken­kas­sen- und Pfle­ge­ver­si­che­rungsbeiträge davon abgehen, sondern Du gegebenenfalls auch als Rentnerinsteuerpflichtig bist.
  • Die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlt nicht nur die sogenannte Regelaltersrente, sondern auch die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du, wenn Du nur noch drei Stunden und weniger arbeiten kannst, egal in welchem Beruf. Die halbe Rente gibt es hingegen, wenn Du Deiner Arbeit noch drei bis sechs Stunden täglich nachkommen kannst.
  • Die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du solange gezahlt, bis du in den Ruhestand gehst oder sich Deine Verfassung verbessert hat.
  • Bedenke, dass die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te keine Alternative zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) ist. Auch deswegen, weil die Er­werbs­min­de­rungs­ren­te nicht ausreicht, um davon gut leben zu können. Wie Du an eine günstige BU kommst, darüber haben wir mit Ver­si­che­rungs-Expertin Julia Rieder gesprochen.
  • Bei der Ermittlung der Rentenhöhe berücksichtigt die DRV folgende Aspekte nicht: zukünftige Gehaltssteigerungen, Rentenanpassungen oder die Inflation. Daher sind die in der Renteninformation angegebenen Werte viel mehr als eine Art Hochrechnung Deiner möglichen Rente zu verstehen.
  • Grundlage der Rentenberechnung sind die sogenannten Rentenentgeltpunkte – sozusagen die Währung der Rente. Ein Entgeltpunkt wandert auf Dein Rentenkonto, wenn Du das jährliche Bruttodurchschnittsgehalt verdienst. Für 2021 sind das 41.500 Euro.
  • Für einen Rentenpunkt bekommst Du eine Rente von 34 Euro monatlich in Westdeutschland, in Ostdeutschland sind es 33 Euro.
  • Rentenentgeltpunkte sind nach oben hin gedeckelt. Die Bei­trags­be­messungs­grenze liegt aktuell bei einem Jahresgehalt von rund 85.000 Euro brutto. Wer so viel verdient, zahlt den Höchstbeitrag in die Rentenkasse ein – aktuell 2,05 Entgeltpunkte. Wer mehr verdient, darf trotzdem nicht mehr einzahlen. Nach 45 Beitragsjahren sind demzufolge maximal 92 Rentenpunkte möglich. Das ergibt eine theoretische Höchstrente von 3.154 Euro brutto.
  • Entgeltpunkte sammelst Du nicht nur mit dem Gehalt. Auch Wehr- und Zivildienstzeiten oder die Pflege von Angehörigen werden berücksichtigt, genauso wie Wartezeiten durch Arbeitslosigkeit, längere Krankheitszeiten, in denen du Krankengeld bezogen hast oder auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten.
  • Diejenigen mit Mini-Job können sich von Sozialabgaben befreien lassen. Lohnender ist es aber, trotzdem auf das Rentenkonto einzuzahlen – denn den Löwenanteil stemmt der Chef. Du zahlst lediglich 3,6 Prozent Deines Lohnes an die Ren­ten­ver­si­che­rung, maximal 15 Euro monatlich, und sammelst gleichzeitig die wichtigen Entgeltpunkte und Wartezeiten.
  • Hast Du Dich davon befreien lassen, werden Dir weniger Wartezeiten angerechnet, beispielsweise nur vier Monate Wartezeit, obwohl Du 12 Monate gearbeitet hast. Zahlst du weiterhin die 3,6 Prozent deines Lohnes in die Rentenkasse, bekommst du hingegen die vollen 12 Monate.
  • Wenn Du 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast, kannst Du mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Für jeden Monat, den Du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen. Hast Du 45 Beitragsjahre voll, kannst Du bereits mit 65 Jahren Deinen Ruhestand genießen und das abschlagsfrei.
  • Solltest Du Dir unsicher sein, ob bei Dir bisher alle Beitrags- und Wartezeiten entsprechend berücksichtigt worden sind, kann ein Termin zur Kontenklärung bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung Klarheit schaffen. 

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