Tenhagens Podcast, Staffel 1 - Corona #58 Ehrenamt: Tu Gutes und spare dabei Steuern (#58)

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Mehr als 30 Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich. Das ist nicht nur gut für uns alle, sondern kann sich auch für den Geldbeutel der ehrenamtlich Tätigen lohnen. Denn es gibt eine Reihe steuerlicher Vorteile. Über 4.000 Euro steuerfreier Einkünfte sind im Idealfall drin. Welche genau das sind, darüber sprechen Hermann-Josef Tenhagen und Nina C. Zimmermann in dieser Podcastfolge. Weitere Themen sind Prämiensparverträge, bei denen Sparkassen den Kunden zu wenig Zinsen auszahlen und ein flammendes Plädoyer gegen Weihnachtsgeschenke auf Pump.

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Wer das Ehrenamt als einzigen Job hat, der kann sogar noch einmal 1.000 Euro zusätzlich steuerfrei kassieren. Alle Details dazu kannst Du in unserem Ratgeber zur Ehrenamtspauschale lesen.
  • Die Voraussetzung für die Ehrenamtspauschale ist, dass das Ehrenamt im ideellen Bereich erfolgt, also in der Vereinsarbeit, oder in einem Zweckbetrieb. Das sind zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Mahlzeitendienste, Religionsgemeinschaften, Jugendherbergen oder Werkstätten für behinderte Menschen.
  • Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt sogar die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro. Diese fördert Tätigkeiten insbesondere im pädagogischen Bereich, also als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Vortragsreferent.
  • Unabhängig davon hast Du immer einen Anspruch darauf, Aufwendungen für das Ehrenamt ersetzt zu bekommen. 
  • Viele Sparkassen wollen Prämiensparverträge loswerden und kündigen solche Verträge. Dabei sind zwei Fragen strittig: Dürfen die Sparkassen die Verträge überhaupt kündigen? Und: Hat die Sparkasse die Zinsen falsch berechnet? Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes schreiben vor, wie diese Zinsen berechnet werden müssen. 
  • Wenn Du einen solchen Vertrag hast und Deine Bank den kündigen will, solltest Du den Vertrag genau prüfen. Oft stehen die genauen Modalitäten im Kleingedruckten. Dein Recht durchsetzen musst Du dann selbst. 
  • Eile ist geboten, wenn Dein Vertrag schon 2017 gekündigt wurde. Dann musst Du bis Silvester ein Schlich­tungs­ver­fahr­en anstoßen, Dich einer Musterklage anschließen oder eine eigene Klage einreichen. Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
  • Weihnachtsgeschenke auf Pump kaufen ist meist keine gute Idee. Der Dispo ist zu teuer und eine 0-Prozent-Finanzierung hat oft Tücken. Wenn das Geld knapp ist, empfehlen wir stattdessen, die Preise ausführlich zu vergleichen. Hier helfen spezielle Preisvergleichsportale. Stell Dir außerdem die Frage: Muss es immer gleich das teuerste Geschenk sein? 

Bleib gesund! Und wir freuen uns über Dein Feedback, Deine Shares und Likes.

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04. Dezember 2020


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