Berlin, 28.06.2024 – Wer im Urlaub krank wird, auf den können enorme Kosten zukommen – für einen Rücktransport oder Krankenhausaufenthalt können in schlimmen Fällen über 100.000 Euro anfallen. Das zeigt eine Anfrage von Finanztip für beliebte Urlaubsländer. Dabei gibt es einen sehr guten Versicherungsschutz für Alleinreisende schon ab 8 Euro im Jahr, für Familien mit Kindern ab 18,60 Euro, wie ein Finanztip-Vergleich von 40 Tarifen für Auslandskrankenversicherungen feststellt. Demnach unterscheiden sich Versicherer besonders in der Kostenübernahme, beim medizinischen Rücktransport und in der Absicherung für Familien.
Den Fuß gestaucht oder eine fiese Bronchitis eingefangen: Selbst im Urlaub in Europa bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen keinen ausreichenden Schutz, da sie etwa keine Behandlungen in Privatkliniken oder den Rücktransport übernehmen. Behandlungen im Urlaub können schnell die Urlaubskasse sprengen. Die Kosten für einen Rücktransport liegen erfahrungsgemäß sogar im fünf- bis teils sechsstelligen Bereich, wie zwei Versicherer auf Anfrage von Finanztip mitteilten. Um nicht auf der hohen Rechnung sitzenzubleiben, sollte im Vorfeld unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, rät Finanztip. „Eine solche Versicherung kann last minute abgeschlossen werden – auch noch vom Flughafen“, sagt Versicherungsexpertin Barbara Weber.
Auf wichtige Leistungen achten
Eine Auslandskrankenversicherung gilt für alle Reisen weltweit innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens sind Reisen bis 56 Tage versichert. Gute Versicherungen zahlen essenzielle Behandlungen, wie etwa ambulante und stationäre Behandlungen, provisorischen Zahnersatz und die Kosten für notwendige Hilfsmittel wie zum Beispiel Gehhilfen. „Wer schwer erkrankt, sollte außerdem den Rücktransport nach Deutschland bezahlt bekommen, und zwar wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht nur wenn er unbedingt notwendig ist“, betont Weber. „Die Versicherer melden uns, dass sogenannte Kleinstfälle mit Abstand am häufigsten anfallen, etwa eine Bronchitis oder kleinere Unfallverletzungen. Auch wenn die Behandlung nur mehrere Hundert Euro kostet, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung rechnerisch für mehrere Jahrzehnte“, so Weber weiter.
Familien benötigen Extra-Schutz: Für den Fall, dass ein minderjähriges Kind erkrankt, sollte der Versicherer die Übernachtungskosten für die Eltern im Krankenhaus übernehmen, sogenanntes Rooming-In. Finanztip empfiehlt außerdem, darauf zu achten, dass der Versicherer auch für den Rücktransport einer Begleitperson aufkommt.
Diese Auslandskrankenversicherungen überzeugen im Vergleich
Für Einzelpersonen und Senioren empfiehlt Finanztip nach einem aktuellen Test die Debeka (Tarif AR) für 8 Euro jährlich. Der Münchener Verein (Tarif 501 und 502) eignet sich besonders für Ehepaare mit Kindern und kostet 18,60 Euro. Für unverheiratete Paare mit Kindern schnitt Travelsecure der Würzburger Versicherungs-AG am besten ab, Kostenfaktor liegt bei 33 Euro.
Über die Untersuchung
Finanztip hat im Juni 2024 Versicherungen für Auslandsreisen bis 56 Tage verglichen. Im ersten Untersuchungsschritt wurde eine Grundgesamtheit von 40 Tarifen für Einzelpersonen und Familien betrachtet, die bei der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ abgeschnitten haben. Folgende Kriterien wurden dabei beachtet:
- weltweiter Versicherungsschutz
- Übernahme von Such- und Bergungskosten von mindestens 5.000 Euro
- Tarif online abschließbar und für alle Reisenden zugänglich
- Teilnahme der Versicherer an einem Verfahren des Ombudsmanns
Bei den verbliebenen 16 Versicherungen mit insgesamt 27 Tarifen fragte Finanztip die Preise für sieben Profile für die Merkmale Personen und Alter ab.
Durchschnittliche Kosten für kleinere Versicherungsfälle nach Urlaubszielen
Spanien | Türkei | Griechenland | USA | Thailand | Ägypten | Österreich | |
Ø Kosten bei Kleinstfällen1 | 129,44 € | 594,47 € | 196,52 € | 491,27 € | 164,06 € | 1104,91 € | 120-150 € |
Quelle: Finanztip-Anfrage an die Münchener Verein Versicherungsgruppe
1 Kleinstfälle sind in der Regel einmalige ambulante Versorgungen wegen akuter Erkrankungen, darunter fallen z. B. akute Schmerzbehandlungen, Erkältungskrankheiten, Lebensmittelunverträglichkeiten.
Mehr Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber Auslandskrankenversicherung
- Quelle:
- Finanztip-Anfrage bei den Versicherern