Anwaltskosten So viel kostet Dich ein Anwalt

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Anwaltskosten lohnt sich eigentlich kein Preisvergleich: Die Gebühren, die Rechtsanwälte mindestens verlangen müssen, sind gesetzlich festgelegt.
  • In zwei Fällen dürfen Anwalte von der Gebührenordnung abweichen: Nach unten, wenn sie Mandanten außerhalb eines Gerichtsverfahrens beraten und vertreten. Nach oben mit einer Vergütungsvereinbarung, wenn die Mandanten damit einverstanden sind.
  • Eine kostenlose Ersteinschätzung ist genauso erlaubt wie ein anwaltliches Erfolgshonorar.

So gehst Du vor

  • Erkundige Dich nach den Kosten und den Risiken eines Rechtsstreits, bevor Du eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragst. 
  • Bei der Einschätzung der Kosten hilft Dir der Anwaltskostenrechner vom Anwalt-Suchservice.
  • Überlege genau, ob Du einer Vergütungsvereinbarung zustimmst. 

Egal, ob Du in einen Autounfall verwickelt bist, Ärger mit Deinem Vermieter oder Arbeitgeber hast oder ob Dir eine Trennung bevorsteht: Immer wieder kann es im Leben Situationen geben, in denen Du anwaltliche Unterstützung brauchst. Die Kosten, die auf Dich zukommen können, lassen sich vorab gut einschätzen. Wir erklären Dir, wie eine Anwaltskanzlei die Gebühren berechnet und wie teuer es werden kann.

Wie werden Anwaltsgebühren festgelegt?

Rechtsberatung kostet Geld. Was Du für die Unterstützung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zahlen musst, ergibt sich entweder aus einer Vergütungsvereinbarung oder aus dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz. Ohne Vergütungsvereinbarung berechnen sich die Rechtsanwaltskosten nach den gesetzlichen Gebühren.

Anders als bei vielen anderen Dienstleistungen lohnt sich bei den Anwaltskosten kein Preisvergleich, um die günstigsten Anwaltskanzleien herauszufinden: Denn es gibt gesetzlich festgelegte Gebühren, die Du bei gerichtlichen Verfahren mindestens zahlen musst. 

Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist aber jederzeit möglich – meist wird dann nach einem Stundensatz abgerechnet. Einem höheren Honorar musst Du aber ausdrücklich zustimmen (§ 3a RVG). Laut der Bundesrechtsanwaltskammer haben Vergütungsvereinbarungen mit Verbrauchern in den vergangenen Jahren auch erheblich an Bedeutung gewonnen. Wichtig: Rechtsschutzversicherer übernehmen in aller Regel nur die Kosten nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz. Wer sich auf eine Vergütungsvereinbarung einlässt, muss zumindest einen Teil aus eigener Tasche zahlen – selbst mit Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Geringere Gebühren als im Gesetz festgelegt, sind nur möglich, wenn Du Dich in einer Angelegenheit anwaltlich vertreten lassen möchtest und es bei Dir noch nicht um eine Klage geht (§ 4 Abs. 1 RVG). Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Mietkaution nach dem Auszug nicht zurückzahlen will. Schon ein anwaltliches Schreiben kann helfen, damit Du schneller zu Deinem Geld kommst. In einem vergleichbaren Fall kann Deine Anwältin oder Dein Anwalt mit Dir eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Du hast aber keinen Anspruch auf reduzierte Anwaltsgebühren. Dein Rechtsbeistand hält sich in diesem Fall einfach an das Gesetz, wenn er die Rechnung für Dich günstiger macht.

Bei einem Beratungsgespräch ist das anders. Benötigst Du als Privatperson nur einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein. Es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten, wenn Dein Anwalt oder Deine Anwältin vorher mit Dir nicht etwas anderes vereinbart hat (§ 34 RVG). Benötigst Du ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, zahlst Du mindestens 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wie berechnen sich die Anwaltsgebühren?

Um zu berechnen, wie teuer die rechtliche Beratung und Vertretung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) wird, sind immer drei Werte wichtig: der Streitwert, die Gebühr nach RVG und die Anzahl der Gebühren

1. Der Streitwert

Der Streitwert ergibt sich in der Regel aus dem Geldbetrag, um den Du Dich insgesamt streitest (§ 3 GKG). Geht es nicht in erster Linie um Geld, sondern zum Beispiel um die Kündigung der Wohnung, wird diesem Streit ein Streitwert zugeordnet: Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses wird als Streitwert eine Jahresmiete angesetzt (§ 41 Abs. 2 GKG). Streiten Mieter und Vermieter wegen einer Mietminderung, wird der Jahresbetrag der Mietminderung als Streitwert zugrunde gelegt werden; geht es darum, ob eine Mieterhöhung zulässig ist, wird ebenfalls der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete angesetzt (§ 41 Abs. 5 GKG). In einem Gerichtsverfahren legt immer das Gericht den Streitwert fest (§ 63 GKG).

2. Die Gebühr nach RVG

Den Streitwerten werden entsprechende Gebühren zugeordnet. Geht es um viel Geld, verdient auch der Anwalt mehr. Die Staffelung der Gebühren nach Gegenstandswert findest Du in Anlage 2 zum RVG. Bei einem Streitwert bis 500 Euro beläuft sich eine Gebühr zum Beispiel auf 49 Euro; bei einem Streitwert bis 5.000 Euro beträgt eine Gebühr 334 Euro. 

Auszug aus dem RVG: Streitwert und Gebühr

Streitwert bis Gebühr
500 €

49 €

2.000 €

166 €

5.000 €334 €
10.000 €614 €
25.000 €874 €
40.000 €1.117 €
80.000 €

1.467 €

200.000 €2.219 €
500.000 €3.539 €

Quelle: Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG (Stand: April 2024)

3. Die Anzahl der Gebühren

Wie viele Gebühren Deine Anwältin oder Dein Anwalt ansetzt, hängt davon ab, was sie oder er für einen konkreten Arbeitsaufwand mit Deinem Fall hat. Die möglichen Gebühren ergeben sich aus der Anlage 1, dem sogenannten Vergütungsverzeichnis zum RVG. Es können je nach Aufwand halbe, ganze, aber auch 2,5-fache Gebühren anfallen (Nr. 2300 VV).  

Im Durchschnitt musst Du bei einem Zivilverfahren mit einer 1,3-fachen Gebühr rechnen. Mehr dürfen Rechtsanwälte nur dann berechnen, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Das müssen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dann aber im Einzelfall begründen. 

Konnte eine Einigung herbeigeführt werden, ohne dass Du ein Gericht einschalten musstest, fällt zusätzlich für die anwaltliche Beratung eine 1,5-fache Einigungsgebühr an (Nr. 1000 VV). Gibt es einen Gerichtstermin, kommt eine 1,2-fache Termingebühr hinzu. Es können also unterschiedliche Gebühren in einem Rechtsstreit anfallen und mehrere für unterschiedliche Tätigkeiten.

Das klingt alles kompliziert. Es lässt sich deshalb am einfachsten an einem Beispiel veranschaulichen. 

Beispiel: Anton wurde von seiner Vermieterin wegen Eigenbedarf gekündigt. Er will sich gegen die Kündigung wehren. Seine monatliche Nettokaltmiete liegt bei 800 Euro. Anton fragt sich, mit welchen Anwaltskosten er rechnen muss, wenn er eine Anwältin beauftragt, die die Kündigung überprüfen und den Schriftverkehr mit der Vermieterin übernehmen soll.

  1. Der Gegenstandswert oder Streitwert bei dieser mietrechtlichen Frage beläuft sich auf eine Jahresmiete, also 9.600 Euro (§ 23 Abs. 1 RVG, § 41 GKG). 
  2. Nach dem RVG beträgt bei diesem Mietrechtsstreit und einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro eine Geschäftsgebühr 614 Euro (§ 13 RVG, Anlage 2 bis 10.000 Euro).
  3. Anton sollte bei der Anzahl der Gebühren vom Durchschnitt ausgehen und mit 1,3-fachen Gebühren für das Zivilverfahren rechnen. Weitere Gebühren fallen erst einmal nicht an, wenn die Anwältin die Rechtslage nur prüft, einen Brief an die Vermieterin schickt und die Kündigung zurückweist oder einen besonderen Härtefall anmeldet. Hinzu kommen die Umsatzsteuer von 19 Prozent (Nr. 7008 VV) und eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 Euro (Nr. 7002 VV). 

Für ein außergerichtliches Schreiben muss Anton mit Anwaltskosten von 973,66 Euro rechnen. Das kannst Du der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Beispiel: außergerichtliche Anwaltskosten

Streitwert9.600 €Anzahl der GebührenKosten
Geschäftsgebühr614 € x 1,3798,20 €
Postpauschale  20,00 €
Mehrwertsteuer 19 %  155,46 €

gesamt

  

973,66 €

Quelle: RVG und Finanztip-Berechnung (Stand: April 2024) 

Was kostet eine anwaltliche Vertretung vor Gericht?

Soll Dich Deine Anwältin oder Dein Anwalt vor einem Gericht in einem Zivilverfahren vertreten, also nicht in Streitigkeiten mit Deinem Arbeitgeber oder einer Behörde oder in einem Strafverfahren, fallen grundsätzlich zwei Gebührenarten an: 

  • Verfahrensgebühr: dabei wird durchschnittlich eine 1,3-fache Gebühr angenommen 
  • Termingebühr: die wird mit einer 1,2-fachen Gebühr in Rechnung gestellt

Wichtig: Bereits angefallene vorgerichtliche Kosten sind auf die Verfahrensgebühr anzurechnen, und zwar zur Hälfte. Endet die Klage mit einem Vergleich, wird Dir zusätzlich eine Vergleichsgebühr in Rechnung gestellt.

Was das finanziell bedeutet, lässt sich an dem Beispiel mit der Eigenbedarfskündigung verdeutlichen. 

Beispiel: Die außergerichtlichen Bemühungen von Antons Rechtsanwältin waren leider erfolglos. Der Vermieter klagt auf Räumung und Anton will das nicht akzeptieren. Die Mietparteien treffen sich vor Gericht. In der mündlichen Verhandlung wird kein Vergleich geschlossen – das Gericht fällt ein Urteil. 

Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert. Der beläuft sich auf eine Jahresmiete, also 9.600 Euro (§ 23 Abs. 1 RVG§ 41 GKG). ). Diesem Streitwert wird eine Geschäftsgebühr in Höhe von 614 Euro zugeordnet (§ 13 RVG, Anlage 2, bis 10.000 Euro). Die Anwältin darf eine Verfahrensgebühr von 1,3 in Rechnung stellen, weil sie das Verfahren führt. Die Kosten für die Tätigkeiten vor dem Gerichtsverfahren, etwa für das Schreiben an den Vermieter, werden zur Hälfte angerechnet. Hinzukommt eine 1,2-fache Termingebühr. Insgesamt muss Anton mit Anwaltsgebühren von 1.375,52 Euro rechnen, wenn er sich vor Gericht mit seiner Anwältin gegen die Kündigung zur Wehr setzt.  

Kosten: Eigenbedarfskündigung vor Gericht

Streitwert9.600 €Anzahl der GebührKosten
Verfahrensgebühr614 € x 1,3798,20 €
anzurechnen hierauf die Hälfte614 € x 0,65- 399,10 €
es verbleiben:  399,10 €
Termingebühr614 € x 1,2736,80 €
Zwischensumme:  1.135,90 €
Postpauschale  20,00 €
Mehrwertsteuer von 19 %  219,62 €

gesamt

  

1.375,52 €

Quelle: RVG und Finanztip-Berechnung (Stand: April 2024)

Welcher Anwaltskostenrechner ist zu empfehlen?

Um eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie viel Du an Anwaltsgebühren zahlen musst, kannst Du den vom Anwalt-Suchservice bereitgestellten Rechner nutzen. 

Quelle: Website von Anwalt-Suchservice, Screenshot (Stand: April 2024)

Er ist einfach zu benutzen und enthält viele erläuternde Hinweise zum Ausfüllen. Die findest Du, wenn Du im Formular auf das jeweilige Fragezeichen klickst. Bei der Eingabe des Streitwerts führt Dich der Rechner zum richtigen Wert, wenn Du einige zusätzliche Fragen beantwortest. Der Rechner eignet sich nur, um die Anwaltskosten in zivilrechtlichen Streitigkeiten zu berechnen. Anwaltskosten im Strafrecht, Arbeitsrecht oder öffentlichen Recht berechnen sich anders. Erkundige Dich dazu bei Deiner Rechtsanwältin oder Deinem Rechtsanwalt.

Wichtig: Zu den Anwaltskosten können noch Gerichtskosten hinzukommen, die das Gericht für seine Arbeit, aber auch für Zeugen und Sachverständige in Rechnung stellt. Die Gutachten für Sachverständige können einen Rechtsstreit sehr teuer machen.

Welche Kosten musst Du zahlen, wenn Du die Klage verlierst?

Verlierst Du eine Klage vor dem Zivilgericht, dann zahlst Du nicht nur Deine Anwaltskosten, sondern auch diejenigen des Gegners und die Gerichtskosten. Umgekehrt bedeutet das aber auch, wenn Du die Klage gewinnst, dann zahlst Du nicht einmal Deine anwaltliche Vertretung – auch diese Kosten muss dann die andere Seite zahlen. Schließt Du vor Gericht einen Vergleich, kommt es darauf an. Treffen sich Klagepartei und Beklagtenpartei ungefähr in der Mitte, dann zahlt meist jeder seinen eigenen Anwalt. Bei anderen Vergleichen wird immer klar festgelegt, wer welche Anwaltskosten tragen muss. Da es also bei einer Klage doppelt so teuer werden kann, wenn Du verlierst, solltest Du vor jeder Klage mit Deiner Anwältin oder Deinem Anwalt ausführlich über das Prozess- und Kostenrisiko sprechen. 

Unter Prozesskosten versteht man die gesamten Kosten eines Rechtsstreits, also die des eigenen und gegnerischen Anwalts und des Gerichts inklusive Zeugen und Sachverständiger. Der Anwalt-Suchservice bietet auch einen guten Prozesskosten-Rechner an, mit dem Du die Kosten berechnen kannst, für den Fall, dass Du verlierst. 

Übrigens: In einem Prozess vor einem Arbeitsgericht musst Du Deine Anwältin oder Deinen Anwalt immer bezahlen, auch wenn Du den Prozess gewinnst. Kosten fallen also immer an.

Musst Du einen Vorschuss für den Anwalt zahlen?

Viele Rechtsanwaltskanzleien verlangen von ihren Mandanten einen Vorschuss. Das ist zulässig, denn ein Rechtsstreit kann sich lange hinziehen. Der Vorschuss kann per E-Mail angefordert werden, sollte allerdings angemessen sein (§ 9 RVG). In zivilrechtlichen Verfahren wird in der Regel ein Vorschuss in Höhe der Verfahrens- und der Termingebühr verlangt. Wann der Anwalt den Vorschuss verlangt, steht ihm frei. Vorschüsse kann er jederzeit verlangen.

Das Recht auf Vorschuss besteht auch, wenn Du rechts­schutz­ver­si­chert bist. Dann kannst Du bereits den Vorschuss vom Versicherer zahlen lassen.

Zahlst Du den angeforderten Vorschuss nicht, darf Dein Anwalt oder Deine Anwältin grundsätzlich alle Tätigkeiten für Dich einstellen. Auch die Kündigung des Mandats ist möglich, wenn der angeforderte Vorschuss nicht eingeht.

Vorschüsse sind in der Endabrechnung zu berücksichtigen und entsprechend zu verrechnen (§ 10 Abs. 2 RVG). Übersteigen die gezahlten Vorschüsse die geschuldete Vergütung, hast Du gegen Deine anwaltliche Vertretung einen Anspruch auf Rückzahlung. Das gilt auch dann, wenn Du dem Anwalt gekündigt hast – nicht verbrauchte Zuschüsse muss er zurückzahlen (BGH, 07.03.2019, Az. IX ZR 143/18).

Wann ist ein Erfolgshonorar zulässig? 

Die Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist Anwälten grundsätzlich nicht erlaubt (§ 49b Abs. 2 Satz 1 BRAO). Ausnahmsweise ist die Einigung auf ein Erfolgshonorar aber doch möglich. 

Zum Beispiel dann, wenn Mandanten ansonsten nicht klagen würden, weil ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen (§ 4a RVG). Dann zahlen sie nur, wenn sie mit ihrer Klage Erfolg haben. Verlieren sie den Rechtsstreit, kostet es auch nichts.

Zudem ist ein Erfolgshonorar in drei weiteren Fällen erlaubt:

  1. Das Honorar ist nicht höher als 2.000 Euro.
  2. Die Rechtsanwaltskanzlei soll außergerichtlich das Inkasso einer Forderung übernehmen (Inkasso-Dienstleistung).
  3. Die Rechtsanwaltskanzlei führt eine Inkasso-Dienstleistung im Mahnverfahren durch – und zwar nur bis zur Abgabe an das Streitgericht und in der Zwangsvollstreckung.

In der Vereinbarung eines Erfolgshonorars muss genau stehen, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll, wie es sich mit Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder den Anwaltskosten der gegnerischen Partei verhält. Würde der Mandant nicht klagen, weil er die Mittel dazu nicht hat, sollte die Vereinbarung auch die voraussichtliche gesetzliche Vergütung enthalten (§ 4a Abs. 3 RVG).

Welche Kosten übernimmt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung?

Hast Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, klärt die Anwaltskanzlei meist für Dich direkt mit dem Versicherer, ob dieser die Kosten übernimmt. Darauf solltest Du Dich aber nicht verlassen. Nimm selbst mit dem Versicherer Kontakt auf und bitte um eine sogenannte Deckungszusage – und zwar, bevor Du eine Kanzlei beauftragst. So gehst Du sicher, dass Du auf den Anwaltskosten nicht sitzen bleibst. Übrigens: Rechtsschutzversicherer übernehmen in aller Regel nur die gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren. Alles, was Deine Anwältin oder Dein Anwalt darüber hinaus verlangt, musst Du aus eigener Tasche zahlen. 

Es bleibt die Selbstbeteiligung, die Du mit Deinem Versicherer vereinbart hast. Beachte, dass Rechts­schutz­ver­si­che­rungen meist nur für Streitigkeiten zahlen, die nach Abschluss der Ver­si­che­rung entstanden sind.

Was tun, wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst?

Im Rahmen der Beratungshilfe dürfen Anwaltskanzleien ganz auf eine Vergütung verzichten. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung für Bürger, die die Kosten für die anwaltliche Beratung oder Vertretung nicht zahlen können. 

Sie können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Den entsprechenden Antrag auf Beratungshilfe und einen Schnelltest, ob Du Anspruch darauf haben könntest, findest Du auf der Website des Bundesjustizministeriums. Menschen, die Sozialhilfe beziehen, bekommen in der Regel auch Beratungshilfe; sie müssen im Antrag keine Angaben zu Einkommen, Vermögen und Schulden machen. Wer Bürgergeld bezieht, muss den gesamten Antrag ausfüllen – auch zu seinen Einkünften und Vermögen. Wichtig ist auch, dass es keine kostenlose Beratung gibt, zum Beispiel für Mitglieder von Mietervereinen oder durch religiöse und soziale Träger. Wurdest Du verklagt und kannst die Anwaltskosten nicht bezahlen, hast Du vielleicht Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Das ist eine Art staatliches Darlehen für Anwalts- und Gerichtskosten in einem Gerichtsverfahren. Hast Du wenig Geld, solltest Du unbedingt mit Deinem Anwalt abklären, welche Unterstützung Du bekommen kannst. 

Wer hilft, wenn Du die Anwaltsrechnung zu hoch findest?

Bist Du mit der Höhe der Anwaltsgebühren nicht einverstanden, fühlst Du Dich über die Kosten nicht ausreichend aufgeklärt oder wirfst Du der Kanzlei Fehler vor, solltest Du das zunächst direkt besprechen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn das vereinbarte Honorar zu hoch und nicht angemessen war für die erbrachte anwaltliche Leistung. Ein Anwaltshonorar ist in der Regel sittenwidrig, wenn es mehr als das fünffache der gesetzlichen Vergütung beträgt (BGH, 10.11.2016, Az. IX ZR 119/14). Entscheidend ist immer der Einzelfall. Das Pauschalhonorar eines Fachanwalts für Arbeitsrecht von 12.000 Euro bei einer ausgehandelten Abfindung von 60.000 Euro war noch angemessen, auch wenn damit die gesetzliche Vergütung um das 3,6-fache überschritten war (OLG München, 02.02.2022, Az. 15 U 2738/21 Rae).

Findest Du keine Lösung, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Mandanten und Anwälten bis zu einem Wert von 50.000 Euro.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

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