Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr) - Zweitwohnung Antrag auf Befreiung von der Rundfunkpflicht

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Für Zweit- und Nebenwohnungen musst Du keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Nutze unseren Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht.

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Wie hoch ist die Rundfunkgebühr?

Seit August 2021 muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen. Pro Quartal beträgt der Beitrag für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland also 55,08 Euro.

Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts

Ursprünglich sollte sich der Beitrag von 17,50 Euro schon zum 1. Januar 2021 erhöhen. Das hatte die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2020 beschlossen. Doch der Medienstaatsvertrag trat nicht in Kraft, da Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland seine Zustimmung verweigerte und damit die Erhöhung blockierte. Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

Seit 20. Juli 2021 gilt eine Zwischenlösung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, weil es ohne tragfähige Gründe die Zustimmung zum Staatsvertrag verweigerte. Um die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, wurde der Rundfunkbeitrag übergangsweise um 86 Cent angehoben – aber nicht rückwirkend zum 1. Januar 2021, sondern ab August 2021 (BVerfG, 20.07.2021, Az. 1 BvR 2756/20 u.a.).

Zum 1. Juli 2023 soll der 3. Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft treten. Die Regierungen der 16 Bundesländer haben den Vertrag unterzeichnet, die 16 Landesparlamente müssen noch zustimmen. Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist der Auffassung, dass mit einem Beitrag von 18,36 € der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2024 finanzierbar ist.

Ein Blick zu den Nachbarn: In Frankreich wurden die Rundfunkgebühren von 11,50 Euro im Monat ab 2022 abgeschafft, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Kosten werden nun über die Mehrwertsteuer finanziert.

Rundfunkbeitrag pro Haushalt

Pro Haushalt ist immer nur ein Beitrag zu zahlen. Familien und Wohngemeinschaften zahlen ebenfalls nur einen Beitrag, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung sind.

Du zahlst in der Regel quartalsweise in der Mitte von drei Monaten 55,08 Euro. Du kannst allerdings auch im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr (110,16 Euro) oder ein ganzes Jahr (220,32 Euro) zahlen. Am einfachsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. So zahlst Du auf jeden Fall pünktlich und auch nach einer Erhöhung die richtige Summe. Falls Du Dich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheidest, bekommst Du keine Zahlungsaufforderungen mehr.

Du kannst die Gebühr aber auch überweisen. Wer mit Dauerauftrag zahlt, muss seinen Auftrag nach einer Gebührenerhöhung entsprechend anpassen. Bei der letzten Erhöhung gab es keine gesonderten Schreiben des Beitragsservices, um die Haushalte über die höheren Beiträge zu informieren. Einige Haushalte gerieten nach der Erhöhung in Verzug, weil sie ihren Dauerauftrag nicht anpassten. Eine Mahnung muss der Beitragsservice nicht versenden. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, folgt ein Festsetzungsbescheid samt Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Gebühren, mindestens aber 8 Euro.

Eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich, zumindest dann nicht, wenn der Beitragszahler ein Girokonto hat (vgl. BVerwG, 27.04.2022, Az. 6 C 2.21; 6 C 3.21).

Tipp: Achte darauf, dass der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung nicht doppelt bezahlt wird. Im Haushalt lebende Kinder mit Einkommen, Großeltern sowie WG-Mitbewohner können sich abmelden. Das entsprechende Formular „Abmelden“ findest Du auf der Website des Beitragsservice.

Keine zusätzliche Gebühr für das Radio im Auto

Vom Rundfunkbeitrag erfasst ist auch das Radio in Deinem Auto. Dafür musst Du nicht gesondert zahlen.

Im gewerblichen Bereich sieht das anders aus. Bei Autovermietungen werden Beiträge für die Radios in den Mietwägen fällig. Diese Zahlungspflicht ist verfassungsgemäß (BVerfG, 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Anmeldung nicht vergessen 

Im emotionalen Trubel beim Auszug aus der elterlichen Wohnung oder bei einer Trennung mit anschließendem Umzug in eine neue Bleibe solltest Du nicht vergessen, Deine neue Wohnung innerhalb eines Monats anzumelden. Du kannst dazu das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen. Warte keinesfalls darauf, bis Du Post vom Beitragsservice bekommst. Die Gebühren können sich ansammeln und es kann teuer werden.

Alle volljährigen Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, bekommen Post vom Beitragsservice, wenn der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zuordnen kann. Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Reagierst Du nicht, meldet Dich der Beitragsservice rückwirkend zum Datum des Einzugs an. Bist Du in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der schon jemand den Rundfunkbeitrag bezahlt, besteht für Dich keine Beitragspflicht. Am besten teilst Du dem Beitragsservice mit, dass für die Wohnung bereits Rundfunkgebühr gezahlt wird. Dazu kannst Du online das Formular „Klärung“ verwenden.

Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung?

Beitragspflichtig waren bis zum Juli 2018 auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Nach einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Die Bundesländer setzten das Urteil zum 1. November 2019 mit dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) um. Seither können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen, wenn sie mit ihrem Partner zusätzlich in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben (§ 4a RBStV).

So lässt Du Deine Zweitwohnung befreien

Du kannst den Online-Antrag „Befreiung Nebenwohnung“ ausfüllen. Voraussetzung ist, dass Du als Antragsteller beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet bist.

Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber von Haupt- und Nebenwohnung auch der Ehepartner und der eingetragene Lebenspartner. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.

Du kannst auch unser Mus­ter­schrei­ben Zweitwohnung nutzen, um dem Beitragsservice mitzuteilen, dass Du für Deine Erstwohnung die Gebühr zahlst. Die Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde legst Du bei, aus der die Anmeldung der Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen. Ein Zweitwohnungssteuerbescheid reicht auch als Nachweis.

Für Gartenlauben und Datschen musst Du ebenfalls nicht zusätzlich zahlen, sofern Du schon einen Beitrag für Deine Hauptwohnung leistest. Du kannst Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen mit dem Formular „Nebenwohnung“.

Die Befreiung für Inhaber von Nebenwohnungen gilt seit der Neuregelung im November 2019 ab dem Monat der Antragstellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeit­punkt, sofern die Voraussetzungen für die Befreiung während dieser Zeit eingetreten sind.

Mus­ter­schrei­ben Rundfunkbeitrag

Hier kannst Du unser Musterschreiben für die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Deine Zweitwohnung herunterladen:

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