Bildungsurlaub beantragen Mustervorlage für Deinen Antrag

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von der Experten-Redaktion von Finanztip

Stelle frühzeitig einen Antrag auf Bildungsurlaub, mindestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Für das Schreiben kannst Du unseren Musterantrag nutzen.

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Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Das Thema Bildungsurlaub ist in Deutschland Ländersache. Es gibt deshalb kein einheitliches Bundesgesetz, sondern unterschiedliche Regelungen in den Ländern. Wenn Du in Bayern oder Sachsen arbeitest, hast Du Pech. In den Freistaaten gibt es zwar mehr Feiertage als in anderen Ländern, aber weder Bildungsurlaub noch Bildungszeit und auch keine Bildungsfreistellung.

In allen anderen Bundesländern hast Du als Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dich für eine Weiterbildungsveranstaltung von der Arbeit freistellen und das Gehalt weiterzahlen muss. Studenten, Rentner oder Menschen, die selbstständig arbeiten, können sich auch weiterbilden, müssen dazu aber keinen Urlaub nehmen und haben deshalb auch keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Auch Auszubildende dürfen Bildungsurlaub nehmen – es gibt allerdings in einigen Ländern dazu besondere Regelungen. Darin ist zum Beispiel festgelegt, dass Auszubildende Sonderurlaub nur für Veranstaltungen zur politischen Bildung nehmen können. In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben Auszubildende nur Anspruch auf fünf Tage während der gesamten Ausbildung, in Rheinland-Pfalz stehen ihnen nur drei Tage zu.

Beamte können in einigen Bundesländern keinen Bildungsurlaub nehmen, in anderen hingegen schon. Was gilt, findet sich in dem entsprechenden Landesgesetz.

Welches Gesetz für Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich der Arbeitsplatz befindet. Es kommt also nicht darauf an, wo Du wohnst.

Oft erwerben Arbeitnehmer den Anspruch auf Bildungszeit erstmals nach zwölf Monaten oder sechs Monaten Tätigkeit bei dem Arbeitgeber.

Wie viele Urlaubtage für Weiterbildung stehen mir zu?

Es hängt von Deinem Bundesland ab, wie viele Tage Bildungsurlaub Dir zustehen. In den meisten Bundesländern können Arbeitnehmer fünf Tage pro Jahr nehmen, wenn sie auch an fünf Tagen in der Woche arbeiten.

Viele Bundesländer bieten an, die Urlaubstage von zwei Jahren zusammenzufassen. Dann kannst Du zehn Tage Bildungsurlaub nehmen. Im Saarland sind sechs Tage pro Jahr möglich, allerdings muss der Arbeitnehmer ab dem dritten Tag die Hälfte als Eigenanteil zahlen.

Gesetzliche Grundlagen für Bildungsurlaub in den Bundesländern

Bundesland

gesetzliche Vorschrift

Dauer

Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

5 Tage pro Jahr

Bayern

keine Regelung

kein Bildungsurlaub

Berlin

Berliner Bildungsurlaubsgesetz

10 Tage innerhalb
von 2 Jahren

Brandenburg

Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz

10 Tage innerhalb
von 2 Jahren

Bremen

Bremisches Bildungszeitgesetz

10 Tage innerhalb
von 2 Jahren

Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

10 Tage innerhalb
von 2 Jahren

Hessen

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

5 Tage pro Jahr

Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellungsgesetz M-V

5 Tage pro Jahr

Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz

5 Tage pro Jahr

Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW

5 Tage

Rheinland-Pfalz

Bildungsfreistellungsgesetz

10 Tage in 2 Jahren

Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz

6 Tage pro Jahr (ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil)

Sachsen

keine gesetzliche Regelung

kein Bildungsurlaub

Sachsen-Anhalt

Bildungsfreistellungs-Gesetz

5 Tage pro Jahr

Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

5 Tage pro Jahr

Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

5 Tage pro Jahr

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Mai 2019)

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Damit es auch klappt mit Deinem Bildungsurlaub, musst Du ihn richtig beantragen. Oft musst Du den Bildungsurlaub mit allen Unterlagen so früh wie möglich einreichen. In den Ländergesetzen finden sich unterschiedliche Fristen, bis wann Du spätestens Deinen Antrag abgeben musst. Üblich sind Fristen von sechs Wochen vor der Veranstaltung, in Baden-Württemberg acht Wochen vor Kursbeginn.

Lege Deinem Arbeitgeber die Anmeldebestätigung des Veranstalters vor und schicke auch den groben Ablaufplan der Weiterbildungsmaßnahme mit. Zudem reiche die Bestätigung ein, dass die Veranstaltung grundsätzlich als Bildungsurlaub nach den gesetzlichen Vorgaben anerkannt ist.

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschlagen. Du kannst den Antrag auch mit einer E-Mail an die Personalabteilung oder Deinen Vorgesetzten schicken. Für Dein Schreiben kannst Du unseren Musterantrag Bildungsurlaub verwenden.

Mus­ter­schrei­ben Antrag Bildungsurlaub

Hier kannst Du unser Musterschreiben für den Antrag auf Bildungsurlaub herunterladen:

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Übertragen von Bildungsurlaub

Hast Du in einem Jahr keinen Bildungsurlaub genommen, kannst Du in vielen Bundesländern Deine Urlaubstage in das neue Jahr übertragen lassen. Dazu schreibe bis zum 31. Dezember Deinem Arbeitgeber, dass Du Deine Bildungsurlaubstage auf das kommende Jahre übertragen möchtest. Einen solchen Antrag kann Dein Chef nicht ablehnen, wenn in Deinem Bundesland eine Übertragung möglich ist. Du kannst unser Muster verwenden, um Deine Bildungsurlaubstage zu übertragen.

Mus­ter­schrei­ben Übertragung Bildungsurlaubstage

Hier kannst Du unser Musterschreiben für die Übertragung von Bil­dungs­ur­laubs­ta­gen herunterladen:

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Du kannst auch Resttage in das neue Jahr übertragen, falls Du zum Beispiel nur drei der fünf Tage genutzt hast. So kannst Du dann im nächsten Jahr eine Veranstaltung von sieben Tagen nutzen. Aber Du kannst in der Regel Deine Bildungszeit immer nur einmal übertragen lassen, so dass Du keinen Bildungsurlaub über mehrere Jahre ansammeln kannst.

In Baden-Württemberg können Beschäftigte den verbleibenden Anspruch nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen (§ 3 Abs. 5 BzG BW).

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