Musterschreiben
von der Experten-Redaktion von Finanztip
Möchtest Du Deine Versicherung kündigen? Nutze für Deine schriftliche Kündigung unser Musterschreiben. Im Normalfall musst Du bis zu drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Nach Schäden oder Preiserhöhungen gelten andere Fristen.
Wie kündigst Du Deine Versicherung?
Ein kurze Mitteilung an den Versicherer genügt. Wichtig ist, dass Du die Fristen einhältst: Das heißt, Dein Kündigungsschreiben trifft vor dem letztmöglichen Kündigungstermin beim Versicherer ein. Du kannst es per E-Mail, Fax oder Post verschicken. Der schnellste Weg ist eine kurze E-Mail an den Versicherer. Du kannst dafür auch unser Musterschreiben nutzen.
Achte darauf, dass der Versicherer Deinen Vertrag zuordnen kann. Am einfachsten geht das, indem Du Dein Anliegen („Kündigung“) und die Versicherungsnummer gleich im Betreff nennst. Der Versicherer sollte den Beitrag für das kommende Jahr dann nicht mehr einziehen, prüfe aber in jedem Fall Deine Kontoauszüge und hole einen fälschlich abgebuchten Betrag zurück.
Wann kannst Du Deine Versicherung regulär kündigen?
Zu welchem Zeitpunkt Du Deine Versicherung kündigen kannst, ist unterschiedlich. Die Frist für eine ordentliche Kündigung hängt von der Versicherungsart ab und davon, was im Vertrag vereinbart ist. Bei der Privathaftpflicht sind es meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres, bei der Kfz-Versicherung dagegen ein Monat. Schaue Dir auf jeden Fall an, was in Deinem Vertrag steht und halte die dort festgelegten Fristen ein.
Sach- und Unfallversicherung kündigen
Verträge wie die Hausrat- oder Gebäudeversicherung kannst Du bis zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigen. In der Regel laufen die Verträge über ein Jahr, höchstens dürfen Sach- und Unfallversicherung eine Vertragslaufzeit von drei Jahren haben. Die meisten Versicherungen verlängern sich danach automatisch um jeweils ein Jahr, sofern der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt.
Wie lange vor Ende der Laufzeit Du kündigen musst, hängt vom Vertrag ab – bis zu drei Monate Kündigungsfrist sind möglich. Wichtig zu wissen: Das Versicherungsjahr ist nicht immer deckungsgleich mit dem Kalenderjahr. Wenn Du eine Versicherung zum 1. April abschließt, endet die Laufzeit oft am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Eine Ausnahme sind Kfz-Versicherungen. Sie laufen meist über ein Jahr und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Da diese Verträge sich oft zum Ende jedes Kalenderjahres verlängern, gilt der 30. November als letzter Tag für die Kündigung.
Lebens- und Rentenversicherung kündigen
Lebens- und private Rentenversicherungen sind Verträge, die auf einen sehr langen Zeitraum oder sogar auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Solche Verträge kannst Du immer zum Ende der nächsten Versicherungsperiode kündigen. Zum Ende der Versicherungsperiode werden die Beiträge fällig. Zahlst Du monatlich, kannst Du auch monatlich kündigen.
Oft lohnt eine Kündigung von Lebens- und privater Rentenversicherung nicht. Kosten gibt es nicht zurück, Überschüsse und der Schlussbonus fallen weg. Hier gibt es viel bessere Alternativen: den Vertrag verkaufen oder beleihen, die Laufzeit verkürzen oder die Beitragszahlung aussetzen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Lebens- und Rentenversicherung kündigen.
Krankenversicherung kündigen
Ein besonderer Fall ist auch die Krankenversicherung. Bei gesetzlichen Krankenkassen beträgt die Mindestvertragslaufzeit18 Monate. Anschließend kannst Du nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit zu einer anderen Kasse wechseln. Hier geht es zu unserem Ratgeber Krankenkasse kündigen.
Bist Du privat versichert, lohnt der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung selten, weil Du dabei Deine Rückstellungen fürs Alter ganz oder teilweise verlierst. Welche besseren Alternativen Du hast, liest Du im Ratgeber Private Krankenversicherung kündigen.
Kündigungsfristen und -termine in der Übersicht
Art der Versicherung | Gängige Kündigungsfrist | Zu wann gekündigt werden kann |
---|---|---|
Berufsunfähigkeit, Lebensversicherungen, Rentenversicherung | keine | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (Beitragszahlungsabschnitt) |
private Krankenversicherung (PKV) | drei Monate | zum Ende jedes Versicherungsjahres, frühestens aber nach Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren |
gesetzliche Krankenversicherung | zwei Monate | Kassenwechsel: nach 18 Monaten Mitgliedschaft jederzeit
Wechsel zur PKV: jederzeit, wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht |
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherungen, Reiseversicherungen | ein Monat | zum Ende des Vertragsjahres (oft mit dem Kalenderjahr identisch |
andere Versicherungen | drei Monate | zum Schluss des laufenden Vertragsjahres bzw. nach Mindestlaufzeit von maximal drei Jahren |
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (Stand: September 2019)
Wann hast Du ein Sonderkündigungsrecht?
In einigen Fällen kannst Du Deine Versicherung außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bei Vertragsänderungen, nach Schäden und beim Kauf eines versicherten Objektes wie einem Auto. Manchmal musst Du aber auch gar nicht kündigen: Wenn nichts mehr zu versichern ist, also etwa nach einem Todesfall.
Kündigen nach Beitragserhöhung oder Leistungskürzung
In folgenden Fällen kannst Du mit einer Sonderkündigung aus dem Vertrag aussteigen:
- Du sollst einen höheren Beitrag zahlen, ohne dass sich die Leistungen verbessern;
- Der Versicherer kürzt die vereinbarten Leistungen, ohne Beiträge anzupassen.
Du kannst zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Kündigen solltest Du innerhalb eines Monats nachdem der Versicherer Dich über die Preiserhöhung oder Leistungskürzung informiert hat. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für Kfz,- Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.
Kündigen nach Versicherungsfall
Auch nach einem Versicherungsfall kannst Du außerordentlich kündigen. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherer den Schaden anerkannt hat. Dann kannst Du den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Der Versicherer muss den Schaden trotzdem regulieren, also etwa für die Beule in Deinem Auto aufkommen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für Kfz,- Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen.
Versicherte Objekte kaufen und verkaufen
Eine Gebäudeversicherung gilt für das Haus, für das sie abgeschlossen ist. Solche objektgebundenen Versicherungen erlöschen bei Verkauf nicht automatisch. Verkaufst Du also ein Ferienhaus, solltest Du die Gebäudeversicherung an den Käufer übertragen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit Kfz-Versicherung. Der Käufer hat dann ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag innerhalb eines Monats beenden. Was Du beim Autoverkauf beachten musst, liest Du in unserem Ratgeber Auto verkaufen und Versicherung abmelden.
Wenn nichts mehr zu versichern ist
Quasi automatisch endet eine Versicherung mit dem Wegfall des versicherten Interesses. So enden mit dem Tod viele Versicherungen, zum Beispiel die Haftpflicht. Angehörige sollten dem Unternehmen möglichst schnell mitteilen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Ausführlicheres liest Du in unserem Ratgeber Todesfall.
Musterschreiben Kündigung
Hier kannst Du unser Musterschreiben zum Kündigen Deiner Versicherung herunterladen:
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