Wohngebäudeversicherung Diese Versicherung ist für jeden Hausbesitzer ein Muss

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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
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Ein eigenes Haus ist eine große Investition. Feuer, gebrochene Wasserleitungen oder Wetterextreme können Dein Eigenheim beschädigen oder zerstören. Damit Dich das finanziell nicht ruiniert, solltest Du unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben, auch wenn diese nicht, wie etwa die Kfz-Haftpflicht, vorgeschrieben ist. Um passenden Schutz zu bekommen, solltest Du unbedingt prüfen, ob Deine Versicherung alle wichtigen Leistungen enthält. Wir erklären Dir alles Wichtige in diesem Ratgeber.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude und an festem Inventar.
Die Wohngebäudeversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Du individuell auswählen kannst, um Dein Haus gegen verschiedene Risiken abzusichern: Absicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden. Bis auf Letztere sind diese Bausteine meist in den Versicherungen standardmäßig eingeschlossen und zu einer Versicherung verbunden. Daher wird diese Absicherung auch verbundene Wohngebäudeversicherung genannt.
Elementarschäden musst Du meistens explizit mitversichern. Bei einigen Versicherern ist die Elementarabsicherung automatisch bereits enthalten, wenn Du sie nicht möchtest, musst Du sie aktiv abwählen. Dies wird als Opt-out-Klausel bezeichnet. Leider macht die Elementarschadenabsicherung die Versicherung oft teuer. Allerdings solltest Du bei der Absicherung Deines Hauses nicht am Versicherungsschutz sparen. Und der Naturgefahrenreport des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zeigt: Extremes Wetter wird häufiger – damit steigt auch die Gefahr von Elementarschäden. Selbst in Regionen, die bisher als sicher galten, wie etwa die Überschwemmungen zum Jahreswechsel 2023/2024 in Niedersachsen zeigten.
Die Feuerversicherung zahlt bei Schäden am Haus, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen (Abschnitt A 3 VGB 2022). Sie greift auch bei fest eingebauten elektrischen Installationen wie der Stromversorgung für Lampen und Steckdosen.
Achtung: Ein Rauchmelder ist Pflicht. Gemäß der Bauverordnungen der meisten Bundesländer musst Du Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren anbringen. Fehlen die Rauchmelder, kannst Du im Versicherungsfall auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.
Die Leitungswasserversicherung übernimmt Schäden durch Leitungswasser und Frost sowie andere Bruchschäden (Abschnitt A 4 VGB 2022). Falls also kalkhaltiges Wasser oder Frost die Leitungen im Haus zum Bersten bringt, greift die Versicherung.
Die Versicherung leistet bei Sturmschäden ab Windstärke acht und bei Hagelschäden (Abschnitt A 5 VGB 2022). Etwa, wenn bei Sturm das Dach abgedeckt wird und repariert werden muss. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, zum Beispiel wenn es durch ein abgedecktes Dach regnet.
Standardtarife in der Wohngebäudeversicherung greifen in aller Regel nicht bei Elementarschäden. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht für die Folgen aufkommt, wenn Dein Gebäude durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen beschädigt wird. Um auch gegen diese Risiken abgesichert zu sein, musst Du Deinen Versicherungsschutz um den Baustein Elementarschadenversicherung erweitern.
In unserem letzten Wohngebäudeversicherungstest Ende 2022 konnten wir erkennen, dass die Versicherer für den Abschluss der Elementarschadenabsicherung immer einen Aufschlag verlangen. Wie hoch dieser konkret ausfällt, ist stark vom Versicherer und vom Wohnort abhängig. Bei unserer Abfrage lag der Aufschlag mal bei moderaten acht Prozent, mal wurde mehr als das Fünffache verlangt. Im Jahr 2024 betrug der Aufschlag für die Elementarschädenabsicherung auch in Gegenden mit niedrigem Hochwasserrisiko bei einer kleinen Testabfrage satte 38 Prozent.
Befindet sich Dein Gebäude in einem Risikogebiet für Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen – zum Beispiel an einem Fluss oder an einem Hang –, ist eine Elementarschadenversicherung ein Muss. Um das eigene Risiko besser einzuschätzen, bietet der Gesamtverband der Versicherer (GDV) einen Hochwassercheck an. Dort kannst Du Deine Wohnadresse eingeben und prüfen, wie groß die Gefahr ist, von Überschwemmung durch Flüsse oder Starkregen betroffen zu sein. Aber auch in weniger gefährdeten Regionen ist eine Elementarabsicherung ratsam, da die Gefahr von Starkregenereignissen überall steigt.
Wir haben untersucht, wie Du als Hauseigentümer eine für Dich günstige und passende Wohngebäudeversicherung finden kannst. Da die Tarifbedingungen und -leistungen sehr umfangreich sind und die Beiträge von vielen individuellen Merkmalen wie Wohnfläche, Ausstattung oder Adresse des Gebäudes abhängen, empfehlen wir Dir den Wohngebäudeversicherungsvergleich über ein Online-Portal. Denn das ist die beste Möglichkeit, um einen zu Dir passenden Tarif zu bekommen, der gute Leistungen und einen guten Preis hat. Nach unserer Einschätzung ist das Vergleichsportal Mr-Money besonders hilfreich. Einzelheiten zu unserem Vorgehen und unserer Auswahl erfährst Du am Ende des Textes.
Wenn Du Vergleichsportale nutzt, bedenke einige Punkte: Bei unserer Untersuchung hat der günstigste angezeigte Tarif nicht unbedingt unsere Mindestkriterien erfüllt, also die Leistungen, die vorhanden sein müssen, damit Du ausreichend abgesichert bist. Bei unserer Empfehlung Mr-Money lag der beste Tarif im Schnitt auf Platz vier der günstigsten Tarife. Trotz Filtermöglichkeiten mussten wir die Leistungen der Tarife auf die Mindestkriterien hin untersuchen, um den passenden, günstigen zu finden.
Außerdem bieten Vergleichsportale nur eine begrenzte Anzahl an teilnehmenden Versicherungsunternehmen. Vor allem die großen Anbieter fehlen meist. Wenn Dir das Angebot bei Vergleichsportalen nicht ausreicht oder Du eine persönliche Beratung vorziehst, erkundige Dich bei einem Versicherungsberater oder zum Beispiel Deiner Hausratversicherung nach passenden Tarifen für eine Wohngebäudeversicherung, wenn Du mit ihr zufrieden bist. Dadurch kannst Du im Schadensfall auch Streit um Zuständigkeiten vermeiden.
Der Vergleich über ein Portal kann Dir dennoch helfen – so findest Du den günstigsten Preis für Tarife, an dem Du Dich bei der weiteren Suche orientieren kannst.
Sehr gute Wohngebäudeversicherungen definieren sich über die Leistung und den Preis. Wenn Du eine Wohngebäudeversicherung – wie von uns empfohlen – über das Online-Portal Mr-Moneyoder Fairfekt suchst, solltest Du die folgenden Mindestkriterien in der Suchmaske auswählen. Dies tust Du mit einem Häkchen bei der jeweils wichtigen Leistung.
Download Checkliste Mindestkriterien
Grobe Fahrlässigkeit - Diese sollte immer mit abgesichert sein. Hast Du diese Leistung nicht im Versicherungsschutz, musst Du für Schäden, die Du grob fahrlässig verursachst, selbst aufkommen. Zum Beispiel, wenn Du im Winter nicht heizt und deshalb ein Wasserrohr platzt, oder ein Brand ausbricht, weil Du eine Kerze unbeaufsichtigt gelassen hast.
Abbruch- und Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten - Wenn zum Beispiel nach einem Sturm Baumteile vom Dach entfernt werden müssen, sollte Deine Versicherung diese Kosten übernehmen. Dazu zählen auch die Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser.
Folgen von Überspannungsschäden - Nach einem Blitzeinschlag können durch Überspannung Schäden an den gesamten Stromleitungen im Gebäude entstehen. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn diese Schäden explizit mit abgesichert sind.
Kurzschluss- und Sengschäden - Sind sie durch einen Brand entstanden oder durch einen Blitzschlag, sind die Schäden mitversichert. Ohne ein solches versichertes Ereignis als Ursache, sind diese Schäden nur Teil des Versicherungsschutzes, wenn Du es explizit mitversicherst.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen - Du lässt Dein Haus nach einem Brand wieder aufbauen. Inzwischen bist Du verpflichtet, bestimmten Wärmeschutz anzubringen, den Du zuvor nicht hattest. Diese Mehrkosten werden von der Versicherung übernommen, wenn Du sie mitversicherst.
Wenn Du Erde abtragen lassen musst, weil giftige Substanzen eingesickert sind, ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Dekontamination von Erdreich muss aber extra abgesichert sein und das solltest Du auch tun.
Wasserzuleitungs- und Wasserableitungsrohre - Wenn sie der Versorgung des Gebäudes dienen, sollten sowohl die Rohre auf dem versicherten Grundstück als auch außerhalb versichert sein.
Schäden durch Einbrüche - Wenn bei einem Einbruch Schäden am Gebäude entstehen, sollten diese von der Versicherung abgedeckt sein.
Rückstau - Wenn es sehr stark regnet, kann die Kanalisation überlaufen. Das Abwasser gelangt dann unter Umständen über Abflussrohre in Dein Haus. Anders als beim Hochwasser kommt das Wasser von unten und nicht von der Oberfläche. Damit ist es kein Elementarschaden, muss aber zur Elementarschadenabsicherung explizit mit abgesichert werden. Beachte aber, dass die Versicherungen in der Regel eine funktionierende Rückstauklappe verlangen, damit Versicherungsschutz besteht.
Hotelkosten - Ist Dein Haus aufgrund eines Brandes oder Hochwassers nicht mehr bewohnbar, musst Du zunächst in ein Hotel oder eine Ferienwohnung ziehen. Damit Du diese Kosten nicht selbst zahlen musst, sollte auch das eine versicherte Leistung sein, am besten für mindestens 100 Tage.
Für unfertige Gebäude - Während des Hausbaus kannst Du eine Wohngebäudeversicherung bereits als Feuerrohbauversicherung abschließen. Damit schützt Du Dein unfertiges Haus gegen Schäden durch Blitzschlag- und Feuerschäden. Dies ist meist sogar beitragsfrei, wenn Du den Vertrag so abschließt, dass die Feuerrohbauversicherung zur Wohngebäudeversicherung umgewandelt wird, sobald das Haus fertig ist. Ab dann beginnst Du, Beiträge zu zahlen. Der Diebstahl von Deiner Baustelle ist damit jedoch nicht abgesichert. Dies musst Du über eine Bauleistungsversicherung abdecken.
Such Dir am besten noch vor Baubeginn auf dem von uns empfohlenen Vergleichsportal Mr-Moneyoder Fairfekt eine für Dich passende Wohngebäudeversicherung. Und wähle in der Suchmaske statt „Wohngebäude“ das Merkmal „Feuerrohbau“ aus. Du musst dann nur noch Deinen Versicherer davon in Kenntnis setzen, sobald Du fertig gebaut hast. Damit endet Deine Feuerrohbauversicherung.
Du kannst Dich nicht gegen alle Schäden, die an Deinem Haus entstehen können, mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. Einige Schäden sind gar nicht versicherbar, andere kannst Du nur separat und zu teilweise hohen Kosten absichern.
Krieg - Kriegsschäden oder Folgen von inneren Unruhen ersetzt die Wohngebäudeversicherung nicht.
Kernenergie - Gegen einen Reaktorunfall in der Nähe Deines Hauses kannst Du Dich nicht absichern.
Vorsatz - Wenn Du einen Schaden vorsätzlich verursachst, ist dieser nicht versichert. Im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit ist ein Schaden, den Du mit Absicht verursachst, nicht versichert. Meldest Du ihn der Versicherung, ist das Versicherungsbetrug und strafbar nach Paragraf 263 und Paragraf 265 Strafgesetzbuch (StGB).
Schäden durch Bergbau - Wenn es aufgrund von Bergbauarbeiten zu einer Erdsenkung kommt und dies Schäden an Deinem Haus verursacht, ist das meist ausgeschlossen vom Versicherungsschutz. Dafür muss dann allerdings das Bergbauunternehmen haften.
Sturmflut - Wenn das Meer durch starken Wind eine Überschwemmung verursacht, ist dies in der absoluten Mehrzahl der Tarife nicht versichert. Allerdings gibt es einen deutschen Wohngebäudeversicherer, der auch diese Schäden absichert. Außerdem gibt es Spezialversicherer, die Sturmflutversicherungen anbieten.
Neben den grundsätzlichen Ausschlüssen, die Teil der Musterbedingungen des GDV sind und die Du in der Regel in allen Versicherungsbedingungen findest, gibt es Schäden, die in bestimmten Tarifen, oft gegen Aufpreis, versicherbar sind.
Grund- und Regenwasser - Die Wohngebäudeversicherung kommt nur für Schäden durch Leitungswasser auf. Grundwasserschäden, Schäden durch Überschwemmung und witterungsbedingten Rückstau kannst Du mit einer Erweiterung um Elementarschäden und Rückstauabsicherung absichern. Dringt Grundwasser unterhalb der Oberfläche ans Mauerwerk und beschädigt beispielsweise das Fundament, ist dieser Schaden jedoch auch dann nicht versichert.
Leichter Sturm - Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn sich die Schäden bei einer Windstärke unter acht ereignet haben. Musst Du Deinem Versicherer die Windstärke nachweisen, reicht oft schon ein Verweis auf die Tagespresse oder ein Wetteramt. Sollte es zu einem Streit kommen, musst Du beim Deutschen Wetterdienst ein Gutachten einholen. Einige Versicherer verzichten jedoch auf eine bestimmte Windstärke, um bei windbedingten Schäden zu zahlen.
Versicherungsschutz von Wärmepumpen - Immer mehr Hausbesitzer interessieren sich für eine Wärmepumpe oder haben bereits eine. Du musst bei dieser Investition aber beachten, dass sie nicht standardmäßig in Deiner Wohngebäudeversicherung abgesichert ist. Dafür musst Du genau in Deinen Vertrag schauen oder bei Deinem Versicherer nachfragen. Viele Anbieter schließen Wärmepumpen in einem hochpreisigen Tarif mit ein, alternativ kannst Du sie explizit gegen einen Aufpreis mitversichern. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Versicherung.
Damit Dein Haus auch nach Jahren ausreichend abgesichert ist, solltest Du keine feste Versicherungssumme wählen. Da sich die Baupreise und damit der Neubauwert Deines Hauses verändern, könnte die Versicherungssumme irgendwann zu niedrig werden. Stattdessen solltest Du den Neubauwert des Gebäudes versichern. Das ist die Summe, die nötig wäre, um das Haus in gleicher Größe und Ausstattung zum Zeitpunkt des Schadens wieder aufzubauen. Die Versicherungen bieten dafür das Quadratmetermodell oder den sogenannten gleitenden Neuwert (Wert 1914) an. Damit ist Dein Haus stets zur aktuellen Bausumme versichert. Anhand Deiner Angaben zum Gebäude berechnen Versicherungen oder Vergleichsportale – wie die von uns empfohlene Vergleichsplattform Mr-Money – den entsprechenden Neubauwert, woraus sich die Versicherungssumme ergibt. Mehr zu diesem Thema findest Du in unserem Ratgeber zur Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung.
Zunächst hängen die Beiträge von der Größe, Ausstattung und damit dem Neubauwert Deines Hauses ab.
Ein weiterer Kostenpunkt sind die Leistungen. Je umfangreicher die Leistungen, desto teurer der Schutz. Um jedoch im Schadensfall Geld zu bekommen, solltest Du nicht an wichtigen Leistungen sparen. Eine Analyse von Finanztip hat außerdem gezeigt, dass eventuell als weniger wichtig angesehene Leistungen die Beiträge nicht relevant senken. Wir prüften beispielsweise Sengschäden oder auch die Dauer von Hotelübernachtungen. Wenn Du Beiträge sparen möchtest, solltest Du neben dem Versicherungsvergleich überlegen, ob eine höhere Selbstbeteiligung sinnvoll ist.
Den größten Aufschlag verlangen Versicherungen für die Elementarschadenabsicherung. Dieser Aufschlag fällt höher aus, wenn das Haus in einer gefährdeten Region für Elementarschäden liegt. Abhängig von Deiner Adresse und der Versicherung erhöhten sich die Beiträge in unserer Abfrage zwischen acht und 580 Prozent. Auch das Baujahr spielt beim Preis eine wichtige Rolle. Je neuer das Haus, desto günstiger die Beiträge. Mit höheren Beiträgen musst Du rechnen, wenn Du innerhalb der letzten fünf Jahre Vorschäden hattest. Dein Alter spielt hingegen keine Rolle für die Beiträge.
Eine konkrete allgemeine Beitragsaussage ist aufgrund der vielen Variablen nicht möglich, beispielhaft hier jedoch einige Beiträge:
Ort | Gefahrenklasse | Größe | Baujahr | Beitrag |
---|---|---|---|---|
Kleinmachnow1 | 1 | 150 m2 | 2015 | 232 Euro |
Kleinmachnow | 1 | 150 m2 | 2015 | 364 Euro |
Braunsbach | 3 | 150 m2 | 2015 | 1.377 Euro |
Gera2 | 3 | 120 m2 | 2020 | 1.006 Euro |
Saarlouis | 2 | 150 m2 | 2000/2022 saniert | 696 Euro |
1 Ohne Elementarschadenabsicherung – alle weiteren Adressen mit Elementarschadenversicherung.
2 mit Wärmepumpe
Quelle: Abfragen auf den Webseiten der Versicherer & Mr-Money (Stand: Dezember 2024)
Bedenke, dass sich die Risikoeinstufung für Hochwasser schon innerhalb einer Straße unterscheiden kann. Auch Wohnflächen im Keller und Dachgeschoss können die Beiträge verändern. Außerdem sind diese Beiträge nur von jeweils einem Tarif. Es handelt sich also nur um Beispielwerte zur ersten Orientierung.
Wenn die Baupreise steigen, erhöhen sich auch die Neubaukosten Deines Hauses und damit Deine Versicherungssumme. Damit diese immer dem realen Bauwert entspricht, müssen die Versicherungen auch die Beiträge an den Baupreis anpassen. Im Januar 2023 stiegen die Beiträge für Wohngebäudeversicherungen um etwa 15 Prozent, im Januar 2024 stiegen sie erneut um 7,5 Prozent. Im Jahr 2025 beiträgt die Anpassung aufgrund der gesunkenen Inflationsrate lediglich knapp 2,6 Prozent.
Für Bestandskunden kann es mit der Beitragsanpassung bis Ende des Jahres dauern, da die Beitragserhöhung immer zum Ende eines Versicherungsjahres angekündigt wird. Hast Du Deinen Wohngebäudeversicherungsvertrag im Dezember abgeschlossen, bekommst Du die Beitragserhöhung auch erst im Dezember ins Haus, für das nächste Versicherungsjahr.
Wichtig: Versicherer können die Beiträge um einen sogenannten Anpassungsfaktor erhöhen, der sich an den Baupreisen orientiert. Ist das auch bei Deinem Versicherer der Fall, hast Du kein Sonderkündigungsrecht. Dieses hast Du nur, wenn Dein Versicherer den Beitrag über die Baupreisanpassung und ohne Leistungsverbesserung erhöht (§ 40 VVG). Hat Deine Versicherung die Beiträge über den Anpassungsfaktor hinaus erhöht, kannst Du außerordentlich kündigen, weil die Beitragserhöhung über die Leistungsverbesserung hinausgeht.
Kündige aber erst, wenn Du Deinen mit anderen Tarifen verglichen hast und weißt, dass es günstigere Angebote mit gleichguten Leistungen gibt. Bei Mr-Money kannst Du neben dem generellen Tarifvergleich auch Deinen derzeitigen Tarif angeben. Wenn dieser noch gelistet ist, bekommst Du direkt angezeigt, wie gut Dein Tarif im Vergleich zu anderen ist.
Einige Versicherungszahlungen kannst Du von Deiner Einkommenssteuer absetzen. Vor allem Versicherungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge gehören dazu. Die Beiträge für Wohngebäudeversicherung kannst Du jedoch meist nicht absetzen, da es sich nicht um eine persönliche Vorsorgeversicherung handelt. Mehr zu diesem Thema erfährst Du in unserem Ratgeber zu Vorsorgeaufwendungen.
Auch während der Vertragslaufzeit solltest Du einiges beachten, um Deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Du bist beispielsweise verpflichtet, dem Versicherer Veränderungen an Deinem Gebäude mitzuteilen. Denn sie können den Wert Deines Hauses erhöhen, aber auch das Schadensrisiko.
Wenn Du Dir zum Beispiel eine Photovoltaikanlage auf Dein Dach bauen lässt, erhöht sie den Wert Deiner Immobilie. Im Schadensfall würde Dir die Versicherung diesen höheren Wert nicht mit ersetzen. Außerdem schätzt die Versicherung unter Umständen die Gefahr eines Schadens nun höher ein. Zum Beispiel, auch wenn es statistisch sehr selten passiert, weil die Elektronik Feuer fangen und das gesamte Haus in Brand setzen kann.
Möchtest Du Deine Investition selbst auch gegen Schäden absichern, prüfe, ob diese in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Neue Tarife tun dies oft. Du kannst aber auch eine eigenständige Photovoltaik-Versicherung abschließen. Diese hat teilweise mehr Leistungen, jedoch benötigst Du diese vielleicht nicht.
Kommt es zu einem Schaden, muss Du zunächst Notmaßnahmen ergreifen, um weitere Schäden abzuwenden. Diese Pflicht ist in Deinem Versicherungsvertrag festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Du bei Leitungswasserschäden den Haupthahn der Wasserleitung zudrehst, sobald Du den Schaden bemerkst. Hat ein Sturm das Dach beschädigt, solltest Du dieses mit einer Plane abdecken. Es geht ausschließlich um Maßnahmen, mit denen Du weitere Schäden abwendest, keine Reparaturen. Natürlich musst und darfst Du Dich dabei nicht selbst gefährden.
Im Schadensfall kann es mit der Wohngebäudeversicherung zu Streit über die Regulierung des Schadens kommen. Dokumentiere die Schäden am Gebäude daher genau mit Fotos und einem schriftlichen Bericht. Melde die Schäden unverzüglich Deiner Versicherung, das heißt, sobald Du vom Schaden erfahren hast und es Dir möglich ist, Deine Versicherung zu kontaktieren. Je nach Schadenshöhe schickt sie einen Gutachter vorbei.
Wenn Du Probleme mit Deiner Versicherung bekommst, gibt es einiges, was Du tun kannst und solltest. In unserem Ratgeber „Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt“ geben wir Dir umfangreiche Tipps und eine Checkliste an die Hand, wie Du vorgehen solltest.
Wenn Du Deiner Versicherung einen Schaden meldest, reichen die ersten Informationen oft nicht aus, damit diese eine abschließende Entscheidung treffen kann. Es ist dann üblich, dass Dir Deine Versicherung eine Reparaturfreigabe über einen bestimmten Betrag erteilt, um erste Reparaturen vornehmen zu lassen. Gleichzeitig fordert der Versicherer weitere Unterlagen, die den Schaden und die Kosten dokumentieren. Bewahre also alle Rechnungen, Kostenvoranschläge und beschädigten Teile auf.
Bedenke, dass die Reparaturfreigabe erteilt wird, bevor sich der Versicherer tatsächlich mit dem Versicherungsfall befasst hat, um Dir schnell zu helfen. Vor allem nach der Flut im Ahrtal hatten Versicherer aufgrund der hohen und vielen Schäden schnell erst einmal Reparaturfreigaben überwiesen. Dies stellt aber noch keine Kostenübernahmeerklärung dar. Es kann dann passieren, dass Dein Versicherer nach genauer Prüfung die Schadensregulierung – zumindest teilweise – ablehnt. Im Fall der Ahrtal-Flut hatte dies beispielsweise mit der fehlenden Absicherung gegen Elementarschäden zu tun. Wichtig ist also, die Schreiben des Versicherers regelmäßig genau zu lesen und im Zweifel noch einmal nachzufragen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Nach einem Schadensfall können sowohl Du als auch Deine Versicherung den Vertrag außerordentlich kündigen. Welche weiteren ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsregeln es gibt, erfährst Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung kündigen.
Seit der Flut im Ahrtal im Sommer 2021 gibt es wieder, wie nach dem Elbehochwasser 2002, eine Diskussion über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird es auch in Deutschland immer häufiger zu Hochwasser und Regenfluten kommen. Die vergleichsweise extremen Kosten dieser Schäden will und kann der Staat und der Steuerzahler nicht dauerhaft mittragen.
Rein verfassungsrechtlich wäre eine Versicherungspflicht laut einer Studie im Auftrag des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen möglich. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte der Forderung nach einer Versicherungspflicht Ende 2022 jedoch eine Absage erteilt. Er verwies auf die Bundesländer, die eine solche Pflicht jeweils selbst einführen könnten.
Zudem unterstützt er die Meinung des Branchenverbandes, dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), dass eine Pflicht ein zu großer Eingriff in die Wahlfreiheit sei und eine flächendeckendere Absicherung auch auf freiwilliger Basis möglich sei. Der GDV forciert eine sogenannte Opt-out-Klausel. Neuverträge sollen demnach standardmäßig den Elementarschadenschutz enthalten, und wer den Schutz nicht will, muss dem aktiv widersprechen. In diesem Fall würde die Person im Schadensfall auch auf Hilfsleistungen aus Steuergeldern verzichten. Laut GDV liegt die Versicherungsquote für Elementarschäden bei Neuabschlüssen bei nahe 100 Prozent. Bestandskunden sollen ebenfalls mit einer Opt-out-Möglichkeit in die Elementarschadenversicherung gebracht werden. Hier scheinen die Versicherer aber weniger erfolgreich. Die Versicherungsquote liegt inzwischen bei etwa 54 Prozent. Das heißt: Fast jeder zweite Hausbesitzende hatte auch im Jahr 2024 keine Absicherung gegen Elementargefahren.
Das wollen nun die Regierungen der Länder ändern. Der Bundesrat möchte eine bundesweite Versicherungspflicht und hatte am 30. März 2023 einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Damit wurde das Thema vom Bundesrat zurück an die Bundesregierung verwiesen. Die Bundesregierung hatte zu diesem Zweck Ende 2023 eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Aber auch die Arbeitsgruppe kam nicht zu einer Empfehlung für eine Versicherungspflicht.
Mit der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 könnte sich nun wieder einiges ändern. Zumindest die CDU möchte eine Versicherungspflicht einführen, so steht es im Wahlprogramm. Ob diese dann auch kommt, müssen zunächst die Koalitionsverhandlungen zeigen.
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Um eine große Anzahl an Tarifen abzufragen, empfehlen wir den Vergleich über ein Online-Portal. Das ist die beste Möglichkeit, um eine günstige Wohngebäudeversicherung mit passenden Leistungen zu bekommen. Daher sind auch wir den Weg über verschiedene Online-Portale gegangen und haben diese für Dich getestet.
Wir haben auf Google mit den Begriffen „Wohngebäudeversicherung“, „Gebäudeversicherung“, „Wohngebäudeversicherung Vergleich“ und „Wohngebäudeversicherung Test“ nach passenden Portalen gesucht. Seiten von Versicherungsunternehmen, Seiten ohne Vergleichsrechner und Duplikate haben wir entfernt.
Daraus entstand die Grundgesamtheit von 44 Seiten mit Vergleichsrechnern. Auf diesen Seiten prüften wir die einzelnen Rechner. Im Wesentlichen waren dies alles Rechner von Mr-Money, Check24, maklerinfo.biz, Nafi und Verivox.
Im nächsten Schritt prüften wir, ob die Rechner jeweils einen Mehrwert zum Original hatten: gab es mehr oder andere am Vergleich teilnehmende Gesellschaften? Bei vielen dieser Seiten war dies nicht der Fall. So blieben zehn Seiten als Grundgesamtheit übrig, die einen funktionierenden Rechner hatten, der sich jeweils von den anderen unterschied:
Mit den Vergleichsrechnern auf diesen Seiten haben wir im nächsten Schritt mit 16 Profilen die Beiträge abgefragt. Sie unterschieden sich:
Ziel war es, günstige Tarife zu finden, die alle Mindestkriterien erfüllen.
Die von uns ausgewählten Tarife sehen eine jährliche Zahlungsweise vor sowie 500 Euro Selbstbeteiligung. In besonderen Fällen haben wir auch eine höhere Selbstbeteiligung akzeptiert. Sie mussten auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme zahlen. Für folgende Kosten mussten sie darüber hinaus einspringen:
Kein Portal bot Filtermöglichkeiten, die alles bis zu den von uns geforderten Versicherungssummen abbilden konnten. Daher mussten wir uns die Details der Tarife in der Ergebnisliste jeweils genauer anschauen. Dafür sortierten wir das Ergebnis des Rechners nach dem Preis. Beginnend mit dem günstigsten, sahen wir uns im nächsten Schritt die Tarifdetails und Versicherungsbedingungen an, um zu prüfen, ob der Tarif alle Merkmale in der von uns definierten Höhe abdeckte. War dies nicht der Fall, überprüften wir den zweiten Tarif und so weiter. Der erste passende Tarif war oft zwischen Platz vier bis zehn zu finden.
Wir mussten außerdem immer wieder Tarife überspringen, weil sich nach Rücksprache mit den Versicherern herausstellte, dass die Beiträge nicht korrekt berechnet waren, zum Beispiel weil die Adresse in eine falsche Gefahrenklasse eingeteilt wurde.
Wir empfehlen die Vergleichsportale Mr-Money und Fairfekt. Hier fanden wir am häufigsten die korrekten Beiträge und auch im Schnitt die günstigsten. Die Ergebnisse der beiden Portale waren sehr ähnlich, aber nicht identisch. Fairfekt war leicht hinter Mr-Money, bot bei einigen Tarifen aber Rabatte an – hier handelt es sich um die Maklerprovision, die teilweise an die Kunden weitergegeben wird.
* Was der Stern bedeutet:
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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
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