Beiträge von umax1980

    Ich habe wie der Santander Bank Anfang Dezemer 2014 zugesagt den Mahnbescheid durch den Anwalt zustellen lassen.
    Die Bank hatte vorher die Bearbeitungs-Gebühr ohne Zinsen erstattet.
    Da die Zinsen nicht gezahlt wurden, wurde der MB beantragt.
    Vor zwei Tagen hat nun die Santander-Bank auch die offenen Zinsen rückerstattet. Somit ist der Fall für mich in 2 Akten erledigt. Der MB hätte zwar vermieden werden können, aber die Banken haben schlussendlich "auf Zeit" gepsielt um einigen Kunden jetzt sagen zu können, eventuelle Ansprüche seien verjährt.


    Was ist spannend finde: Es wäre interessant zu wissen, wieiviele Mio. da nicht ausgezahlt wurden weil Kunden nicht wussten, daß ihnen Geld zusteht. Für die Banken sind die Kunden, welche zurückfordern und die Summen die da zustande kommen immer noch "Peanuts".

    Ich nochmal, nachdem die Santander ja meine BG ohne Zinsen gezahlt hat, haben wir nun Mahnbescheid eingereicht.
    Ich muss nur die Kosten vorab erstatten, aber diese werden mit zurückgefordert.


    Ich sehe nicht ein, warum ich auf mir zustehendes Geld verzichten soll.
    Das würde die Bank in umgekehrtem Fall auch nicht machen ...


    Ich berichte was sich tut ...

    Das Schreiben von mir ging am 14.11. zur Santander mit Frist bis zum 08.12.
    Am 24.11. kam die Antwort zurück, daß aus Kulanz bla bla.
    Am 04.12. habe ich ein FAX geschickt mit dem Hinweis nicht über die Frist hinaus zu warten und
    am 09.12. einen Termin beim Anwalt zu haben.


    Am 05.12. kam die BA ohne Zinsen.


    Also am 09.12. zum Anwalt - Mahnbescheid.

    Ich habe, nachdem ich gestern ja noch ein Erinnerungs-Fax an die Santander geschickt habe, heute morgen meine Bearbeitungs-Gebühr ohne Zinsen wiederbekommen.


    Meine Anwältin hat meine bisherigen Unterlagen, mit der telefoniere ich am Dienstag mit welchen Schritten wir jetzt noch die Zinsen einfordern.


    Ich bin aber schonmal über zwei Dinge froh, erstmal die Zahlung der Hauptsumme und das die Sache beim Anwalt liegt.
    Denn ich möchte bis zu letzten Cent alles wieder haben was mir zusteht. Denn anders würde das die Bank auch nicht machen, im umgekehrten Fall. Und zwar mit wesentlich kürzeren Fristen.

    Ich habe gerade der Santander Bank ein Fax geschickt und auf mein
    Schreiben und deren Rückschreiben hingewiesen.


    Ich habe freundlich an die gesetzte Frist erinnert und gleich dazu geschrieben, daß es von meiner
    Seite aus keine Verlängerung geben wird.


    Mal sehen, ob die Kenntnis nehmen und den Betrag bis 8.12. überweisen.


    Ich scheue einen Gang zum Anwalt nicht, zumal ich / wir uns im Recht befinden, aber
    die Banken schieben das natürlich auf die lange Bank und rechnen nicht mit dem langen Atem
    der Kunden.


    So machen sich die Banken wieder ein schönes Geschenk zum neuen Jahr.

    Hi Leute,


    mein Schreiben damals an die Santander wurde mit einer großzügigen Frist von 3 Wochen per
    Einschreiben geschickt.


    Daraufhin kam Standard-Schreiben zurück.


    Die Frist läuft am 8.12. aus - ich habe morgen früh einen Termin bei meinem Rechtsanwald, da ich eine
    weitere Verlängerung der Frist nicht einsehe, die war mehr als angemessen lang.


    Ich möchte nur von Euch wissen, ob sich ein Anruf oder Fax HEUTE noch lohnt, um auf den Sachverhalt
    hinzuweisen.
    Den Anwalt kann man ja immer noch zurückpfeifen wenn bis zur Frist gezahlt.


    Was meint Ihr, lohnt eine Kontaktaufnahme HEUTE noch ? Oder soll ich mich da jetzt ruhig verhalten ?

    Hi,


    meine Rückforderung der BA wurde durch die Santander innerhalb 8 Tagen mit Standard-Schreiben beantwortet.
    Es soll gezahlt werden aus Kulanz bla bla - ihr kennt das.
    Meine damals gesetzte Frist ist der 08.12.14 - diese Zeit warte ich noch. Danach geht die Sache ohne weitere Aufforderung zum Anwalt.


    Ich habe mal eine allgemeine Frage zur Verjährung:
    Ich habe noch einen alten Kredit von 2003 gefunden - sind auch 766.-- BA berechnet worden.
    Wann fängt denn die Verjährungsfrist an ? Mit Ende der Rückzahlung oder gilt das Datum der Zusage der Finanzierung?