Beiträge von Esbi

    Hallo,


    ich lag gar nicht so verkehrt mit meiner saloppen Vermutung im ersten Beitrag :P


    Diese Versicherung zahlt die Rente und freiwillige Zusatzrente nicht zeitlich begrenzt aus, sondern, solange der Versicherungsnehmer lebt (plus gegebenenfalls Hinterbliebenenrente).
    Der biometrische Risikoausgleich ist in dem Fall ein Abschlag, der erhoben wird, um solidarisch sowohl Langlebigkeit, als auch frühes Versterben, auszugleichen. Errechnet sich also aus der Statistik der Sterberate ihrer Versicherten, von der die Versicherung ausgeht.
    Leider konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen, wie hoch dieser Abschlag sein könnte ?( .


    Ich werde mal recherchieren, ob andere Anbieter für Zusatzrenten auch so einen Passus in den Versicherungsbedingungen haben.

    Hallo,
    schon mal vielen Dank für die Antworten.


    @chris2702: Es geht nicht um den Betrag, den mein AG bei dieser Rentenkasse für mich einzahlt. Da habe ich ja wenig Einfluß, welche Kasse er dafür wählt.
    Bei meiner Frage geht es um Beiträge, die ich freiwillig dazuzahlen würde, um auf diesem Wege die Betriebsrente aufzustocken.


    Ich habe telefonisch bei der Versicherung nachgefragt, was es mit dem biometrischen Risikoausgleich in dem Fall auf sich hat - und scheinbar für Verwirrung gesorgt :) Zumindest konnte man mir meine Frage nicht sofort beantworten. Der Sachbearbeiter wird sich erkundigen, und mich zurückrufen.

    Hallo,
    konkret geht es um eine freiwillige Beitragzahlung meinerseits, mit Entgeldumwandlung, an die Versorgungskasse, an die mein Arbeitgeber auch die Betriebsrente zahlt.
    Kapitalerhaltungsgarantie bedeutetdoch eigentlich, ich bekomme auf jeden Fall das, was ich eingezahlt habe, wieder heraus, korrekt? Und wahrscheinlich auch das, was mein Arbeitgeber für mich einzahlt.
    Was davon für biometrische Risiken verbraucht werden soll, ist mir weiterhin nicht klar.

    Hallo Community,
    beim Durchlesen der Versicherungsbedingungen für eine freiwillige Renten-Zusatzversicherung bin ich auf folgenden Passus gestoßen:


    "Kapitalerhaltungsgarantie
    Garantiert wird, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beträge [...] als Kapital für Rentenleistungen zur Verfügung stehen, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden."


    Heisst das, salopp gesagt, wenn ich zu lange lebe, bekomme ich irgendwann doch keine vollen Leistungen mehr :/ ?


    Grüße, S.P.