Hallo,
ich lag gar nicht so verkehrt mit meiner saloppen Vermutung im ersten Beitrag
Diese Versicherung zahlt die Rente und freiwillige Zusatzrente nicht zeitlich begrenzt aus, sondern, solange der Versicherungsnehmer lebt (plus gegebenenfalls Hinterbliebenenrente).
Der biometrische Risikoausgleich ist in dem Fall ein Abschlag, der erhoben wird, um solidarisch sowohl Langlebigkeit, als auch frühes Versterben, auszugleichen. Errechnet sich also aus der Statistik der Sterberate ihrer Versicherten, von der die Versicherung ausgeht.
Leider konnte mir der Sachbearbeiter nicht sagen, wie hoch dieser Abschlag sein könnte .
Ich werde mal recherchieren, ob andere Anbieter für Zusatzrenten auch so einen Passus in den Versicherungsbedingungen haben.