Beiträge von 19SN83

    Hallo!


    Eine Frage, die ich immer noch nicht klären konnte ?(


    Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Privatfahrten sind laut Arbeitsvertrag nicht erlaubt. Jedoch die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sowie eben Dienstfahrten.


    Muss ich jetzt den Weg Wohnung/Arbeitsstätte versteuern oder nicht?


    Danke für Eure Hilfe.

    Hallo Community,


    welche Zahlungen kann mein Arbeitgeber mir denn steuerfrei zum Lohn zusätzlich zahlen und in welcher Höhe?
    Gibt es noch Telefonkostenzuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse, etc?


    Vielen Dank für eure Antworten.

    BEARBEITUNGSGEBÜHR: Sind denn nur die Gebühren für den Abschluss eines Kredites gemeint?
    Ich habe für meinen Kredit einen Zins- und Tilgungsplan angefordert, der mich 15 Euro gekostet hat. Dabei sind diese Bearbeitungsgebühren gar nicht in der Preisübersicht aufgeführt. Das ärgerliche daran ist die Art und Weise der Ausführung. Der Plan beginnt mitten in der Laufzeit, ist noch nicht einmal von Beginn an aufgelistet. Für diese "Arbeit" stolze 15 Euro sind einfach nicht gerechtfertigt. Mein Einspruch wurde übrigens nicht beantwortet. Gutschrift demzufolge auch nicht ausgeführt.

    Mich würde zur ENTFERNUNGSPAUSCHALE interessieren, wie diese für einen Dienstwagen anzusetzen ist, vor allem: Sind auch die Fahrten von der Wohnung zur täglichen Arbeitsstätte zu versteuern? Die Fahrt ist ja kein Privatvergnügen.

    Guten Abend,
    ich hoffe hier eine hilfreiche Antwort zu finden.


    Nachdem ich meinen (privaten) Steuerbescheid für 2012 nun endlich erhielt und erfreulicherweise feststellen konnte, dass alle eingereichten Werbungskosten sowie außergewöhnlichen Belastungen anerkannt wurden, bin ich doch stutzig geworden, da eben diese Kosten für die Jahre 2010 und 2011 nicht anerkannt wurden. Nachdem sich aber eine Sachbearbeiterin mit der ganzen Thematik ausführlich befasst hat - es gab mehrfachen Schriftverkehr- wurden die Kosten eben berücksichtigt. Eine neue Rechtssprechung gibt es wohl dazu nicht.


    Ich habe natürlich sofort einen Antrag auf Änderung gestellt für die Jahre 2011 und 2010. Nun die bittere Enttäuschung: Der Änderungsantrag wurde abgewiesen :( Offensichtlich handelt es sich aber um einen "Fehler" im Finanzamt. Mir werden einfach die Kosten nicht für die Einkommensteuer anerkannt. Nicht für 2010 und 2011, aber für 2012 und wohl auch für 2013. Ich hatte fristgerecht gegen die Bescheide 10+11 Einspruch eingelegt, wurden aber beide abgewiesen. Jetzt wurden die Kosten anerkannt, also mir neue Tatsachen bekannt und ich habe versucht eine Änderung zu erreichen. Wie kann ich denn jetzt hier vorgehen und doch noch verfügen, dass der Bescheid zu meinen Gunsten geändert wird? Mein wirklich hart erarbeitetes Geld möchte ich nicht dem FA schenken.


    Vielen Dank für die Hilfe schon einmal im Voraus.