Beiträge von Thriller

    So gestern hat die Santander gezahlt, natürlich nicht alles. Das hat mich etwas geärgert da ich explizit die Forderung der Zinsen mit angegeben habe. Nun habe ich etwas gegoogelt, wie ich dieser Santander ans Bein pinkeln kann und bin da auf etwas sehr interessantes gestoßen. §367 BGB regelt die Verrechnung der Tilgungen bei Forderungen. Vorgeschrieben ist hier die Verrechnung 1. Kosten, 2. Zinsen, und 3. Hauptforderung. Davon kann auch nur mit Einverständnis des Gläubigers abgewichen werden. Dies müsst ihr aber den Banken mitteilen, sonst gilt es als stillschweigend akzeptiert. Die Verrechnung nach BGB 367 hat den Vorteil, dass ein Teil der Hauptforderung bestehen bleibt und darauf weiterhin Zinsen zu zahlen sind. Solltet ihr den Wunsch der Banken nachkommen und erst die Hauptforderung verrechnen, sodass nur noch die Zinsen übrig bleiben, so habt ihr hierdrauf kein Zinsanspruch §289 BGB. Im Streitfall ist es auch einfacher einen Teil der Hauptforderung einzuklagen, als nur die Zinsen.
    Habe deshalb heute folgenden Brief an die Santander verfasst :


    Sehr geehrte Damen und Herren, am ..... erhielt ich eine Zahlung in Höhe von ....€ von Ihnen. Damit sind Sie leider nur zum Teil meiner Forderung nachgekommen. Auf dem Kontoauszug war zu entnehmen, dass Sie mit der Zahlung die Tilgung der Hauptforderung wünschen. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich auf eine Verrechnung nach §367 Abs. 1 BGB bestehe. Diese Verrechnung können Sie auch nicht einseitig ändern, sondern es bedarf ausdrücklich meiner Zustimmung, die ich Ihnen hiermit nicht erteile. Ihre Zahlung wird gemäß §367 Abs.1 BGB erst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und letztendlich auf die Hauptforderung angerechnet. Folglich mache ich weiter folgende Forderung geltend:
    Kosten ...€ (Briefporto für erneute Forderung)
    Zinsen .....€ ( von – bis)
    Hauptforderung .....€
    Summe .....€
    Tilgung .....€
    Restforderung .....€
    Hiermit fordere ich Sie auf, die restliche Hauptforderung von .....€, nebst 5% Zinsen über Basiszinssatz ab dem ....., bis zum ..... zu begleichen und auf folgendes Girokonto ...... zu überweisen.


    Dies nur zur Info für den Fall das ihr wie ich nur eine Teilzahlung bekommt.
    Gruß Thriller


    Um die Kapitalertragsteuer kommst du nicht herum. Diese wird aber nur für positive Erträge berechnet. Bedeutet: die Zinsen die du erhältst abzüglich der Vertragszinsen ( falls die nicht erstattet werden). Ob die Vertragszinsen erstattet werden müssen habe ich bis jetzt nicht eindeutig klären können. Falls die Vertragszinsen erstattet werden, muss du auf die Nutzungsentschädigung Kapitalertragssteuer Zahlen (nicht für die BertVagszinsen). Falls die Vertragszinsen nicht erstattet werden muss nur auf die Nutzungsentschädigung abzüglich Vertragszinsen Kapitalertragssteuer abgeführt werden. Die Vertragszinsen sind negative Zinsen und müssen den positiven Zinsen gegenüber gestellt werden. So hat es mein Steuerberater erklärt

    Genau das Gleiche bei mir.
    Brief mit 2 original Unterschriften, und Freistellungsauftrag zurückgewiesen. Habe gleich Widerspruch eingelegt. Nach
    § 44a Abs. 2 S. 1 EStG darf ein Kreditinstitut weder die Annahme noch die Ausführung eines Freistellungsauftrages verweigern.

    Das AG in Mönchengladbach war mit seinen Urteilen in der Vergangenheit sehr Santanderfreundlich. Anders sieht es in der nächsten Instanz beim LG Düsseldorf aus. Dort wurden schon etliche Urteile zugunsten der Santander wieder aufgehoben. Deshalb wundert mich diese Fristverlängerung seitens des AG Mönchengladbach nicht wirklich.


    achso 2013 hatte ich überlesen.Dann hast du natürlich Zeit bis zum 31.12.2016. Ich würde an deiner Stelle den Ombudsmann einschalten. Schicke Ihm deinen Schriftverkehr und warte ab wie der entscheidet. Ist völlig kostenlos für dich. Solltest du mit der Entscheidung nicht zufrieden sein, kannst du immer noch zum RA gehen. Auf jeden Fall ist die Argumentation der Sparkasse falsch und du bist im Recht. Wünsche dir viel Erfolg, bleibe einfach hartnäckig wie die vielen anderen hier.
    LG Thriller

    @baumar88
    Die Frage ist ob du gehemmt hast und ob du mit der Sparkasse die Bearbeitungsgebühr ausgehandelt hast, sprich konntest du auf die Höhe der Bearbeitungsgebühr Einfluss nehmen (nur dann ist sie individuell)


    Wenn du das erste mit ja und das zweite mit Nein beantworten kannst dann ab zum OM oder zum RA und Klage einreichen.
    Das was dir die Sparkasse glauben machen will ist Schmarn.

    Möchte mich auch mal zu Wort melden. Lese hier schon einige Wochen mit. Habe 5 BG's eingereicht. 4x Santander und 1x Hamburger Sparkasse. Von der letzteren habe ich alles komplett incl. Zinsen zurück erhalten. Es wurde keine Kapitalertragsteuer angezogen, da ich noch einen Freistellungsauftrag dort habe. Von der Santander habe ich noch nichts gehört. Ist aber nicht weiter schlimm. Von mir aus können die sich bis zum Jahresende Zeit lassen. Mehr Zinsen bekomme ich zur Zeit nirgendwo. Noch ein Tipp für alle: Habe bei Santander auf der Webseite einen Freistellungsauftrag ausgefüllt, ausgedruckt und abgeschickt. Mein Gesamtbetrag war noch nicht ausgeschöpft. So können Sie mir wenigstens nichts abziehen. Dieser Freistellungsauftrag gilt rückwirkend seit 1. Januar. Falls ihr alles ausgeschöpft habt könnt ihr eure bestehenden Freistellungsaufträge auch kürzen, einfach einen geänderten Auftrag an die Bank senden.. So nun warte ich in aller Gelassenheit auf die Santander.