Bankkunde: EIn Tip von mir: gib deine Frage zum Erfolgshonorar beim Wiederrufsjoker doch einfach mal in eine Suchmaschine (google, yahoo, bing oder so ) ein, dann findest du schon Kanzleien die dazu bereit sind. Mir hat das bei meinem Problem mit dem "Streitwert" auch geholfen. Im Internet findet. man doch manchmal sehr konkrete HIlfe weil sich viele andere Leute wie du und ich diese Fragen auch schon gestellt haben
Danke, das war hilfreich! Ich habe mal "Streitwert Widerrufsjoker" bei google eingegeben und bin auf aufschlussreiche Beiträge/Blogs gestoßen. Es wird für mich überzeugend klar gestellt, dass der Streitwert der Wert ist, den der Streit aus der Perspektive des Anspruchsstellers hat. Da es dem Verbraucher regelmäßig nicht um die ganze Darlehenssumme, sondern um die Restschuld oder eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung geht, müsste dies auch der Streitwert sein.
Hier übrigens eine Link zu einem Prozesskostenrechner. Da kann sich anhand des Streitwerts des Widerrufsjokers selbst die Anwaltskosten (nach RVG) errechnen. http://rvgflex.pentos.com/