Beiträge von Nafgerot

    Hallo liebe Community,


    ich habe gerade folgende Fragestellung:


    In 2009 habe ich ein BHW Wohnriesterbausparvertrag mit Vorausdarlehen abgeschlossen. Das Darlehen soll nun 2019 abgelöst werden. Das Vorausdarlehenan ist an die Zuteilung des Wohnriesterbausparvertrag gekoppelt, ist es dennoch möglich das Darlehen in 2019 durch Eigenkapital oder ein anderes Darlehen abzulösen anstatt den Wohnriestervertrag zu nutzen?


    Hintergrund liegt in den Nachteilen des Wohnriesters in Bezug der Nutzung der Imobilie z.B. bei Vermietung, Verkauf etc. die mir jetzt erst so allmählich bewusst gewurden sind. Der Wonnriester soll lieber in eine andere Kapitalanlageform umgewandelt werden.


    Beste Grüße


    Nafgerot

    Hallo zusammen,


    auch ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema des Widerrufs. Entsprechende habe ich mein BHW Darlehen auf der Website IG Widerruf prüfen lassen. Dabei kam - nicht groß überraschend - heraus, dass die Widerrufsbelehrung anfechtbar ist.


    Generell fällt mir auf das viele Foristen direkt den Widerruf eingereicht haben, gibt es denn generell Personen die ersteinmal das Gespräch mit Ihren Bankberatern respektive der Bank gesucht haben? Wie war hier das Ergebnis?
    Mich würde auch interessieren welche juristische Folge entsteht, wenn man die Bank auf den Fehler in der Widerrufsbelehrung aufmerksam macht ohne den Widerruf auszusprechen. Hat man damit sein Widerrufsrecht verwirkt?


    Generell wünsche ich mir nur eine geringe Anpassung des Vertrages, der die Konditionen nur indirekt betrifft.
    Da es sich bei diesem Vertrag um Kombidarlehen (Bausparvertrag + Baudarlehen) handelt, sollte das Darlehen eigentlich daurch den Basparvertrag bei Zuteilung abgelöst werden. Soweit alles gut, da der Bausparvertrag nächstes Jahr in die Zuteilung kommt. Allerdings gibt es noch eine zweite Einschränkung im Darlehen, die Ablösung darf erst nach Zinsbindungsfristende erfolgen und die liegt noch 4 Jahre in der Zukunft eine Tilgung währenddessen ist nicht möglich. Diese Bindung würde ich gern aufheben lassen. Ist dies ein erreichbares Vergleichsergebnis? Hat jemand in dieser Hinsicht bereits Erfahrung gesammelt.


    Beste Grüße


    Nafgerot

    Hallo,


    mein Arbeitgeber bietet über einen Versicherungsmakler diverse BUs an. Der Makler empfiehlt die BU über eine betriebliche Altersvorsorge zu realisieren um einen möglichst niedrigen Nettobeitrag zu haben, generell kann ich hier dran nicht viel negatives sehen? Gibt es bestimmte Aspekte auf die es hier zu achten gilt?
    Ausserdem gibt es eine vereinfachte Gesundheitsprüfung dass heißt maximal 3 Gesundheitsfragen, meinen Empfinden nach bietet dies deutlich weniger Fehlerpotential und somit ggf. auch ein geringeres Risiko im Bedarfsfall.


    Im Artikel steht des Weiteren die Empfehlung etwa 80% des Haushaltsnettoeinkommen abzusichern. Wie ist das zu verstehen soll je Person diese Summe abgesichert werden (wenn z.B. zwei Personen dass Einkommen bilden) oder soll das Einkommen in Summe über zwei Verträge abgesichert werden?
    Laut dem Makler ist wohl die Versicherung eines Haushaltsnettoeinkommens wohl gar nicht möglich, wenn man nicht gerade Alleinverdiener ist.


    Beste Grüße


    Nafgerot