Hallo zusammen,
auch ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema des Widerrufs. Entsprechende habe ich mein BHW Darlehen auf der Website IG Widerruf prüfen lassen. Dabei kam - nicht groß überraschend - heraus, dass die Widerrufsbelehrung anfechtbar ist.
Generell fällt mir auf das viele Foristen direkt den Widerruf eingereicht haben, gibt es denn generell Personen die ersteinmal das Gespräch mit Ihren Bankberatern respektive der Bank gesucht haben? Wie war hier das Ergebnis?
Mich würde auch interessieren welche juristische Folge entsteht, wenn man die Bank auf den Fehler in der Widerrufsbelehrung aufmerksam macht ohne den Widerruf auszusprechen. Hat man damit sein Widerrufsrecht verwirkt?
Generell wünsche ich mir nur eine geringe Anpassung des Vertrages, der die Konditionen nur indirekt betrifft.
Da es sich bei diesem Vertrag um Kombidarlehen (Bausparvertrag + Baudarlehen) handelt, sollte das Darlehen eigentlich daurch den Basparvertrag bei Zuteilung abgelöst werden. Soweit alles gut, da der Bausparvertrag nächstes Jahr in die Zuteilung kommt. Allerdings gibt es noch eine zweite Einschränkung im Darlehen, die Ablösung darf erst nach Zinsbindungsfristende erfolgen und die liegt noch 4 Jahre in der Zukunft eine Tilgung währenddessen ist nicht möglich. Diese Bindung würde ich gern aufheben lassen. Ist dies ein erreichbares Vergleichsergebnis? Hat jemand in dieser Hinsicht bereits Erfahrung gesammelt.
Beste Grüße
Nafgerot