Verluste aus Riester-Vertrag steuerlich geltend machen?

  • Hallo in die Runde,


    ich habe mal eine Frage zur steuerlichen Behandlung von Auszahlungen aus einem Riester-Vertrag.


    Ich hatte eine Riesterrentenversicherung. Das angesparte Kapital habe ich mir zu Wohnriesterzwecken (also förderunschädlich) auszahlen lassen und zur Tilgung eines Immobilienkredites verwendet.

    Der Riester-Vertrag wurde daraufhin beendet. Das ausgezahlte Kapital betrug dabei weniger als die eingezahlten Beiträge (von den Zulagen mal ganz zu schweigen).


    Meine Frage ist nun: Kann/sollte man diese negative Differenz eigentlich bei der Steuererklärung irgendwo angeben, und wenn ja, wo?

    Oder mache ich hier vielleicht aufgrund der ja bereits erfolgten steuerlichen Behandlung meiner Beitragszahlungen der letzten Jahre einen Denkfehler?


    Irgendwie habe ich im Kopf, dass man zumindest bei normalen Rentenversicherung solche Verluste geltend machen kann.


    Vielleicht kann mir jemand von Euch den Knoten im Kopf lösen.


    Danke schon einmal und ein schönes Wochenende


    JayEffAr

  • Es dürfte sich hierbei schon Mal nicht um einen klassischen Verlust handeln, sondern lediglich um die Kosten. Mir ist keine Möglichkeit bekannt, dies in der Steuer geltend zu machen, lerne aber gerne dazu;)