Gaspreiserhöhung in laufendem 1 Jahresvertrag

  • Hallo,


    ich bitte um Eure Einschätzung. Ich habe 2010 einen 1 Jahresvertrag (aka Preisgarantie),der sich lt. Vertragsunterlagen "automatisch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate verlängert, wenn keine Kündigung erfolgt". Am 20.01.2023 erfolgte die letzte Verlängerung mit Vertragslaufzeit 20.01.2023 bis 19.01.2024. Jetzt hat der Versorger ein Schreiben geschickt, in dem er eine Preisanpassung zum 04.04.2023 ankündigt. Begründung "Die seit längerem andauernden Turbulenzen auf dem Energiemarkt beschäftigen uns. Insbesondere die Krise in der Ukraine führt aufgrund knapper Gasmengen zu einem enormen Anstieg der Beschaffungskosten. Deshalb sind diese auch für uns gestiegen. Darüber hinaus haben sich die Netznut-zungsentgelte, die Kosten für den Messstellenbetrieb sowie die Höhe der Bilanzierungsumlage verändert."


    Ich sehe weder eine vertragliche Grundlage, noch irgendeinen besonderen Grund für eine Preiserhöhung. Der Vertrag wurde weder vom Versorger, noch von mir fristgerecht gekündigt. M.M. nach ist der Vertrag rechtsgültig mit Vertragslaufzeit 20.01.2023-19.01.2024 zu den bisher zugesagten Konditionen gültig. Die bisherigen Konditionen sind auch im Schreiben zur Ankündigung der Preiserhöhung bestätigt.


    Ich denke der alte römische Grundsatz "Pacta sunt servanda" gilt. Wie steht Ihr meine Chancen mit einem Widerspruch und Bestehen auf Vertragserfüllung? Kündigen sollte der Versorger ja auch nicht können, da m.W. nach die 4 Wochen Kündigungsfrist nur für Verbraucher gilt, oder?


    Danke

    Michael

  • Wenn die 12 Monate Preisgarantie abgelaufen ist, kann der Preis auch erhöht werden. Normalerweise stehen die dafür geltenden Regularien und Fristen in den AGB. Jemand, der sich auf alte römische Grundsätze wie 'pacta sunt servanda' beruft und auf Vertragserfüllung besteht, hat die aber sicher schon durchgelesen.


    In dem Schreiben, das du bekommen hast, steht sicher auch, dass wegen der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das ist die sinnvolle Reaktionsmöglichkeit.

  • Der Vertrag ist einer der sich jedes Jahr aztomatisch um 1 Jahr verlängert. Keine Preisgarantie, sondern vertraglich festgeschriebene Konditionen. Jedes Jahr wieder. Ja, die AGB. Läuft im Prinzip auf §315 raus. Ist eine Erhöhung mit billigem Ermessen zu rechtfertigen? Der Versorger hätte ja zum Ablauf des alten Vertrags kündigen können. Hat er aber nicht. Die Situation auf die er sich bezieht war auch vor Ablauf seiner Kündigungsfrist sehr gut bekannt.


    Sonderkündigungsrecht? Natürlich habe ich das, will ich aber gar nicht machen, sondern die festgeschriebenen Konditionen für die Restlaufzeit haben.

  • Warum sollte der Versorger kündigen?


    Wir sind nicht bei „wünsch dir was“ … Fakt ist der Preis wird erhöht.


    Kündigen oder mehr zahlen. Ganz einfach.