Hallo,
Ich bekomme durch meinen Arbeitgeber Mitarbeiteraktien (US Aktie) zum Vorzugspreis 15% günstiger als Börsenwert. Er stellt ein Depot bei UBS.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber damals auch ein Dokument bzgl der Doppelbesteuerung unterschrieben (USA, Irland, Deutschland)
Wenn ich nun Aktien verkaufe und auf mein Giro Konto überweise, begleicht die resultierende Steuerschuld „die Bank“.
Wird das von UBS einbehalten oder wenn es beim deutschen GiroKonto ankommt?
Benötige ich hier einen Freistellungsauftrag oder ist das sowieso hinfällig, da ausländische Aktien immer komplett besteuert werden?
Ich würde halt gerne etwas umgewichten: weg von der Einzelaktie, hin zur breiten Streuung (etf), mag mir die besagten 15% aber nicht entgehen lassen.
Und da ist ja immernoch das Thema Geldwerten Vorteil.
Ich hab nur Angst dass das alles am Ende durch Steuern und Gebühren kaum
Rentabel ist und ich mir die Mühe mt mit Mitarbeiteraktien hätte sparen können.
Viele Grüße
Pepe